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Was tun bei Copyrightverletzung
Hi.
Ich habe heute von einem sehr aufmerksamen Menschen mitgeteilt bekommen, dass eines meiner Bilder (das da) in einem relativ großen amerikanischen Magazin in der März 2010 Ausgabe auftaucht. Den Scan gibts hier. Es ist zwar relativ klein aber man kann es doch deutlich erkennen, dass es das selbe ist. Ich bezweifel, dass Sharp da rumgewurstelt hat und nehme an es war die Zeitschrift, die das Bild in den LCD geknallt hat. Ich wurde natürlich nicht gefragt ob es benutzt werden darf. Dazu ich habe auch keine Ahnung ob es nun von Flickr oder Interfacelift "geklaut" wurde. Laut Policies ist es in beiden Fällen untersagt ohne die Genehmigung des Eigentümers ein Bild für Kommerzielle Zwecke zu verwenden. Im Prinzip find ichs ja cool und es freut mich auch, dass mein Bild da irgendwo auftaucht aber dennoch stelle ich mir die Frage ob ich da rein rechtlich nicht Anspruch auf Entschädigung herbeiführen kann. Denn es wurde ja offensichtlich dazu "missbraucht". Hat jemand Erfahrungen was das angeht oder kann mir einen Tipp abgeben was ich da unternehmen kann? |
Willst du einen Prozess gegen Sharp oder die Zeitschrift in Amerika führen? Viel Spaß. Natürlich ist das ärgerlich. Zwar sind die Schadensersatzforderungen in Amerika andere als hier, dennoch würde ich die Finger davon lassen. Weiterhelfen kann dir da nur ein Fachanwalt.
Ich würde Sharp mal ganz frech anschreiben und fragen, was sie gedenken als Entschädigung springen zu lassen. ;) Vielleicht gibt es ja den abgebildeten Fernseher :cool: Gruß Wolfgang |
Ehrlich gesagt glaub ich aber, dass da die Zeitschrift das Bild reingeklebt hat. Hab schon ein paar Sharp BIlder geprüft die sind alle "frei" von meinem Bild,
Und nein, einen riesen Prozess will ich nicht führen ;) Zumindest aber mal meine Möglichkeiten sammeln. |
Zitat:
Aber wenns Dein persönlicher Fernseher wäre in dem Dein Bild dargestellt wird, dann wäre das doch völlig in Ordnung. ;) Rainer |
Schreib ne Rechnung an die Zeitschrift! Den DIE haben das BIld ja gedruckt. (Wenns der Fernsehhersteller war werden die das weiterleiten)
Ganz einfach .... schau was solch ein BIld normalerweise in einer Zeitschrift kostet und dann davon 200% Wenn du Rechtschutzversichert bist geht auf jedenfall zum Anwalt und lass ihn das machen. Ich würde jedem sofort eine Rechnung schreiben der sowas macht. Ist nemlich nicht okay ... und das schlimmste ist das die es auch wissen, aber einfach darauf hoffen nicht zu bezahlen. Meistens fällts ja niemandem auf ... |
Die rechtliche Situation mag "klar" sein, aber zwischen Recht haben und Recht bekommen ist immer noch ein himmelweiter Unterschied!
Das Prozessrisiko ist sicherlich nicht unerheblich, deshalb würde ich erst mal einen ordentlich, höflich verfassten Brief oder eine E-Mail,an die Zeitschrift und Sharp parallel versenden. Dieser sollte auch eine klare und angemessene Fristsetzung zur Klärung der Angelegenheit beinhalten! Sharp ist sicher nicht begeisert davon, dass sie, falls sie damit nichts zu tun haben, in eine Urheberrechtsstreitigkeit involviert werden. Es kann sogar sein, dass Sharp die Zeitschrift ein wenig unter Druck setzt diese Situation zu bereinigen.(Blauäugig ?) Aber vielleicht hat auch irgendeine Bildagentur Dein Bild geklaut und vermarktet dieses - das wäre zumindest über die Zeitschrift zu klären und dann könnte ich mir vorstellen, dass die Bereitschaft zur Zahlung der üblichen Nutzungsrechte schon recht hoch ausfallen könnte.... Ob die 500% Aufschlag für den Fall der unberechtigten Nutzung, die ich unlängst irgendwo gelesen hatten, realistisch oder gar realisierbar sind, wage ich dennoch zu bezweifeln. |
Wir hatten das Thema schon öffter in einem kleineren Forum, wo auch ab und an geklaut wurde (dort auf anderen Homepages von radio/TV Sendern benutzt)
Das ganze schaut so aus: xx Euro für ein Bild im Zeitraum Y/ Y Ausgaben, Auflagen des Magazines .... 100% Euro Aufschlag wegen illegaler Nutzung 100% Euro Aufschlag wegen fehlender Urhebernennung Das heisst man kommt komplett auf 300% des eigendlichen Preises. Einmal wurde anstantslos bezahlt, ein anderes mal wurden von 500€ nur 300€ angeboten. Da es sich hier um nicht Amiland handelte .... ICH würds probieren. |
Zitat:
Das Model bekam ein paar Hunderter und fertig...... Weder der Anwalt noch der Richter hier in der BRD konnten überhaupt die Dimension nachvollziehen - wohl nur der Anwalt der beklagten Firma!!! D.h. man sprach von einem doppelten Honorar im Nachhinein, aber der illegale Nutzer könne dies Nutzung aufrecht erhalten...... Ich denke man benötigt für diese Art von Fällen wohl spezialisierte Anwälte und meist auch Gutachter, um den Schaden oder Wert wirklich bestimmen zu können. Allerdings sollte ein Anwalt in der Lage sein Präzedenzfälle zu finden, was den Weg zum Anwalt wieder attraktiv machen könnte. Ich versuche generell erst mal alles ohne Anwalt zu regeln, was aber in meinem Fall heißt, dass ich meinen Anwalt hierzu befrage und das "Anschreiben" mit ihm bespreche jedoch selbst mit meinem Absender versende - sozusagen als Chance für die Gegenseite einzulenken, bevor die Maschinerie in Gang kommt und nicht selten mehr Geld vernichtet als sie bringt. Beim Thema Rechtschutz stellt sich noch die Frage ob privat oder gewerblich - bitte vorher klären ob der Versicherer die Kosten übernimmt! |
Der müsste dir sagen können, was zu tun ist. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist eine Beratung für dich kostenlos.
