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Error xxx und Chance....
Jetzt trifft es langsam mich :(
Hab schon viel gelesen, hab`mich gefreut, dass meine noch gut funktioniert. Ob diese Art des Fehlers bekannt ist, habe ich noch nicht nachforschen können. Die "dicke" hängt sich auf. Auf Auslöser gedrückt (Innenaufnahme + interner Blitz), der Verschluß hängt. Ausschalten, Akku raus, nachher läuft es wieder. Wie lange noch? Andere Frage - was passiert jetzt? Gekauft im Mai 2005, der nette Händler hat mittlerweile seinen Laden geräumt. WAS JETZT? Habe ich eine Chance bei Sony den Body kostenlos reparieren zu lassen? Gruß |
Hallo!
Tja, blöde Sache, aber warte noch etwas ab, wir sind an der Sache (Error 58) dran! Im Moment fehlen eh die Ersatzteile, da können die noch nix machen! |
Probiere es aus, ruf bei Runtime an und erkläre denen Dein Problem.
Ich glaube aber kaum, dass sich eine Lösung finden wird, die in Richtung Garantie-Reparatur geht... |
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Torsten hat's oben geschrieben, an anderen Stellen in diesem Forum ist es zu lesen: Wir sind seitens des Teams mit Nachdruck am Errror58 dran - im Hintergrund glühen tatsächlich die Drähte. @Darius: Halte durch, Ersatzteile gibt's eh erst Anfang 2007 wieder - und vielleichtwahrscheinlicheventuell ;) bis dahin auch eine Lösung die uns alle jubeln lässt....... |
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Insbesondere für die Teamler, die gerade "aus Jux und Dollerei" versuchen einiges zu tun. @Torsten und Manni Was soll ich ausser "danke" sagen? Ja, ich weiß schon - beeeeiiillt Eucht! Schneeeell :D Gruß |
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Leider musste ich auf anderer Seite auch schon erleben, dass Sony sich wegen zwei Tagen Garantieablauf in's Hemd gemacht hat. Was soll da bleiben, außer Zweifel? Die Fähigkeiten und Leistungen vom Team stehen völlig außer Frage und wird vielleicht vielen D7D-Grafen das Herz springen lassen (mich mit eingeschlossen). Schluß letzt endlich liegt jedoch die Entscheidung bei Sony und das war es, was ausgedrückt werden sollte... ;) |
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An den Bemühungen seitens der Teamler gibt es nichts zu meckern. Da wird hinter den Kulissen sicherlich geackert, was das Zeug hält. Wenn sich SoNy nicht bewegt, was soll man denn dann noch tun? Bei Runtime jedenfalls wird man auf die Entscheidungen von SoNy angewiesen sein, sie sind schließlich ein Betrieb, der wirtschaftlich betrieben werden muss! |
Nu gebt uns noch ein bisschen Zeit ... OK ?
Gruß PETER |
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uns bleibt ja auch gar keine andere Möglichkeit. ;) Und das x-te Mal den Dank ans Team für das gezeigte Engagement beim Versuch, eine für alle D*D-User befriedigende Lösung zu erzielen, hilft Euch ja auch nicht wirklich weiter. Nur ist es natürlich auch verständlich, dass die Geduld der User im Hinblick auf auslaufende Gewährleistung einerseits und zu bezahlende Reparaturen beim E58 (wenn sie denn überhaupt mal möglich sind) andererseits ganz schön strapaziert wird. Aber auch ich gebe die Hoffnung noch nicht auf, dass Eure Bemühungen vom Erfolg gekrönt werden. :top: |
Geburtstag
Meine D7D feiert diese Woche ihren zweiten Geburtstag :D
Sie hat schon 15'000 Bilder auf dem Buckel und tut immer noch tapfer ihren Dienst. Ob ich mich glücklich schätzen mag den Error 58 nicht miterleben zu müssen wage ich zu bezweifeln .. ab und zu kränkelt sie jetzt .. hatte schon ein paar Mal schwarze Bilder oder sonst irgendwelche Macken gehabt .. Bis jetzt hat das Herausnehmen der Akkus immer geholfen .. wie auch immer .. ich habe immer noch Hoffnung dass es im Frühling heisst "Return of the Jedi" in Form einer A10 oder A1 oder was auch immer :top: |
Hallo,
