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Ölauge 30.07.2008 13:37

Rechte an eigene Fotos
 
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit Copyrights ein wenig aus ...

Von meiner Homepage wurden Fotos kopiert und veröffentlicht/weiterverbreitet. Ich habe daher gebeten, dies zu unterlassen. (Keine Abmahnung, etc.) Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt. (Diess Schreiben kam von einer Rechtsanwältin) - Habe daher meine Homepage aus dem Netz genommen ... Ich verstehe nicht, warum ich keine Fotos von Kleintieren / Insekten, die auf meinem Grundstück gemacht wurden, nicht veröffentlichen darf ....

Kennt sich jemand damit aus?

Regine 30.07.2008 13:40

Ich bin kein Rechtsanwalt und dies ist keine Rechtsauskunft sondern meine Meinung. Ich bin mir sehr sicher dass eine Identifizierung von Bienen nach Fotos ohne diese Namensschildchen, die ordentliche Bienen ja sonst tragen, schwer möglich ist. ;)

Auf Deinem Grundstück von Dir gemacht - von jemand anderem veröffentlicht - hört sich für mich nach einer Urheberrechtsverletzung an. Da solltest Du nicht Deine Site runternehmen sondern einen Anwalt damit beauftragen eine kostenpflichtige Abmahnung zu verfassen.

jameek 30.07.2008 13:43

Ist heute Tag der Urheberrechtsverletzungen???
Also:
Das Urheberrecht der Bilder liegt bei Dir, wenn Du sie aufgenommen hast. Von daher darf niemand diese Bilder klauen und verbreiten. Egal was drauf abgebildet ist. Daher ist deine Unerlassungsbitte rechtens.
Problematisch ist, wenn Du fremdes Eigentum bzw. geschmacksmusterrechtlich geschützte Dinge abbildest und verbreitest (Architektur, Möbel etc.). Dann müsstest Du eigentlich ein sogenanntes Property-Release des Eigentümers haben. Tiere fallen auch unter diese Regelung als Objekte. Daher die Regelung auch einiger Zoos, dass man die Bilder nicht veröffentlichen/verkaufen darf.
Ob allerdings eine Biene genügend Merkmale für eine Einmaligkeit/Wiedererkennbarkeit aufweist, wage ich doch mal zu bezweifeln. Zumal sie ja öffentlich zugänglich ist, wenn sie in deinen Garten fliegt. Ich denke - nur aus dem Gefühl heraus - dass bei (freilaufenden) Insekten diese Regelungen des Property-Release nicht gelten kann.

Hier noch mal n kurzer Überblick über Propertys, wobei es da um kommerzielle Nutzung geht, was noch mal ne andere Nummer ist. http://de.fotolia.com/Wikilia/doku.p...ctual_property

Regine 30.07.2008 13:49

Da versucht offenbar der gegnerische Anwalt, Ölauge ordentlich zu erschrecken.

jameek 30.07.2008 13:52

Achso:
Fazit:
Nimm - aus goodwill - die Bienenbilder raus. Bestehe aber auf Deine Unterlassungsforderung wegen Urheberschaft. Lieber so eine Einigung als das, was passiert, wenn man gettyimages am A.... hat...:lol:

Ölauge 30.07.2008 13:53

Vielen Dank für Eure Meinungen - Dies habe ich bis dato auch so gesehen - Daher verstehe ich nicht, dass mir ein Rechtsanwalt, der es doch besser wissen sollte, mir droht.

Naja, dann werde ich doch wohl einen Rechtsanwalt einschalten müssen - Das kostet mir aber gleich Geld ...

CB450 30.07.2008 14:06

Wenn heute der erste April wäre könnte ich mit diesem Thread mehr anfangen.:)
Ich gehe jetzt trotzdem davon aus daß du uns nicht auf den Arm nimmst.:top:

Zitat:

Zitat von Ölauge (Beitrag 687984)
Vielen Dank für Eure Meinungen - Dies habe ich bis dato auch so gesehen - Daher verstehe ich nicht, dass mir ein Rechtsanwalt, der es doch besser wissen sollte, mir droht.
Naja, dann werde ich doch wohl einen Rechtsanwalt einschalten müssen - Das kostet mir aber gleich Geld ...

So ein Anwalt bekommt halt Geld dafür dass er droht. Ob nun rechtmäßig oder nicht ist dem zunächst egal.

