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SirSalomon 12.06.2007 17:25

Recht zur Bildveröffentlichung
 
Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 504169)
Da fällt mir ein, wenn ich ehrlich bin: Meine Autoscooter-Motive habe ich nicht gefragt, ob ich ihr Bild veröffentlichen darf. Sollte man das tun? Ich kenne weder deren Namen noch deren Adresse.

Uff, nicht hier auch noch :roll:

Ich "zoff" mich gerade über die rechtliche Situation von Bildern im Sinne vom Urheberrecht und Veröffentlichung...

Schwerer Stoff... :?

Schlaudenker.de 12.06.2007 18:43

Hmmm, da muß jetzt vielleicht mal das User-Team sagen, ob meine Autoscooter-Fotos hier wieder gelöscht werden müssen. Ich werde auch nicht die lang diskutierte Diskussion über die Entscheidung suchen. ;)

Ansonsten habe ich den Eindruck, dass sich bei Flickr- und Picasaweb-Usern im übertragenen Sinne Opt-Out eingebürgert hat.

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 348234)
Ohne ... Einwilligung dürfen ... zur Schau gestellt werden: ... Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben

Na ein Autoscooter auf einem Schützenfest ist da doch wohl eindeutig ein "ähnlicher Vorgang", oder? ;)

ManniC 12.06.2007 18:52

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 504415)
Hmmm, da muß jetzt vielleicht mal das User-Team sagen, ob meine Autoscooter-Fotos hier wieder gelöscht werden müssen.

Nachdem Du Dich dahingehend "geoutet" hast, dass kein sog. Modelrelease vorliegt und wir somit Kenntnis haben müssen die Bilder tatsächlich vom Server.

Grundsätzlich unterstellen wir dass der Fotograf über die erforderlichen Rechte / Freigaben verfügt.

BTW: Ich habe die Thematik vom Thread in der Fotokiste abgetrennt.

[EDIT] by ManniC {12.06.2007 19:02}:
Beide Bilder gelöscht.

Schlaudenker.de 12.06.2007 19:46

In der FC steht, ohne ein Modelrelease bewege sich ein Fotograf, der Abbildungen von Personen ... veröffentlicht und verbreitet ... rechtlich auf ganz dünnem Eis!

Weiß jamand, was das in der Praxis heißt? Ich meine: Was passiert denn, wenn das Eis bricht? Bekommt man dann nur ein paar nasse Füße oder gleich 'ne ausgewachsene Lungenentzündung?

Ich frage übrigens bewußt nicht, was das theoretisch alles heißen könnte. Dazu gibt's einige Threads und hier ein paar Beispiele. Hat schon mal jemand als Hobbyfotograf im Internet praktische Erfahrung mit Leuten gemacht, die nicht einverstanden waren? Oder gibt's dazu gültige Rechtssprechungen?

So ein "Modelrelease" ist doch sicher nicht an die Schriftform gebunden, oder? Da kann doch auch schnell mal ein Mißverständnis vorliegen. Und ein Schaden entsteht ja i.d.R. auch nicht, vonwegen Schadensersatz. Und Schmerzensgelder werden doch sicherlich auch nur bei Nacktfotos oder sehr "unvorteilhaften" Fotos Fällig, oder?

Also meine Annahme ist: Es gibt höchstens ein "paar nasse Füße": Man muß die Bilder wieder aus dem Netz nehmen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Oder gab's auch schon Abmahnungen?

SirSalomon 12.06.2007 20:05

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 504450)
Weiß jamand, was das in der Praxis heißt? Ich meine: Was passiert denn, wenn das Eis bricht? Bekommt man dann nur ein paar nasse Füße oder gleich 'ne ausgewachsene Lungenentzündung?

Lass uns das lieber Sachlich behandeln, ist besser ;)

Die Verwendung von Bildmaterial, welches nicht Dir gehört ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Weiterhin ist es, bei dem von dir gezeigten Bild, ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, wenn Du keine Erlaubnis dazu hast. Zusätzlich ist es ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Alles in allem ist es kein Bagatellverstoß (schreibt man das so :o), sondern ein ernstes Vergehen. In wie weit das nun aber straf-, bzw. zivielrechtlich verfolgt wird, liegt im Ermessen des Geschädigten ob es zur Anzeige kommt. Dann liegt es auch noch im Ermessen des Richters, in wie weit er sich auf ein Urteil einläßt.

