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HoSt 30.03.2023 18:03

Mal wieder Bilderklau
 
Durch Zufall bin ich auf eine bzw. im Nachgang auf zwei kommerzielle Seiten gestoßen, die unerlaubt ein Bild von mir nutzen. :evil: Eine Vermittlungsseite für Ferienwohnungen - die das Bild bei einem Ferienhaus am Edersee benutzt (und das auf drei Top-Level Domains (.de , .at, und .ch) - sowie einem Hotel am Edersee.

Nun die übliche Frage... was würdet ihr machen und was wäre eine angemessene Forderung (hat jemand zufälligerweise die MFM Tabelle zur Hand?). :roll:

Fuexline 30.03.2023 18:45

du bietest die Bilder nicht auf Stock Portalen an?
die Seite die klaut ist mit echtem Impressum?

wenn ja pro Bild kommerziell richte ich mich an Copytrack das wären so 1200 eur pro Bild

Dornwald46 30.03.2023 20:43

Wenn Du beweisen kannst, dass es Deine Fotos sind würde ich einen Rechtsberater fragen!

Andronicus 31.03.2023 08:27

Hotel ist kommerziell, deshalb würde ich gleich einen Rechtsanwalt einschalten. Soll der sich darum kümmern. Dann ärgert es Dich - auf die Zeit gesehen - nicht so lange. ;)

Dat Ei 31.03.2023 08:39

Moin, moin,

ich habe leider zweimal den Fall gehabt, dass spanische Reiseagenturen sich am meinem Portfolio bedient haben. Aus der Erfahrung heraus sollte man sich einen spezialisierten Anwalt (Schwerpunkte Urheberrecht, Medien) suchen. Zum zweiten ist ein Gradmesser für die Taxierung der Bilder der Aufwand, den man betreiben muss, um diese Bilder zu erstellen. Daher halte ich hier in dem Fall 1.200,-€ für arg hoch gegriffen. Man sollte sich aber anschauen, wofür der Urheberrechtsverletzer die Bilder alles eingesetzt hat, ob es nur bei der Verwendung auf Website geblieben ist, oder er es noch anderweitig verwendet hat (z.B. Print-Werbung etc. pp.).


Dat Ei

Fotorrhoe 31.03.2023 11:21

Zitat:

Zitat von Andronicus (Beitrag 2272048)
Hotel ist kommerziell, deshalb würde ich gleich einen Rechtsanwalt einschalten. Soll der sich darum kümmern. Dann ärgert es Dich - auf die Zeit gesehen - nicht so lange. ;)

Eventuell hilft auch erst einmal ein deutliches, aber freundliches Schreiben, das die weitere Verwendung der Bilder für alle Zwecke untersagt. Sind die seriös und ist denen das ev. einfach durchgerutscht, werden die mit einem Angebot kommen, das deren Interessenslage entspricht. Auf dieser Basis kann man dann eine Kompensation aushandeln. Reagieren die nicht, kann man dann einen Fachanwalt einschalten, man weiß ja nun, wen man vor sich hat.

hlenz 31.03.2023 11:37

Was willst du denn erreichen?
1. Dass deine Bilder nicht benutzt werden?
2. Maximalen Gewinn daraus erzielen?
3. Eine Bezahlung mit möglichst wenig Aufwand?

Für ersteres reicht ein einfaches Schreiben, dass sie sicher übersehen haben, dass das Foto nicht frei benutzbar ist und es sofort löschen sollen.
Für zweiteres: Anwalt einschalten mit Maximalforderung
Für 3. würde ich Beweise sichern (Waybackmachine?), wie lange das Bild dort schon benutzt wurde, und ein entsprechendes Schreiben mit einer für beide Seiten akzeptablen, "üblichen" Forderung mit der anschließenden und damit abgegoltenen Einräumung eines Nutzungsrechts aufsetzen.

Gefühlt würde ich sagen, dass sich eine solche Forderung im niederigeren, dreistelligen Bereich bewegen könnte, aber dazu fehlen mir die Erfahrungen.
Am einfachsten ist es sicher, wenn der Aufwand für die Agentur, ein neues Bild zu suchen, zu erwerben und auszutauschen, größer erscheint als einfach den Betrag zu bezahlen. Bedenke aber, dass du eine entspr. Rechnung ausstellen musst und diese ev. auch versteuern.
Natürlich solltest du auch gleich zu Beginn handfeste Beweise mitliefern, dass du der Urheber bist.