Jens N. 30.07.2008 14:18

Ich vermute auch mal, es geht hauptsächlich um Einschüchterung, denn die Begründung ist in meinen Augen hanebüchen. Traurig so eine Reaktion, aber wenn ich in deiner Situation wäre und er es so will, dann sollte er's auch so kriegen (d.h. Anwalt und der ganze Zirkus).

Regine 30.07.2008 14:22

Ich würde die Fotos auch nicht rausnehmen. Es ist ausgeschlossen dass der gute Mann seine Bienen anhand von Fotos identifizieren kann.

jameek 30.07.2008 14:26

Ähm. In Sachen Urheberrecht ist die Sache zwar klar. Den Streit würde Ölauge in jedem Falle gewinnen.
Allerdings würde ich ein wenig vorsichtig in Bezug auf den Eigentum sein. Vielleicht haben Imker oder so wirklich Identifikationsmöglichkeiten für ihre Bienen...
(Wie zB bei Kühen die Nummer in den Ohren nicht veröffentlicht werden darf).
Insofern würd ich auf ne Einigung (Bilder raus gegen Einstellung von Urheberrechtsverletzung) plädieren.
Dann kann man sich den Ärger bzw. Zirkus sparen. Denn was soll das Ziel davon sein?
Gruß
christophe

Jens N. 30.07.2008 14:31

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688012)
Allerdings würde ich ein wenig vorsichtig in Bezug auf den Eigentum sein. Vielleicht haben Imker oder so wirklich Identifikationsmöglichkeiten für ihre Bienen...

Und wenn schon? War doch auf Uwes Grundstück. Wenn man's so Nachbarschaftsstreit-um-Gartenzwerg-technisch auf die Spitze treiben will (eigentlich finde ich sowas auch bescheuert, nicht daß da ein falscher Eindruck entsteht), könnte man vielleicht noch gegen Verletzung des Überflugrechts klagen, von wegen Bienenallergie, Schmerzensgeld, Pollenzoll (ich übertreibe ;) ) usw. Nach DER Reaktion wäre mir möglicherweise selbst das nicht zu blöd.

Zitat:

Dann kann man sich den Ärger bzw. Zirkus sparen. Denn was soll das Ziel davon sein?
Rache, Genugtuung, Befriedigung des normalen Rechtsempfindens? ;)

Wieso bemüht jemand einen Anwalt (btw. ich würde auch mal nachforschen, ob dieses Schreiben, bzw. die Anwältin von der es stammt wirklich echt ist), weil jemand "seine" Bienen fotografiert hat? Ist doch eindeutig, daß hier nach dem Motto "Angriff ist die beste Verteidigung" gehandelt wurde: jemand hat Sch... gebaut, wurde dabei erwischt und um den Konsequenzen zu entgehen, versucht der den Spieß umzudrehen.

Und um herauszufinden, ob Imker ihre Bienen wirklich erkennen können, reicht eine schnelle Frage in einem entsprechenden Forum - zwei Minuten Aufwand. Auch die Frage, wie weit er weg wohnt und wie weit Bienen sich üblicherweise so von ihrem Stock entfernen, könnte in dem Zusammenhang interessant sein. Und Fachmänner können wilde Bienen auch ganz gut von Zucht- oder Stockbienen unterscheiden soweit ich weiß, es gibt da ja die unterschiedlichsten Arten.

Wenn er der Meinung ist und das auch ernsthaft vor Gericht so vorbringen würde, daß es sich um seine Bienen handelt, dann muß er das -soweit ich weiß (ich bin nun allerdings auch kein Rechtsgelehrter)- auch einwandfrei beweisen (ebenso, wie man natürlich auch irgendwie beweisen/belegen muß, daß man das besagte Bild gemacht hat und es gestohlen wurde). Und das könnte dann sehr spaßig werden ;)

Huckleberry Hound 30.07.2008 14:40

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688012)
...
Allerdings würde ich ein wenig vorsichtig in Bezug auf den Eigentum sein. Vielleicht haben Imker oder so wirklich Identifikationsmöglichkeiten für ihre Bienen...

