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Käuferschutz bei Ebay
Sorry, daß ich Euch schon wieder mit einem Tread nerve, aber irgendwie ist diese Woche sehr beschissen:
Ich habe einen Rechner bei Ebay verkauft. Dieser war voll funktionstüchtig beim Versand. Das versichere ich eidesstattlich. Nun steht der Rechner beim Käufer und es soll ein Schaden am Mainboard vorhanden sein. Er hat das aber zu spät gemeldet (erst nach 7 Tagen), nun kann die Post sich zurücklehnen, da wir den Versand dafür nicht mehr verantwortlich machen können. Ich habe vom Kauf den Beleg leider nicht mehr, daher habe ich mich beim Gebot abgesichert. Keine Gewährleistung oder Rücknahme. Steht so im Angebot. Da aber noch Garantie ist, sagt Medion, ohne Kaufbeleg keine Garantie, auch nicht wenn ich mich damals bei Medion registriert habe... Pech. Nun will er den Käuferschutz bei Ebay oder PayPal (damit hatte er bezahlt) nutzen. Habe ich als Verkäufer was zu befürchten? Ich habe ja nichts verkehrt gemacht... |
Wenn Du Gewährleistung ausgeschlossen hast und Du Zeugen für die volle Funktionsfähigkeit bei Absendung hast, mußt Du das Teil nicht zurücknehmen.
Wenn es ein Transportschaden ist, haftest Du auch nicht in jedem Falle. Hängt zum einen davon ab, wo Erfüllungsort ist und zum anderen selbst wenn der bei ihm ist, ob er Dir Deine Rechte ggü dem Transportunternehmen durch die späte Meldung beschnitten hat. im Übrigen: Wie alt ist der Rechner? Ich frage weil ich klären will ob Du Garantie hast (freiwillig von medion) wie Du es nennst oder Gewährleistung. Die Begriffe gehen gern durcheinander. Im Letzteren Fall ist der Kaufbeleg egal und Medion muß für Fehler haften, wenn ein Mangel vorlag. Diese rechte kannst Du dem Käufer abtreten, Ist dann auch sein Problem. |
Hi,
verkauft und Bezahlung via Paypal zugelassen? Das sind jetzt nur Halbwahrheiten, die vielleicht gar nix bedeuten. Aber ich habe schon viele Horrorgeschichten gelesen von Verkäufern, denen dann erst mal (der Käuferschutz steht bei Paypal an oberster Stelle) das Geld wieder abgezogen wurde, dass ich auf eine Bezahlung damit völlig verzichte (bei meinen Verkäufen)... und dann heißt es: Geld wieder einsammeln... Ich wünsche dir viel Glück, musst halt abwarten, was er macht. Grüße Andreas |
Zitat:
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Übrigens:
hier: https://www.paypal.com/de/cgi-bin/we...BPInfo-outside und hier: https://www.paypal.com/de/cgi-bin/we...ellers-outside steht, was Paypal dazu sagt... |
Das mit Medion würde ich an Deiner Stelle nochmal aufgreifen. Hatte schon einige Male mit deren Service zu tun und da gabs nie Probleme. OK, bei ner freiwilligen Garantie können Sie solche Vorgaben machen. Aber wozu registriert man sich denn als Kunde? Zudem können sie anhand der Seriennummer des Computers genau sehen, wann das Ding gebaut wurde und im Zweifel das Herstellungsdatum nehmen. Wenn Du das Teil bei Aldi gekauft hast, sollte auch bekannt sein, bei welcher Aktion der Rechner angeboten wurde, was ebenfalls das Kaufdatum ermitteln läßt.
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Ich habe eben auch in einem Forum gelesen, daß Medion auch anhand der Seriennummer des Gerätes erkennen kann wann das Gerät hergestellt wurde. Wenn der Kaufbeleg nun weg ist, kann Medion nun dieses Datum anstelle nehmen... kann.
Aber das machen die nicht. Sehr kundenunfreundlich. |
Das ist eine saublöde Situation!