Pittisoft 31.03.2023 12:43

Zitat:

Zitat von hlenz (Beitrag 2272084)
Natürlich solltest du auch gleich zu Beginn handfeste Beweise mitliefern, dass du der Urheber bist.

Und bei Nichtnennung des Urhebers einen 100% Aufschlag nicht vergessen. :lol:

HoSt 31.03.2023 14:44

Da ist ja einiges zusammen gekommen... :top:

Zitat:

Zitat von Fuexline (Beitrag 2272019)
du bietest die Bilder nicht auf Stock Portalen an?
die Seite die klaut ist mit echtem Impressum?

Ich biete ein paar Bilder auf getty (über 500px) an, aber dieses nicht. Ein Impressum haben beide Seiten.

Zitat:

wenn ja pro Bild kommerziell richte ich mich an Copytrack das wären so 1200 eur pro Bild
Oha... das erscheint mir sehr hoch angesetzt. Hast Du schon Erfahrungen mit Copytrack gemacht?

Zitat:

Zitat von Dornwald46 (Beitrag 2272028)
Wenn Du beweisen kannst, dass es Deine Fotos sind würde ich einen Rechtsberater fragen!

Beweisen kann ich es natürlich - das Foto ist eindeutig und unverwechselbar meines.

Zitat:

Zitat von Andronicus (Beitrag 2272048)
Hotel ist kommerziell, deshalb würde ich gleich einen Rechtsanwalt einschalten. Soll der sich darum kümmern. Dann ärgert es Dich - auf die Zeit gesehen - nicht so lange. ;)

Tja... ich habe leider schon mal Lehrgeld bei der Einschaltung eines RA gezahlt und bin auf den Kosten sitzengeblieben.

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 2272052)
Moin, moin,

ich habe leider zweimal den Fall gehabt, dass spanische Reiseagenturen sich am meinem Portfolio bedient haben. Aus der Erfahrung heraus sollte man sich einen spezialisierten Anwalt (Schwerpunkte Urheberrecht, Medien) suchen. Zum zweiten ist ein Gradmesser für die Taxierung der Bilder der Aufwand, den man betreiben muss, um diese Bilder zu erstellen. Daher halte ich hier in dem Fall 1.200,-€ für arg hoch gegriffen. Man sollte sich aber anschauen, wofür der Urheberrechtsverletzer die Bilder alles eingesetzt hat, ob es nur bei der Verwendung auf Website geblieben ist, oder er es noch anderweitig verwendet hat (z.B. Print-Werbung etc. pp.).


Dat Ei

Danke für Deine Erfahrungen.

Zitat:

Zitat von Fotorrhoe (Beitrag 2272082)
Eventuell hilft auch erst einmal ein deutliches, aber freundliches Schreiben, das die weitere Verwendung der Bilder für alle Zwecke untersagt. Sind die seriös und ist denen das ev. einfach durchgerutscht, werden die mit einem Angebot kommen, das deren Interessenslage entspricht. Auf dieser Basis kann man dann eine Kompensation aushandeln. Reagieren die nicht, kann man dann einen Fachanwalt einschalten, man weiß ja nun, wen man vor sich hat.

Eine Idee, die aber den Halen hat, dass die betroffenen natürlichauch sofort alles löschen können und dann wird die Beweislage schwieriger. Aber prinzipiell ein gangbarer Weg. Danke für deine Meinung.

Zitat:

Zitat von hlenz (Beitrag 2272084)
Was willst du denn erreichen?
1. Dass deine Bilder nicht benutzt werden?
2. Maximalen Gewinn daraus erzielen?
3. Eine Bezahlung mit möglichst wenig Aufwand?

Für ersteres reicht ein einfaches Schreiben, dass sie sicher übersehen haben, dass das Foto nicht frei benutzbar ist und es sofort löschen sollen.
Für zweiteres: Anwalt einschalten mit Maximalforderung
Für 3. würde ich Beweise sichern (Waybackmachine?), wie lange das Bild dort schon benutzt wurde, und ein entsprechendes Schreiben mit einer für beide Seiten akzeptablen, "üblichen" Forderung mit der anschließenden und damit abgegoltenen Einräumung eines Nutzungsrechts aufsetzen.

