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Kerstin 27.03.2008 18:16

Juristische Frage - Parken
 
Hi, vielleicht kennt sich jemand (wirklich fundiert - kein Halbwissen) aus - vorab: Es geht um 5 Euro, die ich ohnehin zahlen werde, aber es interessiert mich jetzt einfach.
Habe bis 10.51 h an einem Parkautomat einen gültigen Schein gehabt. Um 10.52 h wurde ich dann wegen Überschreitens der Parkzeit von 40 auf 41 min aufgeschrieben (lächerlich, aber egal).
Gibt es dort eigentlich keine 3-min-Regelung zum Be- und Entladen, wie es sie sogar im absoluten Halteverbot gibt (sofern ich mich noch richtig erinnere)?

Hademar2 27.03.2008 18:32

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 632055)
Gibt es dort eigentlich keine 3-min-Regelung zum Be- und Entladen, wie es sie sogar im absoluten Halteverbot gibt (sofern ich mich noch richtig erinnere)?

Im absoluten Halteverbot gibt es keine 3 Minuten-Regelung - die gilt, wenn überhaupt nur im eingeschränkten Halteverbot und ist wohl als Kulanz zu sehen. Im absoluten Halteverbot darfst du nicht mal stehen bleiben.

Wegen dieser 1minütigen Überschreitung kann man sich wohl ärgern, manche sind eben so peinlich korrekt. Und dass du dort nicht die 3 Minuten-Regelung (wie gesagt, wenn es sie überhaupt gibt) in Anspruch genommen hast, ist ja wohl auch allen klar.

BeHo 27.03.2008 18:37

Zitat:

Zitat von Hademar2 (Beitrag 632061)
Und dass du dort nicht die 3 Minuten-Regelung (wie gesagt, wenn es sie überhaupt gibt) in Anspruch genommen hast, ist ja wohl auch allen klar.

Ja, die gibt es wohl: Klick! (Absatz 4)

Zum Zeitpunkt des Strafzettelschreibens war aber wohl garantiert das Auto verschlossen und niemand in der Nähe. ;)

Hademar2 27.03.2008 18:42

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 632068)
Ja, die gibt es wohl: Klick! (Absatz 4)

Ich lese da nirgends was von 3 Minuten. Lediglich zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen ist das Halten erlaubt.

Kerstin 27.03.2008 18:42

Vielen Dank BeHo, genau so eine Information hatte ich mir erwünscht. Sachlich, informativ, einfach ausreichend.

Hademar, ich schrieb ausdrücklich: KEIN Halbwissen.
Ich schrieb auch ausdrücklich, dass ich die 5 Euro bezahle.
Deinen stummen Vorwurf, den ich durchaus bemerkt habe, reiche ich jetzt einfach zurück, da ich ihn nicht brauche ... :) :roll:

Hademar2 27.03.2008 18:45

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 632071)
Vielen Dank BeHo, genau so eine Information hatte ich mir erwünscht. Sachlich, informativ, einfach ausreichend.

Hademar, ich schrieb ausdrücklich: KEIN Halbwissen.
Ich schrieb auch ausdrücklich, dass ich die 5 Euro bezahle.
Deinen stummen Vorwurf, den ich durchaus bemerkt habe, reiche ich jetzt einfach zurück, da ich ihn nicht brauche ... :) :roll:

Ich besitze leider nur "Halbwissen" wie wohl die meisten anderen auch und da schließe ich sogar Rechtsanwälte und Richter mit ein - denn sonst bräuchten wir diese ja nicht, aber Gesetzestexte sind eben auch variabel auszulegen.

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es im "absoluten" Halteverbot keine Regelung wie Aus- und Einsteigen sowie Be- und Entladen gibt!

Bassda, mehr nicht!

Kerstin 27.03.2008 18:46

Meine Frage richte sich schlicht danach ob es eine Kulanz beim Überschreiten einer festen Parkzeit gibt, so wie es ja auch eine Kulanz gibt zwischen dem Bezahlen und dem Verlassen eines Parkhauses. Wem was klar ist oder nicht - danach habe ich doch gar nicht gefragt.