Gruß
christophe

Das kann ich mir schwerlich vorstellen...
Wenn es nicht so verrückt wäre, wäre es einfach nur lachhaft...:shock::roll:

Wie will jemand, unter der anscheinend aussterbenden Spezies Biene, beweisen, das es "seine" Biene ist ?
Er hat sich schlicht und einfach ohne Genehmigung deiner kreativen Resultate bedient, ohne Hinweis auf den tatsächlichen Urheber, vielleicht auch noch sich selber als Urheber dargestellt.

Du kannst ja gegen ihn eine Anklage, wegen Verletzung der Fürsorgepflicht für "seine" Bienen anzetteln...wegen Hausfriedensbruch (war schließlich auf deinem Grundstück) und ggf. nicht stattgegebener Entnahme von Pollen deiner Blumen...Gefährdung deiner Kinder...etc.

Sachen gibts...:roll:

Beste Grüsse
Dieter

Kabuto 30.07.2008 14:48

Ich denk mir mal so, daß mit "seiner Biene" gemeint ist, daß der Bildklauer das Bild selber fotografiert haben will.

Huckleberry Hound 30.07.2008 14:53

Zitat:

Zitat von Kabuto (Beitrag 688028)
Ich denk mir mal so, daß mit "seiner Biene" gemeint ist, daß der Bildklauer das Bild selber fotografiert haben will.

Im Grunde kann man sich dem Thema des obigen Sachverhaltes (ich meine das Schreiben des Rechtsanwalts und dessen Motiven) nur noch satirisch nähern...:?

Tobi. 30.07.2008 15:00

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 687976)
Problematisch ist, wenn Du fremdes Eigentum bzw. geschmacksmusterrechtlich geschützte Dinge abbildest und verbreitest (Architektur, Möbel etc.). Dann müsstest Du eigentlich ein sogenanntes Property-Release des Eigentümers haben. Tiere fallen auch unter diese Regelung als Objekte.

Von so etwas habe ich noch nie etwas gehört. In Deutschland ist es meines Wissens eigentlich so, dass man alles fotografieren darf, was man ohne Hilfsmittel von öffentlichem Grund aus sieht (mit den üblichen Einschränkungen Personen betreffend, die hier aber irrelevant sind). Auf Privatgelände kann dann der Hausherr einsprechen, allerdings kann er dort auch nur das Fotografieren selbst verbieten. Einmal gemacht Aufnahmen muss man natürlich nicht vernichten. Bei Kunstwerken etc. kommt dann die Panoramafreiheit dazu: Hat man es von öffentlichem Grund aus fotografiert, ist das völlig in Ordnung. Geht man für das Bild ins gegenüberliegende (private) Haus oder nimmt eine Hebebühne dazu, wirds kritisch.

Es gibt meines Wissens keine Regelung, die es jemandem verbietet, das Eigentum anderer zu fotografieren. Hast du dazu vielleicht noch mal 'ne Quelle? Das interessiert mich schon sehr.
Zitat:

Daher die Regelung auch einiger Zoos, dass man die Bilder nicht veröffentlichen/verkaufen darf.
Das Fotografierverbot in Zoos ist aber meines Wissens üblicherweise über die Hausordnung begründet.

Tobi

Regine 30.07.2008 15:01

Imker können ihre Bienen nicht identifizieren. ;) Der gegnerische Anwalt versucht lediglich einen verwegenen Eindruck zu machen. Klappt ja auch prima. Fies ist das.

jameek 30.07.2008 15:12

Fotografieren darf man alles, ja klar.
Aber beim Thema Veröffentlichung wird's schwierig.
Man darf zB keine Barbie-Puppen oder ICEs veröffentlichen
http://www.pitopia.de/scripts/pitopi...ropertyrelease

und istock sagt dazu:
Zitat:

Die Anforderungen an das Property Release (Einverständniserklärung des Eigentümers) sind nicht so klar wie beim Model Release. Es gibt kein umfassendes Recht, das die Bildrechte am Eigentum so verbindlich wie bei den Personenbildrechten regelt. Trotzdem gibt es gute Gründe für spezielle Bilder Property Releases einzuholen: (i) in Fällen, wo das Eigentum eindeutig dem Eigentümer zugeordnet werden kann und ihn ggf. belasten oder diffamieren könnte; (ii) in Fällen, wo die Abbildung fremden Eigentums ohne deren Einwilligung zu einem Verstoß fürhen könnte, der in einer Adaption oder dem Nachbau dieses Eigentums führen könnte. Wann immer man auf das Eigentum eines anderen geht, diesen Raum betritt, um unbemerkt eine Bild zu machen, liegt im Grunde ein Verstoß vor. Dabei besser den Eigentümer vorher fragen und ein Property Release unterschreiben lassen.
http://deutsch.istockphoto.com/video...ty_release.php

