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Parki 15.02.2010 18:59

Was tun bei Copyrightverletzung
 
Hi.
Ich habe heute von einem sehr aufmerksamen Menschen mitgeteilt bekommen, dass eines meiner Bilder (das da) in einem relativ großen amerikanischen Magazin in der März 2010 Ausgabe auftaucht.
Den Scan gibts hier.
Es ist zwar relativ klein aber man kann es doch deutlich erkennen, dass es das selbe ist.
Ich bezweifel, dass Sharp da rumgewurstelt hat und nehme an es war die Zeitschrift, die das Bild in den LCD geknallt hat.

Ich wurde natürlich nicht gefragt ob es benutzt werden darf. Dazu ich habe auch keine Ahnung ob es nun von Flickr oder Interfacelift "geklaut" wurde. Laut Policies ist es in beiden Fällen untersagt ohne die Genehmigung des Eigentümers ein Bild für Kommerzielle Zwecke zu verwenden.

Im Prinzip find ichs ja cool und es freut mich auch, dass mein Bild da irgendwo auftaucht aber dennoch stelle ich mir die Frage ob ich da rein rechtlich nicht Anspruch auf Entschädigung herbeiführen kann. Denn es wurde ja offensichtlich dazu "missbraucht".

Hat jemand Erfahrungen was das angeht oder kann mir einen Tipp abgeben was ich da unternehmen kann?

About Schmidt 15.02.2010 19:07

Willst du einen Prozess gegen Sharp oder die Zeitschrift in Amerika führen? Viel Spaß. Natürlich ist das ärgerlich. Zwar sind die Schadensersatzforderungen in Amerika andere als hier, dennoch würde ich die Finger davon lassen. Weiterhelfen kann dir da nur ein Fachanwalt.
Ich würde Sharp mal ganz frech anschreiben und fragen, was sie gedenken als Entschädigung springen zu lassen. ;) Vielleicht gibt es ja den abgebildeten Fernseher :cool:

Gruß Wolfgang

Parki 15.02.2010 19:11

Ehrlich gesagt glaub ich aber, dass da die Zeitschrift das Bild reingeklebt hat. Hab schon ein paar Sharp BIlder geprüft die sind alle "frei" von meinem Bild,

Und nein, einen riesen Prozess will ich nicht führen ;)
Zumindest aber mal meine Möglichkeiten sammeln.

RainerV 15.02.2010 19:15

Zitat:

Zitat von Parki (Beitrag 970826)
Ehrlich gesagt glaub ich aber, dass da die Zeitschrift das Bild reingeklebt hat.

Ja natürlich ist das da reinretuschiert.

Aber wenns Dein persönlicher Fernseher wäre in dem Dein Bild dargestellt wird, dann wäre das doch völlig in Ordnung. ;)

Rainer

Shooty 15.02.2010 19:24

Schreib ne Rechnung an die Zeitschrift! Den DIE haben das BIld ja gedruckt. (Wenns der Fernsehhersteller war werden die das weiterleiten)

Ganz einfach ....
schau was solch ein BIld normalerweise in einer Zeitschrift kostet und dann davon 200%

Wenn du Rechtschutzversichert bist geht auf jedenfall zum Anwalt und lass ihn das machen.

Ich würde jedem sofort eine Rechnung schreiben der sowas macht. Ist nemlich nicht okay ... und das schlimmste ist das die es auch wissen, aber einfach darauf hoffen nicht zu bezahlen. Meistens fällts ja niemandem auf ...

steve.hatton 15.02.2010 19:25

Die rechtliche Situation mag "klar" sein, aber zwischen Recht haben und Recht bekommen ist immer noch ein himmelweiter Unterschied!

Das Prozessrisiko ist sicherlich nicht unerheblich, deshalb würde ich erst mal einen ordentlich, höflich verfassten Brief oder eine E-Mail,an die Zeitschrift und Sharp parallel versenden. Dieser sollte auch eine klare und angemessene Fristsetzung zur Klärung der Angelegenheit beinhalten!

Sharp ist sicher nicht begeisert davon, dass sie, falls sie damit nichts zu tun haben, in eine Urheberrechtsstreitigkeit involviert werden. Es kann sogar sein, dass Sharp die Zeitschrift ein wenig unter Druck setzt diese Situation zu bereinigen.(Blauäugig ?)

