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englishservices 08.01.2011 18:40

Alpha 850 für 849 Euro! - Fehler im Preisschild ?
 
Bei PhotoPlanet in Stuttgart am Bahnhof habe ich heute dieses Preisschild gesehen.
In den USA gibt es ein Gesezt, wobei man die Kamera zu dem ausgeschriebenen Preis hätte kaufen dürfen (sogar mehrere!). Als ich dem Verkäufer darauf angesprochen habe und gleich drei bestellen wollen (zwei für andere SUF Brüder und Schwester!) hat er schwach gelächelt und meinte, "Der Computer hat wieder einen Fehler gemacht."
Was meint ihr? Wenn nicht drauf steht: "Druckfehler vorbehelten" usw. kann man die Ware zu dem Preis verlangen? Wenn ja, dann treffen wir uns Montag Morgen dort an der Tür :top:!

kitschi 08.01.2011 18:56

Zitat:

Zitat von englishservices (Beitrag 1128671)
Bei PhotoPlanet in Stuttgart am Bahnhof habe ich heute dieses Preisschild gesehen.
In den USA gibt es ein Gesezt, wobei man die Kamera zu dem ausgeschriebenen Preis hätte kaufen dürfen (sogar mehrere!). Als ich dem Verkäufer darauf angesprochen habe und gleich drei bestellen wollen (zwei für andere SUF Brüder und Schwester!) hat er schwach gelächelt und meinte, "Der Computer hat wieder einen Fehler gemacht."
Was meint ihr? Wenn nicht drauf steht: "Druckfehler vorbehelten" usw. kann man die Ware zu dem Preis verlangen? Wenn ja, dann treffen wir uns Montag Morgen dort an der Tür :top:!

in Österreich müsste er sie dir um diesen Preis verkaufen, ansonsten könntest du bei der Wirtschaftskammer das melden und er würde dann eins auf die Rübe bekommen:D

DonFredo 08.01.2011 18:58

Zitat:

Zitat von englishservices (Beitrag 1128671)
...hat er schwach gelächelt und meinte, "Der Computer hat wieder einen Fehler gemacht."
Was meint ihr? Wenn nicht drauf steht: "Druckfehler vorbehelten" usw. kann man die Ware zu dem Preis verlangen? ....

Ganz einfach: Nein

Mal mit einfachen Worten:
Ein Verkäufer hat ein Angebot vorgelegt, aber es gibt keinen gültigen Kaufvertrag, denn der Verkäufer kann die Waren verkaufen wie er will.

Soll heißen, er kann sie dir für den Preis geben oder auch sein lassen.


...und einen *schubbs* aus dem Schnäppchenthread gabs auch... ;)

hennesbender 08.01.2011 19:16

"Invitatio ad offerendum" heißt das unter den Lateinern... :)

TONI_B 08.01.2011 19:19

Zitat:

Zitat von kitschi (Beitrag 1128685)
in Österreich müsste er sie dir um diesen Preis verkaufen, ansonsten könntest du bei der Wirtschaftskammer das melden und er würde dann eins auf die Rübe bekommen:D

Das stimmt so nicht! Gehört irgendwie zu den "urban legends".

Zitat WKO:
Zitat:

Falsche oder unzureichende Preisauszeichnung – Was ist zu tun?
Bei eigener Feststellung einer unrichtigen oder unvollständigen Auszeichnung müsste eine umgehende Richtigstellung vorgenommen werden. Stellt die Behörde den Verstoß fest, kann dies Strafen zur Folge haben. Das PrAG enthält einen Strafrahmen von bis zu 1.450,-- EUR.
In der Praxis wird es daher vor allem darauf ankommen, welche Preisangabe irrtümlich falsch vorgenommen wurde, ob dies nur im Einzelfall (bei einem Produkt) passiert ist oder ob es sich um grundsätzliche Verstöße handelt (z.B. wenn keine Grundpreise angegeben wurden). Wenn irrtümlich ein falscher, wie z.B. ein zu geringer Preis ausgezeichnet wurde, stellt dies keine Übertretung der dargestellten Vorschriften dar. Der Unternehmer kann einen derartigen Irrtum korrigieren solange der Kaufvertrag mit dem Kunden noch nicht abgeschlossen wurde. Keinesfalls hat der Kunde einen Rechtsanspruch auf Ausfertigung der Ware zum irrtümlich ausgezeichneten Preis.

