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Rookie Shooter 23.01.2022 13:45

Sony verweigert Cashback wegen Wiederverkauf
 
Hallo,
hänge gerade mit Sony im Clinch,
Hintergrund ist der,ich habe ein neues Objektiv bei meinem Händler gekauft.
Nach 30 Tagen reichte ich den Cashbackantrag mit einem Foto der Seriennummer in der handgehalten und Rechnung ein.
Sony reichte das aber nicht,lt. AGB, zurecht,es mußte ein Foto sein wo die Seriennummer und das Model zu sehen ist.
Ich hatte das Objektiv nach Einreichen des Antrages aber schon mit Verlust weiterverkauft,und teilte zunächst dem Telefonsupport mit das es darum schwierig sei ein neues Foto einzureichen,aber Rechnung und Seriennummer stimmten ja überein.
Er wollte es zur Fachabteilung so weitergeben.Mittlerweile da ich den Käufer kannte und er mir das Objektiv nochmal für das Foto zur Verfügung stellte,konnte ich das Foto nachreichen.Also bis Dato alles erforderliche eingereicht.
Jetzt kam die Ablehnung mit der Begründung das ich nicht mehr im Besitz des Objektivs bin.Die AGB`s sagen aber ganz klar ,das wenn das Objektiv in Form von Widerrufsrecht oder auf Kulanz seitens des Händlers zurückgeht Cashback nicht greift,was auch nachvollziehbar ist.Aber ich darf doch privat ein Objektiv verkaufen was mit Cashback gekauft wurde oder muß ich das jetzt zeitlebens behalten,weil ich mich sonst strafbar mache oder Sony das Cashback zurückerstatten muß.
Wie seht ihr das?

In dem Fall,es geht um 200€,werde ich wohl einen Anwalt einschalten und gegen Sony klagen.

Reisefoto 23.01.2022 14:34

Wenn das in in AGB nicht eindeutig ausgeschlossen ist, sollte es für mein Rechtsempfinden keinen Grund geben, den Cashback zu verweigern.

LXDZB 23.01.2022 14:59

In den Teilnahmebedingungen werden Wiederverkäufer ausgeschlossen. Das die Agentur, die diese Aktion für Sony abwickelt, auch den privaten Weiterverkauf, selbst mit Verlust, so einstuft, halte ich für wahrscheinlich.
Inwiefern dies rechtens wäre, kann ich natürlich nicht beurteilen.

In dieser Situation, hätte ich den Weiterverkauf erst gar nicht mitgeteilt und bei der ja noch vorhanden Möglichkeit das Foto zu machen, dieses einfach nachgereicht.

Rookie Shooter 23.01.2022 15:35

Zitat:

Zitat von LXDZB (Beitrag 2230881)
In den Teilnahmebedingungen werden Wiederverkäufer ausgeschlossen. Das die Agentur, die diese Aktion für Sony abwickelt, auch den privaten Weiterverkauf, selbst mit Verlust, so einstuft, halte ich für wahrscheinlich.
Inwiefern dies rechtens wäre, kann ich natürlich nicht beurteilen.

In dieser Situation, hätte ich den Weiterverkauf erst gar nicht mitgeteilt und bei der ja noch vorhanden Möglichkeit das Foto zu machen, dieses einfach nachgereicht.

Ja,aber ich wollte einfach ehrlich sein,zudem ein Foto in der Hand gehalten mit sichtbarer Seriennummer und Rechnung wo die Seriennummer drinsteht auch ausreichen müßte,da man sich ja als Besitzer damit legitimiert.

Wiederverkäufer:
Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Gebrauchtgegenstände erwerben und sie danach ggf. nach Instandsetzung im eigenen Namen wieder verkaufen (gewerbsmäßige Händler), z.B. Secondhandshops, Antiquitätengeschäfte, Kunsthändler.

