SonyUserforum

SonyUserforum (https://www.sonyuserforum.de/forum/index.php)
-   Café d`Image (https://www.sonyuserforum.de/forum/forumdisplay.php?f=94)
-   -   auf Betrüger reingefallen ! (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=55336)

bjoern.mai@gmx.de 23.06.2008 10:44

auf Betrüger reingefallen !
 
hallo
mein letztes DejaVu
1.habe ne 700er gebraucht übers internet gekauft ( kein ebay oder forum oder so ),
2. Geld überwiesen, Adresse, Kopie Perso und Tel. alles OK vom Verkäufer
3. Cam war dann angeblich der Serienbildauslöser defekt, Sony Reparatur 7-10 Tage
4.Cam nach 4 Wochen seit Geldüberweisung immer noch nicht da
5.heute die Nachricht vpm Verkäfer:

Guten Morgen,

ich habe Mist gebaut, wofür ich mich auf jeden Fall erstmal ehrlich bei Dir
entschuldigen will.
Ich werde Dir den Betrag in Raten abstottern müssen, da ich den Betrag nicht
auf einmal bezahlen kann.
Mir ist bewusst das Du auch weitere Konsequenzen gegen mich ziehen kannst.
Ich will Dir anbieten, Dir zumindest Vorab ein Schuldanerkenntnis zukommen
zu lassen um weitere Kosten im zivilrechtlichen Bereich eventuell zu
vermeiden.
Nochmals möchte ich mich entschuldigen.

Gruß
Claus


habt Ihr einen Tipp was ich da machen kann ??

[edit by Basti: Rechtlich schwierige Konstellation, daher bitte keine Namen und Wohnorte angeben!]

GooSe 23.06.2008 10:53

Im Dforum oder DSLR-Forum gibts auch schon Beschwerden über einen Verkäufer aus Koblenz. die wollten sich zusammentun und dann ...
Schau mal da vorbei :top:

Echidna 23.06.2008 13:27

Wenn ich einen Tipp abgeben müßte: Eventuell bekommst Du eine Rate wieder. Der Rest ist Lehrgeld. Hoffentlich behalte ich Unrecht.

Falls Du auf das Schuldanerkenntnis eingehst, kommt nur ein notarielles Anerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfungserklärung in Betracht. Dann könntest Du sofort die Vollstreckung in Gang setzen, falls die Ratenzahlung nicht eingehalten wird. Aber im Zweifel zahlt Dein Vertragspartner die Notarkosten sowieso nicht und Du musst in Vorlage treten. Also gutes Geld schlechtem hinterwerfen...

Gruß

Echidna

eac 23.06.2008 13:40

Da es sich ganz offensichtlich um einen Betrug handelt, den der "Verkäufer" ja sogar zugibt, würde ich nicht lange zögern und die grün-weiße Ordnungsmacht zu dem Fall hinzuziehen.

Wenn die strafrechtliche Behandlung des Falls abgeschlossen ist, kannst du dir Gedanken über die zivilrechtlichen Möglichkeiten machen.

Dein richtiger Ansprechpartner ist in diesem Fall nicht das Sonyuserforum, sondern Polizei und/oder Anwalt.

Reisefoto 23.06.2008 14:10

Wenn Du per Überweissung gezahlt hast, solltest Du auf jeden Fall versuchen, von Deiner Bank das Geld zurückholen zu lassen. Überweiseungen können storniert werden und wenn er noch Geld auf dem Konto hat, hast Du vielleicht Glück. Möglicherweise gibt es für das Zurückholen aber Fristen.

Crimson 23.06.2008 14:16

Zitat:

Zitat von Reisefoto (Beitrag 673213)
Wenn Du per Überweissung gezahlt hast, solltest Du auf jeden Fall versuchen, von Deiner Bank das Geld zurückholen zu lassen. Überweiseungen können storniert werden und wenn er noch Geld auf dem Konto hat, hast Du vielleicht Glück. Möglicherweise gibt es für das Zurückholen aber Fristen.

Nein, ein weitverbreiteter Irrglaube! Selbst initiierte Überweisungen (keine Lastschriften!) können nicht so ohne weiteres storniert werden - sobald das Geld gebucht ist.

jameek 23.06.2008 14:16

Ich les das nun schon zum x-ten mal.
Mir ist einfach nicht klar, warum der sich überhaupt noch meldet.
Ist das der Höhepunkt der Dreistigkeit (um Dich von einer Strafanzeige abzuhalten)? Oder ist das fair, weil Du so weißt, dass Du veräppelt worden bist?
Oder ist das sogar ehrlich, weil er das Geld schon verschossen hat, es Dir aber wieder geben will?
Ich blick's nicht.