Jens N. 08.01.2011 20:42

Stand denn da auch wirklich eine A850, vor allem mit einem 18-55 DT Kitobjektiv, wie auf dem Schild geschrieben?

Das kann doch eigentlich nur ein Zahlendreher und eigentlich die A580 gemeint sein - kommt auch vom Preis hin.

englishservices 09.01.2011 01:31

Zitat:

Zitat von Jens N. (Beitrag 1128790)
Stand denn da auch wirklich eine A850, vor allem mit einem 18-55 DT Kitobjektiv, wie auf dem Schild geschrieben?

Das kann doch eigentlich nur ein Zahlendreher und eigentlich die A580 gemeint sein - kommt auch vom Preis hin.

Ja, das war ein Zahlendreher - aber zweimal. Die 580 stand da.

Backbone 09.01.2011 13:54

Zitat:

Zitat von DonFredo (Beitrag 1128687)
Ganz einfach: Nein

Mal mit einfachen Worten:
Ein Verkäufer hat ein Angebot vorgelegt, [...]

Schon das stimmt so nicht. Eine Werbung ist KEIN Angebot. Ein Preisschild im Schaufenster ist eine Werbung aber im juristischen Sinne kein Angebot.

RICHTIGE Angebote sind in der Tat bindend und an dieser Stelle wird dann gern immer mal gestritten ob Formulierungen wie "Irrtümer vorbehalten" da wirklich schützen können.

Das alles ändert aber nix am hier vorliegenden Sachverhalt, der Verkäufer muss nicht zum irrtümlich benannten Preis verkaufen. Allenfalls könnte man unlauteren Wettbewerb vermuten wenn sowas häufiger vorkommt, um Leute in den Laden zu locken.

Backbone

Itscha 09.01.2011 21:00

Hennesbender hat das schon in latein zum Besten gegeben. Also nur noch mal für die, deren Latein schon etwas eingerostet ist: Ein Preisschild ist kein "Angebot" sondern die Aufforderung an den Kunden, dem Verkäufer ein Angebot zu machen. Der Verkäufer kann das Angebot immer noch ablehnen.

looser 09.01.2011 21:05

so ists. Betriebswirtschaftliche Grundlagen :roll:

Nehm ich, ist dann das Angebot des Kunden.

Sagt der Händler ok, prima! In diesem Fall hat er das Angebot wohl abgelehnt :lol:

MFG Michael

Tom 09.01.2011 23:28

Zitat:

Zitat von englishservices (Beitrag 1128671)
Als ich dem Verkäufer darauf angesprochen habe und gleich drei bestellen wollen(zwei für andere SUF Brüder und Schwester!) hat er schwach gelächelt und meinte, "Der Computer hat wieder einen Fehler gemacht."

Tja, vielleicht wäre es besser gewesen, ihn nicht darauf anzusprechen und zu warten, bis die Samstag-Nachmittags-Vertretung oder der Azubi an der Kasse steht, und es bei einer Kamera bewenden zu lassen...? :P :lol:

Tommyknocker 09.01.2011 23:53

Da frag ich mich dann wieder, muss man jeden Fehler der anderen schamlos ausnutzen?

dbhh 10.01.2011 10:12

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1128700)
Das stimmt so nicht! Gehört irgendwie zu den "urban legends".

Zitat WKO:
(...) Der Unternehmer kann einen derartigen Irrtum korrigieren solange der Kaufvertrag mit dem Kunden noch nicht abgeschlossen wurde

Ich denke das ist der Kern der Sache.
Anderes Beispiel: Meiner Mama wurde vor Jahren auch mal im Geschäft ein Philips TV angepriesen, und auf das Feature BlackMatrix mehrfach eingegangen. Unter dem TV stand ein falsches Preisschild, was weder uns noch dem Berater auffiel. Als das Gerät Tage später zuhause geliefert wurde, fiel mir die graue statt schwarze Bildröhre auf. Hier war der Kaufvertrag ja schon zustande gekommen, das falsche Preisschild stand immer nochim Laden, und das Geschäft und wir einigten uns irgendwo beim HEK des ansich teureren TVs. SCHAULANDT stand aber von Anfang an zu seinem Fehler, es gab gar keine große Diskussion.
Gruß

Tom 10.01.2011 11:01

Zitat:

Zitat von Tommyknocker (Beitrag 1129547)
... muss man jeden Fehler der anderen schamlos ausnutzen?

