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ichbinderpicknicker 17.01.2008 22:14

Käuferschutz bei Ebay
 
Sorry, daß ich Euch schon wieder mit einem Tread nerve, aber irgendwie ist diese Woche sehr beschissen:


Ich habe einen Rechner bei Ebay verkauft. Dieser war voll funktionstüchtig beim Versand. Das versichere ich eidesstattlich.
Nun steht der Rechner beim Käufer und es soll ein Schaden am Mainboard vorhanden sein.

Er hat das aber zu spät gemeldet (erst nach 7 Tagen), nun kann die Post sich zurücklehnen, da wir den Versand dafür nicht mehr verantwortlich machen können.

Ich habe vom Kauf den Beleg leider nicht mehr, daher habe ich mich beim Gebot abgesichert. Keine Gewährleistung oder Rücknahme. Steht so im Angebot.

Da aber noch Garantie ist, sagt Medion, ohne Kaufbeleg keine Garantie, auch nicht wenn ich mich damals bei Medion registriert habe... Pech.

Nun will er den Käuferschutz bei Ebay oder PayPal (damit hatte er bezahlt) nutzen.

Habe ich als Verkäufer was zu befürchten? Ich habe ja nichts verkehrt gemacht...

simply black 17.01.2008 22:25

Wenn Du Gewährleistung ausgeschlossen hast und Du Zeugen für die volle Funktionsfähigkeit bei Absendung hast, mußt Du das Teil nicht zurücknehmen.

Wenn es ein Transportschaden ist, haftest Du auch nicht in jedem Falle. Hängt zum einen davon ab, wo Erfüllungsort ist und zum anderen selbst wenn der bei ihm ist, ob er Dir Deine Rechte ggü dem Transportunternehmen durch die späte Meldung beschnitten hat.

im Übrigen:
Wie alt ist der Rechner?
Ich frage weil ich klären will ob Du Garantie hast (freiwillig von medion) wie Du es nennst oder Gewährleistung. Die Begriffe gehen gern durcheinander.
Im Letzteren Fall ist der Kaufbeleg egal und Medion muß für Fehler haften, wenn ein Mangel vorlag. Diese rechte kannst Du dem Käufer abtreten, Ist dann auch sein Problem.

baerlichkeit 17.01.2008 22:34

Hi,
verkauft und Bezahlung via Paypal zugelassen? Das sind jetzt nur Halbwahrheiten, die vielleicht gar nix bedeuten. Aber ich habe schon viele Horrorgeschichten gelesen von Verkäufern, denen dann erst mal (der Käuferschutz steht bei Paypal an oberster Stelle) das Geld wieder abgezogen wurde, dass ich auf eine Bezahlung damit völlig verzichte (bei meinen Verkäufen)... und dann heißt es: Geld wieder einsammeln...

Ich wünsche dir viel Glück, musst halt abwarten, was er macht.

Grüße Andreas

ichbinderpicknicker 17.01.2008 22:41

Zitat:

Zitat von simply black (Beitrag 592447)

im Übrigen:
Wie alt ist der Rechner?
Ich frage weil ich klären will ob Du Garantie hast (freiwillig von medion) wie Du es nennst oder Gewährleistung. Die Begriffe gehen gern durcheinander.
Im Letzteren Fall ist der Kaufbeleg egal und Medion muß für Fehler haften, wenn ein Mangel vorlag. Diese rechte kannst Du dem Käufer abtreten, Ist dann auch sein Problem.

Der Rechner wurde 11/05 gekauft.

baerlichkeit 17.01.2008 22:45

Übrigens:
hier: https://www.paypal.com/de/cgi-bin/we...BPInfo-outside
und hier: https://www.paypal.com/de/cgi-bin/we...ellers-outside

steht, was Paypal dazu sagt...

esdeebee 17.01.2008 22:50

Das mit Medion würde ich an Deiner Stelle nochmal aufgreifen. Hatte schon einige Male mit deren Service zu tun und da gabs nie Probleme. OK, bei ner freiwilligen Garantie können Sie solche Vorgaben machen. Aber wozu registriert man sich denn als Kunde? Zudem können sie anhand der Seriennummer des Computers genau sehen, wann das Ding gebaut wurde und im Zweifel das Herstellungsdatum nehmen. Wenn Du das Teil bei Aldi gekauft hast, sollte auch bekannt sein, bei welcher Aktion der Rechner angeboten wurde, was ebenfalls das Kaufdatum ermitteln läßt.

ichbinderpicknicker 17.01.2008 22:50

Ich habe eben auch in einem Forum gelesen, daß Medion auch anhand der Seriennummer des Gerätes erkennen kann wann das Gerät hergestellt wurde. Wenn der Kaufbeleg nun weg ist, kann Medion nun dieses Datum anstelle nehmen... kann.

