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Shooty 20.08.2011 12:45

GEZ Rechnung erhalten
 
Ich frag mich gerade was das soll.

Ich habe gerade ein schreiben im Briefkasten gehabt indem ein Überweisungsträger mit 23,04€ zu zahlen an GEZ ist.
Ich soll Rundfunkgebühren für 04.2011 - 07.2011 zahlen.

Ich hab mich allerdings nie angemeldet weil ich keinen Fernseher, kein eigenes Auto (bis vor kurzem und in meinem Käfer hatte ich nunmal kein Radio) und kein Eineges Internet usw ....

Nun hab ich ja vor einiger Zeit geheiratet. Dadurch fällt ja sowiso für unsere Familie nur einmal GEZ an (das zahlt meine Frau).

Letztens stand dann so ein GEZ Mensch vor unserer Tür (wir waren beide nicht da) und jemand der hier auch im Haus wohnte erklärte dem GEZ Menschen das ich keinen TV oder sonstwas hab, aber eben das radio (im neuen Auto) wodurch ich ja eigendlich wenn ich nicht verheiratet wäre zahlen müsste. Leider wurde vergessen zu erwähnen das ich eben verheiratet bin.

Also kamen unterlagen das ich zahlen soll. Da meine Frau sowiso noch eine Änderrung hingeschickt hat hab ich das UNAUSGEFÜLLTE Teil von mir mit dabei gepackt das die eventuell so schlau sind und sehen das da der gleiche Name drauf steht und wir eben verheiratet sind.
Weil man kann ja nirgends angeben das man verheiratet ist ... auf deren Formularen.

Und nun hab ich hier diese "Rechnung".
Die Frage ist nun ob ich das einfach ignorieren soll oder ob ich es damit irgendwie anerkenne wenn ich nix tuhe ....

Oder wie mach ich den GEZ Menschen klar das wir verheiratet sind?
Das steht nirgends (oder ich find es nur nicht auf deren schreiben!)

*thomasD* 20.08.2011 12:48

Da kann man doch auch anrufen?!

André 69 20.08.2011 12:57

Hi,

zahlst Du jedem, der Dir einen ausgefüllten Überweisungsträger schickt?

Du bist verheiratet, Deine Frau zahlt - alles gut!
Etwas anderes muss Dir die Drückertruppe erstmal nachweisen ...

Gib die GEZ Kundennummer Deiner Frau an ...

Gruß André

Shooty 20.08.2011 12:57

Zitat:

Zitat von *thomasD* (Beitrag 1212560)
Da kann man doch auch anrufen?!

Ja bei einer gebührenpflichtigen Hotline ....

ne danke!
Ich hab echt die schnauze voll nachdem es schon bei meinem 18. geburtztag damit angefangen hat das hier die Abstrusesten Namenskombis angekommen sind von Menschen die hier vermeindlich wohnen sollten.

zuerst hab ich ja immer schön brav zurückgeschrieben das ich nix anzumelden hab aber wenn ich das jährlich machen soll isses mir irgendwann zu blöd.
zumal ist man nicht verpflichtet denen das STÄNDIG mitzuteilen das sich nix geändert hat.

Aber wie ist das.

Wenn ich jemandem eine Rechnung schicke und der ignoriert die einfach. Hab ich dann irgendwann anrecht auf Geld?
Dann schick ich denen nemlich auch mal ne Rechnung ....

---------- Post added 20.08.2011 at 13:02 ----------

Okay ...

ist gerade im Müll gelandet.
Es steht ja garnicht Rechnung drauf.

Und das die mir ne Nummer bei sich geben kann mir ja eigendlich so relativ egal sein.
Dann geb ich denen auch ne Nummer: 0 :flop:

Ditmar 20.08.2011 13:04

Ja Ja, das alte Leiden der GEZ, die bekommen Ihren Laden einfach nicht in den Griff, hatte auch schon mehrmals mit denen zu tun. :flop:

*thomasD* 20.08.2011 13:18

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 1212569)

ist gerade im Müll gelandet.

Oder so ;)

Tom 21.08.2011 01:24

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 1212569)
Dann geb ich denen auch ne Nummer: 0 :flop:

Richtig so! :top:

erwinkfoto 21.08.2011 01:37

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 1212569)
ist gerade im Müll gelandet.

Gab es denn eine andere Entscheidung zur Auswahl? ;)

Aber im Ernst, die GEZ beachtet nichtmal ihre eigene Regeln (mehr will ich hier auch nicht verraten)
und fordert Sachen, die sie gar nicht darf.

Außerdem, war nicht die Rede von einen allgemeinen Rundfunkgebühr? Oder wurde das verworfen?


LG,

Erwin

DerKruemel 21.08.2011 10:27

Wenn Du die nicht anrufen willst schreib halt eine E-mail ;) Aber das problem mit der GEZ hat sich in absehbarer Zeit sowieso erledigt. Dann gibt es diese nicht mehr und wie alle zahlen eine entsprechende Steuer! Aber bis dahin sollte man nicht mehr als nötig zahlen und gegen unbedrechtigte Rechnungen vorgehen!

fallobst 21.08.2011 10:55

Als Einwohner dieses Landes ist man verpflichtet, Rundfunk- und Fernsehempfangsgeräte bei der GEZ anzumelden. Das regelt der Rundfunkstaatsvertrag und darauf aufbauende Verordnungen.
Wie weit jeder dieser Pflicht nachkommt, ist eine andere Sache.
Erst nach der Anmeldung der entsprechenden vorhandenen Geräte besteht eine Zahlungspflicht, ohne Angabe der zahlungspflichtigen Geräte ist das auch sonst logischerweise nicht möglich.
Wenn dir die GEZ alledings nachweist, dass du gebührenpflichtige Geräte nicht angemeldet hast, dann kann sie auch rückwirkend Gebühren erheben. Wie weit zurück ist mit Ermessensspielraum verbunden und möglicherweise einem Nachweis deuinerseits, wann du das strittige Gerät erworben hast.
Die Zusendung des Zahlscheins ist ein Taschenspielertrick. Mit Zahlung des Betrages anerkennst du die Forderung als berechtigt und das ersetzt deine förmliche Anmeldung. Nachfolgend bist du zahlungspflichtig.

Da ihr beide jetzt verheiratet seid, gilt diese Regelung:
Zitat vom GEZ Onlinserevice:
"Muss ich mein Radio im privaten Kraftfahrzeug anmelden?

Ja, wenn Sie bisher noch kein Radio im Privathaushalt angemeldet haben.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Folgendes:

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z.B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.

Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte." Zitatende

Für alle besteht eine Anmeldepflicht, daraus leitet sich eine Auskunftspflicht hinsichtlich vorhandener oder nicht vorhandener Geräte ab. Das alles ist manchmal nervig. Allgemein gilt eine jährliche Antwort auf Anfrage nach anmeldepflichtiger Geräte als ausreichend. Weitere Briefe kann man ignorieren.

Ob du mit Anruf, Email oder Brief antwortest ist deine Wahl.
Ein guter Grundsatz ist wohl, diese Dinge nicht zu sehr auf sein Gemüt wirken zu lassen und schnell an andere Dinge zu denken.

Einen schönen Sonntag wünscht Matthias


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