Die Bedeutung diese kleinen Kerls hier -> :lol: ist Dir doch bekannt? :mrgreen:
Hätte vielleicht besser den hier verwenden sollen: ;)

Tommyknocker 10.01.2011 11:27

Das war jetzt auch eher allgemein gedacht, nicht speziell auf Dein Posting bezogen. Denn es wird genügend "Kunden" geben, die sich darauf stürzen würden und sich auch noch "diebisch" über ihren Kauf freuen würden.

Aber schließlich ist ja Geiz geil und hauptsache an sich selbst gedacht ;) :top:

erwinkfoto 10.01.2011 14:52

Zitat:

Zitat von Tommyknocker (Beitrag 1129654)
Aber schließlich ist ja Geiz geil und hauptsache an sich selbst gedacht ;) :top:

Falsch, ne ne ne ne ne... "geil ist geil" heißt es. :twisted::lol::roll:

LG

h_Till_w 10.01.2011 16:16

Zitat:

Zitat von Tommyknocker (Beitrag 1129654)
Das war jetzt auch eher allgemein gedacht, nicht speziell auf Dein Posting bezogen. Denn es wird genügend "Kunden" geben, die sich darauf stürzen würden und sich auch noch "diebisch" über ihren Kauf freuen würden.

Aber schließlich ist ja Geiz geil und hauptsache an sich selbst gedacht ;) :top:



mal ehrlich, warum auch nicht
schau mal wir reden hier von einem Kaufmann, jemand der voll im Wirtschaftlichen leben steht und wenn der Fehler macht dann hat er eben Pech gehabt.

zudem gibt es doch auch immer wieder seltsame Rabattaktionen und 850€ ist auch noch eine menge Geld, gut ca 1000 weniger als üblich aber es bleibt noch eine menge über.


wenn es darum gehen würde eine alte Oma zu betuppen ihr zb die 850 von ihre verstorbenen Mann oder so abzukaufen das wäre was anders aber einem Kaufmann ?
nö ich finde so einer muss schon dafür sorgen das in seinem Geschäft alles so läuft wie er es will.

und wenn der dadurch lernt das es besser ist jemanden an die Kasse zu setzen der sich mit der wahre auskennt und eben keine billige Aushilfe die nur doof scannt aber eben billig ist ^^

Tommyknocker 10.01.2011 19:33

Zitat:

Zitat von h_Till_w (Beitrag 1129755)
mal ehrlich, warum auch nicht
schau mal wir reden hier von einem Kaufmann, jemand der voll im Wirtschaftlichen leben steht und wenn der Fehler macht dann hat er eben Pech gehabt.

zudem gibt es doch auch immer wieder seltsame Rabattaktionen und 850€ ist auch noch eine menge Geld, gut ca 1000 weniger als üblich aber es bleibt noch eine menge über.


wenn es darum gehen würde eine alte Oma zu betuppen ihr zb die 850 von ihre verstorbenen Mann oder so abzukaufen das wäre was anders aber einem Kaufmann ?
nö ich finde so einer muss schon dafür sorgen das in seinem Geschäft alles so läuft wie er es will.

und wenn der dadurch lernt das es besser ist jemanden an die Kasse zu setzen der sich mit der wahre auskennt und eben keine billige Aushilfe die nur doof scannt aber eben billig ist ^^

Geh ich recht in der Annahme, das Du noch nie verantwortlich im Verkaufsbereich gearbeitet hast?

Ich beneide Dich, das Du deine Arbeit immer zu 100% fehlerfrei machst! Das können wohl nicht viele von sich behaupten.

Gut, er ist Kaufmann, deshalb macht ihm der finanzielle Verlust nicht so viel aus? Sind Kaufmänner im Gegensatz zu alten Damen gegen finanzielle Verluste versichert?