Der Käufer ist aber m.E. nicht ganz unschuldig, da er eine wichtige Frist verstreichen lassen hat. Die noch ungeklärte Frage ist m.E.: wodurch kam es denn zu dem Schaden? Wenn das beim Versand passiert sein sollte, kann ich mir kaum vorstellen, dass Medion - selbst wenn eine Rechnung da wäre - dafür aufkommt! :roll: |
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Bleib da hartnäckig!!!! Normalerweise ist es für einen Hersteller/Händler heutzutage kein Problem mehr herauszubekommen, ob ein Gerät noch Garantie / Gewährleistung hat oder nicht. Es werden doch genug Daten gespeichert - eher zu viele als zu wenig. Die sind meist nur zu bequem. Hätten am liebsten den kompletten Schriftverkehr per mail, velangen aber von uns, dass wir nen winzigen Kassenzettel jahrelang so aufbewahren, dass er jederzeit auffindbar und lesbar ist. Bei Gewährleistung (gesetzliche Vorgabe) brauchst eh keinen Kassenzettel. Bei Garantie (freiwillige Herstellerleistung) danach zu verlangen, ist heutzutage reine Schikane. edit: Kannst Du irgendwie belegen, dass der PC es vor dem Versand noch einwandfrei getan hat? z.B. Durch ne gebrannte CD/DVD oder irgendetwas, das ein Datum enthält und klar von diesem Rechner stammt. Gut wäre gewesen, wenn Du ne Systemanalyse gemacht und ausgedruckt hättest, die klar belegt, dass der Rechner beim Versand in Ordnung war. Wenn es sich tatsächlich um einen Transportschaden handelt, so hat der Kunde das Problem, wenn er den Schaden nicht rechtzeitig reklamiert. |
Ich kenne den Käuferschutz bisher nur aus Käufersicht, welche Konsequenzen ein Verkäufer zu befürchten hat, weiß ich daher nicht. In meinen Fällen hatten die Käufer glaube ich keine großen Chancen (ich war aber auch einfach im Recht), bzw. sie haben sich IMO auch nicht wirklich groß dagegen gewehrt (wohlweißlich?). Das war aber auch der normale Käuferschutz und nicht der von Paypal.
Sollte es dazu kommen, daß der Käufer den Käuferschutz einschaltet, solltest du erstmal sachlich wiederholen, was du hier geschrieben hast und z.B. auch auf die Versäumnisse der Reklamation beim Logistiker hinweisen (gibt es denn Hinweise, daß der Schaden beim Versand passiert sein könnte, also z.B. defekte Umverpackung o.ä.?). Ggf. auch einen Anwalt befragen. Vorher würde ich jedoch möglichst eine gütliche Einigung anstreben und auch z.B. alle anderen Möglichkeiten (Inkompatibilitäten, Fehlkonfigurationen durch den Käufer usw. - Computer sind nunmal nicht ganz unkompliziert) auszuschließen versuchen. Es geht doch um diese Geschichte, oder? Andere Möglichkeit: er war beim Umbau/Aufbau des Rechners nicht geerdet und hat über statische Aufladung was zerstört usw. Da gibt es so viele mögliche Fehlerquellen... |
Ich habe mir das eben mal durchgelesen, was PayPal dazu schreibt.
Die glauben nicht unbedingt jeden Mist. Da muss der Käufer schon mit handfesten Beweisen kommen. Und der Verkäufer bekommt auf jeden Fall Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Fraglich ist nur, wie PayPal mit diesen Richtlinien in der Praxis umgeht. edit: Habe mir eben auch durchgelesen, was Du im ersten Thread dazu geschrieben hast. Mal ganz blöd gefragt: ist das USB-Kabel das der Käufer verwendet hat in Ordnung gewesen? Wenn die USB-Ports auf der Rückseite nicht mehr funzen, so kann das auch durch eine Stoß beim Transport stammen. Wenn dabei eine Leiterbahn oder Lötstelle bricht, die den Port mit Strom versorgt, dann geht halt da nix meht. Das dürfte die übrigen Ports dann jedoch nicht tangieren. Das kann natürlich auch passieren, wenn man den USB-Stecker zu rabiat einsteckt. |
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Knicken - lochten - abheften dauert eine Minute... . ;) |
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Ich maile schon seit Tagen mit ihm herum, kommen zu keinem technischen Ergebnis. Meine Frau und ich haben den alten Rechner täglich benutzt, bis zum Tage als ich ihn bei Ebay reingestellt habe. Er lief ohne Probleme. Verkaufe nicht kaputtes!!! Ich bin jedenfalls nicht bereit für irgendetwas aufzukommen. Habe mich denke ich bei Ebay richtig ausgedrückt (keine Gewährleistung oder Rücknahme), von Kaufbeleg war keine Rede. Außerdem bekomme ich erst 7 Tage nach Packetankunft die Auskunft eines Defektes... |
@simply
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1. Was nützt Gewährleistung, daß Ding hat doch zunächst funktioniert? 2. Mit dem Kaufbeleg beweist Du doch nicht nur wann, sondern auch WO Du was gekauft hast. Das dürfte dem Hersteller (= evtl. Garantie) eher egal sein als dem Händler (=Gewährleistung)? |
geh zu Deiner Bank. Nimm ein Schreiben mit, in dem Du denen ausdrücklich untersagst, gutgeschriebenes Geld zurück zu buchen. Gib Deinem Sachbearbeiter das Schreiben. behalte eien Kopie davon. Sag denen, dass Du es ernst meinst.
