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frame 26.04.2022 07:15

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 2240117)
Tesla entwickelt sich immer mehr zu einem Hütchenspieler-Verein, der versucht seine Kunden zu übervorteilen.

Tesla erzielt einen großen Teil seiner Gewinne aus dem Verkauf von Co2-Zertifikaten. Irgendwo muss das ja herkommen :twisted:

KSO 26.04.2022 07:32

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 2240148)
Ah, richtig. Steuern. Aber es ist komplizierter - logisch.
Die Grenze ist ganz genau 255,99 EUR.
Und gibt eine Besonderheit für Arbeitnehmer: Hat er keine weiteren Einkünfte (etwa aus Vermietungen, Kapitalanlagen oder zusätzlicher freiberuflicher Tätigkeit), sind jährliche Nebeneinkünfte bis 410 Euro steuerfrei.

https://www.test.de/THG-Quote-mit-de...nen-5848186-0/

In Deutschland hätte ich wohl eine Betreibergesellschaft für meine Garage incl. Auto und Wallbox gegründet. Dann wäre der Ertrag mit Aufwand verrechnet worden und der kleine Gewinn der Betreibergesellschaft fiele nicht ins Gewicht.

Aha, danke, dann ist das eher ein "Trick" der THG Quoten-Eintreiber, den Rest für sich einzustreichen?
Die Ausnahme war mir bisher nicht bekannt, obwohl ich einige Seiten Forumstext darüber bei goingelectric gelesen habe. Aber bei mir passt das so schon. :)

ha_ru 26.04.2022 07:56

Zitat:

Zitat von KSO (Beitrag 2240147)
Obacht bei der THG Quote, nur 250€ sind steuerfrei, bei einer Auszahlung oberhalb den 250€ muss man diese gesamt versteuern (nicht nur den Anteil oberhalb), was je nach Steuersatz dann zu weniger als die 250€ führen kann.

Diese Behauptung wird von manchen als Masche der Anbieter beurteilt, zu vermitteln, warum sie nicht mehr zahlen wollen. Ich habe das mal für einen Mandanten recherchiert und bin zu dem Schluss gekommen, dass EStG § 22 Nr. 3, das worauf die sich beziehen, meiner Ansicht nach nicht einschlägig ist.Der hat mir diese Video verlinkt: https://www.youtube.com/watch?v=nIs0hhZhV9U

Ich habe mir das Video angesehen, die Ausführungen überzeugen mich aber nicht vollständig bzw. da meines Erachtens der Sachverhalt nicht sauber dargelegt wird und da auch ziemlich eindeutig nicht zutreffende Aspekte besprochen werden verwirrt es auch. Aber der Kernaussage, dass § 22 Nr. 3 EstG nicht passt folge ich.

Der THQ-Quotenhandel ist so ein neumodisches Zeugs, da ist es kein Wunder, dass das EStG das nicht kennt :).

Zum § 22 Nr. 3 kommt man dann, wenn man die Zahlung der THG-Quote als Entgelt für das Unterlassen des Verbrauchs von fossiler Energie bzw. ersetzen dieses Verbrauchs durch umweltfreundliche Energie ansieht.

Auf der Ebene des E-Autobesitzer könnte ich der Argumentation noch folgen, dass es sich um eine Leistung handelt in Form von Tun oder Unterlassen.
Aber da der Handel mit der abstrakten Quote offensichtlich explizit gesetzlich ermöglicht wird, wird genau dadurch in meiner Vorstellungswelt ein abstraktes handelbares Recht erschaffen. Und das wird dann veräußert / übertragen und ist eben darum keine Leistung. Dann bleiben gewerbliche Tätigkeit (dann sind wir bei der 410 € Freigrenzen unter bestimmten Vorrausetzung, oft aber ab dem ersten Euro steuerpflichtig) oder im § 23 Privater Veräußerungsgewinn und dann wegen der Fristen steuerfrei. Was am Ende als richtig angesehen wird, sehen wir in ein paar Jahren, wenn das gerichtlich geklärt worden ist. Durchschnittliche Verfahrensdauer bis zum BFH liegt so bei 3-4 Jahren...

Wir haben also wie früher bei Robert Lembke ( Was bin ich Beruferaten für die Jüngeren) 3 Schweinchen vor uns stehen, ich würde das Steuerfrei Schweinchen Private Veräußerung nehmen :crazy:

Hans

KSO 26.04.2022 08:07

Ich nehme den bequemen Weg, freue mich über geschenkte 250€ und das der Rest sinnvollen Zwecken zugeführt wird. Wieviel das letztendlich ist und wieviel fairnergy für sich einbehält, weiß ich aktuell nicht. Man kann aber jährlich seine THG Quote auch anders einstreichen, falls es mir nicht gefällt, wie dass dort gehandhabt wird.

ha_ru 26.04.2022 09:44

Zitat:

Zitat von KSO (Beitrag 2240161)
Ich nehme den bequemen Weg, freue mich über geschenkte 250€ und das der Rest sinnvollen Zwecken zugeführt wird. Wieviel das letztendlich ist und wieviel fairnergy für sich einbehält, weiß ich aktuell nicht. Man kann aber jährlich seine THG Quote auch anders einstreichen, falls es mir nicht gefällt, wie dass dort gehandhabt wird.

Das ist eine nachvollziehbare Entscheidung, nur hilft das bei der Frage, was Du wie gegenüber dem Finanzamt erklären musst nicht wirklich weiter. Es sind sich eigentlich alle einig, dass Du mitteilen musst wie viel Du bekommen hast und wie Du es beurteilst, nämlich steuerfrei. Dann bist Du deiner Erklärungspflicht nachgekommen und wenn das Finanzamt es steuerfrei belässt, kann dir ja egal sein aus welchem Grund. Wenn nicht, müssen sie die mitteilen, warum sie meinen dass es steuerpflichtig ist.

KSO 26.04.2022 10:13

Ah ok, danke, hätte die 250€ einfach jetzt nicht angegeben.
Muss ich mir merken, dass ich das nicht bei der nächsten Steuererklärung vergesse. :D

amateur 15.05.2022 12:12

Hier ein offizielle Statement des Finanzamts Deggendorf:

https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rf&c=n&d=x&t=x

Dementsprechend gilt die THQ Quote als nicht zu versteuern. Da werde ich mich jetzt erst einmal darauf berufen und die Einnahmem erst einmal nicht angeben.

Stephan

amateur 15.05.2022 12:34

Beim ADAC gibt es jetzt übrigens 350 EUR THQ Quote + 20 EUR ADAC Mitgliederbonus, also garantiert 370 EUR ausgezahlt. Habe es selbst noch nicht getestet, aber für ADAC Mitglieder sicherlich sehr attraktiv.

Stephan

Ditmar 15.05.2022 19:09

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 2241438)
Beim ADAC gibt es jetzt übrigens 350 EUR THQ Quote + 20 EUR ADAC Mitgliederbonus, also garantiert 370 EUR ausgezahlt. Habe es selbst noch nicht getestet, aber für ADAC Mitglieder sicherlich sehr attraktiv.

Stephan

Das gibt einige "Tankladungen" für lau. ;)

KSO 16.05.2022 08:44

@amateur:
Danke für die Info. Mal sehen, ob ich nächstes Jahr noch bei fairnergy bleibe, oder ich gewinnmaximiere. ;)


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