heute habe ich einen Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen gefunden, der zunächst gar nichts mit unserem Problem Error xxx zu tun hat, aber trotzdem Hoffnung macht: Das OLG Thüringen (Az.: 1 U 846/04) hat bei einem Schaden am Zylinderkopf eines gebrauchten Jeep Cherokee (Laufleistung 85000 km) den Käufer von den Reparaturkosten befreit, weil dieser Schaden bei dem Modell häufig auftritt. Eine Rückrufaktion seitens des Herstellers gab es nicht, aber dem Gericht lag eine Information vor, die besagte, dass der Hersteller den Zylinderkopf wegen der aufgetretenen Probleme inzwischen neu entwickelt hatte. Wenn ich jetzt mal den Zylinderkopf mit unserem falsch dimensionierten "AF charge baseplate assy" für die D*D sinngemäß gleichsetze, gibt es ja eine gewisse Ähnlichkeit. Kein Rückruf seitens KoMi/Sony, aber die Information, dass das Bauteil inzwischen modifiziert wurde, liegt vor. :top: Vielleicht müssen doch erst Juristen die Dinge in die Hand nehmen? :cool: |
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In dem zu entscheidenen Fall ging es darum, dass ein Händler innerhalb der ersten sechs Monate der Gewährleistung, in denen die Vermutung gilt, dass ein auftretender Mangel von Anfang an vorlag, versucht hat, diese Vermutung zu wiederlegen. Das ist ihm nach den Feststellungen eines Sachverständigen nicht gelungen. Beim Err58 geht es ja weniger um die Frage, was innerhalb der Gewährleistung geschieht. Soweit ersichtlich, wird diese von den Händlern doch zumeist - möglicherweise nach Rücksprache mit Runtime - akzeptiert, zumal die ihrerseits die Kosten auf den Hersteller/Lieferanten abwälzen. Wenn das mal nicht der Fall sein sollte, könnte sich eine Parallele zu der zitierten Entscheidung ergeben, auch wenn die ersten sechs Monate der zweijährigen Gewährleistung vorbei sind. Eine ganz andere Frage ist aber, was nach den zwei Jahren geschieht. Nach Ablauf von zwei Jahren ist nach dem Gesetz in der Regel jeder Gewährleistungsanspruch verjährt, egal welchen Bockmist der Hersteller zusammengeschraubt haben mag. Es ist dann völlig egal, ob es sich um einen von Anfang an vorhandenen Mangel handelt. So wie ich das verstehe, versucht das Team gerade eine Kulanzlösung für solche Fälle zu erlangen. Dabei würde es sich aber (in Deutschland) um ein reines Entgegenkommen des Herstellers bzw. Sonys handeln. Eine andere Frage ist ebenfalls, ob man mit (noch) funktionierender Kamera bereits vor Ablauf der zwei Jahre eine Nachbesserung verlangen kann, weil der Mangel im Ansatz schon vorhanden ist. Das hängt davon ab, mit welcher Wahrscheinlichkeit er tatsächlich später zu Tage treten wird und müsste wie in der zitierten Entscheidung erforderlichenfalls durch ein Gutachten geklärt werden. Abschließend zur Information der angesprochene Teil der Entscheidung als Zitat: "Wie der Sachverständige in der mündlichen Verhandlung überdies erläutert hat, haben seine Recherchen bei Händlern und Werkstätten – insbesondere freien Werkstätten – im Umkreis von Erfurt ergeben, dass an dem betreffenden Fahrzeugtyp gehäuft Zylinderkopfrisse bei einer Laufleistung von ca. 80.000 bis 120.000 km auftreten. Seinem Bericht zufolge gab es allein in einer von ihm aufgesuchten Werkstatt ca. 20 bis 25 derartige beschädigte Zylinderköpfe. Zwar existiert keine offizielle Stellungnahme des Herstellers, die den Schaden einräumt. Mittlerweile gibt es jedoch einen geänderten Zylinderkopf mit einer neuen Teilenummer. Nach einer Herstellerinformation an die Werkstätten sollen bei Auswechseln von Zylinderköpfen nur solche mit der neuen Teilenummer verwendet werden. Dieser vom Sachverständigen geschilderte Umstand lässt darauf schließen, dass es mittlerweile (mutmaßlich aufgrund zuvor aufgetretener Probleme) zu einer Neuentwicklung gekommen ist, was ein weiteres, gewichtiges Indiz für einen – zuvor vorliegenden – Herstellermangel darstellt sowie (neben der Häufung der Schadensfälle) auch ein Indiz dafür, dass die alten Zylinderköpfe nicht dem Stand der Technik entsprechen. Das Vorliegen eines Mangels des Fahrzeugs kann bereits allein aufgrund des vorstehend erläuterten Herstellermangels – der besonderen Schadensanfälligkeit der Zylinderköpfe – bejaht werden. Darauf, ob sich die Risse an den Zylinderköpfen bereits bei Abschluss des Kaufvertrags und Übergabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs ausbildeten oder schon entstanden waren, oder ob es erst später zur Rissbildung kam, kommt es nicht an." Der Sachverständige hat auch dargelegt, dass es sich bei den an den Zylinderköpfen aufgetretenen Schäden nicht um gewöhnlichen Verschleiß handelt, denn Zylinderköpfe müssen so lange halten wie der Motor selbst. Ein Zylinderkopfschaden darf nach einer Fahrtleistung von 94.000 km (wie hier) also grundsätzlich nicht auftreten." |
