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Zoom-Erlebniswelt: Bildveröffentlichung
Da hier ja doch Einige Leute Zoofotos zeigen, mal ein kleiner Hinweis:
Die Zoom-Erlebniswelt in Gelsenkirchen hat offensichtlich ihre AGBs geändert. Für die nichtkommerzielle Veröffentlichung von Fotos muss man sich nun vorher eine schriftliche Einwilligung einholen. Ausserdem tritt man seine Bildrechte an die GEW (Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH) ab. :flop: Ich weiß nicht, ob ein direkter Link erlaubt ist, aber im Impressum ist ein Link zum PDF mit den AGBs. |
Deshalb veröffentliche ich aus Prinzip nur Detailaufnahmen, die nicht auf den jeweiligen Zoo schließen lassen.
Meiner Meinung nach sollten die Zoo-Betreiber lieber mal den nervigen Blitzern die Kameras abnehmen, da hätten die Tiere viel mehr davon als von einem Veröffentlichungsverbot :!: Allerdings hast du das mit den Bildrechten missverständlich ausgedrückt. Es geht um das "Recht am eigenen Bild" - sprich mit dem Kauf der Eintrittskarte und dem Besuch im Zoo erlaubst du denen, dich zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen. Oder habe ich den Absatz missverstanden :?: |
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Wenn Person X mit seiner Geliebten in den Zoo geht und dabei (gut erkenntlich)fotografiert wird und das Foto als Werbeplakat 3x5m in der Innenstadt aufgehängt wird, dann möchte ich den Richter sehen, der aufgrund des Kaufes einer Eintrittskarte entscheidet, dass die Bildrechte an den Zoo abgetreten wurden. Ich kann mir vorstellen, dass der Zoo versucht dies zu kommunizieren, wenn es hart auf hart kommt wird er aber keine Chance gegen das Recht am eigenen Bild haben, das ist nämlich bildtechnisch eines der am besten geschützten Rechte. edit: Doch gelesen. Eine Zeile drüber schreiben sie selbst "nicht jeder wünscht auf den Bildern abgebildet zu werden". Und drunter meinen sie es tatsächlich so, dass sie mit Bildern von Besuchern machen können was sie wollen. Das könnte man drauf ankommen lassen... zB gern auch im Falle einer Kündigung, weil jmd. krankgefeiert hat und im Zoo war und das öffentlich wurde. Sachen gibt's... |
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Wie ist das denn eigentlich bei anderen Zoos oder ähnlichen Einrichtungen? |
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Das ZDF wollte für eine Kopie (als Geschenk für meine Mutter) dreiste 40€. :shock: 1x herzhaft gelacht und den Stream aus der Mediathek verwendet... |
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Das würde ich noch von dem Fall unterscheiden, dass die Bilder an eine Werbeagentur weitergegeben werden dürfen. |
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Für die, die es noch nicht kennen, hier gibt es eine
Zooliste Ideal fand ich es im Zoo Landau gelöst. Dort darf man Fotografieren und die Bilder veröffentlichen, wenn man dazu schreibt, dass sie im Zoo Landau gemacht wurden. Gruß Wolfgang |
AGBs hin oder her, so gut wie kein Besucher des Zoos liest vor dem Besuch die AGBs. Wie also sollen die dann wissen dass man das Recht am eigenen Bild an die GEW abtritt sobald man eines davon im Internet zeigt?
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Sehe das gerade oben rechts in den AGBs:
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Man tritt nicht die Urheberrechte beim Veröffentlichen ab (im Gegenteil, Veröffentlichen wird ja untersagt), sondern das Recht am eigenen Bild beim Betreten des Zoos, d.h. ein Zoobeauftragter darf von Dir Bilder machen und mit diesen dann verfahren, wie es ihm beliebt, ohne dass eine Einwilligung von Dir nötig ist. |
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- Dass ich eine Karte kaufe? > Muss ich, um überhaupt reinzukommen. Damit kann man aber keine weiteren Rechte abtreten. - Dass ich ein Privatgelände betrete? > Kann auf meinem Grundstück auch nicht jeden beliebigen willenlos ablichten (Postbote etc.). Einzig durch die AGBs und diese sind nicht zulässig, weil man das Persönlichkeitsrecht nicht einfach "wegschreiben" kann, sont könnte man ja auch sonstige Menschenrechte beim Eintritt ablegen, weil es in den AGB steht. (Mal übertrieben). Ich wundere mich wirklich manchmal was sich Unternehmen bzw. Institutionen erlauben, bzw. denken erlauben zu können. |
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Und dann noch 40€ für 38 Minuten Ruhrpottschnauzen zu verlangen (das mit dem Filmen ohne unser Einverständnis hatte ich in der Anfrage ans ZDF erwähnt), ohne Worte... |
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Ok, ob die AGBs rechtlich ok sind, kann ich nicht beurteilen; nach meinem Rechtsempfinden wären sie es auch nicht.
