![]() |
freiberuflicher fotograf?
ist jemand von euch freiberuflich fotografisch unterwegs? wenn ja, bitte melden, da ich ein paar infos brauche.
ich habe vor im laufe des jahres meine fotografische tätigkeit vom reinen hobby zur bezahlten nebentätigkeit auszuweiten. es geht nicht darum massig geld zu verdienen (ist ja auch kaum möglich), sondern korrekt gegen bezahlung arbeiten zu können ohne irgendwann wegen "schwarzarbeit" einen schuss vor den bug zu bekommen. ich habe mich auch schon informiert. im prinzip gibt es ja zwei möglichkeiten: 1. gewerbe anmelden vorteil ist, seit dem 1.1.04 ist der meisterzwang aufgehoben und man kann quasi machen was man will. nachteil ist stress mit der handwerkskammer (zwangsmitgliedschaft etc.) und sonstiger verwaltungsaufwand der mit einer gewerblichen tätigkeit in verbindung steht. 2. freiberuflich vorteil ist hier, dass man kein gewerbe anmelden muss, nicht der handwerkskammer beitreten muss und steuerlich alles etwas einfacher ist. nachteilig allerdings, dass man als freiberufler nicht alles machen darf was handwerkliche fotografen dürfen. im prinzip tendiere ich zur freiberuflichen nebentätigkeit. allerdings habe ich keine ahnung auf was man achten muss, und wie es da mit rentenversicherung und sonstigen pflichbeiträgen aussieht. wer hat diesbezüglich erfahrungen oder kennt ensprechende links zum thema? |
Ich kann dir nur aus meiner freiberuflichen Zeit (bis vor ca. 12 Jahren) berichten.
Als Freiberufler bist du NICHT versicherungspflichtig! D.h. du musst keine Rentenbeiträge zahlen, genauso wenig wie KV, AV oder PV. Aber du bist natürlich steuerpflichtig. Wie es sich genau mit der Versteuerung der Nebeneinkünfte verhält, kann dir sicher dein Finanzamt oder dein Steuerberater oder evtl. jemand anders verraten, der nebenberuflich Mitarbeiter einstellt (z.B. große Versicherungsunternehmen). Nicht, dass du da anheuern sollst, aber die wissen i.d.R. Bescheid. |
Zitat:
hat sich bis Heute nicht geändert. Sorry Teddy, aber damit jeder was mit den Kürzeln anfangen kann und keine Fragen auftauchen ;) hier eine Ergänzung KV = Krankenversicherung AV = Arbeitslosenversicherung PV = Pflegeversicherung |
hi,
das zauberort ist hier steuerberater(in). denn der (steuer)-dschungel ist blickdichter als im fernsehen. meine schwägerin ist als künstlerin tätig (erspart viel sv-abgaben, es gibt eine eigene künstlerkasse). evtl. kannst du hier vorteile haben. ausserdem ist entscheidend, welchen umfang deine nebentätigkeit hat. ausserdem gibt es noch die sog. liebhaberei. also: papierkram sortieren und eine(n) stb(in) deines vertrauens aufsuchen. selbst wenn du viele tipps aus dem forum erhältst: ausschlaggebend ist deine persönliche situation. frank |
Hallo newdimage,
stimmen Deinen Ausführungen im Grundsatz zu, aber wenn Mann/Frau einen "normalen" Job hat und damit Steuern zahlt, sind zunächst einmal sämtliche Nebeneinkünfte Steuerpflichtig (ggf. gibt's Freibeträge nach Art des Einkommens). :flop: Weglassen der Nebeneinkünfte kann :twisted: folgen haben. Wenn enjoy das Nebenberuflich machen will und <<flüstert>> Steuern sparen will <<flüstert Ende>> es als Nebengewerbe betreibt, ist auf jeden Fall besser. Aber wie Du sagst, ist eine Auskunft eines Steuerberaters schon wichtig. :top: |
Re: freiberuflicher fotograf?