Gruß Wolfgang |
@steve.hatton
Dabei handelt es sich um einen ganz andere Fall. Bei deinem Fall ging es um MÜNDLICHE absprachen! (ich kenne ihn auch) DAS hier ist aber einfach nur ganz simpler "Bilderklau"! edit: in dem anderen erwähnten Forum (geschlossen, deswegen kann ichs nicht verlinken oder kopieren) wurde so wie von mir vorgeschlagen verfahren (mit Erfolg). Der zweite Fall von dort, der "nur" 300€ angeboten hat wird gerichtlich weiterverfolgt. |
OK danke für die Tipps, ich werd mich ma weiter umschauen. Ne Rechtsschutzversicherung hab ich leider keine....
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Ich rate dringend zu einem Anwalt.
Alles andere bringt nichts. Und auch dieser soll und wird einen entsprechenden Brief formulieren. Du alleine hast keine Chance gegen einen Konzern. |
Aber vielleicht einen Fraund der einen Freund hat, der Anwalt ist ?
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Zu guter letzt noch die juristischen Grundformeln(Zynikermodus an):
1. Klagste nicht, dann kriegste nix 2. Vor Gericht ist man wie auf Hoher See in Gottes Hand 3. Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil 4. Ohen Schuss kein Jus = kein Geld kein Recht! |
Hättest du vielleicht n Copyright in dein Bild unten recht oder links oder wo auch immer geschrieben dann hättendie vielleicht n anderes genommen?
Ka aber es ist zumindest n schönes Bild geworden :) |
Ich würde jetzt sowieso die Beine mal ganz still halten, bis überhaupt eine Veröffentlichung erfolgt ist.
Erst dann, machen weitere Gedankengänge Sinn. ...und dann kann Dir dein Anwalt auch etwas bringen. |
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Zudem versaut das das Bild meistens und auf dem Rahmen kann mans wegschneiden. Copyright gillt nur in USA und auch nur wenn es eingetragen ist. |
Böse Sache. Ich kenne das Gefühl. Hatte mal für einige Bilder die Creativecommons für Flickr aktiv, in dieser Zeit und so ist das Bild dann "gewandert".
BTT: Ich weiß glaube ich wo her die dein Bild haben. Guckst du hier -> http://interfacelift.com/wallpaper_b...nd_of_day.html . Ich sehe beim flüchtigen drüber sehen keinen "Kopierschutz". Auch nichts was die Nutzung einschränken würde. Ich hoffe mal das ich einfach zu flüchtig war und es übersehen habe ;). Gruß Max |
Ja ich hab das Bild damals bei Interfacelift submittet aber deren Policies verbieten das gewerbliche nutzen dieser Bilder. Von dort habe ich auch von einem aufmerksamen User den Hinweis bekommen, dass das Bild in dem Magazin gezeigt wird.
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Interfacelift.com hat mich zudem angechrieben, dass sie von dem User den Hinweis bekommen haben. Und ich hab mir diese Ausgabe besorgt um mir sicher zu sein, dass sich da keiner einen Spaß erlaubt. |
Laß Dich nicht mit Kleinkram abspeisen. Schreib die Zeitung an und frag einfach mal, wieso, weshalb, warum... Und je nachdem wie die reagieren würde ich dann die nächsten Schritte einleiten. Kann mir durchaus vorstellen, dass deren Angebot ganz attraktiv sein kann, denn auch für die wäre ein Prozess nicht billig. Gerade in USA. Ich würde erstmal keine konkreten Vorderungen stellen, sondern hören, was die sagen/bieten.