Daher ist es im Prinziep schon wichtig sich mit einem privaten Model darüber zu einigen, was mit den Bildern passieren darf. Wem das nicht zu blöd ist, sollte das auch schriftlich festhalten ;)

Wen es tatsächlich interessiert, den suche ich dann gerne mit etwas Zeitversatz die Gesetzeslage raus...

[EDIT] by ManniC {12.06.2007 20:13}:
Folgeposting angehängt:

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 504419)
BTW: Ich habe die Thematik vom Thread in der Fotokiste abgetrennt.

[EDIT] by ManniC {12.06.2007 19:02}:
Beide Bilder gelöscht.

Danke, Manni, ich hab nicht gedacht und auch nicht gewollt, dass sich daraus ein neuer Thread entwickelt... :roll:

ManniC 12.06.2007 20:24

Ich denke, in einem separaten Fred ist das Thema besser aufgehoben und auch umfangreicher zu behandeln als in der Fotokiste.

Punkt 1: Shooting mit Models

NEVER ohne schriftliches Model-Release. Mündliche Vereinbarungen sind zwar auch wirksam, aber evtl. im Streitfall nicht zu beweisen. Vor Gericht und auf hoher See......

Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und lehne Shootings unter 18 kategorisch ab. Auch wenn ein Model-Release in einem solchen Fall von den Eltern ratifiziert wird (werden muss), so ist es doch meiner Kenntnis nach bis zur Volljährigkeit des Models schwebend unwirksam, das heisst das Mädel kann die Vereinbarung ab ihrem 18. Geburtstag rückwirkend knicken. Und was mach ich dann ? Dicke Backen ;)

Punkt 2: Streetshooting etc.

Mit einer unterzeichneten Einverständniserklärung (formloser Zweizeiler) ist man auf der sicheren Seite, ich hab sowas zwar in der Tasche, allerdings noch nicht verwendet.

Ich frage jeweils und hinterlasse Visitenkarte mit Web- und Mailadresse. Hat bisher kein Problem ergeben. Einzig: Zwei Tage nach Aufnahmen in einem Jazzclub bekam ich nachts eine Mail einer Dame die mich um Löschung der Bilder von ihr und ihrem Begleiter bat. ;) Gesagt, getan und bestätigt und der Fall war erledigt.

Schlaudenker.de 12.06.2007 20:32

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 504460)
Wen es tatsächlich interessiert, den suche ich dann gerne mit etwas Zeitversatz die Gesetzeslage raus...

Danke, aber ich schätze, dass die Gesetzeslage recht klar ist. Interessant ist m.E., was Richter in ähnlichen Fällen (Streetshooting etc.) draus gemacht haben.

Ich kann mir vorstellen, dass ein Richter zum Kläger sagt: Sie hätten ja auch auf den Fotografen zugehen können, um sich nach der geplanten Verwendung zu erkundigen und ihm explizit die Veröffentlichung untersagen können. Genau so funktioniert das nämlich in der Praxis hier im Dorf schon seit Jahren problemlos.

Und wenn man vielleicht noch ein T-Shirt mit der URL "roetgesbuettel-online.de" oder "roetgesbuettel-info.de" an hat, sollte sich sogar schon die Frage nach der geplanten Verwendung erübrigen. ;) Edit:
Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 504466)
ich hab sowas zwar in der Tasche, allerdings noch nicht verwendet.

Ach. ;) Die Bilder hast Du aber natürlich nicht hier im Forum veröffentlicht oder? Dann müßtest Du sie ja auch löschen. :P
Zitat:

Die Verwendung von Bildmaterial, welches nicht Dir gehört ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Naja, die Fotos habe ich schon selbst gemacht. Einen Zusammenhang zum Urheberrecht kann ich noch nicht erkennen. Gibt es da einen?

Zitat:

In wie weit das nun aber straf-, bzw. zivielrechtlich verfolgt wird, liegt im Ermessen des Geschädigten ob es zur Anzeige kommt. Dann liegt es auch noch im Ermessen des Richters, in wie weit er sich auf ein Urteil einläßt.
Soweit zur Theorie. Kennt jemand Beispiele für Urteile aus dem Bereich Streetshooting etc.? Also wenn man einfach im Dorf ein paar Fotos macht, und die dann ins Internet stellt? Beispiel: Was wäre wenn eine :arrow: dieser Damen oder :arrow: dieser Personen was gegen die Veröffentlichung hätte?