Auf jeden Fall Danke auch für's Wachrütteln, man denkt ja doch so oft, dass das schon gut gehen wird (Daher ist ein Fotoforum vielleicht nicht die richtige Adresse für kompetente Fachberatung, aber zur Warnung!). Ich würd auch zur Polizei gehen. Dann wird es halt enger für ihn und er bekommt evtl. Angst und zahlt dann doch noch. Zudem werden vielleicht evtl. Folgeopfer verschont.
Viel Glück in jedem Falle!!! :top:

Gruß
christophe

krems11 23.06.2008 14:20

Zitat:

Zitat von bjoern.mai@gmx.de (Beitrag 673128)
habt Ihr einen Tipp was ich da machen kann ??

[edit by Basti: Rechtlich schwierige Konstellation, daher bitte keine Namen und Wohnorte angeben!]

Hallo Björn,

ich hatte vor etwa einem Jahr einen ähnlichen Fall mit einer Alpha 100. Als nach Wochen keine Kamera da war und der Verkäufer behauptete, das überweisene Geld nicht bekommen zu haben, wurde ich stutzig.

Ich versuchte dann, Druck zu machen - holte eine Überweisungsbestätigung der Empfängerbank ein, etc. Nach einigen weiteren Wochen kam eine getürkte Lieferung mit Elektronikschrott in etwa der selben Gewichtsklasse wie die cam.

Da ich beim Auspacken einen Zeugen hatte, verlor ich schließlich die Geduld.

Der weitere Weg war jener zum Anwalt, dann eine Sachverhaltsdarstellung mit Beweismitteln (e-Mails, Bankauskunft) an die zuständige StA.

Schließlich wurde seitns der StA ein Strafverfahren eingeleitet. Zum Zivilprozess kam es nicht, da der beklagte als Zeichen der Wiedergutmachung den Betrag rücküberwies.

Da der Fall in Deutschland lief, ich aber aus Österreich bin, konnte ich die Verfahrenskosten nicht mehr einbringen, aber etwa zwei Drittel der Schadens habe ich unter'm Strich wiederbekommen.

Also von mir eine klare Aussage, dass sich der Weg zum Anwalt in solchen Fällen meist schon lohnt. Zumindest ein geharnischter Brief eines niedergelassenen Anwaltes wirkt oft schon Wunder, auch, wenn man nicht in den Zivilprozess gehen will.

XxJakeBluesxX 23.06.2008 15:33

Ich würde ihm eine Frist von 7 Tagen für die Rücküberweisung Deines Geldes setzen. Wenn er die überschreitet würde ich sofort zum Anwalt gehen.

alberich 23.06.2008 15:35

Geh lieber gleich zum Anwalt und lass die 7-tägige Frist durch eben diesen setzen.
Das kostet nicht die Welt und zeigt, dass Du es ernst meinst. Sonst verlierst Du nur einfach weitere 7 Tage....

krems11 23.06.2008 15:49

Zitat:

Zitat von alberich (Beitrag 673254)
Geh lieber gleich zum Anwalt und lass die 7-tägige Frist durch eben diesen setzen.
Das kostet nicht die Welt und zeigt, dass Du es ernst meinst. Sonst verlierst Du nur einfach weitere 7 Tage....

Das war auch meine Überlegung.

Da ich einige Jahre Jura hörte, kenne ich mich schon auch aus, aber die Wirkung eines Anwaltes mit Stempel und Briefkopf ist nicht zu unterschätzen!

Vorausgesetzt, der Mann (die Frau?) ist kein Profi, aber danach sieht's ja nicht aus.

Wenn er/sie Ersttäter oder Zufallstäter ist, sind die Chancen schon nicht schlecht.

Gekostet hat mich die Sache übrigens insgesamt 240,--. Nicht viel, anbetrachts der Schadenssumme.

XxJakeBluesxX 23.06.2008 15:56

Zitat:

Zitat von krems11 (Beitrag 673263)
Gekostet hat mich die Sache übrigens insgesamt 240,--. Nicht viel, anbetrachts der Schadenssumme.