Hademar2 27.03.2008 18:54

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 632074)
Meine Frage richte sich schlicht danach ob es eine Kulanz beim Überschreiten einer festen Parkzeit gibt, so wie es ja auch eine Kulanz gibt zwischen dem Bezahlen und dem Verlassen eines Parkhauses. Wem was klar ist oder nicht - danach habe ich doch gar nicht gefragt.

Du hast selbstredend danach gefragt, schließlich steht ein Fragezeichen hinter deinem Satz:
... wie es sie sogar im absoluten Halteverbot gibt (sofern ich mich noch richtig erinnere)?

Ich will dich ja nicht verurteilen, ich kann mir auch gut vorstellen, dass eine Zeitspanne von 1 Minute Überschreitung der Parkdauer nicht unbedingt mit 5 Euro bestraft werden muss. Ich kenne einige ähnliche Fälle, bei denen Politessen (ja, weibliche) genau darauf gewartet haben, dass die Parkzeit abläuft.

Was mich aber stutzig macht ist die Tatsache, dass die Ausstellung des "Strafzettels" innerhalb 1 Minute abgegangen ist. Normalerweise schauen sich die Herrschaften schon etwas in der Gegend um, ob jemand flux zum Auto kommen wird. Aber die wollten das in deinem Fall leider nicht.

Auch wenn du nicht danach gefragt hast - ich finde das mehr als ärgerlich für dich. Haben die denn keine Uhrzeit auf dem Strafzettel verewigt?

Kerstin 27.03.2008 19:00

Dass ich dir Parkzeit überschritten habe steht so oder so fest, mich ärgert dann irgendwie nur immer dass ich ja vorher schon bezahlt habe, ich also in dem Fall 5 + 2 Euro nunmehr gezahlt habe, da hätte ich auch gleich ohne Bezahlen für nur 5 Euro parken können. Dass man dann eben hergeht und quasi wartet bis die Uhr von 10.51 auf 10.52 h springt um das Ticket auszustellen ist rechtlich sicherlich nicht fragwürdig, moralisch eben schon eher. Bezahlen tu ich das so oder so, nur falls es sowas wie eine Kulanzzeit von viel. 2, 3 min gegeben hätte hätte ich mal versucht dagegen Einspruch einzulegen. Meine Zeit ist mir ohnehin eigentlich zu schade dafür, geht ja quasi "um fast nichts".

HorstE 27.03.2008 19:09

Zitat:

Meine Frage richte sich schlicht danach ob es eine Kulanz beim Überschreiten einer festen Parkzeit gibt, so wie es ja auch eine Kulanz gibt zwischen dem Bezahlen und dem Verlassen eines Parkhauses.
Na ja, das mit der Kulanz ist so eine Sache...
Nehmen wir an, es gibt eine Kulanz von 3 Minuten- und Du kommst nach 4 Minuten...
Was ist dann? Das ist dann genau so eine Minute zu spät wie jetzt. Also wir die Kulanz auf 4 Minuten verlängert - und Du kommst dann 5 Minuten zu spät... Dieses Spiel kannst Du bis in alle Ewigkeit fortsetzen. Das ist wie schwanger - ein bischen schwanger gibt es nicht, entweder schwanger oder nicht schwanger.
Und wenn Du bei der Bahn 1 Minute zu spät kommst, ist der Zug auch weg. (O. k., das ist eher unwahrscheinlich, ich habe in den letzten 10 Jahren keinen pünktliche Zug erlebt - aber theoretisch).

Und das mit dem Parkhaus ist auch keine gnädige Kulanz. Man muss Dir ja Zeit lassen, um von der Kasse zum Auto zu gehen und dann zur Ausfahrt zu fahren. Früher (als es noch Personal und nicht nur Automaten gab) gab es Parkhäuser bei denen an der Ausfahrtschranke kassiert wurde - und da gab es dann auch keine Kulanz!

Gruß Horst

Volker 27.03.2008 19:13

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 632074)
Meine Frage richte sich schlicht danach ob es eine Kulanz beim Überschreiten einer festen Parkzeit gibt,

Ich werfe auch mal ein wenig Halbwissen in die Runde :D und behaupte(!) dass man Dir wegen einer Minute gar nichts kann, da dann die Politesse erst mal die Ganggenauigkeit ihrer Uhr nachweisen müsste... Bei mehreren Minuten würde das vermutlich dann anders aussehen.

