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Bild - Rechte und Honorar
Hallo Forum!
Zum x-ten Male das Thema hier aber da sich jeder Fall anders darstellt bringen mich die anderen Threads im Moment nicht wirklich weiter. Ich habe eine Anfrage eines Verlages zu 2 Konzert - Pics von Klee Klee 1 Klee 2 Die Autorin schreibt mir nun: "eine exklusive Nutzung der Bilder für dieses Buch würden wir sozusagen auch für uns in Anspruch nehmen; die Nutzung für Pressezwecke zum Buch müsste dabei allerdings gewährleistet sein!" Heisst das jetzt, ich würde die Rechte zur Veröffentlichung der Bilder komplett an den Verlag übertragen?? Dann würde ich mit dem Honorar-Vorschlag von 65,-EUR für beide Pics nicht einverstanden sein. Was meint ihr?!? Weitere Angaben zum Buch: Auflage: 4.000 Exemplare, Verkaufspreis: 19,95EUR Gesamtbildzahl: ca. 150-200 Abbildungen Danke schon mal für Eure Hilfe und Meinungen!!! LG Mikosch |
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Für Edith: Ist Astrid Vits die Autorin? |
Hey Danke für die schnelle Antwort!
Ich hab da auch keine Lust groß rumzupokern - meine Freude über die Anfrage ist einfach zu groß! Und vielleicht ergibt sich daraus ja mal mehr!!! Nur noch mal zum besseren Verständnis: Wenn ich mich drauf einlasse (und wie es scheint werde ich das tun!), dürfte ich das Bild nicht mehr anderweitig veröffentlichen lassen?! Autor ist wohl Arndt Cobbers, aber eine Astrid Lukas vom Schott-Musikverlag hat angefragt. Mikosch |
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nur Frage wäre was die unter "Presse" verstehen??? ist es Print und Online-Print...also Internet??? damit also "weltweit" sichtbar und verfügbar??? Zitat:
was fehlt sind Zeitangaben??? ...für einmal oder ne Woche oder das ganze Jahr??? unter solchen Bedingungen sind 65 Piepen etwas mager, aber... wie man sieht, steckt ja "Methode" dahinter.... alle Nutzer(Verlage/Agenturen) tun sich verdammt schwer mit ihren Formulierungen, denn zahlen wollen sie nur den geringsten Betrag!...und bei Nachfragen tun sie so also ob sie noch nie davon gehört haben:)) Pokern kannst du, aber.... gehe mal davon aus, dass die solche Bilder auch für umsonst irgendwo im Netz finden... und das was den Bildern fehlt, wird mit Photoshop reingebastelt... auch wenn danach dremal so teuer wird! Mfg gpo |
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Fragst einen Fotografen für die Produktion einer Fotostrecke, kommt nach einer Woche der Kostenvoranschlag für 15 Mille rein. Nach einigem hin und her ist man bei 5 angelangt und vertagt sich noch einmal. Schickt man das Angebot dann schriftlich (!) zu rufen die Träumer an, und behaupten dass dieser Preis nicht realistisch sei und pipapo. |
Dein Angebot ist nicht sehr entgegenkommend, ich hatte bislang drei mal das Glück, dass jemand mit meinen Bildern etwas machen wollte,
- das erste Mal war für eine Firmenzeitung (80 EUR), - das zweite für DigitalPhoto (aktuelle Ausgabe, 100 EUR) und - für eine Broschüre + Internetauftritt eines Versicherungsmaklers (Druckauflage 3000 Stück, internet-Nutzung 2 Jahre, 100 EUR). Zum Glück kam die erste Anfrage von einem Forumsmitglied, mit dem ich offen über realistischen Preis und die Richtige Form der Rechnung sprechen konnte, dannach hatte ich schon etwas Übung. Ich habe immer die Nennung des Namens und Zusendung eines Belegexemplars, eine Exkulisvnutzung hat kein Interessent verlangt (ich anscheinend doch eitel). Ich habe in die Rechnung die Absprachen bzgl. der Verwendung aufgenommen. Viel Erfolg und Spass am gedruckten eigenen Bild, denn letztlich ist das für uns Amateure wichtiger als ein Honorar, oder? Grüße Jan P.S.: Das letzte Honrar wede ich mit meiner Frau teilen, da Sie das Bild gepuzzelt hat, bzw. wir werden einfach mal wieder gemütlich und gut Essen gehen. |
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Hast Du Dich da eben verschrieben oder warum wäre ich (oder wer auch immer) NICHT sehr entgegenkommend?? :?: |
Sorry, nicht Du, Dein potentieller Kunde scheint m.E. nicht sehr entgegenkommend, 65 EUR scheint mir eher wenig für 2 Bilder.
Eine exklusive Verwendung in einem Buch und Pressearbeit (ohne genauere Angabe wie/wo/www) und ohne Angabe der Verwendungsdauer entspricht nicht den klaren und in meinen Augen fairen Angeboten, die ich bekommen habe. Es kann aber auch nur eine unglückliche Formulierung sein. Vielleicht sollen mit den 65 EUR die Rechte für den Abdruck im im Buch und evtl. für Werbung für das Buch abgegolten werden, dagegen die Rechte am Bild für alle übrigen Zwecke aber selbstverständlich bei Dir bleiben. Grüße Jan P.S.: Auch wenn man auf Klee2 nicht viel von der Sängering sieht, finde ich das Bild :top: . |
Huhu Jan!