Zitat:
|
Aber wenn du als Freiberufler z.B Hochzeitsfotos anbietest, kannst du ganz schnell in Teufels Küche kommen. Bei "Passbildern" wird das wohl nicht so eng gesehen, da es ja sogar Automaten gibt, die das machen. Und die Automaten sind bestimmt nicht in der Handwerkskammer. ;-)
Ich bin schon seit vielen Jahren Freiberufler, aber ich habe weder Passbilder noch Hochzeitsfotos jemals angeboten. Gemacht habe ich das natürlich, aber unter anderem Namen. Hochzeistfotos sind z.B. Reportagefotos eines Events, usw. Denn Foto- Reporter darfst du sein, auch wenn du kein "gelernter" Fotograf bist. Bei mir ist es besonders verzwickt. Ich bin "studierter" Fotograf (Fotoingenieur), darf aber keine handwerkliche Tätigkeit ausüben (wie etwa Hochzeitsfotos usw). Dafür müsste ich mir einen gelernten Fotografen, zumindest auf dem Papier, als Geschäftspartner "leisten". |
Zitat:
typisches Standesdünkel der HD-Kammer.... :twisted: Hoffendlich wird's irgendwann Besser. |
habe das hier gefunden:
"Änderung der Handwerksordnung: Freier Zugang zur Berufsfotografie Die dringend überfällige Reform der Handwerksordnung in Deutschland, die durch Bundesrat und Bundestag Ende 2003 beschlossen wurde, hat für die Berufsfotografie folgende Änderungen: Selbstständigkeit: 1. Fotografie bleibt weiterhin ein Handwerksberuf Fotografen werden in die Handwerksrolle in der Anlage B 1 eingetragen. 2. Fotografie ist ab sofort ein zulassungsfreier Handwerksberuf Das bedeutet: Diesen Beruf kann ausüben, wer a) einen Meisterbrief b) einen Gesellenbrief oder c) keine berufliche Qualifikation hat (Zur Klarstellung: Die Ausübung des Berufes erfolgt nach dem allgemeinen Gewerberecht und jeder, der will, kann diesen Beruf beim Gewerbeamt anmelden und wird, da es sich um einen Handwerksberuf handelt, bei der Handwerkskammer registriert und zahlt dort auch seine Beiträge.) Hinweis: Neu-Selbstständigen wird in den ersten vier Jahren eine abgestufte Befreiung von Kammerbeiträgen gewährt. Ausbildung: Ausbilden kann, wer dafür eine fachliche Qualifikation vorweist: a) den Meisterbrief b) einen anerkannten fachlichen Abschluss an einer Hochschule c) den Gesellenbrief mit anschließender zweijähriger Berufspraxis. Grundsätzlich muss jeder, der ausbilden will, die Befähigung hierfür nachweisen können. Näheres regelt § 76 des Berufsausbildungsgesetzes (BBG). (Aber wer will und wird in Zukunft noch ausbilden, wenn man diesen Beruf auch ohne berufliche Qualifikation ausüben kann? In deutschen Fotostudios wird im zunehmenden Maße, genau wie in anderen europäischen Ländern und speziell auch in Amerika die Möglichkeit geboten werden, über Praktikanten- und Assistentenvereinbarungen den Beruf zu erlernen.) M. Belz FotoWerkstatt Leiter des Förderkreis Porträt Quellen: obige Aussagen wurden bestätigt durch das Bundeswirtschaftsministerium und die Handwerkskammern Stuttgart, Düsseldorf und Hamburg." Quellenangabe: http://www.foerderkreis-portraet.de/neueHandwerkso.pdf |
Danke, Stuart, das ist doch mal was mit Hand und Fuss. Also gilt es nur darauf zu achten, sich nicht Fotograf zu nennen und sich freiberuflich zu betätigen, wenn man die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer vermeiden möchte.
|
Zitat:
mir ging es aber darum, es nur "nebenbei" zu betreiben. auf gewerbeanmeldung, den damit verbundenen steuerlichen aufwand und die zwangsmitgliedschaft in der HK habe ich keinen bock. daher suche ich nach infos, wie ich die sache am besten freiberuflich anmelde und ausübe. |
Zitat:
|
jetzt frage ich mich natürlich womit speziell willst Du Dir denn ein paar Euro nebenbei verdienen, am besten werden ja Paparazzibilder bezahlt :twisted: aber OBI soll auch ganz gut bezahlen aber wer fotografiert schon gern Schrauben (außer winsoft ;) )
|
@horst
danke! das war doch mal eine klare ansage. @wuppdika auch wenn ich mir nicht so ganz klar darüber bin, ob deine frage ernst gemeint war.....ich werde halt in letzter zeit immer häufiger gefragt ob ich nicht mal auftragsarbeiten ausführen kann. von akt bis produktfotografie ist da eigentlich alles dabei...auch schrauben :P |
diesmal war meine Frage wirklich ernst gemeint, gefragt haben mich auch schon einige, nur mit dem Bezahlen hielten sich die meisten sehr zurück, :cry: wollten immer alles für einen feuchten Händedruck und wenn sie dann gesehen haben was ein "richtiger" Fotograf nimmt ....
