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MakiSG 28.06.2020 12:10

Provokativer Ansatz: Recht auf eigenes Spiegelbild?
 
Hallo erstmal wieder Mal

Mir ist da heute ein provokativer Ansatz in den Sinn gekommen: Giltet das Recht aufs eigene Bild auch aufs eigene Spiegelbild?

Weil durch die Spiegelung ist es ja bereits nicht mehr das Orginal und darum kann es durchaus eine andere Person sein :)

Was meint ihr? Was meint unser Hausanwalt? (Haben wir noch einen?)

steffenl 28.06.2020 12:47

Also provokativ finde ich vor allem das Wort "giltet".

Und auf Deine eigentliche Frage würde ich mit "Ja" antworten.
Begründung: es geht um Wiedererkennbarkeit, nicht um technische Umwege (Spiegelung), wie das Abbild entstanden ist.

Ah ja, und zu giltet gehört auch einzigster oder ich ruf Dir dann an :D - kleiner Scherz am Rande

kiwi05 28.06.2020 12:50

Ebend. :crazy:

perser 28.06.2020 13:58

Zitat:

Zitat von steffenl (Beitrag 2146177)
Ah ja, und zu giltet gehört auch einzigster oder ich ruf Dir dann an :D - kleiner Scherz am Rande

...oder auch (noch) optimaler bzw. optimalste, (noch) maximaler bzw. maximalste, extremste, echteste, meistverkaufteste, erstklassigste, minimalste, lupenreinste... Oder auch v o r programmieren.

Sorry für den Abschweifer, aber diese Vorlage war einfach zu schön...;)


Zu Deiner Frage, die ich recht originell und irgendwie auch berechtigt finde: Ich bin nicht sicher, ob es hierfür eine klare Regelung gibt.

Vom Gefühl würde ich @steffenl Recht geben. Aber ich könnte mir vorstellen, dass darüber von Fall zu Fall Gerichte entscheiden (sofern jemand klagt) - abhängig etwa vom Grad des Erkannt-werden-Könnens. Denn letztlich ist ein Spiegelbild ja ein seitenverkehrtes Bild, es entspricht damit nicht mehr 1:1 dem Original, bildet schon eine gewisse Verzerrung.

screwdriver 28.06.2020 14:13

Zitat:

Zitat von MakiSG (Beitrag 2146170)
Hallo erstmal wieder Mal

Mir ist da heute ein provokativer Ansatz in den Sinn gekommen: Giltet das Recht aufs eigene Bild auch aufs eigene Spiegelbild?

Ja.
Dass es ein manipuliertes Bild von dir ist, ändert nichts daran.

Just my 2 Cent

Dat Ei 28.06.2020 14:33

Wenn Du Dir einen Tag nach der Aufnahme die Haare schneiden lässt, entspricht das Bild auch nicht mehr dem "Original" ...
Entscheidend ist, dass Du erkennbar bist. Die simple Spiegelung ist wenig hinderlich und zudem reversibel.


Dat Ei

MakiSG 28.06.2020 18:38

Ist „giltet“ Schweizerdeutsch? Lasse mich gerne belehren, was das „richtige“ deutsche Wort für „gelten in diesem Zusammenhang ist...

Zurück zum Thread: Oh, schade. Blöde Wiedererkennung.

chefboss 28.06.2020 18:44

Kommt darauf an, welchen Model Release Vertrag du mit dir abgeschlossen hast.
Es ist ja kein Offizialdelikt, so erübrigt sich ohne Klage deinerseits die Frage.

hpike 28.06.2020 19:04

So wie du es benutzt, heißt es eigentlich "Gilt das Recht aufs eigene Bild.....". Giltet kenne ich nicht.

kiwi05 28.06.2020 19:34

Giltet, giltet nicht.


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