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Heul.... ich war zu langsam
schade
Das gehört zu den Schnäppchen des Jahres 200 2,8 für einen niedrigen 2stelligen Eurobetrag :shock: Ob sich da einer ärgert ???? :evil: und einer freut :twisted: Gruss aus dem Norden Gerhard |
Verkauft nach 53 Sekunden! Das ist doch mal was! Kann ich irgendwie nicht glauben.
olli |
Ich war leider 4 Sekunden zu langsam :cry:
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Der Verkäufer wird sich mit dem Sofort-Kaufen vertan haben und wollte es als Startpreis setzen! :roll:
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Der Verkäufer hat noch etwas anderes mit Sofort-Kauf 29,-€ am Laufen. Ich vermute, dass er beim Einstellen des Angebots einen Fehler gemacht hat und den Sofort-Kauf-Preis von dem anderen Angebot übernommen hat.
Ob der Käufer das Objektiv zu dem Preis wohl wirklich bekommt? Liebe Grüße vom Nikolaus |
Ups, blöder Fehler...
Aber man sollte dran denken, das sowas auch immer einen selber treffen kann... Oder es ist irgendwo ein Haken versteckt |
Bei diesen Preis ist es offensichtlich das er beim Einstellen einen Fehler gemacht hat, da wird er den Verkauf wohl annulieren können.
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Zitat:
:zuck:olli |
Schon richtig, ich hoffe mal für den VK, das der Käufer kein komplett rücksichtsloser Mensch ist... Wer hat denn noch keinen Fehler gemacht?
Ich wäre auf jeden Fall froh, würde da jemand nicht auf biegen und brechen auf sein Recht bestehen. Aber auch da gebe es ja noch Lösungen, kleiner Tollpatsch wie man manchmal ist... |
Normalerweise ist es so: Der Verkäufer macht auf eBay ein Angebot, das durch die Annahme (das Höchstgebot) des Käufers zum Ablauf der Auktion bzw. beim Sofortkauf sofort zu einem wirksamen Kaufvertrag gemäß § 433 BGB führt.
Das Angebot des Verkäufers ist dabei eine Willenserklärung, bei deren Abgabe man irren kann und die man deshalb nach §119 I BGB anfechten kann. Tut man das, so kommt der Kaufvertrag überhaupt nicht zustande und der ursprüngliche Anbieter ist nicht zum Verkauf des Artikels verpflichtet. Bei so einer Anfechtung einer Willenserklärung könnte der Anfechtende aber zu einem Schadensersatz nach §122 BGB verpflichtet sein. Dabei handelt es sich aber nur um den sogenannten Vertrauensschaden: Es wird nur ersetzt, was der verhinderte Käufer an Aufwändungen für den Kauf hatte - also in der Regel nichts oder allenfalls ein paar Cent für die verschwendete Onlinezeit. Dazu kommt noch, dass gemäß §122 II BGB kein Schadensersatz zu leisten ist, wenn der "Geschädigte" den Grund der Anfechtung kennen musste. Das dürfte bei so einer Konstellation immer der Fall sein. |
Ah und wieder was gelernt :) :top:
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Zitat:
olli |
Hallo Byronimus!
Ich abe in einem englischen Kaufsformular von E-Bay spät abends mal "." und "," verwechselt, so dass auf einmal 1250 Euro da stand, als mein Gebot. http://www.rkaehler.de/images/smile/angst.gif Ich habe mehrere Stunden Blut und Wasser geschwitzt, bis der Verkäufer mein Gebot gestrichen hat ... http://www.rkaehler.de/images/smile/ohnmacht.gif Das würde ich aber auch bei einem Verkäufer handhaben, der solch einen Fehler gemacht hat. Oder freundlicher Weise nachfragen, ob er es ggf. für einen moderaten Preis den er auch vertreten kann, verkaufen würde. Eckhard Zitat:
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Zitat:
ich hab auch ungefähr um die zeit bestätigt aber war auch zu spät. Dachte zuerst das ist so ne art leasing und hab nicht gleich zugeschlagen. Den verköufer hab ich daraufhin gleich angeschrieben das er das objektiv doch nicht für 29€ verkaufen wollte, aber da kam keine antwort bis heute |
Ich denke, daß der Verkäufer bei einem offensichtlichen Irrtum ganz leicht das Angebot annullieren kann.
Wenn in einem Ladengeschäft eine Ware zu niedrig audgezeichnet ist, ich diese Ware kaufen möchte und mir an der Kasse gesagt wird "falsch ausgezeichnet", habe ich auch keinen Rechtsanspruch auf den Erwerb zu diesem Preis. |
...:shock: das nenne ich ein Angebot ...
ich hab Blut geweint als ich das Link öffnete...:roll::lol: Evtl. (NATÜRLICH NICHT!:lol:) weiss der Verkäufer nicht wie viel die Weiße Klopapier-Rolle mit Linsen wert ist. ...die beste Klopapier-Rolle mit Linsen, BTW...:lol::top: Grüße an alle, Erwin |
Die Anmerkungen von Byronimus sind auch bei Ebay gültig. Wenn der Verkäufer nicht völlig unwissend über den Wert des Objektivs ist, dann wird er sich darauf berufen und annulieren. Wir können ja mal beobachten, ob und mit welchem Kommentar die Auktion bewertet wird, erst dann kann man vielleicht zu rechtig neidisch werden.
Es grüßt Matthias |
Zitat:
Wenn sich der VK allerdings über den Wert wirklich nicht im klaren war, ist das wohl moralisch wie juristisch wirklich ein Schnäppchen gewesen ;) |
Der Verkäufer beschreibt es als eines der besten Minoltagläser, hat Ahnung von den Innereien und ähnlichen Objektiven, setzt auch noch gleichzeitig eine englische Variante seiner Beschreibung drunter ...
Das kann eigentlich nur ein Irrtum sein. Zudem ist das anscheinend einer dieser "privaten" Verkäufer, deren Keller förmlich vor Kameras überquwllen müssen :lol: Tausende Artikel, die typisch für Wohnungsauflöser sind, das stinkt doch zum Himmel. Kameras quer durch die Marken, Sammlerstücke jeglicher Warengattung etc. An sich gönne ich einem solchen Schlawiner durchaus so einen Fehler *pfeif* Wenn der Käufer Glück hat und (eigentlich erwartbar) nicht zurücktritt, bekommt er es zu dem Preis. Wenn nicht, dann schreibt der Verkäufer halt eine Mail, dass der Preis ein Tippfehler war, und fertig ist der Lack. Ganz normale Geschichte bei ebay und auch bei gerichtlicher Klärung ein hohes Risiko für den Käufer. Eine "faire Einigung", sprich den Kauf der Ware für deutlich unter Marktpreis, aber über dem irrtümlichen Verkaufspreis, empfinde ich übrigens als Nonsens. An der Ladenkasse einigt man sich auch nicht "fair" auf einen Mittelwert, wenn die Kassiererin aus Versehen zuviel oder zuwenig Geld raus gegeben hat :lol: Was ist das denn für eine Anspruchshaltung? Die einzig faire Reglung wäre, mit Vorkaufsrecht zum Marktpreis vom Kauf zurückzutreten, wenn der Verkäufer (erwartbar) die Auktion für nichtig erklären will. Aber wenn es um Geld geht, hört bei den Leuten der Communitygedanke ja bekanntlich auf :roll: |
Dazu passt ja wohl das: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=777127 da geht es um einen Porsche für 5,50 € bei E-Bay
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was wäre das Teil denn wert gewesen?
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Zitat:
Rainer |
Zitat:
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