Gefühlt würde ich sagen, dass sich eine solche Forderung im niederigeren, dreistelligen Bereich bewegen könnte, aber dazu fehlen mir die Erfahrungen.
Am einfachsten ist es sicher, wenn der Aufwand für die Agentur, ein neues Bild zu suchen, zu erwerben und auszutauschen, größer erscheint als einfach den Betrag zu bezahlen. Bedenke aber, dass du eine entspr. Rechnung ausstellen musst und diese ev. auch versteuern.
Natürlich solltest du auch gleich zu Beginn handfeste Beweise mitliefern, dass du der Urheber bist.

Verhindern, dass meine Bilder ohne meine Zustimmung genutzt werden kann ich natürlich nie - außer ich veröffentliche sie nirgends, maximalen Gewinn will ich auch nicht, also nehme ich Tor 3. Ich schau mal, was ich den betroffenen Schreibe...

Zitat:

Zitat von Pittisoft (Beitrag 2272093)
Und bei Nichtnennung des Urhebers einen 100% Aufschlag nicht vergessen. :lol:

Natürlich kenne ich diesen Aufschlag - der würde bei der Preisgestaltung natürlich in Betracht gezogen.

walter_w 31.03.2023 17:16

Ich war auch schon mal in der Situation, dass meine Bilder ohne Bewilligung verwendet wurden. Es ist mir jedoch nicht gelungen, meine Urheberschaft nachzuweisen, meine vorhandenen RAW wurden nicht anerkannt. Der konsultierte Anwalt stellte sich auf den Standpunkt, dass ich rechtsgültig beweisen müsse, dass die Bilder geklaut worden sind und nicht der Benutzer seine Unschuld.
Wie könnt ihr den Beweis liefern?

Vergebene Mühe, seither gibt’s keine Bilder mehr von mir öffentlich.

Tobbser 31.03.2023 18:34

Hoi Holger,

bei einer schweizer Zeitung hat vorletztes Jahr jemand bei einem Wettbewerb für Mondbilder mein Supermondlindenbild von 2021 leicht beschnitten eingereicht und die haben es ohne zu prüfen in Ihre Onlinezeitung gepackt. Wurde mir von der Besitzerin des Baumes gemeldet und ich habe mich anschließend telefonisch bei der Zeitung gemeldet. Es gibt eine Liste mit Entschädigungskosten (von Schweizer Fotografen), die dann eine Summe je nach Auflagenstärke oder Verwendungszweck angibt. Ich habe eine Rechnung gestellt und dann etwas Rabatt gewährt, da sie mit mir ein Interview noch gemacht haben. Es war im niedrigen dreistelligen Bereich.
Inwiefern das auf deinen Fall übertragbar ist, kann ich nicht sagen, aber mein Credo war in einem guten Verhältnis zu bleiben. Vielleicht kannst du ja dich auf eine Bezahlung/Gutschein einigen und sie können dein Bild weiterverwenden oder ähnliches.

Liebe Grüsse
Tobias

Edit:
Beweissicherung geht mit einem Screenshot der Seite, auf der es verwendet wird und natürlich der eigenen Datei und deren Entstehungsdaten.

Dornwald46 31.03.2023 18:37

Hallo Holger,
vielleicht bekommst Du hier Hilfe:

https://www.sonyuserforum.de/forum/s...d.php?t=153632

turboengine 31.03.2023 18:41

Zitat:

Zitat von walter_w (Beitrag 2272150)
Der konsultierte Anwalt stellte sich auf den Standpunkt, dass ich rechtsgültig beweisen müsse…

Dann hätte ich den Anwalt gewechselt. Hätte bei der Aufnahme denn ein Notar dabei sein sollen?

Das kann ich mir jetzt höchstens bei Bildern vorstellen, wo die “Schöpfungshöhe” nicht besonders hoch ist, z.B. von einem 0815-Bild vom Schiefen Turm von Pisa. Das ist aber auch nur ein paar Euro wert…

Crimson 31.03.2023 20:26

es ist - zum Glück, auch wenn es mehr und mehr Kräfte gibt, die auch das zurückdrehen wollen - seit einiger Zeit Usus, dass Schuld nachgewiesen werden muss, nicht Unschuld.

turboengine 31.03.2023 20:35

Zitat:

Zitat von Crimson (Beitrag 2272185)
es ist - zum Glück, auch wenn es mehr und mehr Kräfte gibt, die auch das zurückdrehen wollen

Uhhh die Moralkeule ist wieder da. Schuld… Wenn ein Anwalt eine Pfeife ist geht man zum nächsten. Sehr einfach, oder?