Aber vielleicht hat auch irgendeine Bildagentur Dein Bild geklaut und vermarktet dieses - das wäre zumindest über die Zeitschrift zu klären und dann könnte ich mir vorstellen, dass die Bereitschaft zur Zahlung der üblichen Nutzungsrechte schon recht hoch ausfallen könnte....

Ob die 500% Aufschlag für den Fall der unberechtigten Nutzung, die ich unlängst irgendwo gelesen hatten, realistisch oder gar realisierbar sind, wage ich dennoch zu bezweifeln.

Shooty 15.02.2010 19:31

Wir hatten das Thema schon öffter in einem kleineren Forum, wo auch ab und an geklaut wurde (dort auf anderen Homepages von radio/TV Sendern benutzt)

Das ganze schaut so aus:
xx Euro für ein Bild im Zeitraum Y/ Y Ausgaben, Auflagen des Magazines ....
100% Euro Aufschlag wegen illegaler Nutzung
100% Euro Aufschlag wegen fehlender Urhebernennung

Das heisst man kommt komplett auf 300% des eigendlichen Preises.

Einmal wurde anstantslos bezahlt, ein anderes mal wurden von 500€ nur 300€ angeboten.
Da es sich hier um nicht Amiland handelte ....
ICH würds probieren.

steve.hatton 15.02.2010 19:37

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 970832)
Schreib ne Rechnung an die Zeitschrift! Den DIE haben das BIld ja gedruckt. (Wenns der Fernsehhersteller war werden die das weiterleiten)

Ganz einfach ....
schau was solch ein BIld normalerweise in einer Zeitschrift kostet und dann davon 200%

Wenn du Rechtschutzversichert bist geht auf jedenfall zum Anwalt und lass ihn das machen.

Ich würde jedem sofort eine Rechnung schreiben der sowas macht. Ist nemlich nicht okay ... und das schlimmste ist das die es auch wissen, aber einfach darauf hoffen nicht zu bezahlen. Meistens fällts ja niemandem auf ...

Ganz so einfach stelle ich mir das nicht vor, denn ich verfolge auch gerade eine juristische Auseinandersetzung zwischen einem für ein Shooting und dem daraus entsandenen einen Bild für einen Anlass(!) gebuchtem Modell und einer weltweit agierenden Firma, die dieses Bild offenbar ohne Zustimmung immer wieder bei unterschiedlichen Anlässen auf unterschiedlichen Werbeträgern und Verpackungen weltweit für Ihre Produkte und ihr Image vermarktet, also wahrscheinlich sogar an Lizenznehmer verkauft hat.

Das Model bekam ein paar Hunderter und fertig......

Weder der Anwalt noch der Richter hier in der BRD konnten überhaupt die Dimension nachvollziehen - wohl nur der Anwalt der beklagten Firma!!!
D.h. man sprach von einem doppelten Honorar im Nachhinein, aber der illegale Nutzer könne dies Nutzung aufrecht erhalten......
Ich denke man benötigt für diese Art von Fällen wohl spezialisierte Anwälte und meist auch Gutachter, um den Schaden oder Wert wirklich bestimmen zu können.

Allerdings sollte ein Anwalt in der Lage sein Präzedenzfälle zu finden, was den Weg zum Anwalt wieder attraktiv machen könnte.

Ich versuche generell erst mal alles ohne Anwalt zu regeln, was aber in meinem Fall heißt, dass ich meinen Anwalt hierzu befrage und das "Anschreiben" mit ihm bespreche jedoch selbst mit meinem Absender versende - sozusagen als Chance für die Gegenseite einzulenken, bevor die Maschinerie in Gang kommt und nicht selten mehr Geld vernichtet als sie bringt.

Beim Thema Rechtschutz stellt sich noch die Frage ob privat oder gewerblich - bitte vorher klären ob der Versicherer die Kosten übernimmt!

About Schmidt 15.02.2010 19:46

Der müsste dir sagen können, was zu tun ist. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist eine Beratung für dich kostenlos.