LG

Ditmar 23.01.2022 15:36

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2230869)
In dem Fall,es geht um 200€,werde ich wohl einen Anwalt einschalten und gegen Sony klagen.

Na dann viel Spaß, den Fehler hast Du ganz alleine produziert, einmal das Du nicht direkt nach dem Verkauf das CashBack angefordert hast, und dann nach dem Verkauf dieses auch noch denen mitteilst, wo ein Wiederverkauf "ausgeschlossen" ist, jedenfalls bis zum Abschluss.
Danach kannst Du es dann verkaufen an wen immer Du willst.

chefboss 23.01.2022 16:04

Du streitest also, ob Sony dir 200 Euro schenken soll und möchtest dafür das zig fache für einen Anwalt investieren :roll: Mein Vorschlag: Ich gebe dir 200 Euro und du mir die Anwaltskosten für 3 Stunden Einsatz :D

LXDZB 23.01.2022 16:30

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2230884)
Wiederverkäufer:
Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer…

Als Wiederverkäufer gemäß Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE, diese wird bei Sony nicht erwähnt. Im Zweifelsfall Auslegungssache des anbietenden der Aktion.

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2230884)
zudem ein Foto in der Hand gehalten mit sichtbarer Seriennummer und Rechnung wo die Seriennummer drinsteht auch ausreichen müßte,da man sich ja als Besitzer damit legitimiert.

Wenn dann als Eigentümer (leihe ich es mir aus, ist es in meinem Besitz, habe aber kein Eigentumsrecht), der mitteilt das er sein Eigentumsrecht, durch Verkauf, an jemand anderes abgetreten hat.

Ich hoffe das es noch funktioniert, befürchte allerdings nicht die besten Aussichten.

Rookie Shooter 23.01.2022 16:31

Zitat:

Zitat von chefboss (Beitrag 2230886)
Du streitest also, ob Sony dir 200 Euro schenken soll und möchtest dafür das zig fache für einen Anwalt investieren :roll: Mein Vorschlag: Ich gebe dir 200 Euro und du mir die Anwaltskosten für 3 Stunden Einsatz :D

a- bin ich im Rechtsschutz

b- das müßtest du doch wissen,gehen bei einer Verzugsklage,wenn ich Recht bekomme,
die Kosten an den Beklagten

c -geht es mir hier um das Recht,hier ist zu klären ob ich als Privatmann
als"Wiederverkäufer" im rechtlichen Sinne gelte,und zu dem Zeitpunkt des
Verkaufs hatte ich den Antrag schon gestellt.In den AGB`s ist zu lesen
das das Datum der Registrierung und Einreichung des Cashbacks zählt

LG

Rookie Shooter 23.01.2022 16:34

Zitat:

Zitat von Ditmar (Beitrag 2230885)
Na dann viel Spaß, den Fehler hast Du ganz alleine produziert, einmal das Du nicht direkt nach dem Verkauf das CashBack angefordert hast, und dann nach dem Verkauf dieses auch noch denen mitteilst, wo ein Wiederverkauf "ausgeschlossen" ist, jedenfalls bis zum Abschluss.
Danach kannst Du es dann verkaufen an wen immer Du willst.

Ditmar,
wo steht das es bis zum Abschluss gilt,ich kann nur lesen das das Registrierungsdatum und Einreichung des Antrags maßgebend ist.

Ditmar 23.01.2022 16:46

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2230891)
Ditmar,
wo steht das es bis zum Abschluss gilt,ich kann nur lesen das das Registrierungsdatum und Einreichung des Antrags maßgebend ist.