Ich vermute auch das die Dame das nur ein wenig unglücklich formuliert hat. Klarheit sieht meines Erachtens auch anders, aber mal schauen in wie weit die Angaben noch präzisiert werden. Derzeit warte ich auf Antwort. Mal sehen wie das weiter geht! Melde mich dann wieder! Ahja: DANKE für das ":top:" :D |
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P.S.: ich habe mal für ein Bild, das NUR für eine Werbung auf der Rückseite einer kostenlosen Broschüre (mit zufällig auch 4000er Auflage) genutzt und rel. klein gedruckt wurde 50 € bekommen. P.P.S.: problematisch sehe ich hier auch noch etwas das Persönlichkeitsrecht weniger der Sängerin als der Leute, die auf dem zweiten Bild deutlich zu erkennen sind. Wie die wohl reagieren werden, wenn sie sich in einem Buch wiederfinden? |
Wenn einer bei einer öffentlichen Veranstaltung in einer Gruppe von Menschen abgebildet wird, hat er - glaube ich - keinen besonderen Schutz im Sinne von Recht aufs eigene Bild o.ä.. Die Künstlerin ist eine 'öffentliche Person' und darf damit vermutlich auch abgebildet werden. Das sind aber Sorgen, die man evtl. ausdrücklich an den verlag abgeben kann/sollte.
Die Profis leiden sicher unterm dem, was uns Amateure freut, aber ob nun ein profi beauftragt worden wäre, Konzertfotos aufzunehmen bzw. in meinem Fall ein Profi samt Studio bezahlt worden wäre, um ein Puzzle zu fotografieren? Dann wäre halt ein Bild aus einer komerziell verfügbaren Fotosammlung genommen worden, oder? Wenn ich z.B. GPO recht verstehe, schadeet es Ihm - verständlicher Weise - wenn Amateure Aufträge für Sach-/Werbefotografie oder für Events übernehmen. Grüße Jan |
Huhu!
Neue Mail mit etwa folgendem Inhalt: Schicken Sie mir mal heute schon die Bilder als JPEG und eine Rechnung brauch ich erst dann wenn das Buch erschienen ist ... Ob die Sängerin mit der VÖ einverstanden ist weiss sie noch nicht. :shock: Sollte ich die Bilder tatsächlich OHNE jede Sicherheit oder von mir aus auch Anzahlung einfach rausrücken??? |
Hallo,
man kann sich ja heutzutage schon glücklich schätzen, wenn überhaupt Geld angeboten wird. Ich hatte letztens eine Anfrage einer Agentur, die gerade eine CD eines ihrer Comedy-Stars produziert. Die wollten eins meiner Bilder für's CD-Booklet verwenden und haben freundlich angefragt, ob sie das gegen Namensnennung machen dürfen. Da es jetzt kein völlig unbekannter Künstler war (wenn auch kein Topstar), habe ich freundlich zurückgeschrieben, dass sie das gegen 50 € und Belegexemplar gerne machen können. Das Ergebnis war, dass ich nie wieder was gehört habe. Ich hätte mein Bild zwar enorm gerne in so einem Booklet gesehen, aber komplett verschenken muss man sich deswegen ja nicht. Und irgendwie muss man ja auch an die "Kollegen" denken, die mit solchen Sachen ihr Geld verdienen müssen und durch solche Aktionen mit Fanbildern vom Markt verdrängt werden. |
Ich habe meine Bilder per mail verschickt und dann die Rechnung per Post, bei mir hat es 3x geklappt.
Jan |
Auf was muß man denn bei der Rechnungsstellung überhaupt achten?
Muß man als Amateur MwSt deklarieren? Welche Formulierungen sind wichtig? So ein Musterformular für den Fall der Fälle wäre echt klasse! |
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Ich habe damals auch etwas auf mein Geld gewartet, aber es kam. Wichtiger als den Zahlungszeitpunkt finde ich aber abzuklären, was genau die mit den Bildern vorhaben. EDIT: die "Rechnung" habe ich ganz formlos gemacht, so ungefähr: ich bitte für die Nutzung eines Fotos für xy um Zahlung von xy auf Konto xy (ggf. Frist setzen). Mwst. usw. kann dir egal sein. |
Hallo!
Hier mal die Zusammenfassung die die Dame so auch bestätigt hat: - Bestandteil der Vereinbarung: 2 Bilder von Klee gemäß des Anhanges - exclusive Verwendung der Bilder NUR in diesem Buch mit gewährleisteter Nutzung für Presse- und Werbezwecke NUR im Zusammenhang mit diesem Buch - namentliche Nennung - ein Freiexemplar - Bildhonorar für beide Pics zusammen 65,-EUR Ich denke das ist OK so?!?! Zum Thema Rechnung habe ich in einem älteren Thread das hier gefunden: Zitat:
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Keine MwSt., ich habe es so formuliert:
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Ich denke, wenn die Überweisung an mein Konto kommt, belegt dass, das die Bedingungen gelesen wurden. Übrigens habe ich erst 2x erfolgreich Geld bekommen, beim 3. Bild geht die Rechnung erst morgen raus, aber ich erwarte keine Probleme (freundlicher email-Kontakt, einmal auch per Tel.). Grüße Jan |
Zitat:
Ich hatte was in der Art geschrieben, genauen Wortlaut könnte ich zu Hause nachschauen: einmaliges Nutzungsrecht für [Verwendungszweck], sonstige Vereinbarungen, Frist für Zahlung. Es gibt in Ecel einen Vordruck, den habe ich etwas abgewandelt und als PDF zugeschickt. Hat bei mir jedenfalls so anstandslos geklappt. Ich kann diesen "Mustervertrag" auch mal hier zeigen. |
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