SirSalomon 12.06.2007 20:53

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 504470)
Soweit zur Theorie. Kennt jemand Beispiele für Urteile aus dem Bereich Streetshooting etc.? Also wenn man einfach im Dorf ein paar Fotos macht, und die dann ins Internet stellt? Beispiel: Was wäre wenn eine :arrow: dieser Damen oder :arrow: dieser Personen was gegen die Veröffentlichung hätte? Edit:

Im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung kann eine Person nichts gegen das Fotografieren selbst sagen. Ausnahmen bestätigen auch hier (wie immer beim Gesetz) wie immer wieder die Regel.

Eine Ausnahme ist z.B. einzele Personen in misslichen Situationen. Bei eben einer solchen Veranstalltung muss aber eben jeder damit rechnen, fotografiert zu werden.

Somit also "keine Gefahr" in Verzug ;)

BadMan 12.06.2007 21:03

Passt nicht so ganz zu deinem Beispiel, zeigt aber, wohin es führen kann, wenn man ein Foto ohne MR für kommerzielle Zwecke verwendet (hier auch öffentliche Sportveranstaltung).

Gerichtsurteil

ManniC 12.06.2007 21:07

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 504470)
Ach. ;) Die Bilder hast Du aber natürlich nicht hier im Forum veröffentlicht oder? Dann müßtest Du sie ja auch löschen. :P

Du hast den Folgesatz unberücksichtigt gelassen:

Zitat:

Zitat von ManniC
Ich frage jeweils und hinterlasse Visitenkarte mit Web- und Mailadresse.

Logisch dass ich nur veröffentliche wenn die Antwort auf meine Frage positiv ausfällt ;)

nightcruiser 14.06.2007 08:23

der Fotograf ist Urheber des Lichtbildes, die abgelichtete Person hat aber das Recht am Bild (Persönlichkeitsrecht oder so)
von daher darf ich kein Bild ohne Zustimmung veröffentlichen

-TM- 14.06.2007 10:18

Bitte was machen denn die ganzen Party-Scouts, Nachtreporter oder wie man sie sonst noch nennen möchte, wenn sie innerhalb eines Abends hunderte von Leuten ablichten und in irgendeinem regionalen Käseblatt abdrucken. Die fragen auch nicht bei jedem einzelnen nach. Und da ist oft sehr viel Mist bei - im Sinne von misslicher Lage / unvorteilhafter Abbildung.
So schlimm kann's ja auch nicht sein, wenn sowas erlaubt ist. Da sind die Scooter-Fotos absolut harmlos gegen. Die Aufnahmesituation ist in beiden Fällen die gleiche.

BadMan 14.06.2007 11:12

Zitat:

Zitat von -TM- (Beitrag 505150)
Bitte was machen denn die ganzen Party-Scouts, Nachtreporter
[...] So schlimm kann's ja auch nicht sein, wenn sowas erlaubt ist.

Nun, ob das wirklich erlaubt ist, bezweifele ich.
Wie heißt es aber so schön; wo kein Kläger, da kein Richter.

snapshotmö 14.06.2007 11:22

Zitat:

Zitat von -TM- (Beitrag 505150)
Bitte was machen denn die ganzen Party-Scouts, Nachtreporter oder wie man sie sonst noch nennen möchte ....

Berufen sich hier:

Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben

4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

BadMan 14.06.2007 11:34

Zitat:

Zitat von snapshotmö (Beitrag 505169)
B
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben

Zählen da Parties in geschlossenen Räumen auch zu?
Ich bin auch schon beim Apresski von einer dort umherlaufenden Fotografin abgelichtet worden. Ich denke schon, dass ich mir das nicht hätte gefallen lassen müssen, wenn ich das nicht gewollt hätte.

Interessant ist vielleicht auch diese Seite, insbesondere auch das Urteil am Ende der Seite.

Pixelmatz 14.06.2007 11:55

Hallo,

Ich mache des öfteren für eine INTERNET Seite sog. Partypics, hier frage ich aber die Jungs und Mädels vorher und zeigen Ihnen auch das gemachte Bild, wenn ich dann das ok bekomme, bleibt es auf der Karte, ansonsten wird es gelöscht. Deseiteren verteile ich auch entsprechende Flyer. Bisher gab es keine Probleme, meist kommen die meisten von selbst zu mir und wollen ein Foto, daß das gepostet werden soll. Bei Konzertfotos versuche ich zu vermeiden, einzelne Personen aus der Zuschauermenge herauszuheben.