Es ist nicht mehr in Deinem Besitz, und das wird jetzt wohl zum Stolperstein. :cool:

Ich hätte das ganze sicher anders gemacht, und somit keinerlei Probleme bekommen. ;)
Trotzdem viel Spaß beim klagen. :oops:

Rookie Shooter 23.01.2022 17:28

Zitat:

Zitat von Ditmar (Beitrag 2230892)
Es ist nicht mehr in Deinem Besitz, und das wird jetzt wohl zum Stolperstein. :cool:

Ich hätte das ganze sicher anders gemacht, und somit keinerlei Probleme bekommen. ;)
Trotzdem viel Spaß beim klagen. :oops:

Natürlich passiert mir das in der Form auch nicht mehr,
wenn ich gewußt hätte das sich Sony gegenüber langjährigen Nutzern ihrer
Produkte daran stößt,wäre ich auch ganz anders vorgegangen,also
"Ehrlichkeit währt am längsten"
ist wohl überholt.

Ditmar 23.01.2022 18:11

:roll::roll::roll:

Pittisoft 23.01.2022 18:17

Lass mich überraschen ob Sony nach deinen Gang zum Anwalt im Umkehrschluss die Zeit in der frühestens Cashback beantragt werden kann auf 2 oder mehr Monate hochschraubt, die 30 Tage sind ja auch noch nicht sooo lange.....:roll:

Man 23.01.2022 19:54

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2230884)
...Wiederverkäufer:
Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer, ...

Ob Sony die Definition eines Wiederverkäufers aus einer Vorgabe zur Umsatzsteuer (UST) für sich selber definiert, glaube ich eher nicht. Vermutlich werden die Fotoprodukte überwiegend von Privatpersonen gkauft, die keine Umsatzsteuer ausweisen dürfen.

Erstgespräch mit enem Anwalt (das zahlt in der Regel die Rechtsschutzversicherung) ist zur Einschätzuung der Rechtslage schon mal eine gute Idee. Hilfreich wäre dafür der genaue Text zur Cachbackaktion von Sony - andernfalls ist da vom Anwalt nicht viel zum Prüfen vorhanden und rechtliche Einschätzung ist ungewiss.

Als überraschende Klausel sehe ich das Vorgehen bzw. die Auffassung von Sony nicht: Sony möchte anscheinnend vermeiden, dass sie selber über die Cashbackzahlung dafür sorgen, dass neuwertige Ware zu niedrigen Preisen auf den Markt kommt.
Vermutlich eher nicht aus Imagegründen, sondern weil Sony die Ware lieber selber neu (mit Cashback) verkaufen möchte.

Ich bin gespannt, wie die rechtliche Einschätzung des Anwalts aussieht. Wäre schön, wenn du uns das bei Gelegenheit mitteilen könntest.

Fuexline 23.01.2022 20:08

Ich sehe es wie SONY - da könnte dann jeder kommen A7RIV für 3500 EUR kaufen, sie als neu wieder an einen dummen verkaufen der von er Aktion nix weiß, und man selber streicht dann 100-250 eur ein.

Ist halt sehr dumm gelaufen, man verkauft erst wenn SONY schreibt das der Cashback durchgegangen ist. muss aber sagen das es bei mir echt eine Crux war bis das Durchging, wegen wabbligen 50 Kröten so einen Aufwand zu machen - musste alle 4 tage neue Fotos posten weil der Typ zu blind war, es voll sehen wollte, nochmals die Rechnung etc - ich war sehr entnervt aber nach 2 Wochen dann ging es durch.

turboengine 23.01.2022 22:01

Zitat:

Zitat von Fuexline (Beitrag 2230931)
Ich sehe es wie SONY - da könnte dann jeder kommen A7RIV für 3500 EUR kaufen, sie als neu wieder an einen dummen verkaufen der von er Aktion nix weiß, und man selber streicht dann 100-250 eur ein.

Wer von einem Privaten eine Kamera zum Neupreis kauft ist wirklich dumm.

Spannend ist aber, dass Sony in der letzen Klausel 29 den Rechtsweg ausschließt.
https://campaign.odw.sony-europe.com...conditions.pdf
Das Ganze liest sich wie die AGBs von Gewinnspielen, da wäre der Ausschluss wirksam. Bei einem Kaufgeschäft mit Auslobung einer Prämie wohl eher nicht.
Und auch die merkwürdige Definition von „Wiederverkäufer“ würde ich nicht hinnehmen.