Gruß Wolfgang

Shooty 15.02.2010 19:53

@steve.hatton

Dabei handelt es sich um einen ganz andere Fall.
Bei deinem Fall ging es um MÜNDLICHE absprachen! (ich kenne ihn auch)

DAS hier ist aber einfach nur ganz simpler "Bilderklau"!
edit: in dem anderen erwähnten Forum (geschlossen, deswegen kann ichs nicht verlinken oder kopieren) wurde so wie von mir vorgeschlagen verfahren (mit Erfolg).
Der zweite Fall von dort, der "nur" 300€ angeboten hat wird gerichtlich weiterverfolgt.

Parki 15.02.2010 20:03

OK danke für die Tipps, ich werd mich ma weiter umschauen. Ne Rechtsschutzversicherung hab ich leider keine....

drive 15.02.2010 20:04

Ich rate dringend zu einem Anwalt.
Alles andere bringt nichts.
Und auch dieser soll und wird einen entsprechenden Brief formulieren.
Du alleine hast keine Chance gegen einen Konzern.

steve.hatton 15.02.2010 20:04

Aber vielleicht einen Fraund der einen Freund hat, der Anwalt ist ?

steve.hatton 15.02.2010 20:13

Zu guter letzt noch die juristischen Grundformeln(Zynikermodus an):

1. Klagste nicht, dann kriegste nix

2. Vor Gericht ist man wie auf Hoher See in Gottes Hand

3. Vor Gericht bekommt man nicht Recht, sondern ein Urteil

4. Ohen Schuss kein Jus = kein Geld kein Recht!

Hubert P. 15.02.2010 20:35

Hättest du vielleicht n Copyright in dein Bild unten recht oder links oder wo auch immer geschrieben dann hättendie vielleicht n anderes genommen?

Ka aber es ist zumindest n schönes Bild geworden :)

drive 15.02.2010 20:40

Ich würde jetzt sowieso die Beine mal ganz still halten, bis überhaupt eine Veröffentlichung erfolgt ist.
Erst dann, machen weitere Gedankengänge Sinn.
...und dann kann Dir dein Anwalt auch etwas bringen.

Shooty 15.02.2010 20:40

Zitat:

Zitat von Hubert P. (Beitrag 970894)
Hättest du vielleicht n Copyright in dein Bild unten recht oder links oder wo auch immer geschrieben dann hättendie vielleicht n anderes genommen?

Ka aber es ist zumindest n schönes Bild geworden :)

"Copyright" gibt es in deutschland nicht ...
Zudem versaut das das Bild meistens und auf dem Rahmen kann mans wegschneiden.

Copyright gillt nur in USA und auch nur wenn es eingetragen ist.

NitroTrinker 15.02.2010 21:33

Böse Sache. Ich kenne das Gefühl. Hatte mal für einige Bilder die Creativecommons für Flickr aktiv, in dieser Zeit und so ist das Bild dann "gewandert".

BTT:
Ich weiß glaube ich wo her die dein Bild haben. Guckst du hier -> http://interfacelift.com/wallpaper_b...nd_of_day.html .
Ich sehe beim flüchtigen drüber sehen keinen "Kopierschutz". Auch nichts was die Nutzung einschränken würde.
Ich hoffe mal das ich einfach zu flüchtig war und es übersehen habe ;).

Gruß Max

Parki 15.02.2010 21:46

Ja ich hab das Bild damals bei Interfacelift submittet aber deren Policies verbieten das gewerbliche nutzen dieser Bilder. Von dort habe ich auch von einem aufmerksamen User den Hinweis bekommen, dass das Bild in dem Magazin gezeigt wird.

erwinkfoto 15.02.2010 22:47

Zitat:

Zitat von Parki (Beitrag 970933)
Ja ich hab das Bild damals bei Interfacelift submittet aber deren Policies verbieten das gewerbliche nutzen dieser Bilder.

Dann ist es wohl klar, oder?

Zitat:

Von dort habe ich auch von einem aufmerksamen User den Hinweis bekommen, dass das Bild in dem Magazin gezeigt wird.
Vom netten "sawith65"? Hat er dir die Scans zugeschickt? (Echt aufmerksam und rechtzeitig am richtigen Ort, würde ich sagen ;))

Parki 15.02.2010 22:52

Zitat:

Zitat von erwinkfoto (Beitrag 970969)
Vom netten "sawith65"? Hat er dir die Scans zugeschickt? (Echt aufmerksam und rechtzeitig am richtigen Ort, würde ich sagen ;))

Quasi.
Interfacelift.com hat mich zudem angechrieben, dass sie von dem User den Hinweis bekommen haben.
Und ich hab mir diese Ausgabe besorgt um mir sicher zu sein, dass sich da keiner einen Spaß erlaubt.