Sehr kritisch sind natürlich Streetfotos, denn eigentlich wenn man Personen fotografiert ohne es ausdrücklich vorher angezeigt zu haben, gilt das schon als Persönlichkeitsverletzung, dh im schlimmsten Fall, könnte jemand, dem zu das Foto zeigst und er nicht damit einverstanden ist, Dich bereits verklagen, wenn er nicht gewußt hat, daß Du überhaupt fotografiert hast.

Jan 14.06.2007 13:29

Beim Kirchentag wurde ich angesprochen, ob ein Bild meiner Tochter im Kölner Stadtanzeiger veröffentlicht werden darf, ich habe mündlich zugestimmt, fertig. Der Pressemensch sah also keine Notwendigkeit, mir einen Zweizeiler vorzulegen, ich denke dies sprciht für Mannis Methode.

Grüße
Jan


So sieht das Bild aus.

BadMan 14.06.2007 14:39

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 504466)
Mit einer unterzeichneten Einverständniserklärung (formloser Zweizeiler)

Was schreibst du denn in so 'nem Zweizeiler? Schränkst du das Nutzungsrecht irgendwie ein (Homepage)?
Sonst könnte man doch genau so gut einen MR-Vertrag nehmen.

ManniC 14.06.2007 15:12

Zitat:

Zitat von BadMan (Beitrag 505278)
Was schreibst du denn in so 'nem Zweizeiler? Schränkst du das Nutzungsrecht irgendwie ein (Homepage)?
Sonst könnte man doch genau so gut einen MR-Vertrag nehmen.

Zitat:

Die Nutzungsrechte der durch den Fotografen von mir am ____________ angefertigten Fotos werden unwiderruflich und ohne räumliche, zeitliche und inhaltliche Beschränkung unbefristet auf den Fotografen übertragen.

Eine Bearbeitung der Bilder ist zulässig. Dies schließt auch die Verfremdung und Einbettung in andere Szenarien ein, sofern diese keinen pornografischen oder menschenverachtenden Charakter annehmen.
Mein Modelrelease umfasst 2 Seiten A4 - das kann ich dem "Menschen auf der Straße" nicht zumuten ;)

Tira 14.06.2007 15:32

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 505296)
Mein Modelrelease umfasst 2 Seiten A4 - das kann ich dem "Menschen auf der Straße" nicht zumuten ;)

Muss man das für Modells so groß drucken?:shock::mrgreen:

Nein, im Ernst: Was wird denn da alles vereinbart, dass ein DIN A5-Blatt nicht reicht?
Und nebenbei: Kann mir jemand eine gute Quelle für ein ordentliches Muster nennen?

SirSalomon 14.06.2007 15:54

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 505296)
Mein Modelrelease umfasst 2 Seiten A4 - das kann ich dem "Menschen auf der Straße" nicht zumuten ;)

Eventuell wäre es hilfreich (für einige), wenn Du mal einen "Abzug" bereitstellen könntest?

Wer sich tiefer in die Materie einarbeiten will, finden hier weitreichende Hinweise.

Wobei ich grundsätzlich den Thread nicht verzweigen möchte, sondern hier belassen will :)

BGrundsätzlich gilt aber, bei Aufnahmen, bei denen eine einzelne Person nicht das Hauptaugenmerk ist, braucht es keine Einwilligung dieser Person.

Persönlichkeitsrechte umfassen in diesem Umfang aber auch prikäre Situationen, die sollten unabhängig einer Einwilligung, beachtet und respektiert werden...

[EDIT] by ManniC {14.06.2007 16:24}:
Folgeposting angehängt:


Zitat:

Zitat von Tira (Beitrag 505310)
Muss man das für Modells so groß drucken?:shock::mrgreen:

Nein, im Ernst: Was wird denn da alles vereinbart, dass ein DIN A5-Blatt nicht reicht?
Und nebenbei: Kann mir jemand eine gute Quelle für ein ordentliches Muster nennen?

Ja, gibt es: http://www.formblitz.de/?form_id=273, dieser ist allerdings einmahlig kostenpflichtig.

Wiki bietet Dir da auch ein Beispiel: http://de.wikipedia.org/wiki/Modelvertrag

Die Model-Casting-Agentur gibt ein "freies" Beispiel, schau mal hier:
http://www.deluxe-casting.com/casting/model-vertrag.php

Kurzer Nachtrag: Ich gehe davon aus, dass die Beispiele von mir nicht unbedingt rechtssicher sein müssen!!!

