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Kamishi 14.06.2007 03:11

Fotoversicherung p&p zahl nicht - Hilfe
 
Suche:
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Keywords:
Foto, Versicherung, Fotoversicherung, Schaden, Schadensfall, Probleme, Geld, P & P Pergande & Pöthe GmbH, Rueckerstattung, Diebstahl, Einbruch
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Hallo zusammen,

Ich weiss, es gibt schon Fotoversicherungsbeitraege - aber hier eine spezielle Frage - Hilfebitte:

Folgendes ist passiert:

Ich habe Anfang dieses Jahres (2007) bei der Fotoversicherung P & P Pergande & Pöthe GmbH eine Versicherung fuer meine digitale Spiegelreflexausruestung fuer ein Jahr abgeschlossen.
Dafuer auch alle Seriennummern, Kaufbelege + eine detailierte Auflistung an die Versicherung gesand.

Im April 2007 kam es dann zu einem Autoaufbruch mit folgenden Begleitumstaenden:

1. Wir waren auf einem kurzen Einkauf in einem Supermarkt (ca. 10 min.) - Foodtown in Auckland (grosses Einkaufszentrum)
2. Das Auto parkte direkt vor der Einkaufshalle - ca 50m Abstand
3. Der Parkplatz wurde Viedoueberwacht
4. Mein Rucksack befand sich in im Fussraum der Ruecksitzbank - Es war ein Lowprorucksack - Fotorucksack unten, normaler Rucksack oben (wer nicht professioneller Fotograf ist erkennt den nicht als Fotorucksack)
5. Das Auto wahr ein Kombi

6. Wir haben nach dem Einbruch soffort die Polizei gerufen - diese hat auch Fingerabdrucke genommen und wir haben einen Polizeibericht
7. Mein Reisepass wurde 2 Tage spaeter in einem gestohlenen Wagen gefunden (von der Fotoausruestung nur eine Abdeckkappe)

Der Schadensfall wurde soffort gemeldet.. ich musste allerdings ueber 10 mal Anrufen und 2 Monate warten, bis er endgueltig bearbeitet wurde!

Heute kam der abschlaegige Bescheid, das die Versicherung nicht zahlt, da hier grobe Fahrlaessigkeit vorliegt (die Fototasche haette ihrer Auffassung nach in einem Festumschlossenen Behaelter nicht einsehbar im Auto liegen muessen)

Problem:
Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz - und der Fussraum wahr noch das Beste
Fest umschlossener Behaelter in einem Auto und darin die Fotoausruestung? die wollen einen Tresor.. :roll: - das ist laecherlich..
- im ernst was soll das den sein - muss ich meinen Mietwagen mit Plastigkisten auskleiden?

Ausserdem wurde mir die Versicherungs gekuendigt, da ich ja grobe Fahrlaessigkeit begangen habe (ihrer auffassung nach)
- unnoetig anzumerken, dass das Ganze noch in einem unverschaemten Ton geschrieben wurde..

HILFE
Die Asruestung war eine essentielle Verdienstgrundlage und ich habe keine Mittel, diese zu ersetzen - kennt sich irgendwer mit der Rechtslage aus - oder hatte schon aehnliche Faelle?
Gibt es Optionen die ich noch ergreifen kann?

Gruesse aus Neuseeland
Christoph

cabal 14.06.2007 07:01

Ich hab keinerlei Erfahrung damit - das die Versicherung das als grob fahrläßig einstuft kann ich irgendwie schon nachvollziehen. Um einen Gang zum Anwalt wirst Du wohl nicht herum kommen. Könnte mir gut vorstellen das Du gegen die Versicherung klagen mußt um sie von ihrer Einschätzung abzubringen. Gab es keinen nicht-einsehbaren Kofferraum??
Grüße Michael

Dimagier_Horst 14.06.2007 07:41

Zitat:

Zitat von Kamishi (Beitrag 505086)
wer nicht professioneller Fotograf ist erkennt den nicht als Fotorucksack

Ein Profi unter den Dieben erkennt auch Fotorucksäcke, ohne professioneller Fotograf zu sein. Der Laie unter den Dieben nimmt Rücksäcke und Jacken und Taschen grundsätzlich mit, ist meistens was drin.....

Zitat:

Zitat von Kamishi (Beitrag 505086)
Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz

Dann hättest Du eine Limousine mieten sollen oder den Fotorucksack mitnehmen müssen....

AlexDragon 14.06.2007 08:01

Hallo,

also meiner Meinung nach, kommst Du um einen Gang zum RA nicht drum herum und ganz ehrlich sehe ich die Sachlage sehr skeptisch - Sorry, wenn ich nichts besseres sagen kann und außerdem gibt es auch Kombies, die hinten eine Abdeckung haben !

