![]() |
Mit Canon/Sony/Panasonic keine kommerziellen Filme
Hallo Leute,
ich bin gerade auf folgenden Link gestossen (via fefe). Dort wird, leider auf Englisch, dargelegt, dass die Videocodecs MPEG2 und h.264 lizenzbehaftet sind. Der Verfasser des Artikels hat herausgefunden, dass z.B. bei der CANON 5D Mk2 in der Bedienungsanleitung steht, dass mit der Kamera nur Filme für private, nicht-kommerzielle Zwecke gedreht werden dürfen. Ähnliches steht auch in den BDAs von Sony und Panasonic-Kameras. Selbst professionelle Videokameras haben diesen Passus in ihrer BDA enthalten. Ich bin nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe. Das zieht noch einen ziemlichen Rattenschwanz an Problemen hinterher, so weit ich das sehe. Alex |
Würde gerne mitlesen, aber der Link funktioniert nicht.
Wäre echt 'nen Hammer, wenn die Regelung von Rechten mittlerweile schon weit geht, dass man vorgeschrieben bekommt, was man mit einem Gerät machen darf und was nicht. Gruß Ralf Edit: Nehme alles zurück - der Link geht wieder, war wohl nur temporär. |
DasThema ist niicht ganz so neu und das Netz ist voll davon.
http://www.google.de/search?q=h.264+...ient=firefox-a |
Der Typ, der am Samstag im Automuseum Melle mit der Canon filmte, sah nicht gerade nach Hobbyknipser aus, zumindest, wenn man von der Ausrüstung rückschließen kann.
|
Ich habe den Artikel jetzt zugegeben auch nur überflogen. Richtig ist, daß es entsprechende Passagen in den Bedienungsanleitungen der Geräte usw. gibt (habe ich bei meinem Camcorder auch gefunden). Ich bin mir nur nicht sicher, ob der Verfasser des Artikels auch die richtigen Schlüsse daraus zieht. Ich wüsste jedenfalls keinen Fall, wo jemand Ärger bekommen hätte oder zur Kasse gebeten wurde, weil er ein solches Gerät wie beschrieben benutzt hätte. Nun malt der Artikel schwarz, daß das später passieren könnte, auch Privatanwendern usw.
In meinen Augen geht es bei diesen Passagen aber eher darum, daß sich die Gerätehersteller/Codecentwickler gegen Ansprüche von kommerziellen Anwendern absichern wollen, also so ziemlich das Gegenteil dessen, was der Artikel beschreibt. Ein Beispiel: jemand dreht einen Kinofilm mit einem etwas besseren Camcorder (ist ja nachweislich schon häufiger passiert) und dabei kommt es z.B. zum Verlust von Material, weil das Aufnahmegerät eine Fehlfunktion hat oder sowas - in so einem Fall schützt den Kamerahersteller die fragliche Passage dann vor (möglicherweise sehr hohen) Schadenersatzforderungen oder so. Wie gesagt, ich hab's mir jetzt nicht im Detail durchgelesen, aber für mich stellt es sich eher so dar, nicht so wie im Artikel beschrieben. Denn sonst wäre eine ganze Branche ziemlich gef... EDIT: OK, nach der von Alberich verlinkten Google-Suche stellt es sich dann doch anders dar. Wobei das aber wohl vor allem ein Problem der contentanbieter, Geräte-/Softwareherstellern und von tatsächlich kommerziellen Anwendern ist: die müssen halt blechen, wenn sie die lizenzbehafteten codecs nutzen wollen - das ist bei MP3 z.B. auch nicht anders und insofern tatsächlich nichts grundsätzlich neues oder problematisches. Für private Anwender ist es eh egal - kompliziert wird es dann nur (mal wieder) bei der Frage, wo man die Grenze zwischen kommerziell und privat zieht. |
Eine der neueren Dr. House Folgen wurde komplett mit Canons 5D MK II gedreht.
Also auch kommerziell gibt es wohl Möglichkeiten die zu nutzen. http://blog.mamo.ch/?p=1078 |
Im Zweifelsfall wird man wohl einfach eine entsprechende Lizenz erwerben müssen.
|
Neulich hat auch ein Reporter eine Pressekonferenz mit einer Canon gefilmt und war dabei live im ZDF zu sehen.