Karsten in Altona 15.02.2010 22:53

Laß Dich nicht mit Kleinkram abspeisen. Schreib die Zeitung an und frag einfach mal, wieso, weshalb, warum... Und je nachdem wie die reagieren würde ich dann die nächsten Schritte einleiten. Kann mir durchaus vorstellen, dass deren Angebot ganz attraktiv sein kann, denn auch für die wäre ein Prozess nicht billig. Gerade in USA. Ich würde erstmal keine konkreten Vorderungen stellen, sondern hören, was die sagen/bieten.

erwinkfoto 15.02.2010 23:07

Ich würde mich vorallem zuerst informieren, wie groß ihre Auflage war :cool::top:

Tobi. 15.02.2010 23:40

Zitat:

Zitat von Parki (Beitrag 970868)
OK danke für die Tipps, ich werd mich ma weiter umschauen. Ne Rechtsschutzversicherung hab ich leider keine....

Rechtsschutzversicherung würde dir in diesem Fall wohl auch nicht viel bringen. Ich habe mal in einer ähnlichen Situation, eine tschechische Website benutzt einige meiner Bilder, bei meiner Versicherung angerufen: Nixda, Urheberrechtssachen sind komplett ausgenommen. Als dann klar wurde, dass ich der bin, dessen Urheberrecht missachtet wurde, wurde der Mitarbeiter zwar freundlicher und *sehr* interessiert, meinte aber, dass sie trotzdem nicht helfen könnten.

Tobi

erwinkfoto 16.02.2010 00:26

Zitat:

Zitat von Tobi. (Beitrag 971004)
...Als dann klar wurde, dass ich der bin, dessen Urheberrecht missachtet wurde, wurde der Mitarbeiter zwar freundlicher und *sehr* interessiert, meinte aber, dass sie trotzdem nicht helfen könnten.
...

Und wie bist du weiter vorgegangen? Hattest du Erfolg?

Tobi. 16.02.2010 00:47

Zitat:

Zitat von erwinkfoto (Beitrag 971019)
Und wie bist du weiter vorgegangen? Hattest du Erfolg?

Angemailt und um Löschung gebeten. Das wurde aber nicht gemacht, stattdessen wurde ich mitsamt meiner (eigentlich privaten und unveröffentlichen) e-mail-Adresse als Urheber genannt. Und dann? Welche Möglichkeiten habe ich noch? Wir sprechen hier nicht über irgendwelche supertollen künstlerisch wertvollen Bilder sondern Doku-Knipserei, der Wert geht also gegen null. Internationale Gerichtsverfahren kann man vergessen, das wird ohne Einsatz größerer Beträge nichts. Also standen die Bilder weiter im Netz, mittlerweile gibts die Seite offenbar nicht mehr.

Ich habe da halt irgendwann für mich persönlich entschieden, dass dem Aufwand, den ich investieren müsste, kein realistisch zu erwartender Nutzen mehr gegenüber stand. Beim hier geschilderten Fall kann das schon anders sein, denn bei einer Nutzung in einer gedruckten Zeitschrift geht es ja um andere Beträge.

Tobi

erwinkfoto 16.02.2010 01:36

Zitat:

Zitat von Tobi. (Beitrag 971022)
...Beim hier geschilderten Fall kann das schon anders sein, denn bei einer Nutzung in einer gedruckten Zeitschrift geht es ja um andere Beträge.
...


Es würde mich ärgern...

Schade, dass die nichtmal wenigstens darum gefragt haben...

