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Garantie bei Internet Shop Kauf im Ausland
Hallo und Guten Tag,
bin neu hier im Forum und habe eine Frage: - Habe eine SONY SLT-A65 in einem Online Shop aus HONGKONG gekauft - Die Kamera kam mit DHL express versandtkostfrei innhalb von 3Werktagen - Die Kamera funktioniert tadellos soweit ich das feststellen kann - Habe mit paypal bezahlt, paypal hat 3% Währungsumrechnungsgebühr verrechnet; das ist auch ok Soweit so gut. Nun hatte mir der dealer aus HONGKONG eine 1 year dealer warranty zugesagt; es gibt auch eine Online Site des dealers, wo man sich mit Seriennummer restrieren kann und soll dan eine Garantiestätigung bekommen... Hier liegt nun mein problem: Habe ungefähr 10 mails versandt, 1x in HONKONG angerufen, da wieder eine andere mailadresse bekommen und auch mehrmals die Online warranty des dealers ausgefüllt, aber es gibt keine Rückantwort... ich würde ein "Garantiezertifikat" erwarten... aber ahabe bis jetz keinerlei feedback bekommen... Desweiteren habe ich an SONY in Hongkong und and SONY Deutschland jeweils eine Nachricht versandt, aber auch hier nix, keinerlei feedback... Ich nehme an, es gibt evtl. auch eine weltweite Herstellergarantie, oder? Kann mir hier evtl. jemand weiterhelefen, wie ich an mein Garantieschein komme??? Habe auch eine rechnung des dealers bekommen. |
Ich denke Sony Deutschland wird nicht reagieren, wenn es um Käufe außerhalb Europas geht.
Aber vielleicht funktioniert die Garantie ja auch ohne Zentrifikat - nur die Kamera muss dann wohl auch da hin wo sie erworben wurde ! |
Ich kann nicht nachvollziehen, warum Du eine Reaktion von Sony erwartest, wenn es um eine Händlergarantie geht. Damit hat Sony nichts zu tun. Ich wende mich schließlich auch nicht an BMW, wenn die Pflastersteine in der Hofeinfahrt wackeln :shock:. Vielleicht hast Du nur ein Verständnisproblem über das, was Du vom Händler erwarten kannst? Hongkong ist aber allemal eine Reise wert ;) .
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Für mich stellt sich folgende Frage:
Was bringt mir ein Garantiezertifikat aus Shanghai?? :roll: Hat das hier in Deutschland irgendeine rechtliche Grundlage? Ich beantworte diese Frage mal selber: Nein! Also spar Dir die Anrufe und Zeit und hoffe das alles ganz bleibt an der Kamera! Und wenn wirklich was passiert, kannst Du immer noch versuchen Dich mit dem Händler auseinander zu setzen... Wobei ich mir in dem Fall 3 mal überlegen würde die Kamera zurück nach Shanghai zu schicken... Darf man Fragen wieviel Du bezahlt hast? |
Zitat:
Offen ist bloß, wo bei einem in Hongkong abgeschlossenen Vertrag der Gerichtsstand ist. Da würde ich von Hongkong ausgehen. In Deutschland ja am Wohnsitz des Käufer (bei Konsumenten). Damit müsstest du wohl in Hongkong klagen. Aber im Prinzip sind 2 Fragen zu klären: 1) Gibt es eine internatiionale Garantie? Wenn ja, dann ist auch eine Garantiekarte drinnen oder zu bekommen. Dann wird dass auch in Deutschland anerkannt. 2) Ist es eine Händlergarantie. Dann hast du die A..Karte gezogen, weil dann mußt beim Händler vorbeikommen bzw. die Kamera dorthin schicken. Ich nehme mal an, dass du sie verzollt hast und die Nachweise hast. Wenn du nämlich ein Garantiereparatur hast, musst du sie ja wieder aus- und einführen. Und das geht natürlich nur dann zollfrei. |
Zitat:
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Edit: Wegen Knopf im Hirn :D
Gerichtsstand lässt sich glaube ich nicht soleicht bestimmen. Denn hier geht es um Internationales Recht. man muss sich anschauen in welcher Hinsicht welches Recht und wo anzuwenden ist. Das der Gerichtsstand Deutschland ist also beim Käufer ist nach Europ. Recht so aber ist es dass auch International`? Denn China ist es äusserst wurscht was im BGB steht bzw Verfahrensrecht |
Zitat:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Sony Deutschland gewährt eine einjährige Garantie auf in Deutschland erworbene Ware. Diese kann auf zwei Jahre ausgeweitet werden, wenn die Ware bei einem Sony-Partnerhändler erworben wurde und nach dem Kauf bei Sony registriert wurde. Zu dem Kauf in Honkong kann ich nur viel Glück wünschen. Ich hoffe, es wurde dabei sehr viel Geld gespart, denn sonst wird man damit bestimmt nicht glücklich. |
Zitat:
Die Anspruchshaltung des Fragestellers, dass Sony Deutschland sich zu dem Thema äußern solle, ist in der Tat überraschend. Wenn man schon solche exotischen Geschäfte durchzieht, sollte man doch eigentlich wissen, was man da tut. Stephan |
Zitat:
Das kann bzw. muß man dann noch selbst beim Zoll beantragen, insbesondere, wenn man vorhat, mit der Kamera nochmal die Außengrenzen der EU zu überqueren. Solange die Ware noch nicht zollamtlich behandelt wurde, ist sie rechtlich gesehen übrigens nicht dein Eigentum. ;) |
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