LG

Alex

John Doe 14.06.2007 08:25

Hallo zusammen,

sehe ich ähnlich, ein Rechtsstreit ist da zu 99% sicher. Wenn die Versicherung sich auf diesen Standpunkt stellt und auch erst in 2007 abgeschlossen wurde, kann man schon fast davon ausgehen, dass im Kleingedruckten jede Menge Haftungsausschlüsse aufgezeigt werden, damit die Versicherung bloß nichts bezahlen muß :evil:.

Bevor man zum Rechtsanwalt geht, sollte man also erstmal akribisch seinen Vertrag lesen, das kann einem eine Menge Geld sparen. Steht das mit dem abschließbaren Behältnis im Vertrag, kann man sich den Weg zum Anwalt sparen. Ob das alles Rechtens ist, steht auf einem anderen Papier.


Gruß Uwe

pumapaul 14.06.2007 08:38

Zitat:

Zitat von John Doe (Beitrag 505111)
... kann man sich den Weg zum Anwalt sparen. Ob das alles Rechtens ist, steht auf einem anderen Papier.

Also doch zum Anwalt, oder?

RainerV 14.06.2007 08:51

Ich gehe mal davon aus, daß Du die Foto-ASSekuranz abgeschlossen hast. Und da heißt es in den Bedingungen:
"4.1.2. die versicherten Sachen müssen sich in
einem festumschlossenen und von außen
nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum
des Fahrzeuges befinden"

Und das hast Du halt nicht beachtet. Aber prüfe nochmal die Bedingungen, die Deinem Vertrag zugrundeliegen. Vielleicht steht da ja noch was anderes drin. Wenn aber auch bei Dir dieser Absatz gint, dann galube ich nicht, daß Dir da ein Rechtsanwalt helfen kann.

Sorry.
Rainer

fmerbitz 14.06.2007 08:54

Zitat:

Zitat von RainerV (Beitrag 505117)
Ich gehe mal davon aus, daß Du die Foto-ASSekuranz abgeschlossen hast. Und da heißt es in den Bedingungen:
"4.1.2. die versicherten Sachen müssen sich in
einem festumschlossenen und von außen
nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum
des Fahrzeuges befinden"

Weiss eigentlich jemand ob der Kofferraum eines Kombis oder sogar eines SUVs als "fest umschlossen" anerkannt wird?

Somnium 14.06.2007 09:26

Zitat:

Zitat von fmerbitz (Beitrag 505120)
Weiss eigentlich jemand ob der Kofferraum eines Kombis oder sogar eines SUVs als "fest umschlossen" anerkannt wird?

Ich denke, wenn dann gehts um jeden Kofferraum. Bei meinem Renault Megane Coupe (der effektiv ein Handschuhfach als Kofferraum hatte, dafür aber nicht einsehbar - bzw, niemand hätte geglaubt das da hinten überhaupt ein Kofferraum ist ;) ) wäre man auch wenn man einmal im Auto ist durch umklappen der Sitze an alles rangekommen.
Bei meinem Citroen Picasso (Minivan, Kofferraum durch Hutablage verdeckt und nicht einsehbar) kann man Wahlweise die Sitze umklappen oder die Hutablage rausnehmen um von innen dran zu kommen.. In beiden Autos also Problemlos möglich. Ob das Auto ansich als fest verschlossen gilt ist die Frage die ich da interessant finde, egal welcher Typ.

Wenn man von Innen garnicht rankommen darf, dann bleibt eigentlich nur ein Pickup mit feste verschlossenem Stahldeckel auf der Ladefläche. :roll:

topaxx 14.06.2007 09:45

Da ich gerade auch dabei bin, meine Sachen bei P&P zu versichern, habe ich mir die Bedingungen natürlich auch genau durchgelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass auch ein Kombi-Kofferraum natürlich fest umschlossen ist (i.d.R. Glas und Stahl). Nicht einsehbar ist er alleine dadurch, dass man die Laderaumabdeckung schließt. Diese muss (und kann) m. E. nicht fest umschließen.

Für den Threadstarter sehe ich eigentlich kaum eine Chance auf ein glückliches Ende. Es wurde eine im Vertrag explizit genannte Voraussetzung zur Erhaltung des Versicherungsschutzes nicht eingehalten. Du hast doch sicher den Rucksack mittels Jacke oder Decke vor fremden Blicken geschützt. oder? ;) Da könnte ein guter Anwalt vielleicht ansetzen und noch was rausholen...

-TM- 14.06.2007 09:50

Zitat:

Zitat von Somnium (Beitrag 505129)
Wenn man von Innen garnicht rankommen darf, dann bleibt eigentlich nur ein Pickup mit feste verschlossenem Stahldeckel auf der Ladefläche. :roll:

Den dürftest Du dann nicht benutzen, weil die thermische Belastung zu groß für die Ausrüstung wäre und Du wiederum fahrlässig das Schmelzen der Ausrüstung in Kauf nimmst. :?