Gruß Wolfgang |
Meine Info: Wenn man eine kommerzielle DVD erstellt, wird sie sowieso in den meisten Fällen in einem Presswerk hergestellt. Das Presswerk zahlt dann auch die Lizenz. Ich bekomme davon nichts mit. Allerdings müsste ich selbst diese meine Aussage erst noch bei einem Presswerk meiner Wahl verifizieren.
|
Ich halte das für dummes Zeug.
Wenn ich ein "professionelles" Gerät erwerbe, kann ich es auch für professionelle Arbeit einsetzen. Genaus kann ich mir 50 beliebige Kameras der unterschiedlichen Hersteller kaufen und mit dem Auto darüber fahren. Wenn mir das beliebt. Wer lässt sich denn von sowas ins Bockshorn jagen? Wenn ich mir eine Gitarre von Gibson oder Fender kaufe, muss ich dann eine Lizenz des Hersteller zusätzlich erwerben, wenn ich damit die Gitarrentracks für ein Album einspiele? Guter Gott. |
Zitat:
Als Endverbraucher bekommt man das nicht unbedingt mit, aber mit dem Kauf von Musik, Filmen, software, Geräten oder der Nutzung bestimmter contentanbieter hast du schon längst diverse Abgaben bezahlt (bei den contentanbietern evtl. auch nur in Form des Ertragens von Werbung). Das Interessante an dem Thema hier ist, daß die Rechteinhaber jetzt, bzw. bald die Verwendung des im entsprechenden Format entstandenen contents direkt einschränken, bzw. mit Auflagen oder Kosten verbinden wollen. Auch das hat es aber sicher schon gegeben. Patenrecht halt, das ist mit gesundem Menschenverstand allein nicht mehr unbedingt zu begreifen. Mit Studentenlizenzen diverser Softwareprodukte darf man z.B. auch nicht kommerziell arbeiten usw. - das ist alles nichts neues und geht in die gleiche Richtung. Zitat:
Zitat:
|
Und warum bezahle ich nicht bei JPG Bildern Linzenzgebühren, sollte ich sie verkaufen?
JPG wird doch auch Urheberrechtlich geschützt sein und Linzenzgebühren bei Hard- und Softwareerzeugern einheben. Man sollte doch meinen, die Rechte für Videocodecs schon beim Kamerakauf mitbezahlt zu haben??? Kein Einkauf mehr ohne meinem Anwalt. :roll: LG Gerhard |
Zitat:
GIF ist (oder besser war, das Patent ist offenbar abgelaufen) z.B. nicht kostenlos, deshalb kann auch nicht jede software (freeware vor allem) etwas damit anfangen. Ähnlich ist es glaube ich auch bei JPEG2000, das sich nie so richtig durchgesetzt hat. Ich habe das jetzt aber auch nur alles schnell rausgesucht, ein paar Schnitzer kann ich daher nicht ausschließen. Zitat:
Das Neue (?) an der Sache ist halt, daß die Rechteinhaber der codecs jetzt gewisse Vorgaben machen, was mit content, bei dem der codec benutzt wurde, geschehen darf und was nicht. Oder das für gewisse Verwendungen halt abkassiert wird. Der Zeitpunkt dafür ist aber von Ende 2010 auf Ende 2015 verschoben worden und vielleicht passiert es auch gar nicht (?). Wenn ich das bei Wikipedia richtig verstehe, war diese Verschiebung letztlich wohl auch im Sinne der Endverbraucher, da sie an die Bedingung gebunden ist, daß die Bereitstellung von Material in diesem Format kostenfrei bleibt. Nur ist diese Bedingung halt ein zweischneidiges Schwert: einerseits dürfen Dienste wie z.B. Youtube deswegen nicht kassieren, andererseits darfst du deshalb aber eben auch kein Geld für einen solchen Film verlangen. Oder du musst halt Abgaben zahlen, bzw. um Erlaubnis bei der MPEG LA (MPEG Licensing Administration),fragen. Ob das so neu ist weiß ich wie gesagt nicht, interessant ist es aber auf jeden Fall. Auch das es tatsächlich bisher nicht unbedingt an der großen Glocke hing. Aber man kann sich natürlich im Netz drüber informieren und es scheint etwas dran zu sein. Zitat:
|
Zitat:
Hahaha, keine Lust mehr. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:52 Uhr. |