Hallo dabongolo,
danke für Deine ausführliche Betrachtung, die ja zeigt, dass es sich um einen etwas anders gelagerten Fall (Händler-Gewährleistung) handelt. :top: Aber meine Annahme beruhte auf der auch von Dir zitierten Passage und richtete sich letztlich gegen den Hersteller KoMi und keinen Händler: Zwar existiert keine offizielle Stellungnahme des Herstellers, die den Schaden einräumt. Mittlerweile gibt es jedoch einen geänderten Zylinderkopf mit einer neuen Teilenummer. Nach einer Herstellerinformation an die Werkstätten sollen bei Auswechseln von Zylinderköpfen nur solche mit der neuen Teilenummer verwendet werden. Dieser vom Sachverständigen geschilderte Umstand lässt darauf schließen, dass es mittlerweile (mutmaßlich aufgrund zuvor aufgetretener Probleme) zu einer Neuentwicklung gekommen ist, was ein weiteres, gewichtiges Indiz für einen – zuvor vorliegenden – Herstellermangel darstellt sowie (neben der Häufung der Schadensfälle) auch ein Indiz dafür, dass die alten Zylinderköpfe nicht dem Stand der Technik entsprechen. Und das trifft für die D*D ja auch in gleicher Weise zu und KoMi sitzt es (den Herstellermangel) aus. :flop: |
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Ja, das ist sicherlich eine Parallele. Nur kann das für die Zeit nach Verjährung der Gewährleistungrechte gegen den Händler nicht die angesprochene, juristisch begründete Hoffnung machen. In Deutschland ist die Verantwortlichkeit für Produktfehler leider allein im Verhältnis von Käufer und Verkäufer angesiedelt. Mit der Ausnahme echter Produkthaftung (der Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht werden - z.B. abgebrannte Büros wegen fehlerhafte Notebookakkus) muss der Hersteller nur gegenüber den von ihm belieferten Händlern einstehen, nicht gegenüber dem Endverbraucher. Im Ergebnis ist ein Hersteller eines fehlerhaften Produkts deshalb nach Ablauf von zwei Jahren aus dem Schneider, soweit es das Produkt selbst betrifft. Hoffnung für die Sorge, was nach mehr als zwei Jahren nach dem Kaufdatum geschieht, können deshalb nur "weiche" Faktoren machen, also etwa die Rücksicht auf den Ruf des Unternehmens, eine freiwillige Gleichbehandlung deutscher Käufer mit solchen in Ländern mit strengerer Haftung etc.. Hier setzen vermutlich auch die Aktivitäten des Forums-Teams an und scheint mir ein gewisser Optimismus durchaus angebracht |
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Hallo,
ich möchte auch mal meinen Senf dazugeben. Ich besitze eine D5D und bei mir trat der Fehler nicht auf. Das Gerät ist letzten Dienstag genau ein Jahr geworden. Ich habe bei runtime angerugen und gemeldet, daß der ERR 58 bei mir sporadisch auftritt. Die Dame am Telfon sagte mir, daß die Kamera bis zum letzten Tag der Garantie (1 Jahr) in Bremen eintreffen muss, ansonsten wird die Rep. kostenflichtig. Nach einem kleinen Disput habe ich ein Fax an runtime und Sony gesandt. Ca. 10 min später hat mich der Serviceleiter von runtime zurückgerufen!! Der Eingang der Kam wurde vorab auf den Tag bereits gebucht und ich solle ihm schnellstmöglich die Cam schicken. Mittwoch letzter Woche abgeschickt und gestern instandgesetzt (neuer Verschluss, Elektronik eingemessen etc) wieder in Händen gehabt. Ich fand diesen Service schnell und absolut korrekt!! Die Kamera funktioniert einwandfrei und ist ohne Beschädigungen. Einen Brief von Sony habe ich auch erhalten: sie hätten damit nichts zu tun und ich sollte mich an runtime wenden?? Das ist eine sehr merkwürdige Politik von Sony, nach dem Motto "Altlasten". Ich hatte zwar ein schlechtes Gewissen, da meine Cam keinen Ausfall hat, fühle mich aber mit einem neuen und (hoffentlich) überarbeitetem Verschluß doch wohler und ich gehe von einem Konstruktionsfehler aus den ich dann später hätte selber zahlen müssen. Auf dem Auftragsschein von runtime stand eine Rechnungsbetrag (für Zoll etc.) von rund 342,00 € Gruß Stefan |
