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Hol-G 14.11.2004 23:08

...brauche Hilfe bei Auktion!
 
Hallo liebe Leut!

Ich schildere mal kurz mein Problem:
Am 23.10.04 (Samstag) habe ich ein Fahrrad über eine Privatauktion bei dem uns allen bekannten Internet-Auktionshaus ersteigert.
War ein super Schnäppchen, da ich für ein gutes gebrauchtes Rad nur 114€ bezahlen musste. Die Verkaufsperson scheint noch recht jung zu sein, da er noch bei seinen Eltern wohnt (habe ich mittlerweile rausgefunden). Ich habe ihm am gleichen Abend 134€ (incl.Versand) per PayPal überwiesen.

Am Dienstag, dem 26.10.04 hat er das Rad per Post losgeschickt (hat er mir in einer vorausgehenden Email gesagt). Da es Sperrgut ist, könnte es 7-8 Tage dauern...so seine Aussage.

10 Tage später (am 06.11.04) ist immer noch kein Rad angekommen. Daraufhin wieder ein Email an den Verkäfer geschickt, der dann in seiner Antwort geschrieben hat, daß es ein Kumpel von Ihm losschicken sollte...der es aber vergessen hatte. Als der Verkäufer es selber bemerkt hatte, schickte er es angeblich am Mittwoch, den 03.11.04 persönlich mit der Post ab.

Jetzt haben wir 11 Tage danach und ratet mal...das Bike ist natürlich wieder nicht gekommen!

Das er jetzt eine negative Bewertung bekommen wird ist fast klar! Das dürfte ihm aber relativ egal sein, da er eh erst 7 Bewertungen hatte und ein anderer Nick von ihm auch schon gesperrt wurde.

Meine Vorgehensweise habe ich so geplant:
Ich schicke dem Jungen erneut eine Email und fordere ihn auf, daß das Rad innerhalb einer Woche bei mir ankommen muß (Frist setzen), da ich mich ansonsten gezwungen sehe, einen Anwalt einzuschalten und desweiteren eine Anzeige wegen Betruges bei der Polizei einzureichen.

Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung und hoffe, daß der Kerl Panik bekommt und das Rad dann wirklich losschickt.

Ich habe bei einem Streitwert von 134€ das Gefühl, daß mich die Sache teurer kommen könnte, als ich eigentlich möchte!

Kann mir jemand ungefähr sagen, was ein Anwaltsschreiben kosten würde und wie es dann weiter gehen würde?

Danke für Eure Hilfe im voraus, Hol-G

helmut-online 14.11.2004 23:19

Hallo,
schau doch erst mal bei besagtem Aktionshaus unter Paypal nach dem Stichwort Käuferschutz nach. Da Du mit Paypal bezahlt hast, dürfte das erstmal der einfachste Weg sein.
Gruß Helmut

Dimagier_Horst 14.11.2004 23:25

Hallo Hol,
google mal nach BRAGO, in der Liste kannst Du entsprechend des Streitwerts die Honorare nachschauen. Den ganzen E-Mail-Quark würde ich mir an Deiner Stelle sparen, mach ein ordentliches Schreiben per Einschreiben/ Rückschein zur Fristsetzung.

Musi 14.11.2004 23:26

Ich würde mich erst mal an das Auktionshaus wenden.
Vielleicht können die was machen.
Eine kurze Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale kostet 6€.
Ein Schreiben kosten 30€ glaube ich.
Ich würde erst mal da hin gehen und die sagen dir dann wie deine Aussichten
sind.
Ansonsten wird es wolhl ein teures Fahrad.
Dann muß man abwägen ob sich das lohnt.

Hol-G 14.11.2004 23:38

Bis jetzt will ich einfach nur dieses Rad und noch keinen Rechtsstreit beginnen. Ich möchte ihm unmissverständlich beibringen (per Email oder dann auch per Einschreiben), daß er noch eine Möglichkeit hätte ungeschoren aus der Sache raus zu kommen. Dafür muß mein Schreiben aber auch überzeugend sein, damit der Kerl nasse Füße bekommt!

hbert 14.11.2004 23:41

1. Wie schon geschrieben: An PayPal würde ich mich zuerst wenden.
2. eBay kommt in bestimmten Fällen für den solche Schäden bis 200,- EUR auf (freiwillig aber wohl ohne größere Probleme) - wie schon geschrieben: steht im Käuferschutz

Hol-G 15.11.2004 00:04

Würdet Ihr im Falle des Falles keine Anzeige machen?
Ich werde es wohl erst mal mit einem Einschreiben versuchen, in dem der Typ eine genaue Ansage bekommt (Frist und Folgen bei Nichteinhaltung) und seine Reaktion abwarten.

Was mich wundert, daß der Kerl überhaupt Geschäfte über PayPal abwickeln kann, da er zum Zeitpunkt unseres Geschäfts nur ein paar Bewertungen hatte und zudem mit 75% auch nicht gerade gut aussah.

Bei PayPal muss man mindestens 98% stehen haben und mindestens 50 Auktionen abgeschlossen haben.

Bender 15.11.2004 01:06

Vielleicht hat er das Rad gar nicht. Schreibe in Deine Fristsetzung auch rein, dass eine Rücküberweisung des Geldes inkl. deiner Aufwendungen auch eine Möglichkeit für ihn wäre, aus der Sache rauszukommen.

jrunge 15.11.2004 01:27

Hallo Hol-G,

wenn der Verkäufer :?: das Rad am 3.11. wirklich versendet hat, existiert ja wohl auch ein Einlieferungsschein der Post, denn er wird's ja wohl kaum per Brief verschickt haben können.
Lass Dir doch zunächst mal hiervon eine Kopie senden, danach wäre dann ein Nachforschungsauftrag bei der Post möglich.
Allerdings kommen mir Verkäufer, die den Versand einem "Freund" überlassen, schon merkwürdig vor, so dass eine Nachfrage bei ibäh und paypal (=ibäh) sinnvoll erscheint.
Wenn Dir die Privatadresse des Verkäufers bekannt ist, würde ich auch dem Rat von Horst folgen.

Gruß
Jürgen

Hansevogel 15.11.2004 03:57

Re: ...brauche Hilfe bei Auktion!
 
Zitat:

Zitat von Hol-G
Die Verkaufsperson scheint noch recht jung zu sein, da er noch bei seinen Eltern wohnt (habe ich mittlerweile rausgefunden).

Wie jung? Wissen seine Eltern vom "Verkauf"? Da liegt nämlich der Haken der Sache!
Meine, durch nichts zu belegende, Vermutung: Es gibt kein (zu verkaufendes) Fahrrad.

Gruß: Hansevogel


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