Fotorecht Fotowettbewerb
Guten Morgen!
Mich beschäftigt eine Frage, zu der ich auch im Netz nicht so richtg fündig geworden bin: Mein Foto in einem Fotowettbewerb. Fallbeispiel: Ich möchte mit einem meiner im Zoo Hannover gemachten Bilder an einem Fotowettbewerb teilnehmen. Ich fotografiere nicht gewerblich, laut Zoo-Ordnung brauche ich nur dann eine Genehmigung wenn ich die Bilder zu anderen als privaten Zwecken verwenden will. Zitat:
Darf ich nun mit solchen Bildern an Wettbewerben teil nehmen, oder nicht?? :roll: Viele liebe Grüße |
Da man üblicherweise bei Fotowettbewerben für die Teilnahme die Nutzungsrechte komplett abtreten muss, stellt sich für mich die Frage von vornherein nicht.
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Man kann keine Nutzungsrechte abtreten, sondern lediglich einräumen - z.B. Auf eine unbegrenzte Zeit, mit oder ohne Namensnennung etc.
Urheber bleibt man aber immer selbst. Ist ja auch logisch, weil das Bild nicht der gemacht hat, dem die Nutzungsrechte eingeräumt wurden. |
Natürlich kann man Nutzungsrechte komplett abtreten.
Bei Fotowettbewerben muss man aber in der Regel nur "nicht ausschließliche Nutzungsrechte" einräumen. Zum eigentlichen Thema: Ich würde einfach mal eine Anfrage an die genannte E-Mail-Adresse schicken. |
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Letztlich werden die Nutzungsbedingungen vereinbart Ich habe da einige Fälle schon gerichtlich durchgestanden und rate daher: Wer sich mit seinen Veröffentlichungen nicht sicher ist, der sollte zum Anwalt gehen. Es ändert sich im Laufe der Zeit hier und da eine Kleinigkeit, das man hier in so einem Forum gar keine verbindliche Aussage tätigen kann. Ausserdem kennt man die ganz genauen Umstände auch nicht. Eine Beratung bei einem Fachanwalt kostet auch nun wirklich nicht die Welt. Mehr werde ich dazu nicht zum Besten geben - soll jeder so handeln wie er oder sie es für richtig hält. |
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Im Prinzip ist doch die Frage, ob die Teilnahme an einem Fotowettbewerb vergleichbar ist mit einer Nutzung für gewerbliche Zwecke? Als Laie wäre meine Auslegung, das ich mit der Teilnahme an einem Wettbewerb nicht das Ziel verfolge, meine Fotos gewinnbringend zu veräußern, und ich nutze sie auch nicht zu Werbezwecken, da ich mit der Fotografie kein Gewerbe betreibe. Aber das kann natürlich völlig falsch sein. :roll: |
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Ich meinte damit nur, dass es auch ein ausschließliches Nutzungsrecht gibt, bei dem je nach Vertrag auch der Urheber sein Werk selbst nicht nutzen darf. Bei Fotowettbewerben muss man aber dem Ausschreiber in der Regel nur ein einfaches Nutzungsrecht einräumen. |
Ob durch die Nutzung einer Zeitschrift, die den Fotowettbewerb ausgeschrieben hat, diese zur, vom Zoo untersagten gewerblichen Nutzung wird, wurde bisher nicht beantwortet.
Denn die Zeitschrift nutzt bei der Veröffentlichung die Photos gewerblich. Schreib den Zoo an und lass es Dir genehmigen. |
Zitat:
Eine Pi x Daumenregel, die ich immer anwende: Privat ist alles, was sich in einem abgegrenzten Raum mit definierten Personen des eigenen Umfeldes stattfindet. Also die Diashow im Wohnzimmer mit der Familie, den Kollegen oder dem Fotoclub. Wenn die Öffentlichkeit teilnehmen kann, z.B. eine Projektion in der Fußgängerzone, oder jeder von der Straße in Deine Wohnung kann, um die Bilder zu sehen, ist es nicht mehr privat. Das Geldverdienen hat damit nichts zu tun. Ob das juristisch richtig ist, weiss ich nicht. Aber ich kam damit bisher zum gleichen Ergebnis wie die autorisierten Freiberufler. Vielleicht kannst Du jetzt einschätzen, was die Veröffentlichung im Rahmen eines Wettbewerbs bedeutet. |
Da steht doch alles im Text des Zoos drin :zuck:
Ich verstehe die Frage oder Unsicherheit nicht. Du darfst Bilder für dein Familienarchiv machen, also für dich privat. Ist ein Fotowettbewerb etwas privates? Nein! Es wird dir ja auch untersagt die Bilder auf eine Webseite zu stellen, da dort eventuell mit Werbebannern Geld verdient wird. Du weißt ja nicht, was der Veranstalter des Fotowettbewerbes mit den Bildern vor hat. Eine Veröffentlichung in einer Zeitschrift ist schon ein Verstoß gegen die Auflagen des Zoo. Also Zoo fragen und gut. |
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