Ähnlich verhält es sich mit Möbeln: Geschmacksmusterrecht
http://www.bmj.bund.de/enid/0,429519...lungen_58.html

Inwieweit das nun genau mit dem Veröffentlichungsrecht einhergeht weiß ich auch nicht. Klar sollte nur sein, dass ich bei Veröffentlichung bspw. eines Rolf Benz Sofas oder einer Philippe Starck Lampe etwas vorsichtig sein muss. Auch IKEA hat übringes Einschränkungen. Man darf keine Bilder mit den Möbeln kommerziell nutzen. Also wenn ich n Shooting in einem Ikea-ausgestattetem Raum mache, darf ich die hinterher nicht verkaufen...
Naja, führt hier zu weit und ich hab auch grad keine Zeit das genau zu recherchieren. Auf jeden Fall wird dieser Bereich immer mehr verschärft, im Detail bitte ich das selbst zu recherchieren. Es gibt genug Diskussionen was man darf und was nicht.

Echidna 30.07.2008 16:35

Du kannst ja mal zum Spaß behaupten, es sei ein herrenloser Bienenschwarm gewesen, der sich da über Dein Grundstück hergemacht habe. Er habe seine Bienen ja nicht unverzüglich verfolgt. ;) § 961 BGB

Anaxaboras 30.07.2008 16:46

Zitat:

Zitat von Ölauge (Beitrag 687972)
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit Copyrights ein wenig aus ...

Von meiner Homepage wurden Fotos kopiert und veröffentlicht/weiterverbreitet. Ich habe daher gebeten, dies zu unterlassen. (Keine Abmahnung, etc.) Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt. (Diess Schreiben kam von einer Rechtsanwältin)

Also ich muss schon sagen, das Verhalten der Gegenseite ist mehr als dreist. Erst klauen sie deine Bilder und dann hängen sie dir auch noch eine Urheberrechtsverletzung an.

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 687976)
Das Urheberrecht der Bilder liegt bei Dir, wenn Du sie aufgenommen hast. Von daher darf niemand diese Bilder klauen und verbreiten. Egal was drauf abgebildet ist. Daher ist deine Unerlassungsbitte rechtens.

Das sehe ich genauso. Und nicht nur das. Da hat der Urheber nicht nur Anspruch auf Unterlassung sondern auch auf Schadenersatz (die Verletzung hat ja bereits stattgefunden).

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 687976)
Problematisch ist, wenn Du fremdes Eigentum bzw. geschmacksmusterrechtlich geschützte Dinge abbildest und verbreitest (Architektur, Möbel etc.). Dann müsstest Du eigentlich ein sogenanntes Property-Release des Eigentümers haben. Tiere fallen auch unter diese Regelung als Objekte. Daher die Regelung auch einiger Zoos, dass man die Bilder nicht veröffentlichen/verkaufen darf.

Ich bin kein Rechtskundiger. Dennoch glaube ich nicht, dass hier der Imker den Fünkchen eines Anspruchs hat. Die Biene ist nicht seine Schöpfung oder "Werk". Wenn überhaupt, hätte höchstens der Züchter einen Anspruch auf Unterlassung.

Dass Zoos die Veröffentlichung ihrer Tierfotos verbieten, begründet sich schlichtweg aus derem Hausrecht. Ein Zusammenhang mit dem Urheberrecht wäre mir da wirklich neu.

Auch wenn das jetzt mit Umstand und eventuell Kosten verbunden ist: Ich würde mir auf alle Fälle einen Anwalt suchen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist. Wenn die Faktenlage so wie geschildert stimmt, finde ich das Verhalten der Gegenseite äußerst dreist. So etwas darf man sich nicht gefallen lassen! Die setzen wohl darauf, dass hier ein kleiner Hobbyknipser Muffensausen kriegt.

Was mich aber noch interessieren würde: Wie kommt denn die Gegenseite darauf, zu behaupten, das Foto würde ihre Biene zeigen? Die müssen doch igendeinen Anhaltspunkt haben?