Hast Du keine Rechtsschutzversicherung die diese Kosten übernommen hat?

krems11 23.06.2008 16:00

Nee, die hatte ich nicht. Allerdings hätte ich, wäre ich kein Ausländer gewesen, die Anwaltskosten bei Gericht durchsetzen können, zumal es ja zu einem Strafverfahren gekommen ist.

Trotzdem blieb unter'm Strich eine schöne Summe übrig, außerdem die Genugtuung, einem Banditen Einhalt geboten zu haben.

bjoern.mai@gmx.de 23.06.2008 16:42

ich hatte hier m Sonyforum eine 700er gesucht, meine Anzeige hatte er über google gefunden. Damit ich das Geld nicht ins Nirwana überwies, gab er mir sofort seine Adresse und die Kopie seines Perso per email. Als dann nach ca. 2 Wochen immer noch nichts geschehen war, habe ich bei ihm angerufen, er war aber nicht da, schrieb mir am nächsten Tag aber, das er auf seinem Display gesehen hatte, das ich angerufen hätte ( die Adresse mußte also stimmen ). Die Kamera hatte er einem Kollegen zum verschicken gegeben, der die Cam nochmal checkte und feststellte, das der Serienbildauslöser defekt war. ( 7-10 Tage zur Reparatur ). Da hatte er mir schon angeboten, das Geld zurück zuüberweisen, aber ich wollte halt gerne die Cam haben und habe gesagt, ich könne warten.
Vielleicht wohnt ja jemand in Koblenz und geht mal bei Ihm vorbei ?

habe gerade nochmal unseren emailkontakt studiert, er hatte mir auch eine Abholung der Kamera vorgeschlagen, vielleicht kann ja einer hier aus dem Forum mein Geld bei ihm abholen, der Kollege wohnt in Koblenz, ne kleine Belohnung ist natürlich immer drin

Ich halte euch auf dem laufenden

Schmiddi 23.06.2008 17:06

Hallo!

Also ich würde mich mit dem Kerl nicht weiter rumärgern - mit Rechtsschutzversicherung zum Anwalt (weil sonst macht der auf HartzIV, und dann Du bleibst auf allen Kosten sitzen), ohne eine solche Verkauf der Forderung an "Russen-Inkasso". Die ziehen Dir eventuell Gebühren ab (so die ihren Aufwand nicht der Forderung zuschlagen) - und wenn die Jungs vor der Tür stehen, dann überlegt der sich das vielleicht zukünftig...

Viele Grüße (und viel Glück!!),
Andreas

guenter_w 23.06.2008 17:12

Spätestens der ominöse "Serienbildauslöser" und die "7 - 10 Tage Reparatur" hätten bei mir alle Alarmglocken schrillen lassen...

XxJakeBluesxX 23.06.2008 17:24

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 673292)
Spätestens der ominöse "Serienbildauslöser" und die "7 - 10 Tage Reparatur" hätten bei mir alle Alarmglocken schrillen lassen...

Ich war auch schon am überlegen was ein "Serienbildauslöser" ist... :?

*mb* 23.06.2008 17:26

Zitat:

Zitat von bjoern.mai@gmx.de (Beitrag 673279)
... vielleicht kann ja einer hier aus dem Forum mein Geld bei ihm abholen, der Kollege wohnt in Koblenz ...

Das wird aber nicht viel bringen, da Konstanz am Bodensee etwas entfernt von Koblenz an Rhein und Mosel ist. :roll:

LXDZB 23.06.2008 17:33

Zitat:

Zitat von Schmiddi (Beitrag 673287)
Hallo!
Also ich würde mich mit dem Kerl nicht weiter rumärgern - mit Rechtsschutzversicherung zum Anwalt (weil sonst macht der auf HartzIV, und dann Du bleibst auf allen Kosten sitzen), ohne eine solche Verkauf der Forderung an "Russen-Inkasso".

Hallo, ich denke mit "Russen-Inkasso" ist das Inkasso-Team-Moskau gemeint?

An die hatte ich auch zuerst gedacht habe dann im Netz gesehen das die kein Inkasso mehr zu machen scheinen :shock:

Aber jetzt zum eigentlichen Problem: Ich glaube an das gute im Menschen also wieder ich mich auf dem Weg zu meinen Anwalt machen oder zumindest mit diesem drohen!

Die Entschuldigung ist ja nett nur kann man sich nichts davon kaufen!

Eventuell würde ich sogar selbst bei dieser Person vorstellig werden (je nach Entfernung).

mintracer 23.06.2008 17:55

nur schriftliches Zählt... sagt mein paps immer...
alles notieren / quittieren lassen und dann von einer amtsperson (Anwalt / Polizei) reagieren lassen...

alles andere ist zum scheitern verurteilt...