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Auf der anderen Seite bekomme ich für den Preis keine vergleichbare Kamera (bei mir die D7D), also wird sie auf jeden Fall repariert, wenn es denn mal soweit ist. Deine Vorgehensweise ist sicherlich bedenklich, wobei ich es mir wünschen würde, wenn die Kamera kurz vor Garantieablauf einfach mal generalüberholt würde. Logisch, dass eventuelle Arbeitsstunden dafür kostenpflichtig sind. |
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Gruß |
Hallo,
jau ist gut gelaufen, wobei ich, wie gesagt doch ein schlechtes Gewissen hatte!! Die einzige "Rechtfertigung" für mich war, das ich nicht einsehe für einen eindeutigen Konstruktionsmangel und unkulante Abwicklung im nachhinhein zu zahlen. Ansonsten zahle ich für Dienstleistungen die ich in Anspruch nehme auch. Bitte nicht falsch verstehen. Hätte es von Seiten KoMi/ Sony eine eindeutige Stellungnahme gegeben und ein Pauschalangebot für die Rep. (zumindest innerhalb der Gewährleistung) mit Kostenbeteiligung, vielleicht 80,00 - 100,00 € für den Kunden, hätte man das akzeptieren können. Nur das sich klammheimlich aus der Sache herausgemogelt wird und das alles was 1 Tag und länger aus der Jahresgarantie heraus ist auf den Kunden abgewälzt wird, das ist nicht in Ordnung. Gruß Stefan ps. möchte hier auch niemanden anstiften, die Unwahrheit zu sagen und mehr die kulante Vergehensweise von runtime hervorheben |
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Deshalb ist deine Vorgehensweise und auch ihre Veröffentlichung in diesem Forum eine ziemliche Sauerei, auch wenn sie verständlich ist. Denn auf diese Art erreichst du nur eins: dass Runtime in Zukunft nachprüft, ob tatsächlich E58 vorliegt - und so eventuell mehr wirklich Betroffene Scherereien bei der Fehlerbehebung bekommen! |
Hallo!
als :alpha: - User betrifft es mich ja nun überhaupt nicht, aber mal ganz hypothetisch gefragt: Wenn der E58 einmal und dann nicht mehr auftritt, ist er dann vorhanden? Wie lässt sich an einer Kamera denn überhaupt technisch nachweisen, ob der Fehler potentiell möglich oder unmöglich ist, es sei denn, das revidierte Bauteil ist in der Kamera? Folgerung daraus: Jeder, der eine Kamera der betroffenen Bauart mit dem betroffenen Bauteil hat, verletzt zumindest praktisch gesehen seine Schadensminderungspflicht, wenn er sie nicht einsendet. Im Falle eines Verkaufs sehe ich zumindest mal moralisch (nicht juristisch) Betrugsversuch am eventuellen Käufer, falls der Vorbesitzer über das Vorhandensein des potentiellen Fehlers Bescheid wusste. ==> Eine DxxD ohne ausgetauschtes Bauteil ist praktisch wertlos und unverkäuflich! Gruß Günter |
@ falk:
ich kann deine Bedenken bis zu einem gewissem Grad nachvollziehen! Aber ich müsste dem Händler nachweisen, sofern es ihn dann noch gibt, daß der Mangel schon vor/ seit der Übergabe bestanden hat. Das kann ich definitiv nicht!! Hätte es daher ein Stellungnahme/ Rückruf seitens Komi/ Sony gegeben, würde der Kunde nicht in die Verlegenheit kommen den Nachweis zu führen. Dann könnte man, vorrausgesetzt der Fehler tritt auf, bei seinem Händler bzw Sony die Sache reklamieren. Wäre der Verschluss keine Fehlkonstruktion, hätte man ihn nicht austauschen müssen, sondern die Cam unrepariert zurücksenden können. Das bestätigt mich, das da etwas dran ist. Und die jenigen die einen Schaden an ihrer Cam haben werden ihn, innerhalb der Garantie, auch ersetzt bekommen. Du kannst auch gerne mit einem defekten Teil weiterfotgrafieren und den Austausch dann selber zahlen. Ich bezahle nicht für einen offensichtlichen Konstruktionsmangel!! Leider ist auch nicht nachvollziehbar, mangels Information, welche Serien-nr. davon betroffen sind. Das hat Sony sich, auch durch die unkulante Vorgehnsweise und Nichtinformation, selber eingebrockt. Gruß Stefan ps: ein Verkauf ist kaum möglich, ausser über den Preis bzw. dem Nachweis eines erfolgten Austausches. Wer würde mir den Wertverlust ausgleichen?? Sony bzw. mein Händler?? |