Aber das machen die nicht. Sehr kundenunfreundlich.

wwjdo? 17.01.2008 22:57

Das ist eine saublöde Situation!

Der Käufer ist aber m.E. nicht ganz unschuldig, da er eine wichtige Frist verstreichen lassen hat.

Die noch ungeklärte Frage ist m.E.: wodurch kam es denn zu dem Schaden?
Wenn das beim Versand passiert sein sollte, kann ich mir kaum vorstellen, dass Medion - selbst wenn eine Rechnung da wäre - dafür aufkommt! :roll:

esdeebee 17.01.2008 23:04

Zitat:

Zitat von ichbinderpicknicker (Beitrag 592472)
Ich habe eben auch in einem Forum gelesen, daß Medion auch anhand der Seriennummer des Gerätes erkennen kann wann das Gerät hergestellt wurde. Wenn der Kaufbeleg nun weg ist, kann Medion nun dieses Datum anstelle nehmen... kann.

Aber das machen die nicht. Sehr kundenunfreundlich.

Sach ich doch...

Bleib da hartnäckig!!!!
Normalerweise ist es für einen Hersteller/Händler heutzutage kein Problem mehr herauszubekommen, ob ein Gerät noch Garantie / Gewährleistung hat oder nicht. Es werden doch genug Daten gespeichert - eher zu viele als zu wenig. Die sind meist nur zu bequem. Hätten am liebsten den kompletten Schriftverkehr per mail, velangen aber von uns, dass wir nen winzigen Kassenzettel jahrelang so aufbewahren, dass er jederzeit auffindbar und lesbar ist. Bei Gewährleistung (gesetzliche Vorgabe) brauchst eh keinen Kassenzettel. Bei Garantie (freiwillige Herstellerleistung) danach zu verlangen, ist heutzutage reine Schikane.

edit:
Kannst Du irgendwie belegen, dass der PC es vor dem Versand noch einwandfrei getan hat? z.B. Durch ne gebrannte CD/DVD oder irgendetwas, das ein Datum enthält und klar von diesem Rechner stammt. Gut wäre gewesen, wenn Du ne Systemanalyse gemacht und ausgedruckt hättest, die klar belegt, dass der Rechner beim Versand in Ordnung war. Wenn es sich tatsächlich um einen Transportschaden handelt, so hat der Kunde das Problem, wenn er den Schaden nicht rechtzeitig reklamiert.

Jens N. 17.01.2008 23:05

Ich kenne den Käuferschutz bisher nur aus Käufersicht, welche Konsequenzen ein Verkäufer zu befürchten hat, weiß ich daher nicht. In meinen Fällen hatten die Käufer glaube ich keine großen Chancen (ich war aber auch einfach im Recht), bzw. sie haben sich IMO auch nicht wirklich groß dagegen gewehrt (wohlweißlich?). Das war aber auch der normale Käuferschutz und nicht der von Paypal.

Sollte es dazu kommen, daß der Käufer den Käuferschutz einschaltet, solltest du erstmal sachlich wiederholen, was du hier geschrieben hast und z.B. auch auf die Versäumnisse der Reklamation beim Logistiker hinweisen (gibt es denn Hinweise, daß der Schaden beim Versand passiert sein könnte, also z.B. defekte Umverpackung o.ä.?). Ggf. auch einen Anwalt befragen.

