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-   -   USB-C Pflicht zum laden und Sony Kameras (https://www.sonyuserforum.de/forum/showthread.php?t=204553)

aidualk 30.01.2025 09:03

USB-C Pflicht zum laden und Sony Kameras
 
Dieses Jahr ist ja eine Vorschrift zur einheitlichen USB-C-Ladebuchse gekommen. Natürlich macht das Sinn.
Sony hat einige Kameras, die keinen USB-C Anschluss haben. Diese konnte man immer über den Micro/Multi Anschluss laden.

Bei diesen, inzwischen älteren Modellen, hat Sony nun einfach diese Lademöglichkeit gekappt. Sie tragen die Bezeichung 'A' im Namen. Z.B. Alpha 6400A. In den Daten steht nun auch: "Interne Akkuladung: Nein"
Ich habe das zufällig gefunden. Es werden bestimmt demnächst noch mehr Modelle auftauchen. In den üblichen 'Sony Press Releasen' konnte ich dazu nichts finden.

Manche Blüten treiben etwas eigenartig.

Fotorrhoe 30.01.2025 09:41

Zitat:

Zitat von aidualk (Beitrag 2320871)
Dieses Jahr ist ja eine Vorschrift zur einheitlichen USB-C-Ladebuchse gekommen. Natürlich macht das Sinn.
Sony hat einige Kameras, die keinen USB-C Anschluss haben. Diese konnte man immer über den Micro/Multi Anschluss laden.

Bei diesen, inzwischen älteren Modellen, hat Sony nun einfach diese Lademöglichkeit gekappt. Sie tragen die Bezeichung 'A' im Namen. Z.B. Alpha 6400A. In den Daten steht nun auch: "Interne Akkuladung: Nein"
Ich habe das zufällig gefunden. Es werden bestimmt demnächst noch mehr Modelle auftauchen. In den üblichen 'Sony Press Releasen' konnte ich dazu nichts finden.

Manche Blüten treiben etwas eigenartig.

Seltsamerweise kann man aber die Kamera über Mikro-USB direkt am Netz betreiben, lediglich das Netzteil soll man sich selber besorgen. Auch per Powerbank sollte es gehen. Bleibt die Frage, ob der Akku wirklich nicht intern geladen werden kann oder ob es nur mit dem Lieferumfang nicht geht. Das beiliegende Netzsteil für die externe Akkuladung hat keinen USB Anschluss.
Stutzig macht mich der Satz in der vollen Bedienungsanleitung "Solange die Kamera eingeschaltet ist, wird der Akku nicht geladen, selbst wenn die Kamera an das Netzteil usw. angeschlossen ist."
Sprachlich sollte das doch bedeuten, dass der Akku geladen wird, sobald das - nicht mitgelieferte - Netzteil angeschlossen ist und die Kamera auf Aus steht?

Ist also lediglich der Lieferumfang geändert, die Kamera aber nicht?

aidualk 30.01.2025 09:53

Beim alten Modell Alpha 6400 steht in der BDA: "Interne Akkuladung: Ja".

Beim alten Modell wurde auch nur ein USB-Netzteil (der Eumel) mitgeliefert. Beim 'A' Modell jetzt ein Ladegerät (BC-TRW). Klar, der Akku muss ja irgendwie ladbar sein.

Das ist für mich eindeutig. Sony hat in den Kameras die Möglichkeit zum laden gekappt, die Kamera aber weiter extern mit Strom zu betreiben nicht. Das wäre auch noch dämlicher. Ist aber auch nicht Bestandteil der EU-Vorschrift.

dinadan 30.01.2025 11:18

Zitat:

Zitat von aidualk (Beitrag 2320875)
Das ist für mich eindeutig. Sony hat in den Kameras die Möglichkeit zum laden gekappt, die Kamera aber weiter extern mit Strom zu betreiben nicht.

Hat Sony das wirklich per Firmware-Update unmöglich gemacht, oder ist das Laden per Micro-USB jetzt ein "undokumentiertes Feature"?

aidualk 30.01.2025 11:55

Firmwareupdate wohl nicht. Es betrifft ja nur neu zu verkaufende Kameras. Diese haben jetzt die Bezeichnung 'A' nach dem ILCE-6400.