Wollte nur noch mal klarstellen, wie die AGBs zu deuten sind, unabhängig von irgendwelchen gesetzlichen Bestimmungen. Was darf denn überhaupt in den AGBs stehen bzw. was ist noch rechtlich ok? Dass man dort ungefragt fotografiert werden darf, meine ich schon öfters gelesen zu haben. |
Zur Info der offizielle Standpunkt des ZOOM:
Generell ist auch weiterhin das Fotografieren für private Zwecke, und die Veröffentlichung zur nichtkommerziellen Veröffentlichung unter Nennung der Zoom Erlebniswelt erlaubt. Das Zoom drückt sich aber etwas undeutlich aus, da man gebeten wird, bei geplanter Veröffentlichung "auf bestimmten Webseiten zur privaten Nutzung", das ZOOM zu informieren, damit eine Genehmigung erteilt werden kann (oder wahrscheinlich auch eben nicht). Das heißt, man muss beim ZOOM bekannt machen, wo man was veröffentlichen will, macht sich so als Urheber und wahrscheinlich auch Verantwortlicher, aktenkundig :shock: Kommerzielle Aufnahmen bedürfen eines Termins und werden als explizit kostenpflichtig benannt. Das ZOOM ist ja in der letzten Zeit schon so und so recht kommerziell durchorganisiert geworden. -> immer weniger Tiere im Winter draußen, fast alle Tiere beim Schnee 2009 im Stall -> der neue Asienteil scheint eher Abenteuerspielplatz für Kinder, denn Zoo zu werden -> dieser penetrante Fotodienst, der einem jedes Mal einen Schlüsselanhänger mit Foto aufschwatzen will (und durch den Auflauf und das Geplärre die Luchse nebenan verjagt) -> der eklige Kirmesgestank nach gebrannten Mandeln vorne in der Alaskawelt seit Umsetzung der Bude an den Kinderspielplatz -> Sperrung von Teilen des Parks für Filmaufnahmen ohne konkrete Ankündigung und nun auch noch die AGB, die Hagenbeck nachahmen. Da bin ich froh, dass ich letzte Woche noch meine Jahreskarte in Duisburg "aufgebraucht" habe, und noch nicht die im ZOOM verlängert habe. So toll ist es da nun auch wieder nicht :roll: |
Danke für die Info!
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So ähnlich drückt sich der Aquazoo Düsseldorf nämlich auch aus. Ich habe aber eine Genehmigung zur Veröffentlichung auf meiner privaten Homepage nicht bekommen, und das ohne jegliche Begründung. :flop: |
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Es erhebt sich vor allem die Frage, was das soll. Irgendwelche Massenbesucher werden sich sicherlich einen Dreck um diese Bestimmungen kümmern, wenn es darum geht, die "tollen" Handyfotos aus dem Zoo anonym ins Schüler-VZ oder sonstige Orte zu posten. Da wären die Ergebnisse der meisten DSLR-Fotografen sicherlich eine wohltuende Abwechslung. Was erwarten die durch solche Genehmigungen zu erreichen? |
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Da besuche ich doch lieber die Zoos, mit denen ich gute Erfahrungen gemacht habe und denen es auch eher um die Tiere als um die Besucherströme und Kinderbelustigung geht (das Vivarium in Darmstadt mal als positives Beispiel genannt). |
Viele Städte haben kleine Tierparks, die auch wunderschön sein können. Wenig Massenandrang, da schon lange im Stadtgeschehen integriert, oft wunderschön modernisiert und liebevoll gestaltet. Meine schönsten Reptilienfotos stammen aus einem kleinen, recht unbekannten Tierpark.
Dagegen sind diese großen Massenzoos einfach nur wie Fastfood. Es werden Horden von Besuchern durchgeschleust und man zahlt ein horrendes Geld für neurotisch gewordene Tiere. Wie gesagt, das Luchs im ZOOM muss sich vorkommen wie auf einer Kirmes. Von der einen Seite der Fotodienst, der am Eingang zu Alaska versucht, über kostenlose Schlüsselanhänger Folgeaufträge fürs Studio abzunaschen, von der anderen Seite der Gestank von der Süßkrambude :flop: |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:19 Uhr. |