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Klausel im Mietvertrag zur Wohnungsrenovierung nach Auszug rechtens?
Mein Bruder und meine Schwägerin sind diese Woche in eine neue Wohnung gezogen.
Im Mietvertrag der alten Wohnung steht drin dass die Wohnung nach dem Auszug im renovierten Zustand zu übergeben ist. Aber laut BGH ist eine solche Klausel unwirksam: Zitat:
Wie seht Ihr das? |
Ich hab jetzt nichts mehr nachgelesen, meine aber mich an daran erinnern zu können, dass es sich um die allgemeine Verpflichtung zur Renovierung beim Auszug ging. Also selbst wenn nur kurze Zeit in der Wohnung gewohnt wurde und eine Renovierung eigentlich nicht notwendig ist. Wenn die Wohnung halt schon "verwohnt" ist, muss auch renoviert werden.
Gruß, Eyebecks |
ja genau darum gings in dem Urteil
renoviert muß schon werden- aber nicht als Automatismus wenn z.b. ein Jahr zuvor neu gestrichen wurde- dann muß man es beim Auszug nicht mehr machen - es sei denn natürlich der Anstrich ist nicht mehr in Ordnung-dann doch |
Hallo Claudio!
Eigentlich hast du die richtige Antwort ja schon in deinem Zitat drin stehen, bei Rechtszweifeln sollte man den Mieterverein und/oder einen Fachanwalt konsultieren! Kostet wenig und bringt Sicherheit! Gruß Günter |
Hat er mit seinem Vermieter streit?
Wenn nicht, dann würde ich mich einfach mal mit ihm in der Wohnung treffen und klären, was er denkt, was zu renovieren sei. Aus der letzten Mietwohnung aus der ich ausgezogen bin, habe ich nur die Küche neu streichen müssen, wobei der Vermieter sogar die Farbe gestellt hat. Vielleicht ist das der einfachste Weg ;) Außerdem macht so eine "Streichaktion" immer richtig Gaudi. Du lädst ein paar Freunde ein und feierst dann anschließend dein Auszug. Gruß Wolfgang |
Zitat:
Edit: Das ich nicht mißverstanden werde, ich meine nicht den Dt. Mieter Bund, sondern, in meinem konkreten Fall, den Kölner Mieterverein, der mich in einer Sache richtig hat hängen lassen und da gings um 'ne Menge Geld, was ich denen nicht verzeihe :twisted: |
Zitat:
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Zitat:
Aber ob das so ist? - siehe andere qualifizierte Beiträge oben. |
Zitat:
Mieterbund ist gar keine so schlechte Adresse, einem Freund konnten sie gut weiterhelfen, aber auch hier kommt es auf den Bearbeiter an. Sollte Deine Verwandtschaft noch nicht Mitglied sein, bringt das auch nichts mehr, weil man meiner Erinnerung nach eine Mindestfrist Mitglied sein muss. Anwalt ist auch abzuwägen. Wenn die Kaution z.B. nur 800 Euro beträgt, der Anwalt einen Stundensatz von 150,- hat, ist da ganz schnell ein richtiger Batzen weg. Es gibt auch gewisse Internetplätze und -foren, wo Rechtsanwälte eine kleine Beratung abgeben, Honorar so um die 20-50 Euro. Schau da mal in die abgelegten Fälle rein (oftmals kostenlos), vielleicht wurde Dein spezieller Fall schon mal abgehandelt... |
Zitat:
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Moin,
soweit ich das von meinen Onkel der selber Vermietet weis muss beim Auszug nicht mehr renoviert werden. Was aber gemacht werden muss und wo der Vermieter ein mitsprache recht hat: - Holzrahmen von Fenstern und Balskon/Terrassentüren die müssen ordentlich lackiert sein um die substanz zu erhalten ! Hier kann der Vermieter auch dem Mieter vorschreiben welchen Anstrich er benutzen muss. Hoffe das hilft ein wenig weiter. Ich persönlich halte es so wenn ich die Wohnung renoviert übernommen habe, gebe ich sie auch wieder weiß gestrichen ab. Gehört für mich einfach zum guten Ton dazu, auch wenn man es nach aktueller Rechtslage nicht mehr müsste. |
Alex - es reicht :evil:.
Du hast jetzt eine weitere PN von mir bekommen. Falls hier nicht sofort Ruhe einkehrt, wird das Konsequenzen haben! Martin |
Tatsache ist dass die Wohnung wahrscheinlich teilsaniert werden muss da mein Bruder bei Abbau des Bettes unter dem Bett Schimmel auf dem Boden entdeckt hat. Auch in anderen Teilen der Wohnung hat sich Schimmel gebildet weshalb mein Bruder mit seiner Familie schon vor Ende des Mietvertrages der Ende Januar endet in die neue Wohnung gezogen ist.
Die Wohnung liegt im EG weshalb ich vermute dass der Boden und die Wände schlecht isoliert sind was zur Schimmelbildung geführt hat. |
Wenn jemand eine frisch renovierte Whg. bezieht, diese dann nach ein paar Jahren verlässt, muß er sie nicht in dem Umfang wieder verlassen, wie er eingezogen ist.
Es gibt so eine Art Abnutzungklausel, z.B. wenn beim Einzug eine Türe frisch gehobelt, gestrichen usw. wurde, muß dieser Vorgang beim Auszug nicht wiederhohlt werden. Der Vermieter nimmt die Wertminderung inkauf, lässt sich diese jedoch auch über die Miete wieder bezahlen, bzw. die Minderung auszahlen, über die gesamt Wohndauer. Offensichtliche Mängel wie Schimmel usw. sollten bei der Whg´s. -abnahme geklärt werden. Bei offenliegenden Schäden haftet natürlich der Mieter und wenns nötig ist im vollen Umfang auch für weitere Sanierungen. Aber so wie rein auch raus, is ;) |
Zitat:
Habe keinen Sturm bemerkt und ich habe es satt, dass IMMER meine Person angegriffen wird, nur weil ich mal was schreibe, was Irgend Einem nicht in den Kram passt ???!!! Ich schreibe nur die Wahrheit und das kann ich beweisen und das sollte egal WO, IMMER erlaubt sein ! oder haben wir, ohne UNSER Wissen schon wieder die Zensur eingeführt ? Komisch, dass KEIN Anderer was gegen meinen Kommentar geschrieben hat, außer Joki, der sowieso IMMER gegen mich schreibt, warum auch immer, kenne Ihn überhaupt nicht und DER, der den Thread eröffnet hat, kennt mich sehr wohl und weiss, wie ich bin und das ich gewöhnlich sage, was ich meine und das ich das Herz auf der Zunge trage und von welchen Konsequenzen schreibst Du, mich aus dem Forum zu schmeissen, weil mein Ton nicht angepasst genug ist ??? Wo sind wir denn eigentlich gelandet, dass man noch nicht einmal seine ehrliche Meinung schreiben kann - Wie Einige ja wissen, bin ich im 2. Beruf Fotojournalist (Ganz Offiziell !!!) und weiss durchaus, was ich schreibe und bin auch noch nicht verkalkt um eventuelle Konsequenzen, womit ich nicht das Forum meine, zu tragen ;) Sorry für OT, aber Selbstverteidung ist ein Grundrecht ;) |
Bevor das jetzt hier weiter ausartet, mache ich den Thread dicht.
Claudio, dir oder deiner Verwandtschaft rate ich, dass ihr euch an eine Beratungsstelle/Rechtsanwalt wendet. Nur dort wird man euch in euerem konkreten Einzelfall wirklich weiterhelfen können. Martin |
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