Vorher würde ich jedoch möglichst eine gütliche Einigung anstreben und auch z.B. alle anderen Möglichkeiten (Inkompatibilitäten, Fehlkonfigurationen durch den Käufer usw. - Computer sind nunmal nicht ganz unkompliziert) auszuschließen versuchen. Es geht doch um diese Geschichte, oder? Andere Möglichkeit: er war beim Umbau/Aufbau des Rechners nicht geerdet und hat über statische Aufladung was zerstört usw. Da gibt es so viele mögliche Fehlerquellen...

esdeebee 17.01.2008 23:14

Ich habe mir das eben mal durchgelesen, was PayPal dazu schreibt.
Die glauben nicht unbedingt jeden Mist. Da muss der Käufer schon mit handfesten Beweisen kommen. Und der Verkäufer bekommt auf jeden Fall Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Fraglich ist nur, wie PayPal mit diesen Richtlinien in der Praxis umgeht.

edit:
Habe mir eben auch durchgelesen, was Du im ersten Thread dazu geschrieben hast.
Mal ganz blöd gefragt: ist das USB-Kabel das der Käufer verwendet hat in Ordnung gewesen?

Wenn die USB-Ports auf der Rückseite nicht mehr funzen, so kann das auch durch eine Stoß beim Transport stammen. Wenn dabei eine Leiterbahn oder Lötstelle bricht, die den Port mit Strom versorgt, dann geht halt da nix meht. Das dürfte die übrigen Ports dann jedoch nicht tangieren. Das kann natürlich auch passieren, wenn man den USB-Stecker zu rabiat einsteckt.

A2Freak 17.01.2008 23:33

Zitat:

Zitat von ichbinderpicknicker (Beitrag 592472)
Aber das machen die nicht. Sehr kundenunfreundlich.

Wo ist das Problem, als Kunde eine Kaufquittung aufzubewahren? Nichts für ungut, ich kämpfe jeden Tag damit, daß unsere Kunden nicht wissen, wann sie ihr Handy bezogen haben. Dann sucht man teilweise erst mal wie blöd im System, weil viele Kunden nur ungefähre Angaben machen können.

Knicken - lochten - abheften dauert eine Minute... . ;)

ichbinderpicknicker 17.01.2008 23:48

Zitat:

Zitat von A2Freak (Beitrag 592510)
Wo ist das Problem, als Kunde eine Kaufquittung aufzubewahren? Nichts für ungut, ich kämpfe jeden Tag damit, daß unsere Kunden nicht wissen, wann sie ihr Handy bezogen haben. Dann sucht man teilweise erst mal wie blöd im System, weil viele Kunden nur ungefähre Angaben machen können.

Knicken - lochten - abheften dauert eine Minute... . ;)

ja nee genau. und dann den ganzen Sch**** auf Thermopapier drucken und nach ein paar Monaten ist die ganze Schrift weg. Toll!!! Aber das war jetzt offtopic!

Ich maile schon seit Tagen mit ihm herum, kommen zu keinem technischen Ergebnis. Meine Frau und ich haben den alten Rechner täglich benutzt, bis zum Tage als ich ihn bei Ebay reingestellt habe. Er lief ohne Probleme. Verkaufe nicht kaputtes!!!

Ich bin jedenfalls nicht bereit für irgendetwas aufzukommen. Habe mich denke ich bei Ebay richtig ausgedrückt (keine Gewährleistung oder Rücknahme), von Kaufbeleg war keine Rede. Außerdem bekomme ich erst 7 Tage nach Packetankunft die Auskunft eines Defektes...

Sonnenkind 17.01.2008 23:58

@simply
Zitat:

im Übrigen:
Wie alt ist der Rechner?
Ich frage weil ich klären will ob Du Garantie hast (freiwillig von medion) wie Du es nennst oder Gewährleistung. Die Begriffe gehen gern durcheinander.
Im Letzteren Fall ist der Kaufbeleg egal und Medion muß für Fehler haften, wenn ein Mangel vorlag. Diese rechte kannst Du dem Käufer abtreten
Versteh´ ich gleich zweifach nicht...
1. Was nützt Gewährleistung, daß Ding hat doch zunächst funktioniert?
2. Mit dem Kaufbeleg beweist Du doch nicht nur wann, sondern auch WO Du was gekauft hast. Das dürfte dem Hersteller (= evtl. Garantie) eher egal sein als dem Händler (=Gewährleistung)?