Art 10.01.2011 19:38

Ganz ehrlich: ich hätte irgendwie keinen Spaß an der Kamera, wenn ich weiß, dass ich damit den Fotohändler um mehrere 100 Euro ausgetrickst hätte. Leben und leben lassen.

Art

h_Till_w 10.01.2011 19:57

Zitat:

Zitat von Tommyknocker (Beitrag 1129846)
Geh ich recht in der Annahme, das Du noch nie verantwortlich im Verkaufsbereich gearbeitet hast?

Ich beneide Dich, das Du deine Arbeit immer zu 100% fehlerfrei machst! Das können wohl nicht viele von sich behaupten.

Gut, er ist Kaufmann, deshalb macht ihm der finanzielle Verlust nicht so viel aus? Sind Kaufmänner im Gegensatz zu alten Damen gegen finanzielle Verluste versichert?

da hast du fast recht,

weist du, wenn ich einen Fehler mache dann habe ich die Eier um auch dazu zu stehen,
wenn der Kaufmann seinen Job gut macht dann steht der echte richtige Preis in der Scannerkasse oder der Mensch an der Kasse kennt ihn bzw kennt ihn so gut das er weis das die 849 nicht stimmen.

ist das alles nicht so dann hat der Kunde eben Glück gehabt und der Kaufmann Pech.

ist ja auch nicht so das wenn du Aktien kaufst und die steigen nicht sondern sinken du sie mit "sorry das war ein versehen" zurückgeben kannst.

und ja von Kaufmännern erwarte ich mehr Sorgsamkeit in ihrem Gewerbe als von Normalen Bürgern und ich finde es ist ein unterschied ob man Unwissenheit von Normalbürgern ausnutzt oder eben von Profis.

Tommyknocker 10.01.2011 20:07

Darf ich fragen, in welchem Bereich Du arbeitest? Bezahlst Du Deine kaum vorkommenden Fehler dann auch aus eigener Tasche, oder sind das halt Schäden, die eine Versicherung übernimmt?

Sagst Du der Bedienung auch nicht, wenn sie etwas auf der Rechnung vergessen hat? Wenn Dir die Kassiererin aus versehen zuviel Geld zurückgegeben hat?
Oder ist es Dir dann vielleicht auch egal, wenn Dir zuwenig Geld zurückgegeben hat? Wäre dann ja ein Fehler zu ihren Gunsten und auf den muss man sie ja dann laut deiner Aussage auch nicht hinweisen ;)

Ich persönlich finde es einfach nicht richtig, jemanden, der einen Fehler gemacht hat, dann auch noch schamlos auszunutzen.

Daydreamer 10.01.2011 20:13

Zitat:

Zitat von h_Till_w (Beitrag 1129857)
und ja von Kaufmännern erwarte ich mehr Sorgsamkeit in ihrem Gewerbe als von Normalen Bürgern und ich finde es ist ein unterschied ob man Unwissenheit von Normalbürgern ausnutzt oder eben von Profis.

Das verstehe ich nicht. Das 'Ausnutzen' eines fremden Fehlers ist für mich per se verwerflich, da ist doch vollkommen egal, unter welchen Umständen er entstanden ist oder ob er überhaupt hätte entstehen dürfen. Wieso differenzierst du da?

h_Till_w 10.01.2011 20:40

ja genau,
es kommt auf die Umstände drauf an

wenn es mir auffällt das mir die Kassiererin zu viel Geld raus-gibt dann sage ich bescheid,
aber wenn ich auf einem Flohmarkt etwas finde bei dem ich weis das es auf dem markt einen gewissen Wert hat der Händler es nicht kennt und es mir für einen sehr geringen wert verkauft dann habe ich auch kein schlechtes Gewissen.

der Laden in dem beispiel hat doch viele Möglichkeiten sein Angebot zu widerrufen, bis eben der Verkauf getätigt worden ist.

ähnlich wie bei dieser Aktion vom Media markt als jeder x Bonn das Geld zurückbekommen hat, muss ich da nachrechnen ob sich Media markt das leisten kann? ob ich da auch was teures Kaufen darf oder darf man so was nur mit einer spindle CD Rohlinge machen weil sonst der arme Media markt ja Verlust machen würde?

zudem ist das ja nur ca (ganz grob) ein Rabatt von 50% des Mart üblichen Endkunden Preis.