Prinzipiell kommt man in jedem aber auch wirklich jedem Auto von der Fahrgastzelle in den Kofferraum. Egal, ob man nur den Entriegelungshebel am Fahrersitz zieht oder die Zentralverriegelung per Knopf im Innenraum betätigen kann oder man halt einfach die Rücksitzbank umklappt. Insofern gibt's entweder überhaupt keinen fest umschlossenen Raum in einem Auto oder es reicht ein einfacher Laderaum mit Stoffabdeckung. Davon halte ich letzteres für wahrscheinlicher!
Ich bin mir ziemlich sicher, daß die Einsehbarkeit potentiell wertvoller Gepäckstücke den springenden Punkt darstellt. Man kriegt ja immer wieder gesagt, daß nichts aber auch wirklich garnichts offen liegengelassen werden soll. Ich gehe mal davon aus, daß die Versicherung sogar die Zahlung verweigern würde, wenn die Ausrüstung tatsächlich unsichtbar verstaut gewesen wäre und das Auto nur wegen einer Jacke/Handtasche aufgebrochen worden wäre und der Dieb die Fotoausrüstung beim Stöbern quasi "als Bonus" eingesammelt hätte.

Was die Bedingungen der Versicherung angeht, könnte die Sachlage nicht klarer gegen Dich stehen. Sorry, aber ich sehe da keinen Ausweg.

RainerV 14.06.2007 10:00

Zitat:

Zitat von topaxx (Beitrag 505138)
Da ich gerade auch dabei bin, meine Sachen bei P&P zu versichern, habe ich mir die Bedingungen natürlich auch genau durchgelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass auch ein Kombi-Kofferraum natürlich fest umschlossen ist (i.d.R. Glas und Stahl). Nicht einsehbar ist er alleine dadurch, dass man die Laderaumabdeckung schließt. Diese muss (und kann) m. E. nicht fest umschließen.

Udo, das würde ich mir aber sicherheitshalber noch mal schriftlich bestätigen lassen. Nicht, daß es da zu einem Mißverständnis kommt. Allerdings würde ich das ebenso wie Du sehen.

Rainer

Jan 14.06.2007 10:02

Beileid für Deinen Verlust, Kamishi!
Ich fürchte, die Versicherungsbedingungen sind gegen Dich, Du hattest zwar den Rucksack verdeckt, aber damit nur den Sinn und nicht den Wortlaut der Bedingungen erfüllt.

Ich gehe davon aus, dass tatsächlich jeder abgedekcte Kofferraum oder auch ein Handschufach die Versicherungsbedingungen erfüllt hätte, aber mich wundert Eure Überzeugung, dass in jedem Auto eine Verbindung zwischen Innenraum und Kofferaum besteht, zwigt mir wie alt ich bin, ich kannte viele Autos, die einfach hinter dem Rücksitz ein Blech hatten. Dann kam der Kofferaum, der durcheine Klappe zu erreichen war.

Beste Grüße
Jan

Elric 14.06.2007 10:12

Zitat:

Zitat von -TM- (Beitrag 505139)
Prinzipiell kommt man in jedem aber auch wirklich jedem Auto von der Fahrgastzelle in den Kofferraum. Egal, ob man nur den Entriegelungshebel am Fahrersitz zieht oder die Zentralverriegelung per Knopf im Innenraum betätigen kann oder man halt einfach die Rücksitzbank umklappt.

Nein, es gibt durchaus Autos - auch ganz aktuelle - bei denen das nicht funktioniert. Aber ich gebe Dir Recht, es ist vermutlich eine sehr überschaubare Auswahl...
Konkret kann ich es nur vom aktuellen Mazda MX-5 sagen. Wenn über die Zentralverriegelung (Fernbedienung) doppelt verriegelt wird, kannst Du bei offenem Verdeck Entriegelungsknöpfchen drücken wie Du willst. Vom Innenraum gibt es auch keine Verbindung zum Kofferraum.
Die doppelte Verriegelung gibt es auch bei anderen aktuellen Modellen dieses Herstellers. Das verhindert zwar keinen Einbruch, aber der Bösewicht müsste zumindest durch das Fenster klettern, da sich keine Türen durch Knöpfe im Innenraum entriegeln lassen.

