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LG Gerhard |
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also dürfte ich es nicht auf ein T-Shirt drucken lassen und in der Öffentlichkeit damit rumlaufen oder gibts da Klauseln die "nichtkommerziellen" gebrauch des :alpha: erlauben? Gruß |
Die Klausel nennt sich § 14 Abs. 1 und 2 Markengesetz:
1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht. (2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr 1. ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die mit denjenigen identisch sind, für die sie Schutz genießt, 2. ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit des Zeichens mit der Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfaßten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, daß das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird, oder 3. ein mit der Marke identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, die nicht denen ähnlich sind, für die die Marke Schutz genießt, wenn es sich bei der Marke um eine im Inland bekannte Marke handelt und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt. Zauberwörtchen dabei ist "geschäftlicher Verkehr". Kannst dir also Alphalogos sogar auf die Stirn kleben, solange du dann deinen Kopf nicht verkaufst... :D |
Danke Marie!
Aber wenn ich auf die Photokina mit nem :a: Logo aufm Shirt oder Schal komme, gibts dann "dresche" ? :D Ich verkauf ja nix und bin ja auch privat unterwegs, nicht geschäftlich? |
Warum solltest du da Dresche kriegen? Wenn du's so gekauft hast und es ist Lizenzware, ist eh alles gegessen und wenn du's dir selbst gebastelt hast, biste nicht geschäftlich unterwegs und Sony hat keinen Unterlassungsanspruch. Alles im privaten Bereich ist außerhalb des Markenschutzes. Aber Vorsicht, die Gerichte sind da relativ schnell dabei, eine geschäftliche Nutzung zu sehen: Die Handlung muß nur der Förderung eines beliebigen eigenen oder fremden Geschäftszwecks dienen, wobei Gewinnabsicht, Entgeltlichkeit oder ein Wettbewerbsverhältnis nicht begriffsnotwendig sind.
Also das getragene T-Shirt danach nicht als Schnüffelprobe für die Verehrerinnen in der Bucht versteigern. Aber überhaupt, dass sind alles Einzelfallentscheidungen und Markenrecht ist nicht in zwei Sätzen erklärt. Im Übrigen: Auf den Messen sind die Anwälte der Firmen mit was ganz anderem beschäftigt, als einstweilige Verfügungen gegen firmentreue Messebesucher zu erwirken. Ich sage nur, der freundliche Chinese von nebenan... |
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Für 80-100€ mehr (als die 490€) kriegt man ein neuen Tamron und für 200€ ein neuen Sigma HSM I. LG, Erwin Edit: ps: Sorry Mods, aber da es kein Schnäppchen ist, wollte ich es direkt dort erwähnen. :? :) |
Servus Erwin,
Danke für den Hinweis, habe das in meinem Schnäppchen-Posting reflektiert. Gruss, Kapone |
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Hauptsache niemand nimmt Schaden davon (sorry Verkäufer :mrgreen:) ;). LG, Erwin |
Kann jmd. etwas zu folgendem sagen? Google spuckt nicht viel aus.
http://cgi.ebay.de/SAMSUNG-AF-LENS-7...r_Objektive_PM |
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