Frage zur Restgarantie
Wenn ich ein Sony Objektiv gebraucht mit Restgarantie von einem Privatverkäufer in Österreich kaufe, habe ich dann die selben Garantieansprüche, als hätte ich selbst das Objektiv in Deutschland gekauft?
Hat da jemand Erfahrung? |
Ich bin zwar kein Jurist, aber in der Regel ist die Garantie durch den Hersteller nicht übertragbar. Insofern kann man im Normalfall nur Garantie über den Erstbesitzer geltend machen, unabhängig ob Österreich oder Deutschland.
Allerdings nur mein laienhafter Kenntnisstand, lasse mich gerne eines besseren belehren. Edit: Hab nochmal recherchiert: Die Gewährleistung wird nicht automatisch übertragen, aber die Garantie ist wohl übertragbar, wenn man bei der Einreichung die Kriterien der Garantieinanspruchnahme erfüllt. Bei Sony so weit ich weiß, Originalbeleg mit Seriennummer. |
Grundsätzlich gewährt Sony eine Europagarantie, so dass der Ort des Kaufs innerhalb Europas irrelevant ist. Ob die Garantie generell übertragen werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis.
Die Garantieverlängerung und der Pannenschutz kann wohl auf einen Käufer übertragen werden, wenn ich Hr. Mayr (Fa. Schuhmann) richtig verstanden habe. |
Zitat:
Anders ist das z.B. bei der 1+5 Garantieerweiterung bei Sigma-Objektiven. Diese ist nicht übertragbar und gilt nur für den rgistrierten Erstkäufer des Objektivs. |
Zitat:
Sorry Peter, für OT |
Zitat:
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Frage zur Restgarantie
Das Thema Sony-Garantie hatte ich auch schon einmal für mich recherchiert u.a. telefonisch mit Dieter‘s Foto-Shop. Mein Kenntnisstand: Sony-Garantie und -Garantie-Erweiterungen gehen auf den Käufer über. Zumindest in Deutschland ... wahrscheinlich aber auch für Europa geltend (so hat ja Sony seine Märkte / Organisation unterteilt).
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Zitat:
du brauchst den Original Kaufbelg des Erstkäufers, sonst keine Garantie https://services.sony.de/support/de/warranty/general |
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