Was nützt dir eine Adresse wenn er sich aus dem staub macht...

wünsch dir viel Glück...

Lg Einar

PS: Anwälte sind garnicht soooo teuer... Überlegs dir...

Irmi 23.06.2008 18:36

Hallo Björn,

bei mir käme nur Anwalt in Frage.

Sonnenkind 23.06.2008 19:04

Zitat:

Zitat von krems11 (Beitrag 673217)
Also von mir eine klare Aussage, dass sich der Weg zum Anwalt in solchen Fällen meist schon lohnt.

Und eine klare Aussage von mir:
Da hast Du NICHT recht. In den allermeisten Fällen ist nix zu holen!

Sonnenkind 23.06.2008 19:05

Zitat:

Zitat von GooSe (Beitrag 673131)
Im Dforum oder DSLR-Forum gibts auch schon Beschwerden über einen Verkäufer aus Koblenz. die wollten sich zusammentun und dann ...
Schau mal da vorbei :top:

Im Forum oder in Koblenz...:oops:

PS: Moskau-Inkasso hat keine Lizenz mehr!

*mb* 23.06.2008 19:21

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 673340)
Im Forum oder in Koblenz...:oops:

Was habt ihr nur immer mit Koblenz? Im dforum & DSLR-Forum wird stets Konstanz genannt.

krems11 23.06.2008 20:18

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 673337)
Und eine klare Aussage von mir:
Da hast Du NICHT recht. In den allermeisten Fällen ist nix zu holen!

Das ist lediglich die Frage, wie gut man die Sachverhaltsdarstellung untermauern kann.

Mit ein paar Beweisen kann man da schon einiges machen.

Itscha 23.06.2008 20:19

Anwalt hin, Anwalt her...
 
...die erste Entscheidung, die Du treffen musst (oder Dein Anwalt), ist die: War das ein Betrug oder nicht. Das ist wichtig. Wenn die Forderung aus einer Straftat stammt, kannst Du, falls es zur Zwangsvollstreckung kommt, sogar bei HartzIV noch was holen. DAS MUSS aber im Vollstreckungstitel (in der Regel ein Urteil eines Amtsgerichts) drinstehen. Anwälte wissen das oft nicht, wenn sie nicht grade auf Zwangsvollstreckung spezialisiert sind (und das sind die wenigsten). Wenn man dem Vogel die betrügerische Absicht nicht nachweisen kann -und je nach Ausrede wird das schwer- kannst Du das schon mal vergessen. Hier würde ich mal nachfragen, weshalb er die Kamera denn jetzt endgültig nicht mehr liefern kann (ich hoffe, ich hab hier nix überlesen). Sollte es "greifbar" werden, dass er gar keine A 700 zu liefern hatte, hast Du keine schlechten Karten eine Betrug als Grundlage für deinen zivilrechtlichen Anspruch anzupeilen. Wenn er allerdings andere Umstände anführt, die nicht unbedingt auf einen Betrug sondern eventuell nur auf Dummheit schließen lassen, vergiss es.
Dann wäre der einfachste und billigste Weg, du beantragst einen gerichtlichen Mahnbescheid (und dann einen Vollstreckungsbescheid). Wenn er es ehrlich meint, wird er gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegen, und Du bekommst billig (ohne Anwalt) einen Vollstreckungstitel, mit dem Du einen Gerichtsvollzieher losjagen kannst, wenn er nicht freiwillig zahlt.
Das mit Russeninkasso ist alles Käse. Auch für die hättest Du einen Titel gebraucht. Vergiss den Quatsch.
Eins ist wichtig: Nicht lange fackeln. Egal wie Du dich entscheidest.
Das zuständige Mahngericht für deinen Wohnort findest du hier:
http://www2.justizadressen.nrw.de/og.php