Martin

BadMan 30.07.2008 16:49

Zitat:

Zitat von Echidna (Beitrag 688063)
Du kannst ja mal zum Spaß behaupten, es sei ein herrenloser Bienenschwarm gewesen, der sich da über Dein Grundstück hergemacht habe. Er habe seine Bienen ja nicht unverzüglich verfolgt. ;) § 961 BGB

So, wie ich das als Laie interpretiere, kann er das sogar nicht nur aus Spaß behaupten, sondern hätte da sogar ein recht wirsames Mittel zur Hand.

Tobi. 30.07.2008 16:50

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 688069)
So, wie ich das als Laie interpretiere, kann er das sogar nicht nur aus Spaß behaupten, sondern hätte da sogar ein recht wirsames Mittel zur Hand.

Ein herrenloser Bienenschwarm ist aber mehr als ein einziges Tier. Und dann macht man keine Fotos mehr, da läuft man weg.

Tobi

BadMan 30.07.2008 16:55

Da magst Du auch wieder Recht haben.
Aber wir kennen ja weder das Foto, noch das Gartengrundstück. Vielleicht ist es ja so riesig, dass sich so ein Schwarm darin verliert. ;)

Aber eines muss man dem Bienenbesitzer ja lassen. Phantasie hat er und kreativ ist er auch. Auf die Idee muss man erst einmal kommen, jemanden wegen einer Biene zu verklagen.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man glatt lachen.

jameek 30.07.2008 17:03

Zitat:

Zitat von Anaxaboras (Beitrag 688067)
Ich bin kein Rechtskundiger. Dennoch glaube ich nicht, dass hier der Imker den Fünkchen eines Anspruchs hat. Die Biene ist nicht seine Schöpfung oder "Werk". Wenn überhaupt, hätte höchstens der Züchter einen Anspruch auf Unterlassung.

Dass Zoos die Veröffentlichung ihrer Tierfotos verbieten, begründet sich schlichtweg aus derem Hausrecht. Ein Zusammenhang mit dem Urheberrecht wäre mir da wirklich neu.

Nein, es geht hier auch nicht um "Werk" des Imkers, sondern um sein Eigentum. Dieses kann geschützt sein. Das ist zB einer der Gründe (neben Persönlichkeitsrecht und Datenschutz), warum auch Nummernschilder von Autos unkenntlich gemacht werden sollten. Nochmal, wie in den Links vorher: Eigentum ist eine Grauzone. zT sind hier Einschränkungen deutlich formuliert (Eiffelturm nachts, Kanzleramt, ICEs). Dennoch sollte man sich absichern (v.a. wenn man kommerziell Bilder anbietet).

Das mit den Tieren im Zoo geht rechtlich auch nur deswegen, weil die Tiere das Eigentum des Zoos sind. Blödes Beispiel: Wenn in dem Tiger-Außengelände eine Taube sitzt, dann darf ich den fotografierten Tiger evtl. nicht veröffentlichen (weil Eigentum des Zoos), ein Bild der Taube aber schon (weil kein Eigentum, trotz Grundstück/Hausrecht).

Nicht dass wir uns falsch verstehen: Ich finde das ganze auch relativ absurd und sehe es auch so, dass eine Biene nicht wirklich wiedererkennbar ist und das ein absolut dreistes (und rechtlich unzulässiges) Verhalten ist.
Allerdings bin ich halt nicht Bienen-Experte genug, um das verbindlich sagen zu können. Kann ja sein, dass jede Biene eine eigene individuelle Musterung hat ... :lol:

joergW 30.07.2008 17:05

Zitat:

Zitat von Regine (Beitrag 688010)
Ich würde die Fotos auch nicht rausnehmen. Es ist ausgeschlossen dass der gute Mann seine Bienen anhand von Fotos identifizieren kann.

... selbst wenn. Sie sind doch sicherlich auf einer öffentlichen Blume gewesen, oder ?

Die Sache ist echt albern und man könnte laut lachen, wenn da nicht die Unsicherheit wäre.

bis denn

joergW

jameek 30.07.2008 17:08

Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
Im übrigen finde ich das gar nicht lachhaft, sondern echt mal n Anlass für ne Sensibilisierung...

joergW 30.07.2008 17:12

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688078)
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!
Im übrigen finde ich das gar nicht lachhaft, sondern echt mal n Anlass für ne Sensibilisierung...