Und wenn man im Besitz des RAW-Bildes ist und einen Screenshot wer Website hat dürfte das in einem Zivilverfahren ausreichen. Oder willst Du jetzt sagen, dass man sich an allen Bildern im Internet einfach so bedienen kann, weil ein Herkunftsnachweis regelmässig nicht geführt werden kann?

Fuexline 31.03.2023 20:49

copytrack behält halt 400 eur ein somit sind eher 800 eur real, trotzdem copytrack stellt den Anwalt macht alles und die 800 eur wurden schon ausbezahlt

walter_w 31.03.2023 21:16

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 2272188)
...

Und wenn man im Besitz des RAW-Bildes ist und einen Screenshot wer Website hat dürfte das in einem Zivilverfahren ausreichen...

Nein, gemäss einem Anwalt, spezialisiert auf digitales Recht, genügt ein RAW nicht. Bessere Chancen wären eine ganze Bildfolge gewesen. Auch die EXIF waren nicht entscheidend.
Die Verfahrenskosten hätten den Streitwert überstiegen, sodass auf eine Klage verzichtet worden ist. Wir hätten beweisen müssen, dass mein Bild unkorrekterweisen verwendet wurde.

Meine Nichte (Berufsfotografin) war zufälligerweise in Paris unmittelbar beim Brandausbruch der Kathedrale direkt vor Ort und ihre Bilder gingen um die Welt. AP musste mehrere Prozesse führen gegen Agenturen und Medien, welche die Bilder skrupellos kopierten. Dies hätte sie als Einzelperson nie machen können.

Crimson 31.03.2023 21:41

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 2272188)
Und wenn man im Besitz des RAW-Bildes ist und einen Screenshot wer Website hat dürfte das in einem Zivilverfahren ausreichen.

nun, an dieser Stelle ist Deine Expertise nicht überragend. Wo Du Recht hast, ist die Sache mit der Pfeife - nur kann man da in der Beurteilung durchaus danebenliegen ;)

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 2272188)
Oder willst Du jetzt sagen, dass man sich an allen Bildern im Internet einfach so bedienen kann, weil ein Herkunftsnachweis regelmässig nicht geführt werden kann?

wohl kaum, aber das kann man leicht unterstellen, wenn man getriggert ist, gell?

Kurt Weinmeister 01.04.2023 11:41

Zitat:

Zitat von walter_w (Beitrag 2272195)
Nein, gemäss einem Anwalt, spezialisiert auf digitales Recht, genügt ein RAW nicht.

Was im Grunde genommen auch korrekt ist. Es gilt ja auch hier die Unschuldsvermutung, auch wenn es natürlich dem Geschädigten weh tut, wenn er das hört. Theoretisch hätte eine andere Person am selben Ort zeitgleich das gleiche Bild aufnehmen können.
Wirksam wäre dann nur ein Dataglyph im JPEG, das quasi unsichtbar in das Bild gewebt ist. Dann könnte man rechtssicher den Diebstahl beweisen.

Fuexline 01.04.2023 22:39

hat Sony nicht extra eine art sign tool wo man ein file auf die SD Karte schieben kann?

guenter_w 02.04.2023 10:34

Stellt mal diesen Faden neben den KB- und APS-C-Vergleich!

Warum hat der Bilderdieb geklaut, ist doch hier die Frage. Weil ihm das Bild für seine Zwecke tauglich erschien und er sich die Mühe sparen wollte/konnte, das Bild mit eigener Schöpfungshöhe nachzufotografieren.

Bisweilen wird um Dinge herumdiskutiert, die mit Fotografie kaum zu tun haben und mit pubertären Vergleichen operiert...