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Der Anteil an Kameras, der tatsächlich betroffen ist, ist unbekannt - es gibt viele, die völlig ohne Probleme funktionieren, und es auch keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass sich das ändert. Zum Teil haben wir es hier mit einer Internet-Foren-Hysterie zu tun. Anstecken lassen sich davon leider viele, unter anderem auch Leute, die sich auch noch mit einem vollendeten Betrug in einem Forum brüsten... :roll: |
Die D5D führt ein Fehlerprotokoll somit kann Runtime klar erkennen welche Störungen in der Camera aufgetreten sind. Die D7D zeichnet nur die letzte Störung auf.
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das falsch dimensionierte Bauteil ist übrigens nicht der Verschluss, sondern die AF-Gruppe. Laut Repair-Manual soll der Verschluss (warum auch immer?) aber mit ausgetauscht werden. Deinen Nachweis gegenüber dem Händler zur Inanspruchnahme der Gewährleistung ist durch die Reparaturanleitung bestimmt möglich, da es sich um die Kopie eines offiziellen KoMi-Dokuments handelt. Nur was kommt nach der Gewährleistung? :shock: Eine Rechnung von Runtime, wenn nichts weiter geklärt ist. :flop: Ich sehe den E58 auch nicht wie Falk als teilweise Internet-Foren-Hysterie, denn die Ursache für den Fehler ist ja serienmäßig eingebaut und wird inzwischen auch weltweit diskutiert. Nur wann und ob er auftritt, wissen wahrscheinlich nicht einmal mehr die KoMiker. :lol: Ich habe 2 solcher Aspiranten für den E58, die ich teuer bezahlt habe und da verlange ich auch Funktionsfähigkeit, wenn die Kameras mal ein paar Tage Ruhepause hatten. :shock: Auch bin ich nicht hysterisch :lol:, aber stinksauer auf den Hersteller und seinen Nachfolger, und da bin ich wohl nicht allein! :flop: EDIT: der Link auf das Rep.-Man. wurde von mir entfernt. |
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Hysterisch ist allerdings die Annahme, jede Kamera wäre betroffen. Dafür gibt es keinerlei Hinweise. Das Team dieses Forums nimmt lediglich als gesichert an, dass bei allen D7Ds die gleichen Bauteile verbaut wurden, sie also theoretisch auch ausfallen könnten. Aber nicht zwangsweise müssen! Und bei den D5Ds ist noch nicht mal gesichert, ob nicht doch irgendwann ein Wechsel der Bauteile stattgefunden hat. Natürlich kann aber theoretisch jede Kamera betroffen sein, und wenn es dann tatsächlich außerhalb der Gewährleistung an Kulanz fehlen sollte, ist das eben ärgerlich. Verständlich finde ich, dass Sony diesen Schaden nicht tragen will, die müssen schon genug eigene Fehler ausbaden. Verständlich, aber richtig ärgerlich finde ich, dass Konica Minolta, die den Fehler verbockt haben, ihre Kunden derart im Regen stehen lassen. Die interessiert ihr Ruf im aufgegebenen Markt überhaupt nicht mehr, deshalb gibts da auch wenig Hebel. |
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Ein Argument ala "was geht mich das Geschwätz von gestern an, ich habe heute andere Sorgen" erntet kein Verständniss von mir. Wenn Sony sich alles eingekauft hat, müssen sie auch mit der Garantiebearbeitung nachkommen (was ja auch derzeit passiert). Der Fehler ist, meines Wissens nach und da bin ich belehrbar, erst nach dem Verkauf aufgetaucht und somit kein KoMi-Thema mehr, weil sie eben auch alle Rechte und Pflichten abgetreten haben... |
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Das "E58-Bauteil" wurde bei der D7d während der gesamten Produktion NICHT geändert. Bei der D5d KANN ES SEIN dass die Produtkion auf das verbesserte Teil umgestellt wurde, ich konnte es aber nicht definitiv klären ob oder ob nicht. PETER |