... dem kann ich leider garnicht folgen. Die Biene ist eine Sache gem. BGB, die irgendjemanden gehört (wenn´s keine Wildbiene etc. ist).

Die Frage, die sich stellt betriff doch das recht der Veröffentlichung. Googelt doch mal nach den Stichworten "Panoramafreiheit" und "Friesenhaus". Daraus läßt sich so einiges ableiten, auch wenn´s dort nicht um Autos und Bienen geht.

Ich persönlich sehe hier nur einen Einschüchterungsversuch weil man selbst was falsch gemacht hat.

bis denn

joergW

jameek 30.07.2008 17:20

jörg, ich stimme dir uneingeschränkt zu:
1. es geht um die Veröffentlichung
2. die biene kann/ist ein Eigentum (sein)
nur mit der Ergänzung:
3. Darf ich nicht (immer) das Eigentum anderer Fotografieren und veröffentlichen
(das als Sensibilisierung)

4. Ich sehe da ebenfalls nur einen dreisten Versuch von was auch immer!

:D

joergW 30.07.2008 17:34

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688083)
...
3. Darf ich nicht (immer) das Eigentum anderer Fotografieren und veröffentlichen
(das als Sensibilisierung)
:D

... da gebe ich Dir Recht. Kann man eigentlich nicht deutlich genug unterstreichen. Wenn ich mir jedoch z.B. die vielen Personenfotos und Innenaufnahmen von Gebäuden im Internet anschaue, glaube ich dass die Abmahnanwälte noch reichlich Ölfelder und Goldgruben finden werden.

bis denn

joergW

P.S. ich weiß warum ich in diesem Dingen eher Vorsicht walten lasse.

André 69 30.07.2008 17:36

Starke Behauptungen sind immer besser als schwache Argumente ... ist wohl hier passiert! Was gibt denn Anlass, daß der Imker der DEIN Bild ohne DEINE Einwilligung verwendet annehmen darf, daß es seine Biene ist??? (Ich möchte gern den Strichcode auf der Biene sehen!)
Angenommen daß es hier tatsächlich (mir unverständlicherweise) irgendwelche Rechte des Imkers gibt, SO HAT ER DEFINITIV NICHT DAS RECHT DEIN BILD ZU VERWENDEN!
Das Recht am Bild liegt hier bei Dir, unabhängig vom Veröffentlichungsrecht!

Gruß André

PS: Finde das ganze SEHR dreist!

Anaxaboras 30.07.2008 17:50

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688074)
Nein, es geht hier auch nicht um "Werk" des Imkers, sondern um sein Eigentum.

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688078)
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!

Ich bin jetzt auch mal pedantisch: "Eigentum" und "Besitz" sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe :D.

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688074)
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!

"Mein" Auto befindet sich zwar in meinem Besitz, ist aber Eigentum der Leasing-Firma :D. Letzterer dürfte es relativ schnuppe sein, ob es jemand fotografiert und das Bild veröffentlicht. Mir aber nicht - wenn der Wagen (z. B. über das Kennzeichen) eindeutig mir zuordbar wird. Da könnte eine Veröffentlichung meine Persönlichkeitsrechte verletzen.

Man könnte das Ganze mit dem Auto jetzt lustig weiterspinnen: Das Design (oder zumindest herausragende Design-Elemente) sind sicher vom Hersteller geschützt worden. Verstoße ich dann mit einer Veröffentlichung eines Fotos meines Wagens gegen die Hersteller-Interessen? Wohl nicht, denn hier gilt die Panorama-Freiheit.

Das alles hat aber nix mehr mit den Bienen zu tun. Die tragen ja kein "Nummernschild", so dass sie sich nicht zweifelsfrei einem "Eigentümer" oder "Besitzer" zurechnen lassen. Damit kann die fotografische Dokumentation des Auftretens einer Biene zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort und die Veröffentlichung derselben wohl kaum eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Imkers darstellen, oder?

Interessanter finde ich allerdings die inzwischen aufgetaucht Frage, ob die Gegenseite behauptet, die Biene sei ihr Eigentum oder ob sie meint, das Foto von der Biene sei ihr Eigentum.