Fritzchen 27.03.2008 19:23

Lustig, habe jetzt aber keine Zeit zu schreiben:D
Kerstin, das hättest Du mir mal am Telefon erzählen sollen:top:

guenter_w 27.03.2008 19:25

Juristisch ist der Fall möglicherweise klar, jedoch kenne ich in normalen Gegenden die Regelung, dass erst nach einer Überschreitung von 10 Minuten tatsächlich mit dem Ticketschreiben begonnen wird. Das erspart unter anderem den potentiellen Streit um ganggenaue Uhren...

baerlichkeit 27.03.2008 19:56

Kerstin,
darf ich was als Halbwissender schreiben, wo du ja jetzt deine Antwort hast (oder?) :mrgreen:

Ich finde es erstaunlich, dass es nur 5 (wenn auch alberne) Euros sind, ich musste mal richtig abdrücken wegen (ok, war mehr) 10 Minuten drüber. In Berlin ist es eh meist günstiger einfach nix zu zahlen, zumindest wenn man ne ganze Weile vorhat zu bleiben :roll:

cabal 27.03.2008 21:01

Zitat:

Zitat von Volker (Beitrag 632092)
Ich werfe auch mal ein wenig Halbwissen in die Runde :D und behaupte(!) dass man Dir wegen einer Minute gar nichts kann, da dann die Politesse erst mal die Ganggenauigkeit ihrer Uhr nachweisen müsste... Bei mehreren Minuten würde das vermutlich dann anders aussehen.

Wieso sollte sie das tun... es gilt der Aufdruck auf dem Parkschein und die Anzeige auf dem Parkscheinautomat - die Uhr der Politesse ist doch unerheblich.

Sonnenkind 27.03.2008 21:26

Zitat:

Hademar, ich schrieb ausdrücklich: KEIN Halbwissen.
1. waren Hademars Ausführungen völlig korrekt, von Halbwissen keine Spur und
2. ist Deine oben zitierte Antwort unter aller S**

Kerstin 27.03.2008 21:30

So klar ... :roll:

Kerstin 27.03.2008 21:32

Zitat:

Zitat von Fritzchen (Beitrag 632105)
Lustig, habe jetzt aber keine Zeit zu schreiben:D
Kerstin, das hättest Du mir mal am Telefon erzählen sollen:top:

Morgen :) ...

cabal 27.03.2008 21:43

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 632071)
Vielen Dank BeHo, genau so eine Information hatte ich mir erwünscht. Sachlich, informativ, einfach ausreichend.

Hademar, ich schrieb ausdrücklich: KEIN Halbwissen.
Ich schrieb auch ausdrücklich, dass ich die 5 Euro bezahle.
Deinen stummen Vorwurf, den ich durchaus bemerkt habe, reiche ich jetzt einfach zurück, da ich ihn nicht brauche ... :) :roll:

Du kannst Hademar doch dankbar sein. Hättest Du irgendwann einmal im absolutem Halteverbot mangels besserem Wissen be oder entladen und wärest "erwischt" worden wäre es nicht bei 5 Euro geblieben. Insofern war es doch nett das das von ihm klargestellt wurde.

Fritzchen 27.03.2008 21:50

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 632228)
Morgen :) ...

Aber erst Nachmittag, Prüfung:roll:

Kerstin 27.03.2008 22:41

Zitat:

Zitat von cabal (Beitrag 632236)
Du kannst Hademar doch dankbar sein. Hättest Du irgendwann einmal im absolutem Halteverbot mangels besserem Wissen be oder entladen und wärest "erwischt" worden wäre es nicht bei 5 Euro geblieben. Insofern war es doch nett das das von ihm klargestellt wurde.

*LOL*
OK.
Aber als Frau hat man da gleich mehrere Waffen. Die wirken manchmal sogar auch bei Frauen :)
Und außerdem wäre das dann wieder ein neuer Thread:top:

Fritzchen 27.03.2008 22:57

Es gibt kein absolutes Haltverbot.