BadMan 14.06.2007 16:23

Einen einseitigen Model-Release-Vertrag gibt es auch bei panthermedia.

Der Zweizeiler von Manni hat natürlich den großen Vorteil, dass er auch vom Mann auf der Strasse verstanden wird und nicht direkt so abschreckend wirkt.
Man könnte den Vertrag vielleicht noch um die Bildnummer ergänzen. Dann ist es auch die Zuordnung eindeutig.

ManniC 14.06.2007 16:27

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 505321)
Eventuell wäre es hilfreich (für einige), wenn Du mal einen "Abzug" bereitstellen könntest?

Gerne,

:arrow: Modelrelease (PDF, 142 KB)

:arrow: Propertyrelease (PDF, 90 KB)

Natürlich auch hier keinerlei Garantie für Rechtssicherheit ;) - ich habe mich seinerzeit durch die diversesten Beispiele und Mustervorlagen im Web gewühlt und daraus die Version zusammengestellt, die MEINEN Vorstellungen entspricht.

@Jörg: Exakt das war meine Intention für die "Schmalspurversion".

SirSalomon 14.06.2007 17:31

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 505341)

Manni, darf ich Dein Formular als beschreibbares PDF-Formular fertig machen? Ich würde Dir selbstverständlich das Original überlassen ;)

ManniC 14.06.2007 17:48

Zitat:

Zitat von SirSalomon (Beitrag 505367)
Manni, darf ich Dein Formular als beschreibbares PDF-Formular fertig machen? Ich würde Dir selbstverständlich das Original überlassen ;)

Kein Problem :top: - ich füll die Dinger immer in Office 2007 aus, zu dem PDF-Formulargedönse bin ich noch nicht gekommen. :oops:

Tira 14.06.2007 18:04

Vielen Dank für die Infos und Links!:top: Dürfte ich die PDFs wiederum als Vorlage für eigene Verträge benutzen?

Btw.: Mannis Verträge gelten ja für die nichtkommerzielle Nutzung. Ich habe mich aber letztens mit jemandem über die Probleme kommerzieller Nutzung unterhalten. Da gab es die Ansicht, dass Klauseln, die die unbeschränkte Abtretung von Bildrechten ohne Honorar oder gegen ein Brötchen (Belegexemplar, Abzug, etc.) im Streitfalle eher nicht gültig wäre. Gibts hier Erkenntnisse zu solchen Fragen?

ManniC 14.06.2007 18:45

Zitat:

Zitat von Tira (Beitrag 505382)
Dürfte ich die PDFs wiederum als Vorlage für eigene Verträge benutzen?

Kein Problem - abkupfern erlaubt :top:

Zur kommerziellen Nutzung: Ziff. 6 letzter Absatz meiner Vorlage bereitet eine Regelung mit separater Vereinbarung vor (50/50).

Ansonsten fliesst ja bei TfP durchaus ein "Honorar" in Form von Prints / CD.

Desweiteren: Es herrscht meiner Meinung nach Vertragsfreiheit - z.B. im Inventar-Verkauf passieren ja auch Übertragungen zum Restbuchwert von 1€...... Warum sollte dann nicht auch ein Brötchen ;) zulässig sein ???

Tira 14.06.2007 18:59

Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 505408)
Kein Problem - abkupfern erlaubt :top:

Klasse!:top:

Zitat:

Zur kommerziellen Nutzung: Ziff. 6 letzter Absatz meiner Vorlage bereitet eine Regelung mit separater Vereinbarung vor (50/50).

Ansonsten fliesst ja bei TfP durchaus ein "Honorar" in Form von Prints / CD.

Desweiteren: Es herrscht meiner Meinung nach Vertragsfreiheit - z.B. im Inventar-Verkauf passieren ja auch Übertragungen zum Restbuchwert von 1€...... Warum sollte dann nicht auch ein Brötchen ;) zulässig sein ???
Die Argumentation war so: Solche Formulierungen wären zu unbestimmt, der Vertragsinhalt wäre damit nicht ausreichend definiert. Deshalb könnten unter Umständen Modelle an solche Vereinbarungen nicht gebunden sein. Extrembeispiel wäre die Nacktaufnahme einer jungen Frau, die Jahre später einen seriösen Beruf ausübt und daher die Veröffentlichung;) der alten Aufnahmen unterbinden kann.