simply black 18.01.2008 00:05

geh zu Deiner Bank. Nimm ein Schreiben mit, in dem Du denen ausdrücklich untersagst, gutgeschriebenes Geld zurück zu buchen. Gib Deinem Sachbearbeiter das Schreiben. behalte eien Kopie davon. Sag denen, dass Du es ernst meinst.
Die Rechtsabteilung wird sich melden und Dir alles mögliche erzählen. Bleib hart, sag ihnen, das Du bei ihnen regress nimmst, falls sie es tun.
Sie dürfen nicht zurückbuchen!
Das ganze ist ein bischen kompliziert. vereinfacht: das sind eine ganze Menge unterschiedlicher Rechtsgrundlagen auf dem Weg des Geldes von Käufer über dessen Bank zu Deiner Bank zu Dir.
Niemand - und schon gar nicht Deine Bank - dasrf Dir Geld einfach so wieder weg nehmen.
Auch nicht PayPal!!
Sowas nennt sich verbotene Eigenmacht. Ist deren Problem, wer meint einen Anspruch zu haben, kann Dich ja ordentlich in Anspruch nehmen und ggf verklagen. Aber einfach wieder in Dein portemonai zu greifen ist nicht zulässig.

Für Interessierte:

Das Zurückholen von Kredikartengutschriften, PayPal oder Überweisungen ist rechtlich etwas komplexer. Das führt bisweilen bei Banken zu Verwirrung und überraschender Ahnungslosigkeit.

Denn: Zurückholen ist unzulässig, wenn das Geld gutgeschrieben ist.

Grundsätzlich begründet die Gutschrift auf dem Konto ein abstraktes Schuldversprechen der Empfängerbank zugunsten des Überweisungsempfängers. Die Zahlungsverpflichtung wird damit auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt, sodass die Empfängerbank (das ist die Bank des Überweisungsempfängers) mit Einwendungen gegenüber dem Überweisungsempfänger ausgeschlossen ist.

Ausnahmsweise wird ein Durchgriff in der Form eines Rückbuchungs- oder Stornorechts zugelassen, wenn es an einem wirksamen Überweisungsauftrag überhaupt fehlt. Das ist hier keinesfalls gegeben. Selbst wenn sich der Überweisende auf Geschäftsunfähigkeit beruft, begründet dies regelmäßig kein solches Durchgriffsrecht, da jedenfalls zwischen Empfängerbank und überweisender Bank ein verbindlicher Vertrag (Auftrag) vorliegt und das Bestehen eines gegenüber der überweisenden Bank verbindlichen Auftrags (des Überweisenden) nicht Geschäftsgrundlage des Auftrags ist, der der Empfängerbank von der überweisenden Bank erteilt wurde.

Für Kreditkartenzahlung oder PayPal gilt nichts andres.

simply black 18.01.2008 00:09

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 592535)
@simply


Versteh´ ich gleich zweifach nicht...
1. Was nützt Gewährleistung, daß Ding hat doch zunächst funktioniert?
2. Mit dem Kaufbeleg beweist Du doch nicht nur wann, sondern auch WO Du was gekauft hast. Das dürfte dem Hersteller (= evtl. Garantie) eher egal sein als dem Händler (=Gewährleistung)?

1. nach mehr als 2 jahren gar nichts. Vorher viel, wenn der Fehler bei Gefahrübergang angelegt war. In den 1. 6 Monaten wird das vermutet, danach muß TO das beweisen. Wenn aber Transportschaden oder Beschädugung ausgeschlossen ist, dann nutzt die sehr viel :-)

2. Das Ding ist nur ein Beleg für den Kauf, also den der Gewährleistung zugrunde liegenden Vertrag. Kannst Du genauso mit Mutti beweisen, wenn die dabei war.
Für eien freiwillige Garantie über Gewährleistung hinaus (zeitlich oder quantitativ), kann so ein Ding zur Voraussetzung gemacht werdebn, wenn das wirksam in den Garantiebedingungen festgelegt wurde.