Zitat:

Zitat von dinadan (Beitrag 2320885)
... oder ist das Laden per Micro-USB jetzt ein "undokumentiertes Feature"?

Das kann ich mir wiederrum nicht vorstellen. Das würde sich schnell rumsprechen, auch an Stellen, wo Sony das bestimmt nicht unbedingt möchte.

usch 30.01.2025 14:11

Die Alternative wäre gewesen, die Mikro-USB-Buchse gegen USB-C auszutauschen. Dann wäre halt auch der Anschluss für einen Kabelfernauslöser weggefallen. Da verzichte ich ehrlich gesagt lieber auf das interne Laden.

miatzlinga 30.01.2025 17:33

Keine einfache Situation für den Hersteller. Bei einem Austausch von Micro-USB auf USB-C wären wohl mehr Änderungen im Gehäuse notwendig gewesen als das sich das beim Verkaufspreis einer Einsteiger APS-C noch rechnen würde (und das nur für einen Markt dieser Erde). Da ist das beilegen eines Ladegeräts wohl wirklich die einfachste (und billigste) Lösung.
Auch das damit der Anschluss für Kabelfernauslöser erhalten bleibt ist uneingeschränkt positiv. Das man aber wieder an ein Ladegerät für die Kamera denken muss und dafür eine Steckdose braucht ist nervig. Grade auch bei den schwachen Akkus der A6400.

Grundsätzlich finde ich die USB-C Pflicht aber wunderbar. Endlich nur mehr ein Ladegerät bzw. Kabel dabei haben müssen für alle Geräte vom Notebook bis zur Kamera. :top:

flyppo 30.01.2025 17:39

Zitat:

Zitat von aidualk (Beitrag 2320871)
Ich habe das zufällig gefunden.

Und da steht unter Technik: USB Typ Micro B
Von USB-C habe ich in der gesamten Beschreibung nichts gelesen.

aidualk 30.01.2025 17:53

Zitat:

Zitat von flyppo (Beitrag 2320902)
Und da steht unter Technik: USB Typ Micro B
Von USB-C habe ich in der gesamten Beschreibung nichts gelesen.

? :zuck: ?

aidualk 30.01.2025 17:56

Zitat:

Zitat von miatzlinga (Beitrag 2320901)
Auch das damit der Anschluss für Kabelfernauslöser erhalten bleibt ist uneingeschränkt positiv.

Ja, die neueren haben den dann ja nicht mehr - dafür USB-C (z.B. A6700, alle C-Modelle)

usch 30.01.2025 21:21

Ich hatte aber eigentlich gedacht, dass sich die Vorschrift nur auf neu erscheinende Produkte bezieht. Nicht darauf, dass Geräte, die schon seit 6 Jahren auf dem europäischen Markt sind, auf einmal nicht mehr hergestellt werden dürfen. :zuck:

aidualk 31.01.2025 08:28

So ganz genau weiß ich das nicht. Ich habe die Vorschrift schon so gefunden, dass ich es wie du interpretiert habe. Ich habe es aber auch schon so gefunden, dass es 'ab sofort in der Produktion' zu interpretieren wäre und nur noch Exemplare, die ein älteres Produktionsdatum haben, noch 'in alt' verkauft werden dürfen.

usch 31.01.2025 09:08

Hier kann man gleich beides herauslesen ...

:arrow: Bundesumweltministerium

Zitat:

Ich begrüße sehr, dass ab Mitte 2024 nur noch Standard-Ladekabel mit dem bekannten USB-C-Anschluss für Handys und andere Geräte verkauft werden dürfen.
Und einen Absatz später:

Zitat:

Die neuen Vorschriften gelten dann für die Produkte, die nach dem Zeitpunkt der rechtlich festgelegten Anwendung auf den Markt gebracht werden.
(Hervorhebungen durch mich)

Verkaufen wäre juristisch gesprochen "in Verkehr bringen". "Auf den Markt gebracht worden" ist die α6400 bekanntlich Anfang 2019, und ich hätte da schon einen Bestandsschutz für bestehende Produkte erwartet. :?

Aber gut, Sony wird das sicher nicht aus Spaß gemacht haben.