SirSalomon 14.06.2007 19:30

Zitat:

Zitat von Tira (Beitrag 505414)
Extrembeispiel wäre die Nacktaufnahme einer jungen Frau, die Jahre später einen seriösen Beruf ausübt und daher die Veröffentlichung;) der alten Aufnahmen unterbinden kann.

Eine solche Unterbindung wäre dann durchsetzbar, wenn die Person im öffentlichen Bereich ein hohes Amt ausübt.

Personen, die sich durch eine Eheschließung ihren sozialen Stand "verbessern" haben grundsätzlich kein Recht, Bilder aus der Vergangenheit zukünftig zu unterbinden.

Wobei sich diese Person auch durchaus "freikaufen" kann :D

ManniC 14.06.2007 19:44

Zitat:

Zitat von Tira (Beitrag 505414)
Die Argumentation war so: Solche Formulierungen wären zu unbestimmt, der Vertragsinhalt wäre damit nicht ausreichend definiert.

Ich bin zwar kein Jurist, aber was ist bitte z.B. in meinem Vertragstext unbestimmt formuliert?

Wir haben Ziff. 6, Nutzungsrechte des Fotografen, mit klar umrissenen Inhalten und vorbereiteter Erweiterung zu kommerziellen Zwecken. Wir haben Ziff. 7, Nutzungsrechte des Modells, ebenso klar umrissen. Und wir haben eine Honorarvereinbarung, entweder auf TfP- oder Euro-Basis.

Das ganze vereinbart zwischen volljährigen Vertragspartnern.

:?::?::?:

Dass letztendlich aufgrund nachvollziehbarer Beweggründe eine Modifikation vereinbart oder durchgeführt werden kann steht auf einem ganz anderen Blatt.

SirSalomon 14.06.2007 20:05

Auch wenn ich kein Jurist bin, sehe ich keinen Handlungs- oder Änderungsbedarf an der Vereinbarung.

Geltendes Recht wird damit nicht ausgehebelt, rechtswidirge Vereinbarungen nicht getroffen. Höchstens moralisch verwerfliche Vereinbarungen könnten die Vereinbarung kippen.

Da diese nicht eingebunden sind, beide Vertragspartner volljährig und voll Geschäftsfähig sind, wird's keine Probleme geben...

rmaa-ismng 14.06.2007 20:06

Denke ich auch, wie ist das bei Minderjährigen, da gilt nur die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten?? Auch über 16 Jahre?? Wahrscheinlich, oder?

SirSalomon 14.06.2007 20:18

Zitat:

Zitat von rmaa-ismng (Beitrag 505451)
Denke ich auch, wie ist das bei Minderjährigen, da gilt nur die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten?? Auch über 16 Jahre?? Wahrscheinlich, oder?

Es ist fraglich und müsste evt. vor Gericht erstritten werden.

Grundsätzlich gilt, mit dem 15. Lebensjahr ist ein Minderjähriger in der Situation, dass er Entscheidungen für sich allein treffen kann.

Portrait-Aufnahmen sind sicherlich kein Problem, bei Teilakt oder Akt-Aufnahmen würde ich mich aber auf keine Diskussion einlassen und jedes Foto ablehnen. Selbst bei einer Einwilligung der Erziehungsberechtigten (das nicht immer gleichzeitig die Eltern sein müssen).

ManniC 14.06.2007 20:19

Nabend Ron,

<18 ist Unterschrift eines Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich, ich zitiere mich mal von etwas höher in diesem Thread selbst:
Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 504466)
Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und lehne Shootings unter 18 kategorisch ab. Auch wenn ein Model-Release in einem solchen Fall von den Eltern ratifiziert wird (werden muss), so ist es doch meiner Kenntnis nach bis zur Volljährigkeit des Models schwebend unwirksam, das heisst das Mädel kann die Vereinbarung ab ihrem 18. Geburtstag rückwirkend knicken. Und was mach ich dann ? Dicke Backen ;)

Aus diesem Grund ist auf meinem Release kein vorbereiteter Platz für Unterschrift von Vaddern/Muddern.

Tira 15.06.2007 07:15

Nee, Manni, dein Vertrag ist schon fair. Bei kommerzieller Nutzung und Rechteübertragung Zustimmung des Modells und hälftige Teilung des Ertrages ist in Ordnung.