Sonnenkind 18.01.2008 00:23

@simply black
Zitat:

geh zu Deiner Bank. Nimm ein Schreiben mit, in dem Du denen ausdrücklich untersagst, gutgeschriebenes Geld zurück zu buchen. Gib Deinem Sachbearbeiter das Schreiben. behalte eien Kopie davon. Sag denen, dass Du es ernst meinst.
Die Rechtsabteilung wird sich melden und Dir alles mögliche erzählen. Bleib hart, sag ihnen, das Du bei ihnen regress nimmst, falls sie es tun.
Sie dürfen nicht zurückbuchen!
Das muß ich ergänzen:
Bei Lastschriften müssen Sie zurückbuchen und Schecks können auch noch platzen, wenn sie schon gebucht sind. Das Ganze nennt sich Obligo und bedeutet nichts anders als "vorbehaltlich Geldeingang". Die Dinger werden nämlich im Voraus gutgeschrieben.
Deswegen lassen Banken Neukunden auch nicht unbeschränkt über eingezogene Lastschriften verfügen. Würden Deine Ausführungen zutreffen, könnten sie das ja risikolos tun.
Auch den Begriff der "Scheckreiterei" gäbe es gar nicht...;)

Sonnenkind 18.01.2008 00:26

Zitat:

Zitat von simply black (Beitrag 592540)
1. nach mehr als 2 jahren gar nichts. Vorher viel, wenn der Fehler bei Gefahrübergang angelegt war. In den 1. 6 Monaten wird das vermutet, danach muß TO das beweisen. Wenn aber Transportschaden oder Beschädugung ausgeschlossen ist, dann nutzt die sehr viel :-)

2. Das Ding ist nur ein Beleg für den Kauf, also den der Gewährleistung zugrunde liegenden Vertrag. Kannst Du genauso mit Mutti beweisen, wenn die dabei war.
Für eien freiwillige Garantie über Gewährleistung hinaus (zeitlich oder quantitativ), kann so ein Ding zur Voraussetzung gemacht werdebn, wenn das wirksam in den Garantiebedingungen festgelegt wurde.

zu 1.) Innerhalb 6 Monaten ist klar, aber dann...
zu 2.) Okay, das der Hersteller die Garantiebedingungen frei gestaltet und daher an Voraussetzungen knüpfen kann ist einleuchtend, danke!

simply black 18.01.2008 00:30

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 592548)
zu 1.) Innerhalb 6 Monaten ist klar, aber dann...

dreht sich die Beweislast um, mehr nicht. Immer noch haftet der Vk für alles, was nicht Beschädigung ist oder "normaler Verschleiß bei sachgerechter Nutzung" also Mangel oder Fehler. Nur Du mußt die Ursache beweisen. Kein Problem, passiert tagtäglich mit Erfolg.

Sonnenkind 18.01.2008 00:40

Zitat:

Zitat von simply black (Beitrag 592554)
dreht sich die Beweislast um, mehr nicht. Immer noch haftet der Vk für alles, was nicht Beschädigung ist oder "normaler Verschleiß bei sachgerechter Nutzung" also Mangel oder Fehler. Nur Du mußt die Ursache beweisen. Kein Problem, passiert tagtäglich mit Erfolg.

Ja, natürlich. Die Bestätigung des Verkäufers, daß das Teil völlig in Ordnung war, wird dem Händler wohl nicht bekannt. Er sagt ja, da war nix.

meshua 18.01.2008 00:51

Zitat:

Zitat von A2Freak (Beitrag 592510)
Wo ist das Problem[...] Dann sucht man teilweise erst mal wie blöd im System, weil viele Kunden nur ungefähre Angaben machen können.

Der Kunde ist doch Koenig und hat immer Recht. Ist das bei dir nicht so?

Gruesse, Torsten

ichbinderpicknicker 18.01.2008 06:55

Also er hat nun alles neu aufgespielt aber noch immer kein USB an der hinteren Seite.

Nun will er den ebay Käuferschutz informieren, damit er einen Teil des Kaufpreises für das Mainboard zurückbekommt.

Bin ich das Geld dann auch wieder los?

A2Freak 18.01.2008 07:21

Zitat:

Zitat von meshua (Beitrag 592560)
Der Kunde ist doch Koenig und hat immer Recht. Ist das bei dir nicht so?

Gruesse, Torsten

Damit ich meine Kunden wie Könige behandeln kann, brauche ich aber Informationen von ihm :lol:

meshua 18.01.2008 08:04

Zitat:

Zitat von A2Freak (Beitrag 592579)
Damit ich meine Kunden wie Könige behandeln kann, brauche ich aber Informationen von ihm :lol:

Nun, ihren Namen werden sie wohl wissen. Bereits anhand dieser Daten sollte eine History im System verfuegbar sein, die auch getaetigte Verkaeufe anzeigt*. Ob dies das System genuegt oder ob noch mehr Informationen benoetigt werden, ist wiederum eine Designfrage. Dem Kunden ist das "wurscht".