Ikea macht so etwas ständig zu jeder komischen Gelegenheiten da gab es auch Sachen wo das Koma vernutscht wurde, muss ich da auch nachfragen?

Tommyknocker 10.01.2011 21:15

Das es sich hier um einen Fehler in der Auszeichnung und nicht um ein Werbeangebot handelt, das dürfte wohl offensichtlich sein.
Und wenn es doch so ein tolles Angebot sein sollte, dann wird mir der Verkäufer das auch auf Nachfrage so verkaufen wie es da steht. Dann nutz ich seinen Fehler nicht aus und beide sind zufrieden.

Mit Verlaub, den MM hier ins Spiel zu bringen, der gern mal mit Rabatten um sich schmeißt (die eh jeder andere Onlinehändler unterbietet), halte ich nicht für stichhaltig.

konzertpix.de 10.01.2011 21:58

Zitat:

Zitat von Tommyknocker (Beitrag 1129864)
Ich persönlich finde es einfach nicht richtig, jemanden, der einen Fehler gemacht hat, dann auch noch schamlos auszunutzen.

:top::top::top: - das braucht keine zusätzlichen Worte mehr (außer, ihn auf seinen Fehler hinzuweisen, damit er diesen korrigieren kann und nicht benachteiligt wird)!

hennesbender 10.01.2011 22:10

Zitat:

Zitat von h_Till_w (Beitrag 1129875)
ja genau,
es kommt auf die Umstände drauf an

wenn es mir auffällt das mir die Kassiererin zu viel Geld raus-gibt dann sage ich bescheid,
aber wenn ich auf einem Flohmarkt etwas finde bei dem ich weis das es auf dem markt einen gewissen Wert hat der Händler es nicht kennt und es mir für einen sehr geringen wert verkauft dann habe ich auch kein schlechtes Gewissen.

der Laden in dem beispiel hat doch viele Möglichkeiten sein Angebot zu widerrufen, bis eben der Verkauf getätigt worden ist.

ähnlich wie bei dieser Aktion vom Media markt als jeder x Bonn das Geld zurückbekommen hat, muss ich da nachrechnen ob sich Media markt das leisten kann? ob ich da auch was teures Kaufen darf oder darf man so was nur mit einer spindle CD Rohlinge machen weil sonst der arme Media markt ja Verlust machen würde?

zudem ist das ja nur ca (ganz grob) ein Rabatt von 50% des Mart üblichen Endkunden Preis.

Ikea macht so etwas ständig zu jeder komischen Gelegenheiten da gab es auch Sachen wo das Koma vernutscht wurde, muss ich da auch nachfragen?



Du beschreibst hier ein paar völlig verschiedene Situationen, die rechtlich jeweils ganz anderes behandelt werden. Und hier geht es um rechtswissenschaftliche Fragestellungen. Und wenn du davon keine Ahnung hast, würde ich einfach mal nichts schreiben. Soviel unsinniges Zeug hintereinander habe ich schon lange nicht mehr gelesen...

Ich würde mich auch nicht zur Quantenphysik, Ballistik oder Kfz-Mechanik äußern... habe ich nämlich keine Ahnung von und käme nur dummes Zeug bei raus... aber ich vermute mal, dass du dir auch das zutraust... :D

h_Till_w 10.01.2011 22:18

die Rechtswissenschaftliche Frage wurde ja schon beantwortet,

eben das durch ein Preisschild kein Kaufvertrag zur Stande kommt erst durch das bezahlen an der Kasse eben durch kongruentes verhalten.

es geht um die Moralische, ob es Moralisch vertretbar ist es zu versuchen oder nicht,
ich meine Ja

andere meinen es das gibt dann ganz viel böses Karma

worauf ich hinsaus will ist folgendes,

Muss ich bei jedem Preis von einem Fehler ausgehen?
und vor allen muss ich das erkennen und nachfragen?

sicher ist es nett und gibt auch gutes Karma wenn ich Nachfrage aber ist das notwendig? Immer?

ich meine eben nein.

konzertpix.de 10.01.2011 22:21

Zitat:

Zitat von h_Till_w (Beitrag 1129959)
sicher ist es nett und gibt auch gutes Karma wenn ich Nachfrage aber ist das notwendig? Immer?