|
@horst
leider habe ich nicht die möglichkeit die sicher interessanten artikel aus der zeitschrift zu lesen. freiberufliche fotografen gliedern sich ja meist wie folgt auf: fotojournalisten fotokünstler fotodesigner um als freiberuflicher fotojournalist anerkannt zu werden benötigt man aufträge von redaktionen etc. fotokünstler müssen in der regel einen nachweis bringen das sie künstlerisch tätig sind (gutachten, künstlerische ausbildung etc.) wie sieht es mit fotodesignern aus? muss hier eine ausbildung (studium o.ä.) oder irgendein anderer qualifikationsnachweis gebracht werden? und wenn ja, wem gegenüber muss man diesen nachweis erbringen. ähnlich unklar sieht es ja auch in angrenzenden crossmedia-berufen aus (screendesigner, bildgestalter, usw.) |
Zitat:
|
hi,
@wuppdika: Na da wären wir doch bei der nächsten Frage. Was nimmt man für ein Bild für ein "Honorar" ? Egal ob nun freiberuflich, handwerklich oder künstlerisch ? Sagen wir mal: Was kostet ein Digitalfoto, fotografiert, optimiert, und auch noch ausbelichtet ? Würden mich mal Eure Meinungen interressieren ? crizzy |
Beitrag gelöscht
|
Zitat:
|
Hi,...und meinen senf auch noch dazu....
ich habe die Meisterprüfung in den frühen 80ern gemacht.... und mich trotzdem als "Freier" angemeldet(Künstler).... dafür must ich damals einem Kulturausschuß eine mappe mit ca 20 arbeiten vorlegen die klar den Weg beschrieben. Dem Antrag wurde stattgegeben, womit ich dann "gewerbefrei" arbeite. Verbänden(BFF/AWI) bin ich mittlerweile ferngeblieben..... weil so richtig kommen die auch nicht in die Puschen....es sind halt zu wenige, die was bei Ämtern oder Behörden bewegen können! Dort selber mitzumachen....kostet unendlich viel Arbeit, da geht schon mal die ganze Freizeit drauf! Steuerberater...muss sein, weil auch Gewiefte blicken heute ja nicht mehr durch.....und die Finanzämter lassen einen in Ruhe.....wenn die Buchaltung stimmt! Anders ist es mit HWK und ähnlichen staatlichen oder halbstaatlichen Organisationen..... die können schon richtig nerven und stehen richtig auf dem Schlauch, wenn man wie ich als "Fotodesigner" mit "Meisterbrief" unterwegs ist....da gibt es nähmlich wie bei uns üblich....doch keine genauen Vorschriften! Das Problem.... seit über 20 Jahren versuchen (Foto)Verbände mit teilweise obskuren Methoden....."ungelernte".....in den "höheren Status" zu hieven..... zur Folge bis heute hat das.... massen von "Assistenten"....machen was sie wollen....auch mit den Preisen!!!...das wurde und wird bis heute von Kunden und Agenturen "genüßlich" ausgenutzt.....so dass die Honorarstruktur welche auch immer, schlicht weg "im Ar..." ist! seit den letzten ca 5 Jahren kommen auch noch alle "digital-Schlaumacher" aus ihren löchern und vermiesen mit tollen Sprüchen wie: "...digital ist alles besser und billiger"!!!...zusätzlich die Suppe!!! .....aus diesem Grunde hatte ich ja vor ca 3 Jahren die erste D7 angeschafft.....und damit beste "preiwert-Aufnahmen" für einen "preiswert-Kunden" erzielt, nur.... ...eben auch mit dem Grundwissen, von ca 16 Jahren Computing, Digitalisierung/ Scanner/ Bildbearbeitung....auch mittlerweile MAC und deren Anwendungen! .....ich sehe zur Zeit nur schlechte Möfglichkeiten für "freie" Fotografen, weil.... 1) die Banken nicht mal bei "etablierten" mitspielen, will sagen es gibt keine Kredite. selbst wenn aurechende sicherheiten da sind! 2) der Preisverfall.....immer noch nicht gestoppt ist, weil....ohne ende Leute digitale Dienstleistungen anbieten. 3) Kunden und Agenturen "Stacheldraht" in den Taschen haben, nix ausgeben, nix neues probieren und sich totsparen! 4) die Industrie/Hersteller(Foto+Computing) uns "wissenden" schlicht weg verkackeiern.....immer neue Modelle, keine ausgereifte Software, dauernd neue Standards...usw...! und..... schaut euch mal an.....zu welchen preisen bei eBay zur zeit Groß/Mittel/Kb-Formatkameras in Einzelteilen gehandelt werden!!!!! Geräte die vor zwei Jahren noch locker 50.000 DM neu gekostet haben...gehen dort für 10 Euro über den Tisch!!! ....das können nicht mal Oberprofis verkraften:)!!! Mfg gpo |
Beitrag gelöscht
|
@belfigor...