Gruß
Elric

John Doe 14.06.2007 10:18

Hallo zusammen,

Zitat:

Zitat von pumapaul (Beitrag 505115)
Also doch zum Anwalt, oder?

das käme einer Klage gegen die Versicherungsbedingungen gleich, viel Spaß beim Prozess. Natürlich ist das sehr unbefriedigend, aber wenn der Passus in den Versicherungsbedingungen drinsteht und Christoph den Vertag unterschrieben hat, dann stehen die Chancen ganz ganz schlecht, dagegen etwas gerichtlich zu unternehmen. Es ist mit schon klar, dass Christoph, und auch wohl sonst kaum jemand, sich das komplette Kleingedruckte des Vertrags durchgelesen und auch verstanden hat. Das dürfte wohl auf einen verschwindend geringen Teil der Menschheit zutreffen, aber letztlich hat er gegen die ihm auferlegten und von ihm akzeptierten Bedingungen verstoßen. So leid mir sein Verlust auch tut, bei einem Rechtsstreit dürfte er, meiner Erfahrung nach, keine Leistung erhalten. Letztlich hat jeder Versicherer ganze Abteilungen von Leuten, die sich ausschließlich mit der "Zahlungsvermeidung" beschäftigen und die kennen verdammt viele Tricks. Als Einzelner gegen einen Versicherungskonzern vorzugehen............


Gruß Uwe

fmerbitz 14.06.2007 10:30

Hallo Udo,

Zitat:

Zitat von topaxx (Beitrag 505138)
Da ich gerade auch dabei bin, meine Sachen bei P&P zu versichern, habe ich mir die Bedingungen natürlich auch genau durchgelesen und bin zu dem Schluss gekommen, dass auch ein Kombi-Kofferraum natürlich fest umschlossen ist (i.d.R. Glas und Stahl). Nicht einsehbar ist er alleine dadurch, dass man die Laderaumabdeckung schließt. Diese muss (und kann) m. E. nicht fest umschließen.

zu dem Ergebnis bin ich _für mich_ auch gekommen, aber leider geht's da ja hierbei nicht darum was ich mit gesundem Menschenverstand für mich beschliesse sondern ob die Versicherung im Schadensfall die Ausflucht sucht. D.h. die Frage ist wie die Versicherung das auslegt.
Ich beschäftige mich auch gerade damit und ich denke ich werde mir das vor der Unterschrift schriftlich bestätigen lassen, die Klausel ist mir zu wachsweich und ich erinnere mich auch an Fälle aus der Presse wo es genau mit Kombis solche Probleme gab.

RainerV 14.06.2007 10:42

Zitat:

Zitat von John Doe (Beitrag 505151)
Letztlich hat jeder Versicherer ganze Abteilungen von Leuten, die sich ausschließlich mit der "Zahlungsvermeidung" beschäftigen und die kennen verdammt viele Tricks.

Im konkreten Fall ist das aber tatsächlich nachvollziehbar. Die Bedingungen sind klar und auch nachvollziehbar. Und was versichert ist, sollte man als Versicherter schon lesen und verstehen. Sooo kompliziert ist das nun auch wieder nicht. Die ensprechende Textpassage ist auch nicht übermäßig lang.

Offen einsehbare Gegenstände laden zum Diebstahl geradezu ein. Horst hat das völlig zutreffend beschrieben. Und, daß man nichts sichtbar im Auto liegen lassen soll, sollte eigentlich auch bekannt sein. Wäre das im Leistungsumfang enthalten, dann wären die Prämien nicht mehr bezahlbar. Es war halt leider allzu fahrlässig.

Rainer

Somnium 14.06.2007 11:35

Zitat:

Zitat von fmerbitz (Beitrag 505154)

Ich beschäftige mich auch gerade damit und ich denke ich werde mir das vor der Unterschrift schriftlich bestätigen lassen, die Klausel ist mir zu wachsweich und ich erinnere mich auch an Fälle aus der Presse wo es genau mit Kombis solche Probleme gab.

Würde mich freuen, wenn du uns (oder zumindest mich falls es sonst niemanden interessiert) auf dem laufenden hälst, was die dazu sagen. :)

BadMan 14.06.2007 12:00

Zitat:

Zitat von Kamishi (Beitrag 505086)
Problem:
Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz - und der Fussraum wahr noch das Beste

Ich denke, dass es ziemlich unerheblich ist, dass es in deinem Wagen nicht besser ging. Die Tasche war zu erkennen, das ist der Punkt. Sonst wäre dein Wagen ja vielleicht auch gar nicht aufgebrochen worden.
Wenn du ein Cabrio mit defektem Kofferraumdeckel hättest, könntest du auch nicht sagen, besser ging es halt nicht.
Und wenn du dein Fahrrad nicht ankettest oder vielleicht nur ein Seil benutzt, interessiert die Versicherung auch nicht, wenn du sagst, besser ging es leider nicht, da ich kein Fahrradschloss habe.

Meine Kameraausrüstung würde ich nie auch nur eine halbe Minute unbeaufbesichtigt im Wagen lassen.

XxJakeBluesxX 14.06.2007 17:44

Zitat:

Zitat von Kamishi (Beitrag 505086)
Problem:
Das wahr ein Kombie - bauartbedingt gibts eben keinen nicht einsehbaren Platz - und der Fussraum wahr noch das Beste

Ich fahre auch einen Kombi und der hat eine Laderaumabdeckung. Hatte Dein Kombi sowas nicht?

