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kassandro 22.11.2006 19:14

Gefährlicher Internet-Kaffee
 
Wenn man diese Geschichte liest, dann schaut man doch auf den Kalender, ob der Winter denn schon vorbei ist und der April grüßt, aber unsere Bürokraten sind nicht zu bremsen.

baerlichkeit 22.11.2006 19:32

Hi,
wirklich abgefahrene Geschichte... aber, und das frage ich mich, wie kommt der Zoll dermaßen verspätet an diese Informationen? Ich meine, war da einem Steuerermittler langweilig und der hat wahllos Ebay-Profile durchstöbert??? Ich verstehs nicht :?

Grüße

Sunny 22.11.2006 20:22

Der Aufwand steht in keiner Relation zum Ertrag,

diese Menge müsste :!: unter die Freigrenze fallen :top:

falkII 22.11.2006 20:49

Herzlichen Glückwunsch!

Wieder mal ein echter Knaller. Mit sowas beschäftigen sich jetzt also unsere Steuergelder! 2,12 Euro! WAS für eine Farce, da macht man sich doch lächerlich!

twolf 22.11.2006 20:50

Ja so kann es gehen, da kann man nur staunen.

Hellraider 22.11.2006 20:56

Tja, wer 1 Euro mehr bezahlt hätte und bei einem deutschen Händler bei eBay oder vor der Tür gekauft hätte, dem wäre das nicht passiert.

Wie sagt man noch so schön: Bevor man bestellt, sollte man das Kleingedruckte lesen ;)

Jornada 22.11.2006 21:39

Es ist einfach nicht zu fassen...

Jens N. 22.11.2006 21:51

Zitat:

Zitat von Sunny
Der Aufwand steht in keiner Relation zum Ertrag,

Jepp.

Zitat:

diese Menge müsste :!: unter die Freigrenze fallen :top:
Nee, die liegt bei 500 g (als zweimaliger Helgolandbesucher weiß ich das ;) ) und das war hier wohl der Knackpunkt. Albern ist es trotzdem.

boatman 23.11.2006 10:59

Guten morgen!

Albern ist es, aber Du bist mit Sicherheit nicht der Einzige der angeschrieben wurde. Das werden mit Sicherheit ganz andere Mengen verschoben worden sein.

Und nun müßte man entscheiden, ab wann sich das lohnt einen "Steuersünder " ;) zu belangen.

Und dann gibt es da ja noch die Gleichbehandlung, weil der andere ist ja auch über "Rot" gefahren und nur ich werde angehalten. Also gerade so, wie man es braucht.

Fazit: Wer billig kauft, kauft zweimal !!! :flop:

Grüße, Thomas

Backbone 23.11.2006 11:30

Ich ergänze mal diesen Link hier:

http://www.golem.de/0611/49088.html

Steuersachen sind in Deutschland Straftaten und auch bei geringsten Vergehen keine Ordnungswidrigkeiten. In den Kaffeefällen wird aber bei einer Steuerschuld von unter 5€ wegen Geringfügigkeit meistens einfach eingestellt. Neu ist das übrigens laut der Story unter dem Link oben gar nicht.

Backbone

MiLLHouSe 23.11.2006 14:23

n-tv.de widmet sich jetzt auch schon dem Thema...

http://www.n-tv.de/736101.html

Minolta7000 23.11.2006 14:48

Zitat:

Zitat von Backbone
Ich ergänze mal diesen Link hier:

http://www.golem.de/0611/49088.html

Steuersachen sind in Deutschland Straftaten und auch bei geringsten Vergehen keine Ordnungswidrigkeiten. In den Kaffeefällen wird aber bei einer Steuerschuld von unter 5€ wegen Geringfügigkeit meistens einfach eingestellt. Neu ist das übrigens laut der Story unter dem Link oben gar nicht.

Backbone

Steuerstraftaten bedürfen aber einem vorsätzlichen Handeln, was meines Erachtens hier im Ausgangsfall nicht gegeben ist, so daß es doch eher eine Ordnungswidrigkeit ist. Trotzdem alles sehr lächerlich.

Grüße Oliver

Jornada 23.11.2006 19:17

Zitat:

Zitat von MiLLHouSe
n-tv.de widmet sich jetzt auch schon dem Thema...

http://www.n-tv.de/736101.html

Interessant ist vor allem dieser Ausschnitt aus dem Artikel.
Zitat:
Laut Kaffeesteuergesetz wird eine Steuerfreiheit jedoch auch dann gewährt, wenn die Einfuhr privaten häuslichen Zwecken dient und die eingeführte Menge unter zehn Kilogramm Kaffee liegt (Kaffeesteuergesetz § 15 Abs. 2 und Kaffeesteuerverordnung § 18 Abs. 2).

ManniC 24.11.2006 11:24

Das Thema kam auch gestern in SAT1. Wenn ich da einen Satz richtig verstanden habe gilt die Steuerfreiheit nur bei persönlicher Einfuhr und nicht bei Bezug auf dem Versandwege.

Weiter interessant war eine Berechnung des Aufwandes: 3000 * Briefporto, x Beamte mal Tagessatz 104 € Personalaufwand......

....und das Ganze bei NULL Einnahmen aufgrund der Geringfügigkeitsgrenze :shock:

Prost Kaffee..... ;)

Spike 24.11.2006 11:33

Zitat:

Zitat von Backbone
Ich ergänze mal diesen Link hier:

http://www.golem.de/0611/49088.html

Steuersachen sind in Deutschland Straftaten und auch bei geringsten Vergehen keine Ordnungswidrigkeiten. In den Kaffeefällen wird aber bei einer Steuerschuld von unter 5€ wegen Geringfügigkeit meistens einfach eingestellt. Neu ist das übrigens laut der Story unter dem Link oben gar nicht.

Backbone


Stimmt nur als Kinderschänder,Vergewaltiger und Bombenleger kommst man ins Fersehn,Zeitung und nach Jauch.Allerdings dann so verstellt das man nicht erkannt wird......der Täter muss ja geschützt werden.


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