Es gibt nur Haltverbot oder eingeschränktes Haltverbot

Beim Haltverbot geht nichts:flop:

Beim eingeschränkten Haltverbot darf man, ein oder aussteigen, be oder entladen
Oder bis 3 Minuten das Fahrzeug verlassen, muß aber in unmittelbaren Nähe bleiben.

duncan.blues 28.03.2008 00:10

Zitat:

Zitat von Fritzchen (Beitrag 632298)
Es gibt nur Haltverbot oder eingeschränktes Haltverbot

Ich dachte immer das hiess "Parkverbot" und "absolutes Halteverbot". Dachte immer es gäbe kein "eingeschränktes Halteverbot".
Stelle fest ich leb hinter'm Mond.

Laut Wikipedia:

Parkverbot: Eingeschränktes Haltverbot nach Z 286 StVO
Früher wurde das Zeichen 286 StVO als „Parkverbot“ bezeichnet. Das eingeschränkte Haltverbot durch das Zeichen 286 StVO verbietet das Halten auf der Fahrbahn für einen längeren Zeitraum als drei Minuten. Zum Ein- und Aussteigen beziehungsweise beim Be- und Entladen darf im eingeschränkten Haltverbot die Zeit von drei Minuten jedoch überschritten werden, wenn der Vorgang so zügig wie möglich durchgeführt wird.

Haltverbot nach Zeichen 283 StVO
Das Haltverbot, gekennzeichnet durch das Zeichen 283 StVO, verbietet jede Form des Anhaltens eines Fahrzeuges auf der Fahrbahn. Früher wurde dieses Zeichen auch als absolutes Haltverbot bezeichnet.

Kerstin 28.03.2008 07:18

Habe den Begriff "absolutes Halteverbot" noch gelernt. Stelle fest, dass ich alt geworden sein muss. :shock:

Fritzchen 28.03.2008 07:47

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 632415)
Habe den Begriff "absolutes Halteverbot" noch gelernt. Stelle fest, dass ich alt geworden sein muss. :shock:

Ich auch, aber mein Job:D

Hopser 28.03.2008 08:33

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 632415)
Stelle fest, dass ich alt geworden sein muss. :shock:

Richtig alt bist Du aber erst dann, wenn Du Dich noch daran erinnern kannst, den Luftdruck Deiner Reifen nach "atü" gemessen zu haben...:)

Gruß
Harald (lerne auch täglich dazu, meistens aber unnützes Zeugs...:))

Kerstin 28.03.2008 08:43

Alt aussehen werde ich wenn ich ihn nicht endlich überhaupt prüfe! :!:

simply black 28.03.2008 10:35

§12 StVO
Halteverbot ist Zeichen 283,
eingeschränktes halteverbot 286

bei letzterem steht hier zT unzutreffendes:
Es untersagt Halten (zu jedem beliebigen Zweck) über 3 Minuten. Ein und Aussteigen und Be- und Entladen sind, sofern vermeidbare Verzögerungen vermieden werden zulässig auch über diese 3 Minuten hinaus (Taxi wartet auf Fahrgast, mit dessen Erscheinen gerechnet werden darf, Zimmernachfrage und Gepäck ausladen vor Hotel, Kind wird in Kagesstätte gebracht (das gehört dann nämlich notwendig zum Ein- und Aussteigen), ...) Die Maximale Dauer liegt so bei 6 bis 10 Minuten. "Nähe " ist also ein relativer Begriff :)
Und dann: Der Irrtum über den Begriff des Be- und Entladens kann ein unvermeidbarer Verbotsirrtum sein (Folge Straflosigkeit), weil der Begriff umständebezogen ist.

Dein Parkvorgang fiel unter § 13
Für Dich wichtig ist Abs III.
Zum Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen darf auch ohne Betätigung der Parkuhr oder Benutzung des Parkscheinautomaten gehalten werden.. Ein- und Aussteigen darf dort sogar die 3 Minuten übersteigen, schließt aber längeres Warten nicht ein. Be- und Entladen darf länger dauern ohne vermeidbares Zögern. Bei sachlicher Berechtigung darf es die Höchstparkdauer überschreiten.