Die Rechtsabteilung wird sich melden und Dir alles mögliche erzählen. Bleib hart, sag ihnen, das Du bei ihnen regress nimmst, falls sie es tun. Sie dürfen nicht zurückbuchen! Das ganze ist ein bischen kompliziert. vereinfacht: das sind eine ganze Menge unterschiedlicher Rechtsgrundlagen auf dem Weg des Geldes von Käufer über dessen Bank zu Deiner Bank zu Dir. Niemand - und schon gar nicht Deine Bank - dasrf Dir Geld einfach so wieder weg nehmen. Auch nicht PayPal!! Sowas nennt sich verbotene Eigenmacht. Ist deren Problem, wer meint einen Anspruch zu haben, kann Dich ja ordentlich in Anspruch nehmen und ggf verklagen. Aber einfach wieder in Dein portemonai zu greifen ist nicht zulässig. Für Interessierte: Das Zurückholen von Kredikartengutschriften, PayPal oder Überweisungen ist rechtlich etwas komplexer. Das führt bisweilen bei Banken zu Verwirrung und überraschender Ahnungslosigkeit. Denn: Zurückholen ist unzulässig, wenn das Geld gutgeschrieben ist. Grundsätzlich begründet die Gutschrift auf dem Konto ein abstraktes Schuldversprechen der Empfängerbank zugunsten des Überweisungsempfängers. Die Zahlungsverpflichtung wird damit auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt, sodass die Empfängerbank (das ist die Bank des Überweisungsempfängers) mit Einwendungen gegenüber dem Überweisungsempfänger ausgeschlossen ist. Ausnahmsweise wird ein Durchgriff in der Form eines Rückbuchungs- oder Stornorechts zugelassen, wenn es an einem wirksamen Überweisungsauftrag überhaupt fehlt. Das ist hier keinesfalls gegeben. Selbst wenn sich der Überweisende auf Geschäftsunfähigkeit beruft, begründet dies regelmäßig kein solches Durchgriffsrecht, da jedenfalls zwischen Empfängerbank und überweisender Bank ein verbindlicher Vertrag (Auftrag) vorliegt und das Bestehen eines gegenüber der überweisenden Bank verbindlichen Auftrags (des Überweisenden) nicht Geschäftsgrundlage des Auftrags ist, der der Empfängerbank von der überweisenden Bank erteilt wurde. Für Kreditkartenzahlung oder PayPal gilt nichts andres. |
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2. Das Ding ist nur ein Beleg für den Kauf, also den der Gewährleistung zugrunde liegenden Vertrag. Kannst Du genauso mit Mutti beweisen, wenn die dabei war. Für eien freiwillige Garantie über Gewährleistung hinaus (zeitlich oder quantitativ), kann so ein Ding zur Voraussetzung gemacht werdebn, wenn das wirksam in den Garantiebedingungen festgelegt wurde. |
@simply black
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Bei Lastschriften müssen Sie zurückbuchen und Schecks können auch noch platzen, wenn sie schon gebucht sind. Das Ganze nennt sich Obligo und bedeutet nichts anders als "vorbehaltlich Geldeingang". Die Dinger werden nämlich im Voraus gutgeschrieben. Deswegen lassen Banken Neukunden auch nicht unbeschränkt über eingezogene Lastschriften verfügen. Würden Deine Ausführungen zutreffen, könnten sie das ja risikolos tun. Auch den Begriff der "Scheckreiterei" gäbe es gar nicht...;) |
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zu 2.) Okay, das der Hersteller die Garantiebedingungen frei gestaltet und daher an Voraussetzungen knüpfen kann ist einleuchtend, danke! |
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Gruesse, Torsten |
Also er hat nun alles neu aufgespielt aber noch immer kein USB an der hinteren Seite.