*Technische und rechtliche Vorgeben koennen dies einschraenken.

Gruesse, Torsten.

joki 18.01.2008 08:23

Tja der Kunde hat sich halt der Firma anzupassen. Nix gelernt.

Marketing bedeutet dem Kunden entgegen zu kommen und das muss auch jedes kleine Telefonmäuschen umsetzen. Leider herrscht da überwiegend noch ne selbstherrliche Ansichtsweise...:cry:

Bei irgendwelchen Vetragsabschlüssen werden seitenweise Daten gesammelt aber die dann zum Vorteil für den Kunden zu verwenden - nööö:cool:

Übrigens: hat einer von Euch schon mal dem Kundenservice!! von RWE ne Mail geschrieben. Die sind absolute Spitze! es kommt umgehend ne automatisierte Antwort mit einer Vorgangsnummer und das wars...

Kundenkommunikation? Häää??

baerlichkeit 18.01.2008 08:30

Nehmt es mir nicht übel, aber um noch kurz OT zu bleiben: vor allem bei Firmen wie Medion und Konsorten braucht man sich doch nicht wundern? Ist halt "Möglichst-billig" und fertig!
Ich habe für mein Dell Notebook mehr bezahlt als für vergleichbare Rechner, aber es steht auch am nächsten Tag international ein Techniker auf der Matte, der es repariert. Jüngst wurde mir ein neues DVD-Laufwerk ohne eine Frage zugeschickt, weil mein altes mit Rohlingen nicht klar kam... die Menschen müssen einfach lernen, dass sie bekommen, wofür sie bezahlen.

Zum Thema: so wie ich das verstanden habe, wird dir ja nicht einfach das Geld abgebucht, sondern du kannst auch noch Stellung beziehen. Man muss halt schauen was Ebay/Paypal daraus macht. Prinzipiell würde ich sagen, dass du recht hast. Der Kunde war zu dusselig den Schaden rechtzeitig anzugeben (Transportschaden) und du kannst hoffentlich mit Zeugen aussagen, dass er 100%ig funktioniert hat, beim Abschicken.

Viele Grüße
Andreas

iffi 18.01.2008 08:52

Zitat:

Zitat von ichbinderpicknicker (Beitrag 592472)
Ich habe eben auch in einem Forum gelesen, daß Medion auch anhand der Seriennummer des Gerätes erkennen kann wann das Gerät hergestellt wurde. Wenn der Kaufbeleg nun weg ist, kann Medion nun dieses Datum anstelle nehmen... kann.

Aber das machen die nicht. Sehr kundenunfreundlich.

Hallo,

das können die auf jedenfall.

Hast du den Rechner bei Aldi gekauft?

Dazu folgende Geschichte. An meinem Notebook (gekauft im Mai 2005, Rechnung nicht mehr auffindbar) hat ende letzten Jahres der DVD Brenner den Geist aufgegeben. Also bei Medion angerufen und die gleiche Auskunft bekommen wie du, keine Reparatur auf Garantie ohne Kassenbon. Da hatte ich genau so einen dicken Hals. Ich hab mir dann mit einem externen Laufwerk geholfen. Am Dienstag habe ich noch mal dort angerufen weil ich mir doch wieder ein Original Laufwerk einbauen wollte. Da sagt mir der freundliche Mensch am Telefon das mit der verlorenen Rechnung wär doch kein Problem, sie könnten anhand der Seriennummer feststellen wann es gekauft wurde (scheinbar ist es wichtig das es bei ALDI gekauft wurde, da hat er mehrfach nachgefragt). Ich soll es einpacken und es würde von DHL abgeholt, was auch gestern geschah. Die Reparatur auf Garantie wäre kein Problem.

Also, hartnackig bleiben und nerven.

Gruß iffi

ansisys 18.01.2008 09:04

Bevor das noch weiter abdriftet, der Verkauf erfolgte von privat an privat. Das bedeutet, der Käufer trägt das Transportrisiko. Der Käufer muß eine Schadensmeldung beim Transporteur abgeben.

Der Käufer hat den Rechner schon verändert, die Sache ist nicht mehr so wie verkauft, Gewährleistung und Haftung wurde auch ausgeschlossen. Mit der Schadensmeldung erst nach 1 Woche hat der Käufer wahrscheinlich seinen Regreßanspruch gegen den Versender verwirkt, das weiß ich nicht genau.