In letzterem Fall wäre das anwaltliche Schreiben plausibler. Und der Fall denkbar einfach zu lösen: Der Bildautor müsste nur belegen, dass das Foto tatsächlich von ihm stammt (z. B. Originaldatei, über in den Exifs vermerktes Kameramodell etc.).

Martin

BadMan 30.07.2008 17:51

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688078)
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!

Aber man darf es fotografieren, wenn man das Kennzeichen unkenntlich macht.

Vielleicht kannst Du ja auch das Gesicht der Biene mit einem schwarzen Balken überdecken.
Oder Du machst mit der Biene jetzt noch nachträglich einen Model-Release-Vertrag auf TFP-Basis.

Sorry, Du findest das wahrscheinlich im Moment gar nicht lustig, aber ich versuche halt, diese Absurdität mit etwas Humor zu nehmen.

Tobi. 30.07.2008 17:56

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 688095)
Aber man darf es fotografieren, wenn man das Kennzeichen unkenntlich macht.

Man darf es auch unentstellt fotografieren. Die Unterschiedung zwischen dem Anfertigen des Fotos und dem Veröffentlichen desselben sollte man bei solchen Diskussionen immer berücksichtigen!

Eigentlich wäre es interessant, mal zu hören, was jemand vom Fach dazu sagt. Was ist eigentlich mit simply black los, gibts einen Grund, wieso der nicht mehr mitschreibt?

Tobi

BadMan 30.07.2008 18:02

Zitat:

Zitat von Tobi. (Beitrag 688097)
Man darf es auch unentstellt fotografieren. Die Unterschiedung zwischen dem Anfertigen des Fotos und dem Veröffentlichen desselben sollte man bei solchen Diskussionen immer berücksichtigen!

Hast natürlich Recht und ich meinte ja auch veröffentlichen.
Fotografieren darf man eigentlich alles, veröffentlichen schon weniger und mit kommerzieller Absicht veröffentlichen noch viel weniger.

Beispiel Zoo:
Fotografieren darf ich im Kölner Zoo und im Aquazoo Düsseldorf, auf meine Homepage stellen darf ich nur die Bilder aus dem Kölner. Will ich die Bilder verkaufen, muss ich für die Erlaubnis aber an den Kölner Zoo vorher ordentlich latzen.

Huckleberry Hound 30.07.2008 18:06

Zitat:

Zitat von Ölauge (Beitrag 687972)
...
Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt.
...

Uwe schreibt ja deutlich, das das besagte Motiv, nämlich die Biene, das Eigentum der Gegenseite sei...
...was für sich genommen auch erst mal zu beweisen wäre...zumal Bienen interindivduell ja höchst unterscheidbar sind...:?

Jens N. 30.07.2008 19:31

Zitat:

Zitat von jameek (Beitrag 688078)
Entschuldigung, wenn ich so pedantisch bin (vielleicht dient es aber mal der Verhinderung eines solchen Falles), aber es geht nicht um die "Öffentlichkeit", sondern um den Besitz!
Dein Auto steht auch auf einer öffentlichen Straße und gehört trotzdem nicht der Stadt, sondern Dir!

OK, aber der Vergleich hinkt etwas (Autovergleiche hinken immer), da das Auto (bleiben wir mal dabei) sich ja auf Uwes Grundstück befand. D.h. ich darf auch keine fremden Autos fotografieren, bzw. diese Bilder veröffentlichen, wenn das Auto (widerrechtlich nehmen wir mal an) auf meinem Grund und Boden steht!? Was ist denn mit dem eigenen Hausrecht usw.? Da stellt sich dann doch quasi die Frage, was Vorrang hat.

Und davon abgesehen ergibt sich die Problematik mit dem Auto aus der Tatsache, daß diese über's Nummernschild ggf. einwandfrei identifizierbar und einem Halter zuzuordnen sind. Das kann für den Halter u.U. Probleme bedeuten (plattes Beispiel: Auto wurde vor Bordell fotografiert, Bild wurde veröffentlich, Ehefrau sieht Bild). Aus dem Grund retuschieren wir ja z.B. auch die Kennzeichen, dann ist eigentlich alles in Butter. Nun ist noch offren, ob Bienen so individuell zu unterscheiden sind, daß man sie wiedererkennen kann (ich meine nein und würde das -wie die anderen genannten Dinge- einfach mal in einem Imkerforum o.ä. erfragen). Ausser Frage steht doch aber, daß man eine Biene nicht einem bestimmten Halter/Besitzer zuordnen kann, wie das bei einem Auto mit Nummernschild der Fall ist.