Quintessenz: Ticket kam zu früh, zulässiger, sich an die Höchstparkauer anschließender Be- und Entlade- oder Ein- und AussteigeVorgang ist nicht ausgeschlossen :)

konzertpix.de 28.03.2008 10:56

Tröstet euch, mich hat's seinerzeit viel schlimmer erwischt.

Tiefer Winter, alles komplett zugeschneit inklusive dem einzigen freien halben Parkplatz vor dem Rathaus, nur eines der beiden Parkplatzschilder vor diesen fünf Plätzen gab sich überhaupt mit einem Fitzelchen Blau als Parkplatz zu erkennen. Parkscheibe rein, ich springe rein, um die Unterlagen abzugeben, komme zurück und die Politesse schreibt mich auf.

Ich war mir keiner Schuld bewußt, hatte die Parkscheibe passend in die Windschutzscheibe gelegt. Antwort der Politesse: Nein, ich habe nicht zeitlich falsch geparkt, sondern sei auf dem Behindertenparkplatz gestanden - und das wird teuer... Ich war stinksauer und dennoch sprachlos, nirgends war der Behindertenparkplatz zu erkennen außer auf der Parkplatzfläche, auf der ich gestanden hatte - und die war wie die Straße auch noch vollständig eingeschneit. Ich müsse das kennen, lt. Kennzeichen komme ich ja von hier und bin daher ortskundig. Die Schne**e ließ sich nicht beirren, vier Wochen später kam die Rechnung, und da lag schon lange kein Schnee mehr.

Leider hatte ich damals noch keine Kamera im Auto (äh, noch gar keine Kamera...), denn sonst hätte ich heftigst dagegen widersprochen und wäre mit Sicherheit im Recht gewesen - nicht erkennbare Schilder haben bei uns in Deutschland keine Funktion. Wer hält auf der Bundesstraße mitten im Schneetreiben an, um das runde, weiß eingeschneite Schild da oben freizukehren und in Erfahrung zu bringen, ob das ein 70er-Schild oder ein Überholverbot ist ? In der Zwischenzeit ist schon längst einer in das stehende Auto reingeknallt.

LG, Rainer

Volker 28.03.2008 11:05

[OT]
 
da habe ich auch noch einen: Autobahnparkplatz, alle Parkplätze belegt, nur zwei frei, vor diesen steht quer ein schwarzer Mercedes und blokiert beide. Wegen dringen nötiger Pinkelpause einer der Mitfahrer halte ich auf dem Behindertenparkplatz und bleibe im Wagen um jederzeit wegfahren zu können. Aus dem Mercedes steigt einer aus, latscht zu mir rüber, weist sich als Polizist aus und teilt mir mit dass ich auf einem Behindertenparkplatz stehe und dass das kostet wenn ich keine Behinderten an Bord hätte. Meinen Hinweis auf die beiden blokierten Parkplätze hat er nicht akzeptiert... :(

baerlichkeit 28.03.2008 11:16

Rainer,
da muss man die Zähne zusammen beißen und sich nicht zu sehr aufregen...

Gefühlte 100 Jahre ist in der Schildhornstr. in Berlin Steglitz NUR Nachts 30 (von 10-6 mein ich).
Tja, in einer Nacht und Nebel-Aktion haben die schlauen Köpfe hier alle 22-6h Schildchen abgenommen und einen Blitzer hingestellt (Standblitzer). Die mussten den glaube ich zig mal am folgenden Tag leeren :evil:
Siehe auch hier: http://www.tagesspiegel.de/zeitung/S...art893,1888762

Übrigens kann es einem mit Politessen auch ganz anders ergehen, ich habe schon oft genug auch sehr freundlich Damen getroffen. Wahrscheinlich gilt auch hier, Wie man in den Wald hineinruft so schallt es heraus...
Nur mal zur Ehrenrettung der Damen und Herren ;)

konzertpix.de 28.03.2008 11:18

Zitat:

Zitat von baerlichkeit (Beitrag 632522)
Rainer,
da muss man die Zähne zusammen beißen und sich nicht zu sehr aufregen...