Du mußt überhaupt nichts, aber Du kannst. Schick den Typen mit dem Rechner nach Atelco, gibt es in jeder größeren Stadt. Die sollen ihn aufmachen und die USB-Kabel wieder auf die Platine stecken. Ich schätze mal, mehr ist nicht passiert. Ich habe bei der DHL schon grausige Dinge erlebt, die Pakete werden ordentlich durchgerüttelt. Das kostet 10 - 20 Euro.

Mehr kannst Du nicht tun, würde ich auch nicht.

Paypal gehört zu ebay. Paypal ist der größte Mist, denn das Recht hat immer der arme Käufer. Und paypal verdient wie ebay an allem. Das habe ich noch nie angeboten, werde ich auch nicht.

simply black 18.01.2008 09:47

Zitat:

Zitat von ichbinderpicknicker (Beitrag 592578)
Also er hat nun alles neu aufgespielt aber noch immer kein USB an der hinteren Seite.

Nun will er den ebay Käuferschutz informieren, damit er einen Teil des Kaufpreises für das Mainboard zurückbekommt.

Bin ich das Geld dann auch wieder los?

Lies meinen Beitrag dazu, dann weißt Du es.

Aber mal was technisches:
Der soll den USB Port im Bios wieder anschalten. Vermutlich ist durch das erstmalige völlige Trennen vom Strom erstmals klar geworden, dass die BiosBatterie leer war und das hat einen Reset auf Standardeinstellungen gemacht.

joki 18.01.2008 10:32

Hier gibt es den Thread zu den technischen Ansichten der Störung: http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...681#post592681 ;)

simply black 18.01.2008 18:06

Ich meine, ein dritter Thread wäre noch gut, zum versandtechnischen Aspekt, besser UPS oder DJL :lol:

Habe ich nicht gesehen, sorry.

A2Freak 18.01.2008 18:27

Zitat:

Zitat von meshua (Beitrag 592587)
Nun, ihren Namen werden sie wohl wissen. Bereits anhand dieser Daten sollte eine History im System verfuegbar sein, die auch getaetigte Verkaeufe anzeigt*. Ob dies das System genuegt oder ob noch mehr Informationen benoetigt werden, ist wiederum eine Designfrage. Dem Kunden ist das "wurscht".

*Technische und rechtliche Vorgeben koennen dies einschraenken.

Gruesse, Torsten.

Ist etwas OT, aber hast Du schon mal drüber nachgedacht, daß Namen gelegentlich öfter vorkommen? :lol: So ala "Mein Name ist Peter Meier, schauen Sie mal nach..."

Sonnenkind 18.01.2008 20:32

@Iffi
Zitat:

(scheinbar ist es wichtig das es bei ALDI gekauft wurde, da hat er mehrfach nachgefragt)
Jetzt sag nicht, daß Dich das ernsthaft überrascht. ALDI ist für Medion der Hauptvertriebsweg. Die hängen bei ALDI sowas von am Tropf.
Wenn ALDI heute den Lieferanten wechselt, war´s das mit Medion.
Die handeln sich mit ALDI sicher keinen Ärger ein, und deren Kulanz ist hinreichend bekannt.:top:

oskar13 18.01.2008 20:34

Interessant wäre zu wissen wie die Antworten ausfallen würden wenn der Käufer sich als erster gemeldet hätte und erzählt dass er einen defekten Computer gekauft hat.:?:

Sonnenkind 18.01.2008 21:01

Zitat:

Zitat von oskar13 (Beitrag 593066)
Interessant wäre zu wissen wie die Antworten ausfallen würden wenn der Käufer sich als erster gemeldet hätte und erzählt dass er einen defekten Computer gekauft hat.:?:

Interessant ja, aber vollkommen irrelevant...
Wir besprechen hier den "Fall" ja unter der Voraussetzung, daß er so stimmt.
Sollte der Fragesteller gelogen haben, sind die Antworten eh nutzlos, da unter falschen Voraussetzungen gegeben.

ichbinderpicknicker 18.01.2008 22:13

Also er hat mir jetzt eine PayPal Konflikt auf den Hals geschickt. Mein PayPal Konto wurde belastet und bleibt es auch bis zur endgültigen Klärung.
Ich habe jetzt mein Herz ausgeschüttet bei PayPal. Mal sehen was nun passiert.