Immer und grundsätzlich. Sorry, aber ich bin ganz offensichtlich eine andere Generation mit offenbar vollkommen anderen Werten, die meinem Tun zugrundeliegen als in deinem Fall.

Was mir im Übrigen auch bei deinem unreflektiertem Dahingeschreibsel auffällt...

Tom 10.01.2011 22:33

Achherrje, es ist doch niemand zu Schaden gekommen!
Einer hätte VIELLEICHT ein "Schnäppchen" machen und sich freuen können.
Aber muß man deswegen gleich eine Moral-Grundsatzdiskussion vom Zaun brechen?

Leute, bleibt doch mal locker! :cool:

Ich glaube fast jeder hätte sich doch über so ein Schnäppchen gefreut - ob es jeder unter den beschriebenen Bedingungen hätte haben wollen, steht doch auf einem ganz anderen Blatt.

Wie oft läuft es denn genau anders herum?
Wie oft werden Kunden mit durchgestrichenen Preisschildern Schnäppchen vorgegaukelt, oder mit Lockvogelangeboten in den Laden gelockt, um dann mit etwas teurerem wieder heraus zu kommen, weil die Ware in viel zu geringer Stückzahl oder überhaupt nicht vor Ort war?

Oder es wird Ramschware als Qualitätsware angepriesen bzw. der kleine aber entscheidende Unterschied bei Typenbezeichnungen bei unwissenden Kunden schamlos ausgenutzt (speziell für die Großmärkte produzierte, schlechtere Serien)?

Da wird sich doch auch mal ein potentieller Kunde freuen dürfen, wenn er auch mal einen Vorteil gehabt hätte... :roll:

Tommyknocker 10.01.2011 23:18

Zitat:

Zitat von Tom (Beitrag 1129982)
Wie oft läuft es denn genau anders herum?
Wie oft werden Kunden mit durchgestrichenen Preisschildern Schnäppchen vorgegaukelt, oder mit Lockvogelangeboten in den Laden gelockt, um dann mit etwas teurerem wieder heraus zu kommen, weil die Ware in viel zu geringer Stückzahl oder überhaupt nicht vor Ort war?

Oder es wird Ramschware als Qualitätsware angepriesen bzw. der kleine aber entscheidende Unterscheid bei Typenbezeichnungen bei unwissenden Kunden schamlos ausgenutzt (speziell für die Großmärkte produzierte, schlechtere Serien)?

Da wird sich doch auch mal ein potentieller Kunde freuen dürfen, wenn er auch mal einen Vorteil gehabt hätte... :roll:

Moralisch genauso verwerflich, aber ich muss mich ja nicht deshalb auch auf das Niveau herablassen.

Leider ist der Großteil der Menschheit heutzutage, wie es scheint, jeder nur noch auf seinen eigenen Vorteil bedacht, der Rest kann ja kucken, wo er bleibt.

Schön dann zu lesen, das es doch noch andere hier gibt :)

Tom 11.01.2011 00:19

Zitat:

Zitat von Tommyknocker (Beitrag 1130026)
Schön dann zu lesen, das es doch noch andere hier gibt :)

:top:

Conny1 11.01.2011 00:23

Zitat:

Zitat von Tom (Beitrag 1130068)
:top:

+1

Löwe 11.01.2011 08:44

Zitat:

Zitat von Tom
:top:
und nochmal einer.

Itscha 11.01.2011 10:38

Eigentlich sollte ein solches Verhalten für alle normal sein, und keiner Erwähnung bedürfen. Die offensichtlichen Fehler Anderer ausnutzen nach dem Motto "ist halt sein Pech" ist so ziemlich das Letzte.
In diesem Fall wäre es allerdings besonders "listig" gewesen, die A850 für den ausgeschriebenen Preis zu fordern, wo doch auf dem Preisschild eine A580 lag. Was der TO auch weiter vorne schon beschrieben hat. Wer hier noch versucht hätte, die A850 für das geforderte Geld zu bekommen, den würde ich nicht nur Rücksichtslosigkeit attestieren sondern auch ein gewisses Maß an "Reflektionsschwäche".