Ja, für eine Zeitschriftredaktion ist es eher schwieriger unterzutauchen :top:

klabo 16.02.2010 16:18

Bevor Du viel Zeit und Kraft investierst erkundige Dich über Auflage der Zeitung und Größe des Bildes in der Zeitung. Die Bildhonorare sind z.T. erschreckend niedrig und 300% von wenig ist auch nicht viel.
Viele Grüße
Klaus

Reisefoto 16.02.2010 16:42

Das Ganze juristisch zu klären wird langwierig und ist den Aufwand kaum wert, zumal Du ohne Versicherung auch erstmal ein erhebliches Kostenrisiko eingehst. Ich halte folgendes Vorgehen letztendlich für wesentlich erfolgverspechender (es sei denn, Du hast gerade nichts besseres zu tun, als Dich um ein Foto zu streiten):

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 970833)
... deshalb würde ich erst mal einen ordentlich, höflich verfassten Brief oder eine E-Mail,an die Zeitschrift und Sharp parallel versenden. Dieser sollte auch eine klare und angemessene Fristsetzung zur Klärung der Angelegenheit beinhalten!


munichmax 16.02.2010 17:32

Ich habe mal ein Frage!!
Es scheint ja kein Einzelfall zu sein.Gibt es eig Erfahrungen das man sich seien Ruf kaputt macht,mit solchen Sachen?Also das sich sowas in der Branche rumspricht und dass man dann von anderen Zeitschriften,Magazinen usw gemieden wird?

Shooty 16.02.2010 17:50

Zitat:

Zitat von munichmax (Beitrag 971306)
Ich habe mal ein Frage!!
Es scheint ja kein Einzelfall zu sein.Gibt es eig Erfahrungen das man sich seien Ruf kaputt macht,mit solchen Sachen?Also das sich sowas in der Branche rumspricht und dass man dann von anderen Zeitschriften,Magazinen usw gemieden wird?

"gemieden" ? ^^ meinst du die klauen dann nichtmehr deine Bilder? ^^ Das hoffe ich doch!

normalerweise ist es so das die eine Unterlassungserklärung unterschreiben müssen in der steht das sies in Zukunft unterlassen deine Bilder zu klauen. Wenn sies nochmal machen wirds für die so richtig teuer!

Alle anderen die so "illegal" vorgehen und einfach Bilder klauen werden sich wohl kaum erkundigen wer schonmal ne Rechnung geschickt hat. Die geben einfach "Sonnenuntergang" in Google ein und nehmen sich das erste Bild was denen gefällt.

munichmax 16.02.2010 17:55

Ne ich meine das anders.Wenn z.B i-eine große Zeitschrift auf dich Aufmerksam wird,werden die sicherlich einen bisschen nach dir Internet forschen und wenn dann nur Artikel über Gerichtsverfahren usw drin steh ,kommt das doch nicht so gut an ,oder?

Shooty 16.02.2010 18:02

Zitat:

Zitat von munichmax (Beitrag 971315)
Ne ich meine das anders.Wenn z.B i-eine große Zeitschrift auf dich Aufmerksam wird,werden die sicherlich einen bisschen nach dir Internet forschen und wenn dann nur Artikel über Gerichtsverfahren usw drin steh ,kommt das doch nicht so gut an ,oder?

Warum sollte von dem Gerichtsurteil was im netz auftauchen?
In allen mir bekannetn fällen wurde eifnach eine Rechnung für den Klau ausgestellt, die auch meist bezahlt wurde (deswegen rate ich auch hier dazu).

Und selbst wenn soetwas im internet zu finden wäre und du bis vor gericht gehst ist das immernoch kein minuspunkt, sondern zeigt eher das du nicht alles mit dir machen lässt ...

Nen bissi greif ich mir hier auch an den Kopf.
Das sind EURE Bilder! nehmt ihr das auch so locker, wenn jemand euer Auto klaut und geht erstmal rüber zum Nachbarn und fragt vorsichtig an ob er sich den eventuell erklären könnte warum er mit eurem Auto gerade einkaufen gefahren ist?

hanito 16.02.2010 18:10

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 971321)
Nen bissi greif ich mir hier auch an den Kopf.
Das sind EURE Bilder! nehmt ihr das auch so locker, wenn jemand euer Auto klaut und geht erstmal rüber zum Nachbarn und fragt vorsichtig an ob er sich den eventuell erklären könnte warum er mit eurem Auto gerade einkaufen gefahren ist?

Ich mir auch, was soll das denn. Ich sehe da einen gewaltigen Unterschied zwischen dem Foto und dem Auto.