Ich habe zwar eine PayPal Zahlung akzeptiert, jedoch ist diese nicht Bestandteil der Ebay Auktion. PayPal war so nur Mittel für eine gewöhnliche Überweisung...

Ich denke, daß der PayPal Käuferschutz nicht klappen könnte denn in den Bestimmungen steht folgendes zur Anspruchsberechtigung:

3.2 Der Artikel ist für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert.

Ob ein Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist, können Sie auf der eBay-Artikelseite sehen. Dort finden Sie im Feld "Sicher kaufen" im oberen Bereich der Seite einen Hinweis, wenn der Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist.


Na mal Abwarten.

simply black 18.01.2008 22:45

Zitat:

Zitat von oskar13 (Beitrag 593066)
Interessant wäre zu wissen wie die Antworten ausfallen würden wenn der Käufer sich als erster gemeldet hätte und erzählt dass er einen defekten Computer gekauft hat.:?:

Zitat:

Zitat von oskar13 (Beitrag 593066)
Dee fünf Dee- Besser denn je
.. und die Alpha, sie macht immer mehr Spass:

so etwa ? :lol:

genauso, nur mit den Empfehlungen auf Hinweise in der anderen Richtung zu achten? Was ist daran witzig?

HeinS 18.01.2008 23:08

Na ja, wenn jemand einen halben PC kauft ( war doch so?) und ihn selber komplettiert, kann man als (Privat)-Verkäufer erst recht keine Garantie übernehmen. Der Käufer kann schließlich einen Fehler beim Zusammenbau gemacht haben.
Allerdings hätte ich auch das Gefühl, der Käufer will auf meine Kosten den PC komplett machen. Dass der Defekt aus dem Grund nur vorgeschoben wird.
Ich könnte mir aber auch vorstellen, den PC zurückzunehmen, um Streitereien aus dem Weg zu gehen.
Aus Prinzip würde ich keinen Pfennig zahlen, nur die komplette Rücknahme würde ich eventuell anbieten.

ichbinderpicknicker 18.01.2008 23:28

Das denke ich auch.

Ich habe jetzt über PayPal mein Recht als Verkäuferschutz beantragt. Nun wird sich PayPal drum kümmern. Das mein PayPalKonto belastet wird finde ich dabei nicht so toll. Denke aber daß die mein Girokonto in Ruhe lassen und nix abbuchen werden.

Ich fühle mich jedoch eindeutig im Recht!!! Rechner war zum Aufrüsten (ja ein halber PC :D), er kann ja einen fehler gemacht haben. Im Gebot steht das der Rechner gebraucht + technisch i.O. war und es ein Privatverkauf ist. Daher keine Rücknahme oder Umtausch!

Jens N. 19.01.2008 01:26

Zitat:

Zitat von ichbinderpicknicker (Beitrag 593144)
Im Gebot steht das der Rechner gebraucht + technisch i.O. war und es ein Privatverkauf ist. Daher keine Rücknahme oder Umtausch!

Das Problem ist nur: das kannst du zehnmal und in bildschirmgroßen Lettern ins Angebot schreiben - wenn der angebotene Artikel zum Zeitpunkt des Verkaufs einen (versteckten) Mangel aufweist, dann spielt es keine Rolle ob Privatverkauf oder was auch immer.

Bitte nicht falsch verstehen: ich glaube dir, daß die Sachen i.o. waren (und gehe auch eher von einem Anwenderfehler auf der anderen Seite aus), aber es ist nicht zielführend, sich auf diesen Passus in der Auktionsbeschreibung zu berufen. Davon abgesehen musst du hier niemanden von irgendwas überzeugen (sorry, manchmal wirkt es so, ist aber völlig unnötig - sich hier wie/wofür auch immer zu rechtfertigen ist falsch investierte Energie).

Ich denke es könnte aber noch etwas bringen, zusammen mit dem Käufer nach einer Lösung für das Problem zu suchen. Dafür wurden ja einige Tips gegeben. Dabei hängt es natürlich (leider) auch von der Kooperationsbereitschaft und auch dem Sachverstand des Handelspartners ab.


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