Irmi 14.06.2007 17:49

Also es wird zwar doof aussehen, aber im Urlaub habe ich auch im Supermarkt den Fotorucksack auf dem Rücken, egal ob der im Auto einsehbar wäre oder nicht.

Du wirst kein Glück haben, ich wünsch Dir aber bald eine neue Ausrüstung.

Sonnenkind 14.06.2007 18:13

Ohne die genauen Versicherungsbedingungen zu kennen, ist alles reine Spekulation.
Nur soviel:
1. es würde mich wundern, wenn die Einsehbarkeit von außen nicht als "grobe Fahrlässigkeit" gewertet würde - auch vo Gericht.
2. Natürlich ist der Kofferraum eines Kombis fest umschlossen (und mit zugezogener Abdeckung von außen nicht einsehbar. Die Ladefläche eines PickUps mit darauf verschnürter, stabiler PVC-Plane wäre nicht fest umschlossen, obwohl nicht einsehbar.

Bei diesem Titat von JohnDoe
Zitat:

sehe ich ähnlich, ein Rechtsstreit ist da zu 99% sicher.
habe ich erstmal schlucken müssen, aber hinterher hat sich John eigentlich, was einen Rechtsstreit angeht, mit am vernünftigsten geäussert - nämlich empfohlen, es bleiben zu lassen. Und ich würde es selbst dann bleiben lassen, wenn ich rechtschutzversichert wäre. Das ist dann nämlich die zweite, die Dir kündigt. Das machen sie im Moment reihenweise und eine neue zu bekommen....Die fragen im Antrag nach, ob vorher mal was war und wenn Du lügst, zahlen sie nicht, wenn´s rauskommt.

cabal 14.06.2007 18:40

Ich bin der Meinung man sollte folgende Dinge mit berücksichtigen.
Wenn man die postings hier so liest, würde ich als betroffener wahrscheinlich nicht mal zum Anwalt gehen weil es Geld kostet und es eh praktisch keine Chance auf einen Erfolg gibt.
ABER: um das endgültig abzuhaken muß man noch den Wert der Fotoausrüstung mit in die Rechnung nehmen.
Eine Beratung beim Anwalt ist jetzt nicht soooo teuer - selbst wenn man sie selbst bezahlt.
Für ne 400D mit Kit Optik würde ich ob der schlechten Chancen wahrscheinlich nicht zum Anwalt.
Wenn der Verlust aber viel viel höher ist - vielleicht in die tausende Euros geht - dann würde ich es mindestens von einem Anwalt überprüfen lassen.
Wir sind hier zu fixiert auf den Passus wie der Rucksack zu verstauen gewesen wäre.
Es gibt aber für einen guten Anwalt evtl. noch zig andere Ansatzpunkte zum Erfolg zu kommen.
Ich selbst habe es schon vor Gericht erlebt.
Zwei Verfahren hatte ich schon gehabt - gegen meine Lebensversicherung - ich hab verloren - warum? weil mein Anwalt eine Pfeife war - hinterher hat sich rausgestellt das es ohne Probleme möglich gewesen wäre den Fall zu gewinnen - nur war der Weg dahin halt nicht der offensichtlichste.

Ein ander Mal - gegen einen privaten Autoverkäufer - hab ich gewonnen - obwohl die Sache für mich vor dem Gang zum Anwalt ebenfalls eigentlich aussichtslos aussah.
Warum hab ich gewonnen? Weil dieser Anwalt ein echter Fuchs war, dem Dinge aufgefallen sind, auf die ich im Leben nicht gekommen bin.

Also: je nach Wert würde ich auf jeden Fall mal einen guten Anwalt wenigstens "drüber sehen lassen".
cheers
Michael

RainerV 14.06.2007 18:41

Zitat:

Zitat von Sonnenkind (Beitrag 505390)
Ohne die genauen Versicherungsbedingungen zu kennen, ist alles reine Spekulation.

Ich habe mir die AGB auf der Homepage von P&P angeschaut und den entsprechenden Absatz bereits vorher mal zitiert:

Zitat:

Zitat von RainerV (Beitrag 505117)
Ich gehe mal davon aus, daß Du die Foto-ASSekuranz abgeschlossen hast. Und da heißt es in den Bedingungen:
"4.1.2. die versicherten Sachen müssen sich in
einem festumschlossenen und von außen
nicht einsehbaren Kofferraum/Innenraum
des Fahrzeuges befinden"

Und auch Christoph selbst schrieb ja:
Zitat:

Zitat von Kamishi (Beitrag 505086)
Heute kam der abschlaegige Bescheid, das die Versicherung nicht zahlt, da hier grobe Fahrlaessigkeit vorliegt (die Fototasche haette ihrer Auffassung nach in einem Festumschlossenen Behaelter nicht einsehbar im Auto liegen muessen)

Also leider alles keine Spekulation!

