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Tom D 06.03.2013 09:41

Vorschlag Fotografiererlaubnis etc.
 
Beim Lesen dieses Threads habe ich mich daran erinnert, dass es hier im Forum mal eine Liste gab, in der zusammengestellt war, wo man fotografieren darf und wo nicht. Daraufhin habe ich die Suche bemüht und einen Thread gefunden, der eine Liste einiger Museen beinhaltet.
Dazu habe ich folgenden Vorschlag bzw. Bitte:
1. Diesen Thread anpinnen bzw. die Liste herausziehen und anpinnen, damit man nicht immer danach suchen muss.
2. Die Liste erweitern um den Stichpunkt Veröffentlichung erlaub/nicht erlaubt/mit Genehmigung erlaubt
3. Die Zoo-Liste aus dem DigiCamClub (man muss sich die Arbeit ja nicht machen, wenn es schon etwas fertiges gibt) ebenfalls in einem Thread unterbringen, der angepinnt wird

So hätte man solche Informationen immer griffbereit und muss nicht erst danach suchen.

Ginge das?

André 69 06.03.2013 09:45

Hi,

Fertiges muss aber auch gepflegt werden!
Beim Zoo Leipzig war es bis vor der Änderung der Hausordnung (2011) erlaubt die Bilder zu veröffentlichen ...

Gruß André

Tom D 06.03.2013 10:00

Die verlinkte Zooliste ist aber bzgl. Zoo Leipzig aktuell.

cdan 06.03.2013 10:02

Das Problem ist tatsächlich die Pflege so einer Liste. Das läuft einige Zeit und dann sind die Informationen überholt. Das macht es schnell uninteressant. Durch die deutliche Kommerzialisierung von Foto-Locations kann man heute zumeist davon ausgehen, dass fotografieren nur für den Privatgebrauch erlaubt ist.

Ich sehe eigentlich kein Problem darin, vor dem Besuch eines Zoos oder Museums kurz in die AGBs zu schauen, die meistens auch online einzusehen sind, oder aber direkt dort anzurufen und nach der Fotografiererlaubnis zu fragen.

Vielleicht eine kleine Anekdote aus dem Deutschen Technikmuseum Berlin: Meinem damals siebenjährigen Sohn wurde das Fotografieren mit einem Einbeinstativ untersagt, weil man dabei immer von einer kommerziellen Nutzung der Aufnahmen ausgeht. ;)

André 69 06.03.2013 10:08

Hi,

eine offenbar ältere Liste von Museen in Berlin.
Bei denen die dort noch grün geflagt sind, lohnt sich dann ein evtl. ein Nchfragen, ob es so noch richtig ist.

http://locations.icmore.de/

Gruß André

Alzberger 06.03.2013 10:14

zu Leipzig:

Zitat:

9. Das Fotografieren und Filmen ist nur zu privaten Zwecken gestattet.
Für eine Veröffentlichung, die gewerbliche Verwertung der Fotos und Filmaufnahmen oder die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist eine vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Zoo Leipzig GmbH erforderlich. Dazu gehören auch die Verwendung auf geschäftlich genutzten Internetseiten, in Internetforen oder im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen.
M.E. geht es hier nur um gewerbliche / geschäftliche Nutzung.
Ich habe mal nachgefragt und nie eine Antwort erhalten.
Das ist für mich auch eine Antwort.

Grüße :)

Tom D 06.03.2013 10:25

Zitat:

Zitat von Alzberger (Beitrag 1423427)
zu Leipzig:

M.E. geht es hier nur um gewerbliche / geschäftliche Nutzung.


Grüße :)

Nein. Im oben aufgeführten Zitat aus der Zoo-Ordnung handelt es sich um eine Auflistung. An erster Stelle wird 'Veröffentlichung' genannt. Im letzten Satz wird ausdrücklich auch die Veröffentlichung in Internetforen eingeschlossen.

Shooty 06.03.2013 10:30

Zitat:

Zitat von cdan (Beitrag 1423416)
Meinem damals siebenjährigen Sohn wurde das Fotografieren mit einem Einbeinstativ untersagt, weil man dabei immer von einer kommerziellen Nutzung der Aufnahmen ausgeht. ;)

Jaja immer die Kinder vorschicken ^^

Alzberger 06.03.2013 10:32

Zitat:

Zitat von Tom D (Beitrag 1423430)
Nein. Im oben aufgeführten Zitat aus der Zoo-Ordnung handelt es sich um eine Auflistung. An erster Stelle wird 'Veröffentlichung' genannt. Im letzten Satz wird ausdrücklich auch die Veröffentlichung in Internetforen eingeschlossen.

Das sehe ich anders. Sobald eine Seite z.B. Werbung enthält, ist sie nicht
mehr privat. Internetforen sind nie privat. Mir wurde es NICHT untersagt;
ich habe ausdrücklich nachgefragt.

Grüße :)

Tom D 06.03.2013 10:38

Zitat:

Zitat von Alzberger (Beitrag 1423435)
Mir wurde es NICHT untersagt;


Das muss auch nicht ausdrücklich auf deine Nachfrage untersagt werden. Dafür gibt es die öffentliche , für jeden zugängliche Zoo-Ordnung.
Die ist u.A. dazu gedacht, dass eben nicht jede Anfrage einzeln beantwortet werden muss. :)


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