HoSt 02.04.2023 11:27

Zitat:

Zitat von Dornwald46 (Beitrag 2272164)
Hallo Holger,
vielleicht bekommst Du hier Hilfe:

https://www.sonyuserforum.de/forum/s...d.php?t=153632

Danke für den Tipp... aber der Thread ist schon seit 6 Jahren "tot" :roll:

HoSt 02.04.2023 11:30

... und von mit aus kann dieser Thread auch im Nirvana verschwinden... oder an den Energiewende Thread angehängt werden. Warum schaffen es gewisse Personen immer wieder Threads zu kapern und zu ihrem eigenen EGO-Spielplatz zu machen :twisted::twisted:

So macht das einfach keinen Spaß und Sinn mehr....

Crimson 02.04.2023 15:05

sorry :oops: dass ich mich habe hinreißen lassen, auf einen klar falschen (hier teuren) Rat zu reagieren.

Tobbser 02.04.2023 15:26

Hoi Holger,

hast du meinen Beitrag gesehen? Wie wirst du vorgehen?

Liebe Grüsse
Tobias

HoSt 03.04.2023 11:25

Zitat:

Zitat von Tobbser (Beitrag 2272408)
Hoi Holger,

hast du meinen Beitrag gesehen? Wie wirst du vorgehen?

Liebe Grüsse
Tobias

Guude Tobias,

der war mir tatsächlich durchgerutscht :roll:
Ich habe mich dazu entschlossen, die Angelegenheiten "copytrack" zu übergeben.
Mir persönlich ist der Aufwand und das Risiko zu hoch, das Ganze selbst zu regeln. Einen Anwalt habe ich in der Vergangenheit schon mal selbst beauftragt (bei einem eigentlich "sicheren" Fall) und habe dafür dann knapp 600€ Lehrgeld gezahlt, weil ich den Anwalt dann selbst bezahlen musste.

Dornwald46 03.04.2023 12:26

Zitat:

Zitat von HoSt (Beitrag 2272377)
Danke für den Tipp... aber der Thread ist schon seit 6 Jahren "tot" :roll:

Sorry, das verstehe ich jetzt nicht, Du könntest doch zumindest mal MarieS. anschreiben.

Ein Versuch wäre das doch wert:|

HoSt 03.04.2023 13:49

Zitat:

Zitat von Dornwald46 (Beitrag 2272466)
Sorry, das verstehe ich jetzt nicht, Du könntest doch zumindest mal MarieS. anschreiben.

Ein Versuch wäre das doch wert:|

Hast du den Thread selbst mal gelesen? Im Endeffekt ist das nur eine Sammlung von Themen, die dann als Basis für Artikel auf einer Fotoseite dienen soll(t)en. Unter anderem wird dort eine Seite analog der erwähnt, die ich jetzt zur Überprüfung/Durchsetzung meiner Rechte ausgewählt habe.

turboengine 03.04.2023 21:10

Zitat:

Zitat von Crimson (Beitrag 2272199)
nun, an dieser Stelle ist Deine Expertise nicht überragend.

Zitat:

Zitat von HoSt (Beitrag 2272379)
Warum schaffen es gewisse Personen immer wieder Threads zu kapern und zu ihrem eigenen EGO-Spielplatz zu machen

Ihr zwei seid schon besonders nette Forumskollegen :roll: Canceln als Lebenszweck…

In meinem Beitrag habe ich geschrieben dass „geistige Schöpfung“ stattfinden muss und das Bild dafür einen individuellen Charakter braucht, damit ein Urheberrecht entstehen kann. Und bei einem solchem einzigartigen Bild reicht selbstverständlich das RAW aus um seine Urheberschaft auch schon eines einzelnen Bildes zu beweisen. Ein einfaches Bild des Eiffelturms gehört nicht dazu.

Zitat:

Zitat von Kurt Weinmeister (Beitrag 2272250)
Es gilt ja auch hier die Unschuldsvermutung

Und auch die „Unschuldsvermutung“ hat hier nichts zu suchen, die ist aus dem Strafrecht. Im Zivilrecht reicht der Anscheinsbeweis, das ist viel einfacher.

HoSt 03.04.2023 21:52

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 2272504)
In meinem Beitrag habe ich geschrieben dass „geistige Schöpfung“ stattfinden muss und das Bild dafür einen individuellen Charakter braucht, damit ein Urheberrecht entstehen kann.