Nasenbaer 23.06.2008 20:31

Eine Strafanzeige bei der Polizei kostet nichts und macht häufig mehr Eindruck als eine Zahlungsaufforderung durch einen Anwalt.
Meine Freundin hat in einem Online-Shop gekauft, bezahlt und nichts geliefert bekommen. Kontaktaufnahme per Telefon und E-Mail... Fehlanzeige.
Zweimalige Firstsetzung per Einschreiben... keine Reaktion.
Anzeige bei der Polizei, ca. 2 Monate Wartezeit (Bearbeitung durch Polizei und Staatsanwalt) und auf einmal meldet sich die Dame. Hat das Geld sofort zurück geschickt und Entschuldigungsgejammer. Hat wohl auf Rücknahme der Anzeige gehofft.
Staatsanwaltschaft hat es aber eh verfolgt, da es mehrere Fälle gab und damit ein öffentliches Interesse. Wurden zur Verhandlung geladen (300 km). Allein die Gerichtskosten waren somit für die Dame nicht ohne.
Urteil: Bewährung und Geldstrafe
Wer nichts hat (oder haben will) der muss auch nicht beim Gerichtsvollzieher zahlen. Eine Freiheitsstrafe, ob mit oder ohne Bewährung, ist nicht so toll. Da leihen sich die Leute lieber das Geld bei Verwandten oder Freunden.

In diesem Fall würde ich mich auf die Ratenzahlung einlassen (Ratenhöhe aber nicht zu klein) und bei Nichtzahlung zur Polizei gehen. Evtl. war es wirklich eine Dummheit. Wenn es nur Hinhaltetaktik ist, macht es das später vor Gericht noch schlimmer.
Lass dir mal die Telefonnummer geben und sprech mal mit dem Betrüger persönlich.

Grüße

Francois

Sonnenkind 24.06.2008 21:24

Zitat:

Zitat von krems11 (Beitrag 673366)
Das ist lediglich die Frage, wie gut man die Sachverhaltsdarstellung untermauern kann.

Mit ein paar Beweisen kann man da schon einiges machen.

Nix kann man machen! Du glaubst gar nicht, was es für clevere Schuldner gibt.
Ich würde einen Gläubiger samt Gerichtsvollzieher Minimum 2-3 Jahre am der Nase rumführen können. Und falls er tatsächlich nix hat:
Den Spruch vom nackten Mann, dem man nicht in die Tasche greifen kann, gibt´s auch in Bella Austria.

krems11 24.06.2008 22:13

Den Spruch vom Titel ohne Mittel kenne ich wohl auch.

Trotzdem kann ein drohendes Strafverfahren den Gelegenheitsbetrüger zum Einlenken bringen. Hat bei mir gerade erst funktioniert, klappt auch immer wieder.

Falls der Mann einen guten Anwalt hat, wird er ihm raten, im Vorfeld des Strafverfahrens den Betrag zu erstatten.

bjoern.mai@gmx.de 27.06.2008 08:40

Betrüger
 
so, nun habe ich alle Unterlagen fertig und werde ihn bei der Polizei anzeigen wegen vorsätzlichen Betruges und ein Mahnbescheid beim Gericht beantragen.

Hatte ihm gestern nochmal geschrieben, heute die Antwort:

Auch wenn es wenig erfreulich ist will ich mit offenen Karten spielen:
Aufgrund einer Zwangssituation habe ich dringend Geld benötigt.
Ich habe Dir was verkauft was ich gar nicht habe.
Es handelt sich rechtlich gesehen um Warenkreditbetrug, weswegen Du mich
auch anzeigen kannst. Ich kann mich nur nochmals dafür entschuldigen.
Bzgl. der Ratenhöhe muss ich noch die Finanzlage durchrechnen, den es macht
kein Sinn nun eine Rate zu benennen, wenn ich diese nicht einhalten kann.
Daher werde ich mich zur Höhe in Kürze nochmals melden.


Soll ich nun das rechtliche in die Wege leiten oder noch warten ?

Edit by mir

Sir Donnerbold Duck 27.06.2008 08:43

Den letzten Satz meinst du ja hoffentlich nicht ernst, oder?

Gruß
Jan

bjoern.mai@gmx.de 27.06.2008 08:45

hier gehts um mein Geld, und ich bin nicht gewillt, Hunderte von Euronen einfach so wegzuschmeissen, nur weil ´jemand so dreist ist und ohne Skrupel mich um mein Geld bringen will.

27.06.2008 09:01

Bin gespannt wie es weiter geht. Ich selbst habe mal mein Recht gesucht und dabei den Glauben an die Justiz verloren.

Einen MC würde ich nicht erwähnen, da Justica nicht Motorrad fährt.

Teddy 27.06.2008 09:07

Hallo Björn,
so nachvollziehbar dein Ärger und deine Wut auch ist: Wenns hier um die Ankündigung einer strafbaren Handlung geht, und nichts anders ist das, was du da in Erwägung ziehst, dann ist dieser Thread ganz schnell dicht.