(Ich finde auch die Aussage interessant, es dürften keine anderen Ladekabel mehr verkauft werden. Wenn also bei meinem alten Nokia-Handy das Kabel kaputt geht, kann ich das Gerät wegschmeißen, weil ich kein Ersatzkabel mehr kaufen darf? Hmm …)

aidualk 31.01.2025 09:16

Jetzt kommt es noch auf die Definition für 'Produkt' an. ;)
Ist ein Produkt, das verkauft wird, ein Exemplar, oder ist es eine ganze Serie, die irgendwann mal so vorgestellt wurde und dann auch unverändert weiter produziert werden darf?

Mir kommt da die Diskussion um Sicherheitsfeatures in Autos, die (spätestens) ab einem Stichtag in die Produktion aufgenommen werden mussten, in den Sinn.

ha_ru 31.01.2025 09:35

Hallo,

oft (beim Umstieg bei den Autos von Euro 5 auf 6 war es z.B. 2015 so) sind die Übergangsregelungen so, dass alte Modelle noch ein Zeit lang verkauft werden dürfen, es aber eine Frist gibt, ab wann auch schon produzierte Modelle nicht mehr verkauft (Amtsdeutsch: nicht mehr in den Verkehr gebracht) werden dürfen.

usch 31.01.2025 10:03

Nun wäre es aber bei einer Vorschrift, die ausdrücklich zwecks Umweltschutz und Ressourcenschonung erlassen wurde, ziemlich absurd, wenn gerade deswegen eventuell ein ganzes Lagerhaus voll fertig produzierter Kameras vernichtet werden müsste.

Da hat Sony sich noch ganz gut aus der Affäre gezogen. Schlimmstenfalls müssten sie bei bereits verkaufsfertigen Exemplaren nur die Ladeelektronik in der Kamera außer Betrieb setzen - sei es per Firmware, oder indem sie einfach eine Leiterbahn durchtrennen - und ein separates Ladegerät in den Karton packen. Bei Handys, deren Akku man ja heute meistens nicht mehr herausnehmen kann, wäre das schon schwieriger.

aidualk 31.01.2025 10:33

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2320933)
Nun wäre es aber bei einer Vorschrift, die ausdrücklich zwecks Umweltschutz und Ressourcenschonung erlassen wurde, ziemlich absurd, wenn gerade deswegen eventuell ein ganzes Lagerhaus voll fertig produzierter Kameras vernichtet werden müsste.

So wie ich es verstanden habe (interpretiere ;)) ist es abhängig vom Produktionsdatum.

embe 31.01.2025 11:56

Die veröffentlichung des Ministeriums ist in Deutsch verfasst (das ist ja an und für sich gut :)), aber die Übersetzungshilfe aus dem Legalesischen fehlt!

Juristisch ist wohl vom 'Inverkehrbringen' (= erstmalig im Unionsmarkt bereitstellen) und der 'Bereitstellung auf dem Unionsmarkt' die Rede.

Als Juristischer Laie würde ich das 'Inverkehrbringen' dann mit Markteinführung übersetzen.
Und 'auf dem Unionsmarkt bereitstellen' als Verkaufen.

In der Veröffentlichung im letzten Satz steht: 'Die neuen Vorschriften gelten dann für die Produkte, die nach dem Zeitpunkt der rechtlich festgelegten Anwendung auf den Markt gebracht werden. Ab Frühjahr 2026 gilt das auch für Laptops.'

Also ab Dezember 2024 'in Verkehr gebracht werden' oder 'auf dem Markt bereitgestellt werden'?:crazy:

ich hab mal ans BMUV geschrieben. :D

aidualk 01.02.2025 11:22

Zitat:

Zitat von embe (Beitrag 2320950)
ich hab mal ans BMUV geschrieben. :D

Da bin ich aber neugierig. :top:

der_knipser 03.02.2025 19:23

Zitat:

... Ab Frühjahr 2026 gilt das auch für Laptops.'
Mein Laptop braucht zum Arbeiten 2 Netzteile à 280 Watt Output.
Mit Akku kann ich nur etwa 1/2 Stunde damit arbeiten, dann auch nur mit reduzierter Leistung.

