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Abmahnungen wegen 360° Panoramen
Es gibt hier ja einige, die 360° Panoramen online haben... die sollten hier mal nachlesen! :!::!:
Panorama-Forum Heise-Foto |
Sieht mir sehr verdächtig nach Abzock-Versuch aus.
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Hier gibt es einiges Wissenswertes...
Angst, wegen "Patentansprüchen" braucht niemand zu haben. Denn, so geht es aus dem ganzen (verlinkten) Tread und anderen Postings auf andern Webseiten hervor, handelt sich sich um KEIN Patent. Sondern erstmal "nur" um ein Gebrauchsmuster. Anscheinend ist das eine schon sehr große ANgelegenheit, mit der sich einige ANwälte auseinander setzen. Bleibt also abzuwarten was daraus wird... Sollte die abmahnende Firma hier stehen.,.... http://www.dpma.de/service/dasdpmain...ung/index.html is klar wie man darüber denken kann. Ansonsten gibt es hier noch die Möglickheit selbst zu recherchieren https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/einsteiger Im "European Patent Register" wird die Eintragung kaum zu finden sein, da die Eintragungen dort alle mit EP beginnen. Somit beginnen auch alle Patent-/xxxx-Musternummern etc mit EP (Europaen Patent....(Nummer)) (Auskunft des DPMA) |
Im Schreiben ist von einem Gebrauchsmuster die Rede, dessen Eintragung im April 2013 veröffentlicht wurde. Die beschriebene Technologie ist aber schon viel länger in der Panorama-Präsentation bekannt und wird seit einigen Jahren von vielen Kollegen so angewendet. Mir sind mehrere Programme bekannt, mit denen solche Ergebnisse auf einfache Weise erzeugt werden können. Und plötzlich will jemand dafür kassieren?
Ich krieg das beim besten Willen nicht in Einklang. Als nächstes gibt es dann ein Patent auf das tägliche Zähneputzen. Muss nur mal kurz nachschauen, wann ich das erfunden habe... :twisted: |
Solange man eine viereckige Kiste mit abgerundeten Ecken sich schützen lassen kann und von einem deutsche Gericht auch noch °Recht° bekommt wundert mich nichts mehr.
Abmahnanwälte sollten mit lebenslangen Berufsverbot belegt werden :twisted::twisted::twisted: Michael P.s. ein Gebrauchsmuster kann nicht in ein Patent umgewandelt werden, da eine vorherige Veröffentlichung der Forderung nach Neuheit zwingend entgegen steht. |
Zitat:
Zitat:
https://register.dpma.de/DPMAregiste...=2020070195087 Schutzrechtsart ist nur Gebrauchsmuster, abzumahnen ist nicht so einfach, evtl. auch nicht so klug. Siehe hier http://www.advotec.de/?a_m_id=1547 Gruss |
Ich glaub ich hätte dem Anwalt einfach lapidar geantwortet er solle mit so nem Firlefanz nicht meine Zeit stehlen und solle mir einen rechtsgültigen Mahnbescheid schicken indem er den Betrag einfordert der er meint zu bekommen damit wir das auf offiziellem Wege klären können...
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Das beste wird wohl die Ablage P sein.
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Mhmm... Adressat der Abmahnung sollte doch der Softwarehersteller der Abspielsoftware für die Endgeräte sein.
Wenn ich ein Handy kaufe werde ich doch nicht für Patentrechtsverletzungen der Hersteller belangt. |
Zitat:
Du hast Recht. Als Fotograf ist man nicht dafür verantwortlich, mit was für Mitteln die Bilder betrachtet werden. Ergo: auch nicht für die Einhaltung von Rechten bei der Herstellung/Entwicklung dieser. |
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