SonyUserforum

SonyUserforum (https://www.sonyuserforum.de/forum/index.php)
-   Café d`Image (https://www.sonyuserforum.de/forum/forumdisplay.php?f=94)
-   -   Völlig unpassend - Thema Hausverwaltung (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=195062)

Haparanpanda 19.04.2020 09:49

Völlig unpassend - Thema Hausverwaltung
 
Hallo!

Ich habe eine kleine Frage, vielleicht hat von Euch wer auch schon mal so ein Problem, soll auch keine Rechtsberatung werden.
Ich bin Miteigentümer in einer WEG und es geht um die Hausgeldabrechnung.

Von anderen Eigentümern weiss ich, das diese es teilweise schon im Februar ausbezahlt bekommen haben. Telefonisch konnte ich bis dato nichts erreichen.

Welche Vorgehensweise ist denkbar, wenn ein Guthaben nicht ausbezahlt wird?
Schriftliche Aufforderung zur Auszahlung zu Termin X per Einschreiben?
Oder gleich zu einem Anwalt? (habe ich keinen, müsste ich mir erst noch suchen)

Es geht nicht nur um 150€. Es ist ein vierstelliger Betrag, da hört bei mir der Spaß auf, obgleich ich sehr lange die Geduld bewahre.

Danke für Eure Tips

Dornwald46 19.04.2020 10:20

Ich weiß zwar nicht , wo area 73 sein soll, aber solche Fragen beantwortet in der Regel auch:

https://www.hug-esslingen.de/index.html

screwdriver 19.04.2020 12:20

Zitat:

Zitat von Dornwald46 (Beitrag 2133176)
area 73



https://www.dastelefonbuch.de/Postleitzahlen/Suche/73


= Esslingen und Umgebung

Dornwald46 19.04.2020 12:32

Zitat:

Zitat von screwdriver (Beitrag 2133199)

aha, :top:
man wird so alt wie eine ... und lernt immer noch dazu:lol:

steve.hatton 19.04.2020 13:55

Wenn Du die Abrechnung erhalten hast, muss ein Überschuss zeitnah ausbezahlt werden, ebenso wie eine Nachzahlung dementsprechend zeitnah zu erfolgen hat, bzw. i.d.R.umgehend abgebucht wird.

Betrag per Fax anmahnen - Antwort innerhalb von 8 Tagen einfordern.
Vielleicht auch den Beirat der Eigentümerversammlung mal anrufen....

Danach RA oder Haus und Grundbesitzerverein, wie oben bereits genannt.

ingoKober 19.04.2020 15:03

Fax? verwendet das echt noch jemand?

Klinke 19.04.2020 15:16

Bei uns gab es - für dieses Jahr - ein Schreiben mit beiliegender Abrechnung, aber mit dem Hinweis, dass erst nach erfolgter Eigentümerversammlung und entsprechender Beschlusslage ausgezahlt werden kann ... was mir auch logisch erscheint.

Bei dir haben andere tatsächlich schon etwas bekommen? Oder geht es gar nicht um eine aktuelle Abrechnung?!

perser 19.04.2020 16:48

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 2133225)
Wenn Du die Abrechnung erhalten hast, muss ein Überschuss zeitnah ausbezahlt werden, ebenso wie eine Nachzahlung dementsprechend zeitnah zu erfolgen hat, bzw. i.d.R.umgehend abgebucht wird.

Betrag per Fax anmahnen - Antwort innerhalb von 8 Tagen einfordern.
Vielleicht auch den Beirat der Eigentümerversammlung mal anrufen....

Danach RA oder Haus und Grundbesitzerverein, wie oben bereits genannt.

Sorry, aber das klingt wie lupenreiner Seminarstoff für Jurastudenten oder angehende Immobilienverwalter. Mit der Realität hat das wenig zu tun. Auch ein Anwalt nützt da kaum. Grau ist alle Theorie, denn dieses Metier ist so voller Schlupflöcher... Ich kann dazu ein wenig mitreden.


Zitat:

Zitat von Klinke (Beitrag 2133243)
Bei uns gab es - für dieses Jahr - ein Schreiben mit beiliegender Abrechnung, aber mit dem Hinweis, dass erst nach erfolgter Eigentümerversammlung und entsprechender Beschlusslage ausgezahlt werden kann ... was mir auch logisch erscheint.

Bei dir haben andere tatsächlich schon etwas bekommen? Oder geht es gar nicht um eine aktuelle Abrechnung?!

Das kommt der Wirklichkeit schon deutlich näher.

Man 19.04.2020 17:43

Bei Haus&Grund bist du für wenig Geld zu Rechtsfragen zu Immobilien gut aufgehoben.

Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Sachlage richtig verstanden habe:
Eine Nebenkostenabrechnung wurde erstellt? (muss wolhl so sein)
Erstellt wurde dies von einem von der WEG (Wohungseigentümergemeinschaft9 bestellten Wohnungsverwalter oder von der WEG selber?
Mindestens ein Miteigenümer hat einen aus der NK-Abrechnung heraus resultierenden Betrag erhalten - also nicht z. B. einen irrtümlich zuvile überwiesenen Abschlag?

Meine private Meinung (ich bin kein Jurist): Ich würde den Ersteller der Abrechnung fragen, aus wlechem Grund er einigen Miteigentümern bereits eine Erstattung gezahlt hat, anderen aber noch nicht.
Wenn der Grund für dich nicht nachvollziehbar oder stichhaltig ist, würde ich einen Juristen um Rat fragen.

vlG

Manfred

steve.hatton 19.04.2020 20:47

Zitat:

Zitat von perser (Beitrag 2133261)
....

Das kommt der Wirklichkeit schon deutlich näher.

Wenn es so in der Abrechnung stehen würde, was der TO ja nicht geschrieben hat, gebe ich Dir gerne recht - ansonsten besteht die Verpflichtung zur sofortigen Auszahlung, ebenso wie die der sofortigen Nachzahlung.


"Schlupflöcher" sind was anderes.


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:05 Uhr.