Toll... :top:

Aber vielleicht solltest du nochmal den §72 UrhG studieren...
Zitat:

http://www.jura-basic.de/aufruf.php?...tbilder@Bilder
Lichtbildwerke (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG@) sind Fotoaufnahmen (Bilder) mit individuellem Charakter. Der Fotograf eines Lichtbildwerkes (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG@) ist Urheber. Sein schöpferisches Handeln (z.B. Auswahl des Aufnahmeorts, des Kameratyps, eines bestimmten Filters, eines bestimmten Objektivs) wird durch die Urheberrechte geschützt.
Lichtbilder, die keine Lichtbildwerke sind, fallen nicht unter die Urheberrechte. Bilder ohne gewisse Gestaltungshöhe sind Bilder, bei denen der Fotograf sich keine detailierten Gedanken über die Bilderaufnahme macht, z.B. Schnappschüsse, Zufallsbilder. Fotos (Bilder) ohne schöpferische Gestaltungshöhe werden durch § 72 UrhG@ geschützt. Diese Vorschrift verweist auf die entsprechende Anwendung der für Lichtbildwerke geltende Regelungen im Teil 1 des Urhebergesetzes. Daher finden bei Lichtbildern die Urheberpersönlichkeitsrechte, Verwertungsrechte und Nutzungsrechte entsprechend anwendbar (siehe unten Lichtbilder).

turboengine 03.04.2023 22:11

Zitat:

Zitat von HoSt (Beitrag 2272506)
Toll... :top:

Aber vielleicht solltest du nochmal den §72 UrhG studieren...

Ich habe nichts anderes geschrieben.

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 2272165)
Dann hätte ich den Anwalt gewechselt. Hätte bei der Aufnahme denn ein Notar dabei sein sollen?

Das kann ich mir jetzt höchstens bei Bildern vorstellen, wo die “Schöpfungshöhe” nicht besonders hoch ist, z.B. von einem 0815-Bild vom Schiefen Turm von Pisa. Das ist aber auch nur ein paar Euro wert…

„…solltest Du mal…“

Was willst Du denn sagen? Was ist der Punkt?

Anaxaboras 03.04.2023 22:52

Vielleicht prüfen die Schweizer Kollegen einmal, ob ihre Erfahrungen sich auf deutsches und EU-Recht übertragen lassen.

Wegen einem Bild gleich die Anwalts-Keule zu schwingen und dick Kohle einzufordern - ich weiß nicht. Zuerst gäbe es von mir eine nette Mail, das Foto in angemessener Frist offline zu nehmen.

LG, Martin

Kurt Weinmeister 03.04.2023 23:16

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 2272504)
Und auch die „Unschuldsvermutung“ hat hier nichts zu suchen, die ist aus dem Strafrecht. Im Zivilrecht reicht der Anscheinsbeweis, das ist viel einfacher.

Wir sind beide keine Anwälte. Aber Du kannst Abmahnen; das ist ein zivilrechtlicher Prozeß oder Du kannst einen Antrag auf Strafverfolgung stellen. Das wiederum ist ein strafrechtlicher Prozeß (Diebstahl).

Ich würde ja mit denen erstmal reden. Eskalieren kann man dann ja immer noch.

HoSt 04.04.2023 08:26

Zitat:

Zitat von Kurt Weinmeister (Beitrag 2272514)
Ich würde ja mit denen erstmal reden. Eskalieren kann man dann ja immer noch.

Warum kommt so oft bei geistigem Eigentum insbesondre Bildern - diese Haltung? Ist doch nicht so schlimm, kann ja mal passieren. Tut Dir leid und wir vergessen das Ganze.

Mit der Argumentation kommst du beim Kontrolleur in der S-Bahn nicht weit und wenn ich in das betroffenen Hotel zum Frühstücksbuffet gehe (steh ja eh alles hier rum) ohne zu bezahlen werden die bestimmt auch nicht sagen... mach's nicht wieder und wir reden nicht mehr drüber..

Okay... nicht alles was hinkt ist ein Vergleich, aber warum sind Urheberrechtsverletzungen so wenig schlimm und ich bin der Böse wenn ich es mir nicht gefallen lassen will?

Andronicus 04.04.2023 08:41

Zitat:

Zitat von HoSt (Beitrag 2272529)
... , aber warum sind Urheberrechtsverletzungen so wenig schlimm und ich bin der Böse wenn ich es mir nicht gefallen lassen will?

Das sehe ich ähnlich.
Das Bild wurde von jemanden benutzt der sich damit auskennen sollte.
Oder auch jmd. beauftragt hat die Seite zu machen.