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Ich würde mich vorallem zuerst informieren, wie groß ihre Auflage war :cool::top:
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Tobi |
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Ich habe da halt irgendwann für mich persönlich entschieden, dass dem Aufwand, den ich investieren müsste, kein realistisch zu erwartender Nutzen mehr gegenüber stand. Beim hier geschilderten Fall kann das schon anders sein, denn bei einer Nutzung in einer gedruckten Zeitschrift geht es ja um andere Beträge. Tobi |
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Es würde mich ärgern... Schade, dass die nichtmal wenigstens darum gefragt haben... Ja, für eine Zeitschriftredaktion ist es eher schwieriger unterzutauchen :top: |
Bevor Du viel Zeit und Kraft investierst erkundige Dich über Auflage der Zeitung und Größe des Bildes in der Zeitung. Die Bildhonorare sind z.T. erschreckend niedrig und 300% von wenig ist auch nicht viel.
Viele Grüße Klaus |
Das Ganze juristisch zu klären wird langwierig und ist den Aufwand kaum wert, zumal Du ohne Versicherung auch erstmal ein erhebliches Kostenrisiko eingehst. Ich halte folgendes Vorgehen letztendlich für wesentlich erfolgverspechender (es sei denn, Du hast gerade nichts besseres zu tun, als Dich um ein Foto zu streiten):
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Ich habe mal ein Frage!!
Es scheint ja kein Einzelfall zu sein.Gibt es eig Erfahrungen das man sich seien Ruf kaputt macht,mit solchen Sachen?Also das sich sowas in der Branche rumspricht und dass man dann von anderen Zeitschriften,Magazinen usw gemieden wird? |
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normalerweise ist es so das die eine Unterlassungserklärung unterschreiben müssen in der steht das sies in Zukunft unterlassen deine Bilder zu klauen. Wenn sies nochmal machen wirds für die so richtig teuer! Alle anderen die so "illegal" vorgehen und einfach Bilder klauen werden sich wohl kaum erkundigen wer schonmal ne Rechnung geschickt hat. Die geben einfach "Sonnenuntergang" in Google ein und nehmen sich das erste Bild was denen gefällt. |
Ne ich meine das anders.Wenn z.B i-eine große Zeitschrift auf dich Aufmerksam wird,werden die sicherlich einen bisschen nach dir Internet forschen und wenn dann nur Artikel über Gerichtsverfahren usw drin steh ,kommt das doch nicht so gut an ,oder?
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In allen mir bekannetn fällen wurde eifnach eine Rechnung für den Klau ausgestellt, die auch meist bezahlt wurde (deswegen rate ich auch hier dazu). Und selbst wenn soetwas im internet zu finden wäre und du bis vor gericht gehst ist das immernoch kein minuspunkt, sondern zeigt eher das du nicht alles mit dir machen lässt ... Nen bissi greif ich mir hier auch an den Kopf. Das sind EURE Bilder! nehmt ihr das auch so locker, wenn jemand euer Auto klaut und geht erstmal rüber zum Nachbarn und fragt vorsichtig an ob er sich den eventuell erklären könnte warum er mit eurem Auto gerade einkaufen gefahren ist? |
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Der Gartenzwerg ist dann gerade noch okay? Die Fußmatte aber nichtmehr? .... Dahinter steckt das gleiche Prinzip! Ist es okay wenn jemand ein BIld bei dir abhängt und damit aus der Haustür spaziert? |
Tut mir leid,
wer Fotos ins Internet stellt will sie der Welt präsentieren. Da muß er auch damit rechnen, daß irgendwer das Foto nutzt, absichtlich oder nicht. Sicherheit gibt es in diesem Fall nicht mehr. Um den Wert des Fotos zu streiten finde ich müßig. Verdienen an der Geschicht tun nur die Anwälte. |
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wer Autos auf die Straße stellt will sie der Welt präsentieren. Da muß er auch damit rechnen, daß irgendwer das Auto nutzt, absichtlich oder nicht?! Sicherheit gibt es in diesem Fall nicht mehr. (angesicht der vielen Elektrischen Türöffner) ....... sorry aber nein ... Zudem: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn jemand Diebstahl begeht bleibt es Diebstahl! |
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Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen ... (§ 242 StGB) Hat jemand das Foto weggenommen? Nein? Dann handelt es sich auch nicht um Diebstahl. Bei der widerrechtlichen Nutzung von Daten (hier die Bilddaten aus dem Internet) handelt es sich jedenfalls um KEINEN Diebstahl, daher führen sämtliche Vergleiche mit Nachbars Auto, Gartenzwerg oder Fußmatte nur auf den Holzweg. (OT: aus demselben Grund kann es sich baim Ankauf der Schweizer Steuerdaten-CD auch nicht um Hehlerei handeln ...) |
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Vergleichbar finde ich das aber trotzdem, da es sich ja wie bei Texten um geistiges Eigentum handelt. |
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