Den Anbieter, der eine von außen sichtbare Ausrüstung versichert, möchte ich sehen.

Rainer

Sonnenkind 14.06.2007 18:44

@Cabal
Da hast Du natürlich völlig recht !!!

@RainerV
Sorry, das hatte ich wegen der Formulierung "Ich gehe mal davon aus..." nicht geschnallt!

RainerV 14.06.2007 18:48

Zitat:

Zitat von cabal (Beitrag 505404)
ABER: um das endgültig abzuhaken muß man noch den Wert der Fotoausrüstung mit in die Rechnung nehmen.
Eine Beratung beim Anwalt ist jetzt nicht soooo teuer - selbst wenn man sie selbst bezahlt.
Für ne 400D mit Kit Optik würde ich ob der schlechten Chancen wahrscheinlich nicht zum Anwalt.
Wenn der Verlust aber viel viel höher ist - vielleicht in die tausende Euros geht - dann würde ich es mindestens von einem Anwalt überprüfen lassen.

Christoph schreibt von "essentieller Verdienstgrundlage", die er nicht ersetzen kann, weil ihm die Mittel dazu fehlen. Vermutlich also mehr als eine 400D mit Kitoptik. Insofern schon sehr bitter.

Rainer

Kamishi 14.06.2007 23:41

Hallo zusammen,
auch wenns nicht so gut aussieht - danke erst mal fuer eure zahlreichen Anmerkungen!

Zum Auto:
Leider hatte der Kombi keine Abdeckung fuer den Kofferraum - er wurde von uns fuer drei Wochen gebucht, um eine Rundreise durch den Norden Neuseelands zu unternehmen. Als Auto fuer drei Personen mit Gepaeck kam auch keine Limo in Frage - und eine Extraabdeckung fuer drei Wochen zu kaufen? (anzumerken, dass wir als Backpacker unterwegs wahren - nix mit zuhause oder feste Wohnung) - naja.. hinterher ist man immer schlauer..
Warum der Rucksack drinlag - wir sind drei Wochen an den entlegensten Stellen gewesen! - haben dutzende von Diebstahlwarnschildern passiert und IMMER unser Gepaeck dabeigehabt (was meist recht unangenehm war) - Am letzten Tag noch einen Freund zum Flughafen gefahren - und auf den Ruckweg eben nur "kurz" noch mal das Abendessen kaufen -:roll: (Auf den Parkplatz standen sogar Schilder von Kameraueberwachung.. - ausserdem wahr gut Betrieb - also viele Leute unterwegs.. man sollte sich eben nie sicher fuehlen..)

Zur Versicherung:
So wie ich das jetzt sehe - haette die Versicherung fuer dieses Auto (nach ihren eigenen Bedingen) nicht gezahlt - was mich, wenn ich mir jetzt alle Beitraege ueber "fest umschlossen" so durchlese - zu dem Schluss kommen laesst, dass die Bedingen so hingebogen wurden, ein Zahlung nur fuer Faelle zu leisten, in denen ein Diebstahl sowiso extrem unwahrscheinlich ist - sprich die Versicherung ist absolut sinnlos :?

Ein Anwalt ist fuer mich im Moment extrem schwierig - 1. bin ich noch in Neuseeland bis 2008 und 2. kann ich aus frueher Erfahrung heraus sagen das es schnell teuer wird (alleine eine Email ca. 30Euro) - und die Warscheinlichkeit gegen eine Versicherung zu gewinnen?? (mein damaliger Rechtssreit wurde mit einem teuren Vergleich abgebrochen obwohl ich im anwaltlichen Recht war..:( da der Rechtsstreit zu teuer geworden waehre) - der Versicherungswert der Ausruestung betraegt "nur" 2000 E, da nur die wichtigsten Teile versichert wurden und nur der aktuell Wert - nicht der Neuwert - was wiederum fuer einen Rechtsstreit zu gering ist.

PS: Kennst denn jemand einen Anwalt, den man online kontaktieren kann - und der fuer einen reellen Preis den Fall mal ueberlist um zu schauen ob eine Chance besteht?

Werde hier aber reinschreiben wie das ausgegangen ist -

Gruesse aus Neuseeland
Christoph

Achja.. nat. habe ich mir auch die Bedingen durchgelesen.. und extra wegen grober Fahrlaessigkeit dort vorher angerufen.. "alles kein Problem machen wir" - ok.. ich hatte nicht speziell anch Kombis ohne abdeckung gefrage..