ja ja, im Moment meine liebste Beschäftigung.... den Finger in die offene Wunde zu legen :D Mfg gpo |
Hallo,
bei meinen Suchen bin ich auf diesen Artikel gestossen und hab den mal ausgegraben. Wie ich sehe ist das Thema Geldverdienen (nebenbei) mit der Fotografie nicht so einfach. Aber eine Frage hätte ich noch. Wenn ich als Amateur-/Hobbyfotograf nebenbei Geld dafür bekomme das ich Bilder mache - gibt es da Grenzen wieviel ich im Jahr oder so bekommen darf oder muss ich mich direkt irgendwo anmelden? Wird da noch unterschieden ob ich jetzt Fotos im Auftrag mache (Hochzeit bei einem Bekannten, Portraifoto) oder ob ich ein Bild verkaufe das ich mal aus eigenem Antrieb gemacht habe. Kann mir da einer von euch helfen. Gruss Klaus |
Zitat:
Backbone |
Zitat:
Es geht jetzt nicht um 500 oder 1000 € Gruss Klaus |
Moin,
die sache ist eigentlich ganz einfach.... wenn du angestellt bist, darfst du einen gewissen (kleinen) teil dazuverdienen...ohne extra Steuern... alles was darüber hinausgeht muss versteuert werden! die Grenzen sind mir nicht mehr genau bekannt....also doch den Steuerberater befragen. Fotografie ist ja seit ca 1-2 jahren nicht mehr an den "Meisterzwang" gebunden, aber letztlich an ein Gewerbe.... heißt ganz klar, wenn deine Werte entsprechend höher gehen... must du ein Gewerbe anmelden mit den bekannten Maßbahmen! im ersten Jahr ist ja nicht zu erwarten dass du die dicke Kohle verdienst, aber.... es wird heut sehr schnell vom Finanzamt "gegengerechnet" und mit Vorauszahlungen gedroht.... auf jeden Fall tun sich eine menge Fragen auf , die man hier nicht beantworten kann(und will).... also hebe jeden Beleg auf.... lege eine Buchführung an.... denn DU bist beweislastig!!! Mfg gpo |
Hallo,
solange Du nebenher ein bisschen Geld verdienst würde dies, solange es nicht als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit anzusehen ist, steuerfrei bleiben, wenn es sich um weniger als 256 € p.a. handelt. Eine gewerbliche bzw. freiberufliche Tätigkeit ist zum beispiel dann zu verneinen, wenn es an der Einkunftserzielungsabsicht mangelt. z.B. wenn über mehrere Jahre nur Verluste rauskommen. (der dt. Beamte spricht dann von der sog. Liebhaberei). Hier müssen dann Einnahmen und Kosten gegenübergestellt werden. Wenn es bei Dir um Beträge geht, die schon in den höheren Bereich gehen, dann solltest Du einen Steuerberater aufsuchen, und dir das erklären lassen. Frag vorher wieviel er für die Beratung haben will, damit er dir nicht nachher je angefangene Std. einen Hunni aus der Tasche zieht. Grüße Oliver |
Wenn wir schon dabei sind, wie man Fotos übers Internet verkaufen kann, würde mich mal Eure Meinung zu
"Fotolia.de" und den Verkauf von Bildern über diese Seite interessieren. Mfg. Gerhard |
Ist "Fotograf" eignetlich noch eine geschützte Bezeichnung = darf sich nur Fotograf nennen (und damit werben), der auch eine Ausbildung zum Fotografen erfolgreich abgeschlossen hat?
Oder darf sich nach der Handwerksreform jetzt jeder tatsächlich "Fotograf" nennen, der ein solches Gewerbe angemeldet hat, obwohl er den Beruf nie erlernt hat? viele Grüße Manfred |
Zitat:
Gegen Knippser als Berufsbezeichnung wird aber niemand etwas haben ;-) |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:13 Uhr. |