Shooty 16.02.2010 18:14

Zitat:

Zitat von hanito (Beitrag 971328)
Ich mir auch, was soll das denn. Ich sehe da einen gewaltigen Unterschied zwischen dem Foto und dem Auto.

Ja und wo ziehst du die grenze?
Der Gartenzwerg ist dann gerade noch okay?
Die Fußmatte aber nichtmehr? ....
Dahinter steckt das gleiche Prinzip!

Ist es okay wenn jemand ein BIld bei dir abhängt und damit aus der Haustür spaziert?

hanito 16.02.2010 18:24

Tut mir leid,

wer Fotos ins Internet stellt will sie der Welt präsentieren. Da muß er auch damit rechnen, daß irgendwer das Foto nutzt, absichtlich oder nicht.
Sicherheit gibt es in diesem Fall nicht mehr.
Um den Wert des Fotos zu streiten finde ich müßig. Verdienen an der Geschicht tun nur die Anwälte.

Shooty 16.02.2010 18:32

Zitat:

Zitat von hanito (Beitrag 971340)
Tut mir leid,

wer Fotos ins Internet stellt will sie der Welt präsentieren. Da muß er auch damit rechnen, daß irgendwer das Foto nutzt, absichtlich oder nicht.
Sicherheit gibt es in diesem Fall nicht mehr.
Um den Wert des Fotos zu streiten finde ich müßig. Verdienen an der Geschicht tun nur die Anwälte.

Tut mir leid,

wer Autos auf die Straße stellt will sie der Welt präsentieren. Da muß er auch damit rechnen, daß irgendwer das Auto nutzt, absichtlich oder nicht?!
Sicherheit gibt es in diesem Fall nicht mehr. (angesicht der vielen Elektrischen Türöffner) .......

sorry aber nein ...
Zudem: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn jemand Diebstahl begeht bleibt es Diebstahl!

alpine-helmut 16.02.2010 18:53

Zitat:

Zitat von Shooty (Beitrag 971350)
Wenn jemand Diebstahl begeht bleibt es Diebstahl!

Zur Definition des Begriffes Diebstahl:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen ... (§ 242 StGB)

Hat jemand das Foto weggenommen?
Nein?
Dann handelt es sich auch nicht um Diebstahl.

Bei der widerrechtlichen Nutzung von Daten (hier die Bilddaten aus dem Internet) handelt es sich jedenfalls um KEINEN Diebstahl, daher führen sämtliche Vergleiche mit Nachbars Auto, Gartenzwerg oder Fußmatte nur auf den Holzweg.

(OT: aus demselben Grund kann es sich baim Ankauf der Schweizer Steuerdaten-CD auch nicht um Hehlerei handeln ...)

drive 16.02.2010 19:01

Zitat:

Zitat von munichmax (Beitrag 971306)
Ich habe mal ein Frage!!
Es scheint ja kein Einzelfall zu sein.Gibt es eig Erfahrungen das man sich seien Ruf kaputt macht,mit solchen Sachen?Also das sich sowas in der Branche rumspricht und dass man dann von anderen Zeitschriften,Magazinen usw gemieden wird?

Ich kenne das nur von der Lokalpresse ;)

Shooty 16.02.2010 19:07

Zitat:

Zitat von alpine-helmut (Beitrag 971366)
Zur Definition des Begriffes Diebstahl:
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen ... (§ 242 StGB)

Hat jemand das Foto weggenommen?
Nein?
Dann handelt es sich auch nicht um Diebstahl.

Bei der widerrechtlichen Nutzung von Daten (hier die Bilddaten aus dem Internet) handelt es sich jedenfalls um KEINEN Diebstahl, daher führen sämtliche Vergleiche mit Nachbars Auto, Gartenzwerg oder Fußmatte nur auf den Holzweg.

(OT: aus demselben Grund kann es sich baim Ankauf der Schweizer Steuerdaten-CD auch nicht um Hehlerei handeln ...)

Gut dann ist es kein Diebstahl, weil es sich nicht um eine "bewegliche Sache" handelt, aber Urheberrechtsverletzung ist es trotzdem ( § 1 Nr. 5 Urheberrechtsgesetz (UrhG) oder als Lichtbild gemäß § 72 UrhG )

Vergleichbar finde ich das aber trotzdem, da es sich ja wie bei Texten um geistiges Eigentum handelt.


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