Bedenken gibts eher gegen solche Verträge, die eine vollständig freie kommerzielle Nutzung durch den Fotografen ohne angemessene Gegenleistung erlauben sollen. Wobei gute und große Prints auch irgendwie nicht "Nichts" sind...

Kenne keine Rechtsprechung zu dem Thema, werde das aber mal recherchieren. Kann mir jemand ein gutes Buch zum Thema Bildrechte und Model/Schauspielerverträge empfehlen?

Schlaudenker.de 15.06.2007 22:59

Darf ich nochmal zur Eingangsfrage zurück kommen? Ich habe Bilder von Leuten auf einem Schützenfest gemacht. Nun habe ich hier wieder gelesen: Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben, dürfen ohne Einwilligung zur Schau gestellt werden.

Kennt jemand einen Fall, wor der Fotograf sich auf die grüne Regel berufen wollte und damit gescheitert ist? Und was kann bei normalen Bildern, bei denen kein "berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird" denn passieren? Ich nehme an, ich muß eine Unterlassungserklärung oder so unterschreiben und gut ist's, oder?

Und was ist, wenn ein "berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird", das aber für mich nicht erkennbar war?

Ich bin verunsichert, denn:
Zitat:

Zitat von ManniC (Beitrag 504419)
[EDIT] by ManniC {12.06.2007 19:02}:
Beide Bilder gelöscht.

Ab wann geht's denn ohne Einwilligung?

Zitat:

Zitat von Stoppelhopser (Beitrag 505886)
letzten Sonntag war in Kassel Tag des Marathons.

Haben die Läufer mit den Teilnahmebedingungen eine pauschale Einwilligung erklärt? Oder geht das auch über die grüne Regel?

PS: Nicht dass das falsch rüber kommt: Ich bin nicht irgendwie sauer, ich möchte nur dazu lernen und vielleicht etwas mehr Rechtssicherheit.

ManniC 15.06.2007 23:25

Nabend Torsten,

bei den beiden gelöschten Bildern handelte es sich eindeutig um Portraitaufnahmen, bei denen die abgelichteten Personen im Bildmittelpunkt standen. Insofern trifft § 23(1)3 Kunsturhebergesetz nicht zu.

Meiner Auffassung nach zieht die Ausnahmebestimmung nur, wenn Du z.B. eine "Menschenmenge" / Publikum fotografierst. Ich hab jetzt nicht recherchiert, meine aber was von min. 5 Personen gelesen zu haben. Sobald Du aber einen, zwei mit dem Tele herauspickst gilt die Ausnahme nicht.

Was Beispiele betrifft: Google mal nach "Kurhg" oder "Kunsturhebergesetz", da gibt es einige Präzedenzfälle.

Was passieren kann: Unterlassungserklärung / Unterlassungsklage ggfs. mit Liquidation von Anwalts- und Gerichtskosten. Und da liegst Du flugs im Tausender-Bereich.

Dimagier_Horst 16.06.2007 09:55

Zitat:

Zitat von Schlaudenker.de (Beitrag 505938)
Ab wann geht's denn ohne Einwilligung?

Schade, dass die Bilder nicht mehr zu sehen sind.....Beispiel: Beim Karnevalsumzug ist ein Portrait eines am Zug Teilnehmenden kein Problem, er stellt sich zur Schau. Beim Zuschauer bist Du im Grenzbereich. Bei normalen Straßenszenen greift Mannis Gruppenthese. Und im Einzelfall kann es wieder ganz anders aussehen, weil jede Szene und jeder Anlass eine Menge individueller Kriterien ergeben.

rmaa-ismng 16.06.2007 10:36

Ja, wie macht Ihr das denn bei Streetfotos, geht Ihr hin und holt Euch Eure Einwilligung schriftlich bevor Ihr das Bild macht, das geht ja gar nicht..!

Also zuerst das Bild, dann hin und Ansage, mit Glück, Unterschrift, sonst umsonst gefotet, bzw. nicht gefotet. Denn Du bist ja nicht verpflichtet das Bild wieder rauszugeben. Da darfst es bloss an dritte nicht weiterreichen oder veröffentlichen!?

fmerbitz 16.06.2007 12:19

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 505972)
Beispiel: Beim Karnevalsumzug ist ein Portrait eines am Zug Teilnehmenden kein Problem, er stellt sich zur Schau.

Wie ist es denn bei Sportveranstaltungen (Chase Lauf, Ironman)? Darf man die Läufer aufnehmen und das veröffentlichen?


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