Nun will er den ebay Käuferschutz informieren, damit er einen Teil des Kaufpreises für das Mainboard zurückbekommt. Bin ich das Geld dann auch wieder los? |
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*Technische und rechtliche Vorgeben koennen dies einschraenken. Gruesse, Torsten. |
Tja der Kunde hat sich halt der Firma anzupassen. Nix gelernt.
Marketing bedeutet dem Kunden entgegen zu kommen und das muss auch jedes kleine Telefonmäuschen umsetzen. Leider herrscht da überwiegend noch ne selbstherrliche Ansichtsweise...:cry: Bei irgendwelchen Vetragsabschlüssen werden seitenweise Daten gesammelt aber die dann zum Vorteil für den Kunden zu verwenden - nööö:cool: Übrigens: hat einer von Euch schon mal dem Kundenservice!! von RWE ne Mail geschrieben. Die sind absolute Spitze! es kommt umgehend ne automatisierte Antwort mit einer Vorgangsnummer und das wars... Kundenkommunikation? Häää?? |
Nehmt es mir nicht übel, aber um noch kurz OT zu bleiben: vor allem bei Firmen wie Medion und Konsorten braucht man sich doch nicht wundern? Ist halt "Möglichst-billig" und fertig!
Ich habe für mein Dell Notebook mehr bezahlt als für vergleichbare Rechner, aber es steht auch am nächsten Tag international ein Techniker auf der Matte, der es repariert. Jüngst wurde mir ein neues DVD-Laufwerk ohne eine Frage zugeschickt, weil mein altes mit Rohlingen nicht klar kam... die Menschen müssen einfach lernen, dass sie bekommen, wofür sie bezahlen. Zum Thema: so wie ich das verstanden habe, wird dir ja nicht einfach das Geld abgebucht, sondern du kannst auch noch Stellung beziehen. Man muss halt schauen was Ebay/Paypal daraus macht. Prinzipiell würde ich sagen, dass du recht hast. Der Kunde war zu dusselig den Schaden rechtzeitig anzugeben (Transportschaden) und du kannst hoffentlich mit Zeugen aussagen, dass er 100%ig funktioniert hat, beim Abschicken. Viele Grüße Andreas |
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das können die auf jedenfall. Hast du den Rechner bei Aldi gekauft? Dazu folgende Geschichte. An meinem Notebook (gekauft im Mai 2005, Rechnung nicht mehr auffindbar) hat ende letzten Jahres der DVD Brenner den Geist aufgegeben. Also bei Medion angerufen und die gleiche Auskunft bekommen wie du, keine Reparatur auf Garantie ohne Kassenbon. Da hatte ich genau so einen dicken Hals. Ich hab mir dann mit einem externen Laufwerk geholfen. Am Dienstag habe ich noch mal dort angerufen weil ich mir doch wieder ein Original Laufwerk einbauen wollte. Da sagt mir der freundliche Mensch am Telefon das mit der verlorenen Rechnung wär doch kein Problem, sie könnten anhand der Seriennummer feststellen wann es gekauft wurde (scheinbar ist es wichtig das es bei ALDI gekauft wurde, da hat er mehrfach nachgefragt). Ich soll es einpacken und es würde von DHL abgeholt, was auch gestern geschah. Die Reparatur auf Garantie wäre kein Problem. Also, hartnackig bleiben und nerven. Gruß iffi |
Bevor das noch weiter abdriftet, der Verkauf erfolgte von privat an privat. Das bedeutet, der Käufer trägt das Transportrisiko. Der Käufer muß eine Schadensmeldung beim Transporteur abgeben.