RainerV 15.06.2007 00:13

Ich habe mal eben bei google.de das Stichwort "Rechtsberatung 0900" eingegeben und eine ganze Reihe von Anwälten bekommen, die Rechtberatung per 0900er Nummer für meistens 1,99 € pro Minute anbieten. Aber auch Online-Rechtsanwaltberatung fand ich dabei. Solche Beratung ist also in Deutschland mittlerweile erlaubt und wird angeboten. Wobei für Dich ja wohl noch die Telefonkosten nach Deutschland dazu kämen.

Tut mir für Dich leid. Sehr ärgerlich.

Rainer

John Doe 15.06.2007 14:16

Hallo zusammen,

Zitat:

Zitat von cabal (Beitrag 505404)
.... - gegen einen privaten Autoverkäufer - hab ich gewonnen - obwohl die Sache für mich vor dem Gang zum Anwalt ebenfalls eigentlich aussichtslos aussah.
Warum hab ich gewonnen? Weil dieser Anwalt ein echter Fuchs war, dem Dinge aufgefallen sind, auf die ich im Leben nicht gekommen bin.....

genau das ist nämlich mittlerweile (fast) überall auf diesem Planeten das Problem, es bekommt nicht der Recht, der Recht hat, sondern derjenige mit dem besseren/clevereren Anwalt. Dummerweise können Versicherungen meistens auf Heerscharen von Anwälten zurückgreifen, was einem Privatmann eher nicht möglich ist.

Will sagen- Einen Versicherungskonzern zu verklagen, zumindest unter den hier bekannten Bedingungen, halte ich für aussichtslos. Sofern eine Rechtsschutzversicherung existiert, wird diese voraussichtlich keine Deckungszusage geben, oder den Vertrag kündigen. Wenn man dabei das bedenkt

Zitat:

Zitat von Kamishi (Beitrag 505086)
...........
Die Asruestung war eine essentielle Verdienstgrundlage und ich habe keine Mittel, diese zu ersetzen - kennt sich irgendwer mit der Rechtslage aus - ........

, würde ich an dieser Stelle keine Investitionen in einen Rechtsstreit stecken, sondern mir für das Geld schon wieder die ersten Ausrüstungsteile kaufen. Selbst der "Anwalt um die Ecke" wird sich in den Vorgang einlesen müssen, das kostet schnell ein paar hundert Euros. Für eine telefonische Beratung halte ich den Vorgang für zu komplex, um eine konkrete Empfehlung zu geben.


Gruß Uwe

EDIT: Evtl. mal hier http://www.recht.de/phpbb/index.php vorbeischauen, mit etwas Glück meldet sich einer der Juristen dort. Das ist zumindestens fürs erste kostenlos.

Sonnenkind 15.06.2007 15:33

@Kamishi
Das da:
Zitat:

- der Versicherungswert der Ausruestung betraegt "nur" 2000 E, da nur die wichtigsten Teile versichert wurden und nur der aktuell Wert - nicht der Neuwert - was wiederum fuer einen Rechtsstreit zu gering ist.
wäre der nächste Fehler gewesen, Du hättest auf € 2.000,- sowieso keine Chance gehabt.
Stichwort Unterversicherung, beim Hausrat funktioniert das genauso.
Das ist auch absolut nachvollziehbar, evtl. durch folgendes Beispiel:
Dein Auto hat 4 Reifen (oh wunder - meins auch ;) ) à € 100,-.
Versicherungswert für alle Reifen gegen Platzen demnach € 400,-.
Da Du es für extrem unwahrscheinlich hältst, daß alle 4 gleichzeitig platzen, versicherst Du nur € 100,-.
Im Schadensfall macht die Versicherung folgende Rechnung auf. Versicherungssumme 25% vom Versicherungswert, macht für einen Reifen à € 100,- eine Entschädigung von genau € 25,-.
Logisch, die Versicherung hatte ja auch das vierfache Risiko getragen.

Jaaa, ein Versicherungsberater dem man vertrauen kann, ist Gold wert!

Ditmar 15.06.2007 17:58

Ist schon richtig, wer so mit Seinen Sachen umgeht, und diese "offen" im Fußraum seines Fahrzeugs ablegt, hat keinerlei Anspruch auf den Versicherungsschutz, dieses gilt bei fast allen Versicherungen.
Und auch Kombis haben im Normalfall einen nicht einsehbaren Gepäck- bzw. Kofferraum, und sollte dieses nicht der Fall sein sollte/muß man sein Gepäck vor allem bei dem Wert mitschleppen.
Oder sich ein vernünftiges Auto mieten.;)
Da hilft es auch nichts wenn man einen Vidioüberwachten Parkplatz aufsucht.

Hellraider 15.06.2007 20:54

Zitat:

Zitat von -TM- (Beitrag 505139)
DPrinzipiell kommt man in jedem aber auch wirklich jedem Auto von der Fahrgastzelle in den Kofferraum.