Übrigens kann es einem mit Politessen auch ganz anders ergehen, ich habe schon oft genug auch sehr freundlich Damen getroffen. Wahrscheinlich gilt auch hier, Wie man in den Wald hineinruft so schallt es heraus...
Nur mal zur Ehrenrettung der Damen und Herren ;)

Heute lache ich darüber ;) Und glaube mir, ich war die freundliche Seite dieser "Diskussionsrunde", nicht sie... :top:

LG, Rainer

baerlichkeit 28.03.2008 11:25

So kann es auch gehen, hast du recht :)

Ich hatte mal ne lustige Diskussion mit ner Politesse irgendwo in Mitte (wo die ganze Nacht Parkzone ist). Die hat gesehen wie ich aussteige und abdampfe OHNE Ticket zu ziehen...
"Sie müssen noch ein Ticket ziehen"
"Nö"
"Dann schreib ich sie auf" (wurde langsam sauer)
"Machen sie das"
"Sind sie komisch oder was?"
"Nö ich steh hier noch ne Weile, das ist billiger" :mrgreen:

Da war sie nicht mehr sauer sondern musste mit mir lachen, denn da gingen glauben pro halbe Stunde nen Euro durch die Uhr :?

Sorry Kerstin, einfach den Thread geklaut, wir Schlingel :oops: So Geschichten sind aber auch zu schön...

simply black 28.03.2008 11:28

Bei alle dem beklagten "Unrecht": Wie oft werden wir nicht erwischt :) Unterm Strich bleibt es fair :)
Vielleicht eine rechtssystematisch problematische Ansicht, erleichtert mir aber den (notwendig zu beherrschenden) Umgang mit vermeindlichem Unrecht ganz gut :)

cabal 28.03.2008 11:42

Zitat:

Zitat von simply black (Beitrag 632490)

Dein Parkvorgang fiel unter § 13
Für Dich wichtig ist Abs III.
Zum Be- und Entladen, Ein- und Aussteigen darf auch ohne Betätigung der Parkuhr oder Benutzung des Parkscheinautomaten gehalten werden.. Ein- und Aussteigen darf dort sogar die 3 Minuten übersteigen, schließt aber längeres Warten nicht ein. Be- und Entladen darf länger dauern ohne vermeidbares Zögern. Bei sachlicher Berechtigung darf es die Höchstparkdauer überschreiten.

Quintessenz: Ticket kam zu früh, zulässiger, sich an die Höchstparkauer anschließender Be- und Entlade- oder Ein- und AussteigeVorgang ist nicht ausgeschlossen :)

Also das mußt Du mal erklären wieso das darunter fallen soll.????
Kerstin hat ja nicht gehalten um zu be oder entladen ohne die Parkuhr zu nutzen oder einen Parkschein zu ziehen.
Sie stand doch wohl schon eine Stunde und hat ihre Parkzeit laut Schein überzogen - das ist doch was völlig anderes. Mal ganz davon abgesehen, das das Ticket auf eine Minute nach Ablauf lautet - das heisst ja nicht das Kerstin eine Minute später, oder gar drei, zurück am Auto war - vielleicht kam sie sogar ne halbe Stunde später...???
Wie gesagt m.E. völlig andere Situation als das was per Gesetz erlaubt ist.
Das heisst nicht automatisch das das Ticket jetzt so gerechtfertigt war - aber diese Begründung zieht m.E. nach nicht -kann nat. sein das das Gerichte schon anders gesehen haben
na erklär mal

simply black 28.03.2008 12:48

Du arbeitest mit (von kerstin nicht bestätigten) Vermutungen dazu, was gewesen ist.
Ich habe dazu nichts mutmaßen wollen, sondern allein Wege aufgezeigt, was wie rechtlich bewertet oder geregelt ist.

duncan.blues 28.03.2008 13:26

Zitat:

Zitat von Volker (Beitrag 632515)
da habe ich auch noch einen: Autobahnparkplatz, alle Parkplätze belegt, nur zwei frei, vor diesen steht quer ein schwarzer Mercedes und blokiert beide. Wegen dringen nötiger Pinkelpause einer der Mitfahrer halte ich auf dem Behindertenparkplatz und bleibe im Wagen um jederzeit wegfahren zu können. Aus dem Mercedes steigt einer aus, latscht zu mir rüber, weist sich als Polizist aus und teilt mir mit dass ich auf einem Behindertenparkplatz stehe und dass das kostet wenn ich keine Behinderten an Bord hätte. Meinen Hinweis auf die beiden blokierten Parkplätze hat er nicht akzeptiert... :(

Ähm, du standst da noch keine drei Minuten? Du bliebst im Auto und hattest es demzufolge nicht abgeschlossen?
Da hat er dich eindeutig abgezockt, vermutlich sogar absichtlich die beiden verbliebenen Plätze blockiert.
Auf einem Behindertenparkplatz darf man auch als Normalfahrer halten, ein- und aussteigen und be- und entladen. Für Leute ohne Behindertenausweis ist ein Behindertenparkplatz wie eine Fläche an der ein Parkverbot/eingeschränktes Haltverbot Schild steht.
Kommt aber wohl auch drauf an, wo man sich mit seinem Auto gerade aufhält...

Zitat:

Den Unterschied zwischen Parken und Halten bewertete das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (Az. 3 B 67/02, DAR 2002, 470) und stellte fest, dass ein Abschleppen eines unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz geparkten Fahrzeugs nur dann nicht gerechtfertigt ist, wenn der Autofahrer sein Auto ohne Verzögerung wegfahren kann. Bereits nach drei Minuten ist Abschleppen gerechtfertigt (Verwaltungsgerichts Hamburg, Az.: 3 VG 1658/2000, Urteil vom 6. September 2000). Das Oberverwaltungsgericht Schleswig, (Az.: 4 L 118/01) billigt gar das sofortige Abschleppen ohne Karenzzeit.
...steht aber leider nichts bei wegen der Geldbuße.

Ich könnte da nochmal einen Bekannten fragen der's eigentlich wissen müsste, denn der hat so einen ensprechenden Schein und seine Theoretische noch nicht so lange her.
Genaue rechtliche Situation hin oder her: Ich würde hier ganz unverblümt mal Abzocke unterstellen.
Ich hatte es (in Wuppertal, wo sonst) mal, dass ich meinen Wagen auf einem Parkstreifen mit Parkscheinpflicht abgestellt habe und dann etwas weiter latschen musste bis zum Parkscheinautomaten. War vielleicht 2 Minuten später wieder am Wagen und hatte n (Park-)Ticket in der Hand und ein (Straf-)Ticket am Auto.
Habe bei der Stadt angerufen und oh Wunder, der Sachbearbeiter hatte Verständnis. Parkticket hingefaxt, Verwarngeldsache eingestellt.
Ich glaube aber fest, dass in Wuppertal die Politessen an (bzw hinter) Büschen wachsen.

cabal 28.03.2008 14:51

Zitat:

Zitat von simply black (Beitrag 632567)
Du arbeitest mit (von kerstin nicht bestätigten) Vermutungen dazu, was gewesen ist.
Ich habe dazu nichts mutmaßen wollen, sondern allein Wege aufgezeigt, was wie rechtlich bewertet oder geregelt ist.

Das betrifft aber nur den letzten Teil meiner Ausführung - das sie einen Parkschein hatte und der abgelaufen war ist von ihr bestätigt. Und eigentlich gehts nur darum - ob es ein Gesetz gibt in dem da was von einer Kulanzzeit steht. Und das von Dir genannte beschreibt einen anderen Sachverhalt. Das heisst nicht automatisch das es nicht anwendbar ist -aber dafür müßte man schon ganz schön dehnen.

Kerstin 28.03.2008 15:09

Vielleicht mache ich mir den Spaß und lege einmal Widerspruch ein, mit der Begründung des Beladens mit Waren aus dem nebenliegenden Saturn, was man natürlich nicht erkennen kann da ich ja dabei kaum das Auto auflasse.

Fritzchen 28.03.2008 15:11

Was wude jetzt hier für ein 5€ Problem vergeudet:shock:
Das Knöllchen ist jetzt schon in die 100derte gewandert:mrgreen::mrgreen::mrgreen:


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