Nutze deine rechtlich einwandfreien Möglichkeiten aus und berichte gern weiter darüber. Aber alles, was rechtlich nicht einwandfrei ist, hat hier im Forum nichts verloren. :!:

bjoern.mai@gmx.de 27.06.2008 09:11

ist ja mir ja auch nur so gestern beim joggen eingefallen, werde die Passage mal lieber löschen, und es war wie gesagt auch nur ein Gedanke, falls die Justitz versagt.

Itscha 27.06.2008 09:31

Zitat:

Zitat von bjoern.mai@gmx.de (Beitrag 674642)
ist ja mir ja auch nur so gestern beim joggen eingefallen, werde die Passage mal lieber löschen, und es war wie gesagt auch nur ein Gedanke, falls die Justitz versagt.

Die Justiz versagt nicht, wenn Du sie richtig in Gang setzt. Das kann ich Dir -auch wenn ich nicht für jeden letzten Depp, den es AUCH da gibt die Hand ins Feuer legen würde- aus erster Hand versichern.

So was dreistes wie den Typ hab ich ja noch nicht erlebt. Der tut so, als wär ein Betrug so nebenbei nix anderes als Brötchen kaufen.
Ich habs Dir ja schon geschrieben: Mit einem Anspruch, der als Grundlage eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung im Vollstreckungstitel ausweist, kommst Du immer an dein Geld! Du musst es nur richtig anfangen.
Dem Heini würd ich alles geben: Strafanzeige, Zivilprozeß, Zwangsvollstreckung. Nur damit er merkt, wie unangenehm deas Leben sein kann, wenn man sich nicht an Spielregeln hält.

mintracer 27.06.2008 09:48

bist ganz schön gutmütig...

wenn mir das jemand so schreiben würde das er mich mit Absicht betuppt hat... dem würde ich es richtig heiß unterm hintern machen...

zieh zu das du solchen Leuten den Hahn zu drehst... das ist kein Spaß mehr...

lg Einar

iMPALA 27.06.2008 09:59

Du solltest die Sache in jedem Fall zur Anzeige bringen.

Damit hast du noch immer nicht Dein Geld zurück, aber diese Leute gehören bestraft, noch vorsätzlicher kann der Betrug nicht sein.
Die Dreistigkeit in der Vorgehensweise ist schon erschreckend, evtl. liest der Typ hier auch noch mit und versorg sich mit Informationen um dich weiter hinzuhalten.
Um die Beibringung des Geldes muss sich Dein RA kümmern, der sicherlich die notwendigen Schritte dazu kennt.

blueka 27.06.2008 10:14

Hi,

das ist ja echt große Sch.... ! Ich will dir zwar nicht alle Hoffnung nehmen, aber ich glaube nicht, dass du dein Geld wieder bekommst. Wer zu solchen Mitteln greift um an Geld zu kommen wird alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Vor allem bei dem Wissen ein Strafverfahren an den Hals gehängt zu bekommen. Im Zweifelsfall wirst du dich in eine lange Schlange von Gläubigern einreihen dürfen.

Und in einem Jahr heißt es dann für ihn: "Peter Zwegat aus Berlin, guten Tag".

Sorry, das ist echt das Letzte!

Echidna 27.06.2008 11:26

Der Schuss mit der Strafanzeige kann auch nach hinten losgehen. Wenn es nicht gerade die x.te Verurteilung ist, die zu Buche schlägt, dann ist eine Geldstrafe oder eine Geldbuße bei Einstellung des Verfahrens zu erwarten. Und Du darfst dreimal raten, wer schneller sein Geld bekommt. Die Staatsanwaltschaft, die eine nicht gezahlte Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe umwandeln (lassen) kann oder Du, der allenfalls mit Eidesstattlicher Versicherung und Pfändung drohen kann.

Der Hinweis von Itscha, dass im Schuldtitel auf die unerlaubte Handlung hingewiesen werden muss, um etwas erweiterte Vollstreckungsmöglichkeiten zu haben und nicht unter eine eventuelle Restschuldbefreiung nach Insolvenz zu fallen, ist richtig und wichtig. Aber Achtung: Ein Vollstreckungsbescheid reicht dann nicht aus. Du müsstest direkt klagen, was teurer ist und länger dauert als an einen Vollstreckungsbescheid zu kommen. Wenn Dich am besten an einen Anwalt Deines Vertrauens.

Gruß

Echidna


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:14 Uhr.