Das ist definitiv falsch! Das gilt für nahezu alle auf dem Markt befindlichen Autos mit Heckmotor und dem damit verbundenen "Wandern" des Kofferaums nach vorne (als Beispiel sei hier mal Porsche ins Spiel gebracht. Von innen kommst du da nicht an den Kofferraum dran, das geht nur von aussen ;)


EDIT: Upps, ist in #14 schon angemerkt worden :oops:

RainerV 15.06.2007 20:59

Zitat:

Zitat von Hellraider (Beitrag 505897)
Das ist definitiv falsch! Das gilt für nahezu alle auf dem Markt befindlichen Autos mit Heckmotor und dem damit verbundenen "Wandern" des Kofferaums nach vorne (als Beispiel sei hier mal Porsche ins Spiel gebracht. Von innen kommst du da nicht an den Kofferraum dran, das geht nur von aussen ;)

Beim Porsche kenn ich das leider nicht. Ich kenne nur zwei Heckmotorler. Und da gibts im Hanschuhfach einen Entriegelungshebel. Und somit kommt man eben vom Innenraum doch an den Kofferraum heran.

Rainer

topaxx 20.06.2007 08:49

Da es ja hier Einige interessierte:
Ich hatte bei p&p angefragt, ob denn diese ominöse Kofferraumklausel erfüllt sei, wenn man in einem Kombi die textile aber blickdichte Laderaumabdeckung schließt, sodass der Inhalt des Kofferraums von außen nicht einsehbar ist und Türen und Kofferraumklappe abgeschlossen sind.

Antwort von p&p gerade per Email: "Ja, die Bedingungen werden dadurch erfüllt!"

come_paglia 20.06.2007 08:59

Das heißt, der Versicherung geht es tatsächlich schlicht und ergreifend darum, dass auf den ersten Blick nichts Wertvolles erkennbar ist.
Danke für die Info, Udo, spart mir die Mail an p&p...

LG, Hella

RainerV 20.06.2007 09:02

Ich denke mal, daß sich "festumschlossen" auch eher gegen Cabrios richtet. Danke, Udo.

Ich muß mich auch endlich mal drum kümmern.

Rainer

joki 20.06.2007 11:50

Übrigens ist P&P nur Vermittler... :? Das eigentliche Versichrungsunternehmen bleibt im Hintergrund.

Tw2515 20.06.2007 12:04

Zitat:

Zitat von RainerV (Beitrag 505899)
Beim Porsche kenn ich das leider nicht. Ich kenne nur zwei Heckmotorler. Und da gibts im Hanschuhfach einen Entriegelungshebel. Und somit kommt man eben vom Innenraum doch an den Kofferraum heran.

Rainer

Bei BMW kommt man ebenfalls von den etwas älteren Modellen nicht an den Kofferraum.
Ich hatte schon mehrere E30, E34 und E36 von BMW. Dort befindet sich zwischen Kofferraum und Fahrgastraum eine doppelte Stahlwand aus 2x 2mm Stahl.

Wenn die Sonderausstattung "Skisack" geordert wurde, hat man ein etwa 30cm x 40cm großes Loch, durch die die Skier gesteckt werden können. Bei Fahrzeugen ohne diesen Skisack kommt man nicht an den Kofferraum. Fernentrieglung von der Fahrgastzelle gibt es auch nicht.

Andriz 20.06.2007 12:08

Zitat:

Zitat von Tw2515 (Beitrag 507703)
Ich hatte schon mehrere E30, E34 und E36 von BMW. Dort befindet sich zwischen Kofferraum und Fahrgastraum eine doppelte Stahlwand aus 2x 2mm Stahl.

Dann brauche ich aber auch keine Versicherung mehr.
Dieser Thread hat mich einmal mehr darin bestärkt, dass sowohl Bike als auch Digicam Ausrüstung nicht versichert werden können, da jedes Szenario, das ich mir in meinen nächtlichen Albträumen ausmale, von der Versicherungspolice ausgeschlossen ist.

klaeuser 20.06.2007 12:16

Zitat:

Zitat von Tw2515 (Beitrag 507703)
Bei BMW kommt man ebenfalls von den etwas älteren Modellen nicht an den Kofferraum.
Ich hatte schon mehrere E30, E34 und E36 von BMW. Dort befindet sich zwischen Kofferraum und Fahrgastraum eine doppelte Stahlwand aus 2x 2mm Stahl.

Wenn die Sonderausstattung "Skisack" geordert wurde, hat man ein etwa 30cm x 40cm großes Loch, durch die die Skier gesteckt werden können. Bei Fahrzeugen ohne diesen Skisack kommt man nicht an den Kofferraum. Fernentrieglung von der Fahrgastzelle gibt es auch nicht.

Außer man hat das Sonderzubehör mit der umklappbaren Sitzbank hinten :cry: so wie ich mal hatte.


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