Auch darum funktioniert dieser Vergleich nicht und darum ist die geschilderte Problematik meiner Meinung nach auch keine. Aber wie gesagt: nur eine Meinung, kein Wissen. Ich weiß allerdings, was ich tun würde: Seite inkl. Bilder wieder zugänglich machen (ich hätte sie gar nicht erst abgeschaltet) und entsprechend antworten, d.h. per Anwalt. Und wo ich es sonst bei einer Bitte, ein Bild zu entfernen belassen würde, würde ich hier ganz klar Forderungen geltend machen! Das sowas idR. gute Chancen auf Erfolg hat, dürften die meisten hier wissen. Wahrscheinlich wusste das auch der "Bienenbesitzer" und hat deswegen diesen Einschüchterungsversuch gestartet. Wirklich sehr dreist.

Vorsicht ist immer gut, aber vorauseilender Gehorsam oder Angst bringt einen auch nicht weiter. Am besten ist immer noch, sich entsprechend zu informieren (ggf. wirklich bei einem Anwalt), dann kann man sich auch nicht so leicht einschüchtern lassen.

rmaa-ismng 30.07.2008 23:41

Schon wieder so ein Thread - was ist denn heut los? :lol:



Ich verlinke also nochmals diesen Text:

Hier der Link!

Dürfte wohl ziemlich klar sein wie die Sache liegt?

felix20b 31.07.2008 00:08

Darf man eigentlich überhaupt noch irgendwas fotografieren? Die Geschichte mit der Biene ist ja schon ziemlich abgefahren. Als ich dann bei Google Property Release eingab, habe ich unter anderem das hier gefunden. :flop:

Das heißt also, wenn ich den beleuchteten Eiffelturm fotografieren und hier einstellen würde, könnte es sein, das der Betreiber eine Abmahnung riskiert? Das darf ja wohl nicht wahr sein. :flop::flop::flop::flop:

Gruß
Wolfgang

rmaa-ismng 31.07.2008 00:13

Richtig - Eiffelturm hat Urheberrechtsschutz!! Ist aber wohl allgemein bekannt! ;)

Schnitte 31.07.2008 00:13

Zitat:

Zitat von felix20b (Beitrag 688259)
Darf man eigentlich überhaupt noch irgendwas fotografieren? Die Geschichte mit der Biene ist ja schon ziemlich abgefahren. Als ich dann bei Google Property Release eingab, habe ich unter anderem das hier gefunden. :flop:

Das heißt also, wenn ich den beleuchteten Eiffelturm fotografieren und hier einstellen würde, könnte es sein, das der Betreiber eine Abmahnung riskiert? Das darf ja wohl nicht wahr sein. :flop::flop::flop::flop:

Gruß
Wolfgang

Doch.

Schnitte 31.07.2008 00:16

Zitat:

Zitat von Ölauge (Beitrag 687972)
Hallo, vielleicht kennt sich hier jemand mit Copyrights ein wenig aus ...

Von meiner Homepage wurden Fotos kopiert und veröffentlicht/weiterverbreitet. Ich habe daher gebeten, dies zu unterlassen. (Keine Abmahnung, etc.) Als Antwort habe ich ein Schreiben erhalten, dass kein Copyright/Urheberschutz meinerseits besteht, da das Motiv, eine Biene, seine Biene ist. Man erwägt rechtliche Schritte gegen mich, weil ich deren Bienen im Internet veröffentlicht habe. Die Hinweise auf meiner Seite sind nicht rechtens, bzw. ungültig, da es sich um fremdes Eigentum handelt. (Diess Schreiben kam von einer Rechtsanwältin) - Habe daher meine Homepage aus dem Netz genommen ... Ich verstehe nicht, warum ich keine Fotos von Kleintieren / Insekten, die auf meinem Grundstück gemacht wurden, nicht veröffentlichen darf ....

Kennt sich jemand damit aus?

Es waren aber doch nicht etwa 2-beinige Bienen, oder?

Sorry for OT :lol:


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