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Bekannt ist nur, dass Sony gewisse "Vermögenswerte" gekauft hat. Es könnte sogar sein, dass die Fabrik in Malaysia immer noch ein KoMi-Werk ist, die nun jedoch im Sonyauftrag Kameras baut. Fakt ist, dass KoMi für den Fehler verantwortlich ist. Nur weil Sony jetzt zufällig auch Kameras für das Bajonett herstellt (herstellen lässt), seh ich die nicht automatisch in der Pflicht, für Fehler von Herstellern eines fremden Konzerns gerade zu stehen. Am Besten wäre wahrscheinlich ein Kompromiss zwischen KoMi und Sony, der die Aufteilung der Kosten einer Kulanz-Aktion regelt. Sony wird diese Kosten mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht allein übernehmen, sonst hätten die das schon getan. |
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Danach gibt's ja sogar noch die Dynax-Digital-Hotline. :roll: Oder existiert die tatsächlich noch und ich liege mal wieder daneben? :oops: |
@Falk
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@dabongolo zum "Cherokee"-Urteil: Aber hallo, natürlich bringt uns das weiter, nur redest Du immer über die Zeit nach Gewährleistungsablauf. Für die Zeit nach Garantie-, aber vor Gewährleistungsablauf hilft uns das enorm, weil es zeigt wie weit unsere Beweispflicht geht. Außerdem bestätigt es meine Auffassung der "Keimtheorie", auch wenn die Ausgangssituation eine andere war! |
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Es ist schon nachvollziehbar, dass Sony sich gegen den Error 58 wehrt, würden sie ihn als Produktionsfehler anerkennen, würde eine Welle der Reparaturen auf sie zukommen. |
[quote="Sonnenkind"]@Falk
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Für die Zeit nach Garantie- und vor Gewährleistungsablauf sehe ich kein wirkliches Problem, weil die Rechtslage völlig klar ist und das Bestehen eines Fehlers von Anfang an sich anhand der Reparaturmanuels leicht darlegen und notfalls beweisen lässt. In der Rechtsprechung ist auch unstreitrig, dass an die Darlegungs- und Beweispflicht des Verbrauchers keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen, weil davon ausgegangen wird, dass er anders als der Händler regelmäßig nicht über vertiefte technische Kenntnisse und Erkenntnismöglichkeiten verfügt. Soweit ich das überblicke scheint bisher auch kein Fall bekannt geworden zu sein, in dem ein Händler die Gewährleistung abgelehnt hat. Sollte das doch geschehen, kann man sich natürlich auf die angesprochene Entscheidung stützen - nur bring die nichts zum Ausdruck, was nicht rechlich eh klar wäre. Mit der "Keimtheorie" hast Du ja völlig recht - auch das steht juristisch außer Zweifel. Es ist auch ganz klar so, dass jeder innerhalb der Gewährleistungszeit Nachbesserung seiner Kamera verlangen kann, wenn der vorhandene Mangel noch nicht zu Tage getreten ist, jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Kamera deshalb vorzeitig ausfallen wird. Was "vorzeitig" ist bestimmt sich danach, welche Nutzungszeit der Käufer von dem Produkt allgemein erwarten durfte. Ob eine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit eines zukünftigen Ausfalls besteht, scheint mir allerdings bisher nicht genügend gesichert. Aber genug der juristischen Ausführungen. Mir ging es nur darum die Rechtslage darzustellen, damit jeder hier seine Position gegenüber einem eventuell doch renitenten Händler sowie die Situation nach Ablauf der Gewährleistung ohne die oft bestehenden Mißverständnisse einschätzen kann. |
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Und was ist mit meinen Eröffnungsposting? Mein Händler, ein echter Fachmann in einem kleinen Laden in Dortmund, hat der Kunkurrenz nicht Stand halten können. Weg issér. Theoretisch hätte ich bis Mai 2007 noch eine Chance, unter diesen Umständer aber? Bleibt nur die Hoffnung, dass solche Sachen von Sony anerkannt und beseitigt werden. Wenn nicht - 300-400 T€uronen investiere ich in so eine unsichere Geschichte nicht mehr :flop: Na dann schauen wir mal, was weiter passiert. Gruß |
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