Da bin ich mal gespannt, wie der Nachfolger mit USB-C klarkommt. :crazy:

peter2tria 03.02.2025 21:19

Meine Neues hat zwei Eingänge für Strom.
Eine USB PD - das stärkste was ich habe, liefert 130W - damit verweigert die dezidierte Grafikkarte die Arbeit (zu wenig Leistung), aber der Akku kann damit geladen werden.
Und einen klassischen Stromstecker für das mitgelieferte 300W Netzteil, was es auch braucht wenn die Kiste rennen soll .... darüber kann der Akku auch geladen werden ;)

Das würde dann wohl gelten.

badenbiker 05.02.2025 12:01

Zitat:

Zitat von der_knipser (Beitrag 2321145)
Mein Laptop braucht zum Arbeiten 2 Netzteile à 280 Watt Output.
Mit Akku kann ich nur etwa 1/2 Stunde damit arbeiten, dann auch nur mit reduzierter Leistung.

Da bin ich mal gespannt, wie der Nachfolger mit USB-C klarkommt. :crazy:

Was hast Du für ein Mörderlaptop?
Meiner hat ein 250W USB C Netzteil das funktioniert ganz gut.

der_knipser 07.02.2025 02:08

Zitat:

Zitat von badenbiker (Beitrag 2321276)
Was hast Du für ein...

Das ist ein recht leistungsstarkes Gerät von Schenker (DTR)
Ich vermute, dass eines Netzteile die Grafikkarte bedient, wenn sie gefordert wird.
Die meiste Zeit zieht er zwischen 90 und 120 Watt, ich müsste mal messen, was er bei Hochleistung im CAD-Bereich braucht...

Porty 07.02.2025 10:05

Zitat:

Zitat von der_knipser (Beitrag 2321350)
Das ist ein recht leistungsstarkes Gerät von Schenker (DTR)

So was?
https://bestware.com/de/schenker-key-17-pro-m24.html
Hätte ich eher wissen müssen........

peter2tria 07.02.2025 13:11

Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 2321368)
So was?
https://bestware.com/de/schenker-key-17-pro-m24.html
Hätte ich eher wissen müssen........

Netzteil: 1,2 Kg :lol: :top:

GerdS 07.02.2025 13:18

So einen ähnlichen "Laptop" habe ich auch für meine Arbeit (64GB RAM...), nennt man dann mobile Desktop :D

Viele Grüße und alles Gute
Gerd

HaPeKa 07.02.2025 14:26

Wird er ohne Stromanschluss mobil ab Akku eingesetzt, läuft er mit gedrosselter CPU und ohne GPU Beschleunigung. Also ich würde so einen Laptop eher als 'transportable Workstation' bezeichnen statt 'mobil'. Mit Ladegeräten über 6kg, da braucht es schon fast einen Pilotenkoffer :D

embe 18.02.2025 16:08

Zitat:

Zitat von embe (Beitrag 2320950)
Die veröffentlichung des Ministeriums ist in Deutsch verfasst (das ist ja an und für sich gut :)), aber die Übersetzungshilfe aus dem Legalesischen fehlt!

Juristisch ist wohl vom 'Inverkehrbringen' (= erstmalig im Unionsmarkt bereitstellen) und der 'Bereitstellung auf dem Unionsmarkt' die Rede.

Als Juristischer Laie würde ich das 'Inverkehrbringen' dann mit Markteinführung übersetzen.
Und 'auf dem Unionsmarkt bereitstellen' als Verkaufen.

In der Veröffentlichung im letzten Satz steht: 'Die neuen Vorschriften gelten dann für die Produkte, die nach dem Zeitpunkt der rechtlich festgelegten Anwendung auf den Markt gebracht werden. Ab Frühjahr 2026 gilt das auch für Laptops.'

Also ab Dezember 2024 'in Verkehr gebracht werden' oder 'auf dem Markt bereitgestellt werden'?:crazy:

ich hab mal ans BMUV geschrieben. :D

Hervorhebung durch mich (heute)...

Das BMUV hat jetzt geantwortet:
'... „auf den Markt bringen“ wurde verwendet, um den Sachverhalt für ein breiteres Publikum verständlich zu machen. Gemeint ist damit das „in Verkehr bringen“ im Sinne der Richtlinie, d.h. „die erstmalige Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Unionsmarkt“...'

Also hätte Sony sich das, mjL-Mn (meiner juristischen Laien-Meinung nach) sparen können.
Aber vielleicht haben sie ja sowieso sonst noch intern Sachen geändert, so dass es vielleicht ein neues 'in Verkehr bringen' gewesen wäre?


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