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Pittisoft 09.10.2019 10:00

Zitat:

Zitat von Giovanni (Beitrag 2092923)
Was machen dann die PC- und Smartphone-Betriebssystem-Hersteller Microsoft, Apple und Google? Müssen die auch alle Nutzerkonten in Venezuela sperren?

Woher soll ich das wissen:roll:, richte Deine Frage an die entsprechenden Firmen.;)

Eikazon 09.10.2019 11:00

Zitat:

Zitat von nex69 (Beitrag 2092970)
Du irrst dich. Keiner wird gezwungen seine Daten in der Cloud zu speichern. Die Fotos bleiben auf dem Rechner wie eh und je. Zumindest bei mir.
Aber weil Adobe meines Wissens die Lizenz regelmässig prüft, ist dann nach wenigen Wochen trotzdem Sense.

Genauso ist es. Auch wenn man die Daten offline lässt (so mache ich es auch), hängt zumindest die Nutzbarkeit der Programme von der Gültigkeit der Lizenz ab, und die überprüft die Adobe-Software regelmäßig. Und selbst wenn man es fertig bringt, nie online zu gehen (sodass die Software nicht beim Server nachfragen kann), kommt nach einiger Zeit die Erinnerung, man müsse nun aber online gehen, damit die Lizenz geprüft werden könne, ansonsten seien die Programme nicht weiter nutzbar.

Besonders perfide ist ja, dass diese Maßnahme (gerade) auch Gegner der venezuelanischen Regierung trifft, also Leute, denen Trump und Co. eigentlich wohlgesonnen sein müssten.

KHD46 09.10.2019 11:41

Kalifornien schaltet Strom ab - 09.10.2019, 11:05 Uhr | dpa.

Dat Ei 09.10.2019 11:46

Die Online-Validierung der Lizenz ist übrigens älter als die Cloud-Produkte von Adobe.


Dat Ei

HaPeKa 09.10.2019 12:24

Die Frage ist wirklich, ob Adobe da etwas auf Kadavergehorsam macht oder einfach nur die erste Firma ist, die das publik gemacht hat ...

Die Massnahmen beziehen sich ja auf die Exekutivanweisungen 13884 von Trump. Wenn man die genau liest, dann dürfte das nicht nur Adobe sondern tatsächlich auch Facebook, Google, Microsoft und Apple betreffen.

Zitat:

...(i) to have materially assisted, sponsored, or provided financial, material,
or technological support for, or goods or services to or in support of,
any person included on the list of Specially Designated Nationals and
Blocked Persons maintained by the Office of Foreign Assets Control whose
property and interests in property are blocked pursuant to this order;
or
(ii) to be owned or controlled by, or to have acted or purported to act
for or on behalf of, directly or indirectly, any person whose property
and interests in property are blocked pursuant to this order.
Wird spannend, was bis zum 28.10. noch so alles passiert ...

raul 09.10.2019 16:01

"Und wer nicht tanzen will am Schluss,
weiß noch nicht dass er Tanzen muss"


aus Rammsteins Amerika von 2004.

Gruß,
raul

10Heike10 09.10.2019 19:44

Zitat:

Zitat von 10Heike10 (Beitrag 2092903)
Aber hier wird doch auch die Cloud (Speicherplatz) gesperrt und du kannst doch dann auch off-line nichts mehr mit dem Programm machen oder irre ich da?


Die folgenden Antworten verstehe ich nicht:

Zitat:

Zitat von nex69 (Beitrag 2092970)
Du irrst dich. Keiner wird gezwungen seine Daten in der Cloud zu speichern. Die Fotos bleiben auf dem Rechner wie eh und je. Zumindest bei mir.
Aber weil Adobe meines Wissens die Lizenz regelmässig prüft, ist dann nach wenigen Wochen trotzdem Sense.

Inwiefern irre ich mich? Stimmst du meiner Vermutung nicht mit deinem Schlussgedanken zu?
Und bitte, wann und wo habe ich behautet, man würde gezwungen, seine Daten in der Cloud zu speichern?


:zuck: :shock:

amateur 09.10.2019 20:07

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 2093008)
Die Online-Validierung der Lizenz ist übrigens älter als die Cloud-Produkte von Adobe.
i

Nur das bei einer Lizenzvalidierung nichts mehr geliefert wird und daher ein Handelsembargo erst einmal nicht greift.

Am aktuellen MacOS Problem von Adobe sieht man im übrigen auch, dass das Versprechen, durch die Cloud im aktuelle funktionsfähige Software zu erhalten, von Adobe nicht im Entferntesten gehalten wird. Das war ja bei Einführung als Hauptargument schlechthin angeführt worden.

Stephan

Dat Ei 09.10.2019 21:01

Moin Stephan,

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 2093086)
Nur das bei einer Lizenzvalidierung nichts mehr geliefert wird und daher ein Handelsembargo erst einmal nicht greift.

auch bei den alten, simplen Online-Validierungen wäre Adobe in der Lage gewesen, die Lizenz aufgrund der IP und ihrer Herkunft auszuschalten. Ohne Validierung lief die Software nur eine begrenzte Zeit.


Dat Ei

Kurt Weinmeister 09.10.2019 21:16

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 2093108)
... aufgrund der IP ...

Dagegen gibt es ja Proxy Server.


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