Der Käufer hat den Rechner schon verändert, die Sache ist nicht mehr so wie verkauft, Gewährleistung und Haftung wurde auch ausgeschlossen. Mit der Schadensmeldung erst nach 1 Woche hat der Käufer wahrscheinlich seinen Regreßanspruch gegen den Versender verwirkt, das weiß ich nicht genau. Du mußt überhaupt nichts, aber Du kannst. Schick den Typen mit dem Rechner nach Atelco, gibt es in jeder größeren Stadt. Die sollen ihn aufmachen und die USB-Kabel wieder auf die Platine stecken. Ich schätze mal, mehr ist nicht passiert. Ich habe bei der DHL schon grausige Dinge erlebt, die Pakete werden ordentlich durchgerüttelt. Das kostet 10 - 20 Euro. Mehr kannst Du nicht tun, würde ich auch nicht. Paypal gehört zu ebay. Paypal ist der größte Mist, denn das Recht hat immer der arme Käufer. Und paypal verdient wie ebay an allem. Das habe ich noch nie angeboten, werde ich auch nicht. |
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Aber mal was technisches: Der soll den USB Port im Bios wieder anschalten. Vermutlich ist durch das erstmalige völlige Trennen vom Strom erstmals klar geworden, dass die BiosBatterie leer war und das hat einen Reset auf Standardeinstellungen gemacht. |
Hier gibt es den Thread zu den technischen Ansichten der Störung: http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...681#post592681 ;)
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Ich meine, ein dritter Thread wäre noch gut, zum versandtechnischen Aspekt, besser UPS oder DJL :lol:
Habe ich nicht gesehen, sorry. |
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@Iffi
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Wenn ALDI heute den Lieferanten wechselt, war´s das mit Medion. Die handeln sich mit ALDI sicher keinen Ärger ein, und deren Kulanz ist hinreichend bekannt.:top: |
Interessant wäre zu wissen wie die Antworten ausfallen würden wenn der Käufer sich als erster gemeldet hätte und erzählt dass er einen defekten Computer gekauft hat.:?:
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Wir besprechen hier den "Fall" ja unter der Voraussetzung, daß er so stimmt. Sollte der Fragesteller gelogen haben, sind die Antworten eh nutzlos, da unter falschen Voraussetzungen gegeben. |
Also er hat mir jetzt eine PayPal Konflikt auf den Hals geschickt. Mein PayPal Konto wurde belastet und bleibt es auch bis zur endgültigen Klärung.
Ich habe jetzt mein Herz ausgeschüttet bei PayPal. Mal sehen was nun passiert. Ich habe zwar eine PayPal Zahlung akzeptiert, jedoch ist diese nicht Bestandteil der Ebay Auktion. PayPal war so nur Mittel für eine gewöhnliche Überweisung... Ich denke, daß der PayPal Käuferschutz nicht klappen könnte denn in den Bestimmungen steht folgendes zur Anspruchsberechtigung: 3.2 Der Artikel ist für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert. Ob ein Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist, können Sie auf der eBay-Artikelseite sehen. Dort finden Sie im Feld "Sicher kaufen" im oberen Bereich der Seite einen Hinweis, wenn der Artikel für den PayPal-Käuferschutz qualifiziert ist. Na mal Abwarten. |
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genauso, nur mit den Empfehlungen auf Hinweise in der anderen Richtung zu achten? Was ist daran witzig? |
Na ja, wenn jemand einen halben PC kauft ( war doch so?) und ihn selber komplettiert, kann man als (Privat)-Verkäufer erst recht keine Garantie übernehmen. Der Käufer kann schließlich einen Fehler beim Zusammenbau gemacht haben.
Allerdings hätte ich auch das Gefühl, der Käufer will auf meine Kosten den PC komplett machen. Dass der Defekt aus dem Grund nur vorgeschoben wird. Ich könnte mir aber auch vorstellen, den PC zurückzunehmen, um Streitereien aus dem Weg zu gehen. Aus Prinzip würde ich keinen Pfennig zahlen, nur die komplette Rücknahme würde ich eventuell anbieten. |
Das denke ich auch.
Ich habe jetzt über PayPal mein Recht als Verkäuferschutz beantragt. Nun wird sich PayPal drum kümmern. Das mein PayPalKonto belastet wird finde ich dabei nicht so toll. Denke aber daß die mein Girokonto in Ruhe lassen und nix abbuchen werden. Ich fühle mich jedoch eindeutig im Recht!!! Rechner war zum Aufrüsten (ja ein halber PC :D), er kann ja einen fehler gemacht haben. Im Gebot steht das der Rechner gebraucht + technisch i.O. war und es ein Privatverkauf ist. Daher keine Rücknahme oder Umtausch! |
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Bitte nicht falsch verstehen: ich glaube dir, daß die Sachen i.o. waren (und gehe auch eher von einem Anwenderfehler auf der anderen Seite aus), aber es ist nicht zielführend, sich auf diesen Passus in der Auktionsbeschreibung zu berufen. Davon abgesehen musst du hier niemanden von irgendwas überzeugen (sorry, manchmal wirkt es so, ist aber völlig unnötig - sich hier wie/wofür auch immer zu rechtfertigen ist falsch investierte Energie). Ich denke es könnte aber noch etwas bringen, zusammen mit dem Käufer nach einer Lösung für das Problem zu suchen. Dafür wurden ja einige Tips gegeben. Dabei hängt es natürlich (leider) auch von der Kooperationsbereitschaft und auch dem Sachverstand des Handelspartners ab. |
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