Deshalb würde ich halt gleich zum Anwalt gehen. Aber ich verstehe auch, dass Du das nicht machen möchtest da es ein finanzielles Risiko birgt.

Nun hast Du Dich für Deinen eigenen Weg entschieden. :top:

Kurt Weinmeister 04.04.2023 08:56

Zitat:

Zitat von HoSt (Beitrag 2272529)
Warum kommt so oft bei geistigem Eigentum insbesondre Bildern - diese Haltung? Ist doch nicht so schlimm, kann ja mal passieren.
Tut Dir leid und wir vergessen das Ganze.

Diese Haltung habe ich grundsätzlich. Weil ich erstmal verstehen will.
Ob es dann schlimm wird, hängt von den Antworten ab, die ich bekomme.
Und ja, es kann dann auch sein, dass ich das Ganze vielleicht nicht vergesse, aber verzeihe.

guenter_w 04.04.2023 09:28

Zitat:

Zitat von Anaxaboras (Beitrag 2272511)
Wegen einem Bild gleich die Anwalts-Keule zu schwingen und dick Kohle einzufordern - ich weiß nicht. Zuerst gäbe es von mir eine nette Mail, das Foto in angemessener Frist offline zu nehmen.

Genau diese Vorgehensweise habe ich mehrfach benutzt und jedesmal Erfolg gehabt - meist Gewinnung eines neuen Abnehmers mit üblichen Nutzungsrechten. Zumindest wurde immer das Bild von der Seite genommen...

turboengine 04.04.2023 09:37

Zitat:

Zitat von Kurt Weinmeister (Beitrag 2272514)
Wir sind beide keine Anwälte. Aber Du kannst Abmahnen;

Nein, abmahnen ist wieder etwas anderes…

Aber nicht nur Anwälte können Gesetze lesen. Im Zivilrecht muss ich mich auch nicht vertreten lassen. In einem ähnlichen Fall bei mir (Münchner Architekturbüro) vor zehn Jahren in Deutschland habe ich eine Rechnung über ein Honorar geschickt, dann eine Mahnung, dann einen gerichtlichen Mahnbescheid. Die Gegenseite stellte sich tot und so wurde er vollstreckt. Dann kam ein Brief mit dem üblichen Floskeln (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht… blabla) aber das geforderte Geld und die Mahngebühren waren schon auf meinem Konto.

Man muss nicht immer gleich Anwälte für sehr einfache Rechtsgeschäfte beauftragen. Ist der gerichtliche Mahnbescheid erst mal draussen und der Betrag nicht überrissen kommt es wohl eher selten zum Gerichtsstreit.

https://www.verbraucherzentrale.de/w...ihr-geld-31119

Dornwald46 04.04.2023 10:22

[QUOTE=Anaxaboras;2272511
Wegen einem Bild gleich die Anwalts-Keule zu schwingen und dick Kohle einzufordern - ich weiß nicht. Zuerst gäbe es von mir eine nette Mail, das Foto in angemessener Frist offline zu nehmen.
LG, Martin[/QUOTE]

Diese Vorgehensweise würde ich auch machen, wenn ich keinen Rechtsschutz habe.
Und als "gebranntes Opfer" welches schon einmal beklaut wurde, hätte ich eine RV abgeschlossen, um künftig gewappnet zu sein.

Fuexline 04.04.2023 10:41

Wieso muss man hier überhaupt rum debattieren? Wenn ich zwei gelbe Autos irgendwo abstelle und einer fährt es einfach ist es Diebstahl, wer Bilder klauen muss hat meist eh kein Geld, wird beim erwischt werden und "DUDU" sagen einen auf neuen Kunden machen und sich dann genau noch einmal melden, in der Hoffnung keinen Schaden aus der Sache zu haben.

da nehm ich lieber einmal die X EUR, und baue mir den Ruf als jemanden auf der gleich hart durchgreift, immer diese rumlamentieren, hätte, könnte sollte, braucht man sich nicht mehr wundern wieso dieses Land so weichgespült ist.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, und mich würde es am Ende genauso treffen - ja das leben ist hart und kein Ponyhof auch wenn viele irgendwie denken das es genau das ist.

der Fragesteller hat ja bereits Schritte eingeleitet, und gut ist.


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