Horst 11.01.2011 14:25

In der Schweiz haben wir eine Preisanschriftspflicht. Der ist dann gültig. (Gilt als verbindliches Angebot).

Aber:
Wenn eindeutig erkennbar ist, dass der Preis zu tief ist, dann kann der Verkäufer sein Versehen (was es ja wahrscheinlich auch ist) geltend machen.
z.B. Kamera für 300.00, welche sonst 3'000.00 kostet.

Bei 2'700.00 könnte der Verkäufer keinen Irrtum geltend machen. Dieser Preis ist vielleicht günstig, aber absolut glaubwürdig.

Horst

actionandi 12.01.2011 10:13

Komischer Thread. So wie viele hier argumentieren, dürften wir alle keine Schnäppchen mehr machen.
Aber es kommt immer drauf an. Eine Dame im Cafe hat mir einmal Brötchen und Kaffee serviert, zum mitnehmen. Gab mir die Ware und hat mich verabschiedet-ohne das ich bezahlt hab. Hab ihr dann leise gesagt, damit ihre Chefin dies nicht mitbekommt, dass ich gerne noch bezahlen würde.
Andererseits habe ich mal nach dem Disco Besuch 15€ zahlen müssen, 20€ abgegeben, 50€ Rückgeld wiederbekommen. Aber da sag ich doch nix sondern freu mich lieber drüber?
Sowas passiert doch in irgendeiner Form jedem einmal. Ob man ein Schnäppchen macht und 100€ spart oder sonst was. Da ist doch nix verwerfliches dran.
Sonst müsste der

http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...=87340&page=25

Einkaufs- und Schnäppchenthread ja auch leer sein :twisted::kiss:

Das man dann allerdings irgendwie versucht den ausgeschriebenen Preis durchzusetzen, dass versteh ich auch nicht. Obgleich man da rechtlich eh kaum Chancen hat...

whz 12.01.2011 10:36

Habe den Thread jetzt durchgelesen - und mein posting gelöscht :oops: da die rechtliche Seite hinreichend geklärt wurde.

Zu den anderen doch recht fragwürdigen Überlegungen äußere ich mich nicht weiter und schüttle nur den Kopf - stamme aus einer anderen Generation :cool:

MM194 12.01.2011 11:35

Zitat:

Zitat von whz (Beitrag 1130742)
stamme aus einer anderen Generation :cool:

welche denn :?:

Hier in Berlin haben Sie mal einen Test an einer Würstchenbude gemacht, mit falsch rausgeben. Ergebnis: Egal wie alt, zuviel rausgegebenes Geld haben fast alle behalten und zuwenig erhaltenes alle reklamiert.

hennesbender 12.01.2011 11:43

Aber wenn man dann sowas auch noch "Schnäppchen" nennt, dann hat man überhaupt nix begriffen...

Man ist (zivilrechtlich) gesehen verpflichtet, das Geld zurückzugeben. In den ersten Semestern eines Jurastudiums wird dann immer noch die (naheliegende) Fragestellung aufgeworfen, ob auch ein Straftatbestand vorliegt, wenn man das Geld einfach behält (Unterschlagung, Betrug). Das wird zwar im Ergebnis verneint. Aber rein moralisch ist man aus meiner Sicht mit diesen Tatbeständen sehr viel näher an der Wahrheit als "da hab ich doch ein Schnäppchen gemacht"...

Eine Altersfrage ist diese Einstellung aber wohl tatsächlich nicht... Gauner gibt es in jedem Alter... :)

Itscha 12.01.2011 14:16

Zitat:

Zitat von hennesbender (Beitrag 1130776)
Eine Altersfrage ist diese Einstellung aber wohl tatsächlich nicht... Gauner gibt es in jedem Alter... :)

Das ist wohl wahr. Es ist vermutlich eher eine Frage von Einsichtsfähigkeit und moralischem Grundverständnis.

Leider hat in diesem Land in den letzten 20 oder mehr Jahren ein derart deutlicher Erziehungsruck zum Egoismus stattgefunden, dass man die Krise kriegen könnte. Alles was zählt ist: "Was hab ich davon?" Da passt die Auffassung gut rein, dass es sich um ein "Schnäppchen" handelt, wenn man jemand anderes Irrtum eiskalt ausnutzt.


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