Diese Agenturen beschäftigen da wohl Laien, die pro bearbeiteten Fall eine Pauschale bekommen. Ich glaube kaum, dass da Rechtsexperten Handyfotos anschauen und auf Emails antworten. Daher wird die Ablehnung nicht der Ausfluss einer professionellen Rechtswürdigung sein.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht würde ich diese selbstverständlich ausnutzen und eine Erstberatung bei einem Fachanwalt für Verbraucherrecht in Anspruch nehmen.

Sony bzw. die Agentur „Markenmehrwert“ bekleckert sich bei der Abwicklung des Cashback offensichtlich regelmässig nicht mit Ruhm.
https://community.sony.de/t5/generel.../269750/page/3

Bei Nikon wird das Cashback sofort vom Kaufpreis abgezogen. Man sieht das dann auch als Abknicken in den Preisgraphiken bei Idealo, Geizhals und co. Das möchte Sony offensichtlich verhindern und wählt daher diesen Weg.

LXDZB 23.01.2022 22:14

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 2230955)

Bei Nikon wird das Cashback sofort vom Kaufpreis abgezogen. Man sieht das dann auch als Abknicken in den Preisgraphiken bei Idealo, Geizhals und co. Das möchte Sony offensichtlich verhindern und wählt daher diesen Weg.

Bei Sony gibt es ja auch noch Sofortrabatt-Aktionen.
Zu meinen 200-600 und dem 90er Makro, gab es jeweils 100€ Cashback und 100€ Sofortrabatt.

usch 24.01.2022 04:27

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 2230955)
Sony bzw. die Agentur „Markenmehrwert“ bekleckert sich bei der Abwicklung des Cashback offensichtlich regelmässig nicht mit Ruhm.

Markenmehrwert arbeitet schon lange nicht mehr für Sony. Das Letzte, was ich da registriert habe, war vor 10 Jahren die A99. Was natürlich nicht heißen muss, dass die interne Abwicklung besser läuft, da werden nach wie vor irgendwelche angelernten Niedriglohnkräfte dran sitzen.

Zitat:

Bei Nikon wird das Cashback sofort vom Kaufpreis abgezogen.
Das ist dann aber kein Cashback mehr, sondern ein normaler Rabatt. Den gibt es bei Sony bei teilnehmenden Händlern auch noch, zusätzlich zum Cashback. Cashback (wörtlich "Geldzurück") bedeutet ja gerade, dass man erst einmal den vollen Preis bezahlt und dann eine Erstattung bekommt.

Zitat:

Man sieht das dann auch als Abknicken in den Preisgraphiken bei Idealo, Geizhals und co. Das möchte Sony offensichtlich verhindern und wählt daher diesen Weg.
Für den Händler hat das allerdings den Vorteil, dass er mit "UVP unser Preis!" werben kann, und der Kunde muss nicht durch 'zig Reifen springen. Was ein hoher Preis in den Vergleichsportalen für einen Vorteil haben soll, seh ich nicht so ganz. Außer bei Interessenten den Eindruck zu verfestigen "Sony ist mir zu teuer".

Für mich ist Cashback der gleiche Humbug wie bei den Coffeeshops und Supermärkten, wo man Stempelabdrücke sammeln, Punkte in ein Sammelheft kleben oder Codes freirubbeln muss, statt dass sie einfach die Produkte um 3% billiger verkaufen. Vielleicht hat irgendein Verkaufspsychologe herausgefunden, dass es die Marke im Kopf des Kunden effektiver verankert, wenn man ihn mit irgendwelchem Firlefanz beschäftigt. :zuck:

*thomasD* 24.01.2022 07:29

Geht der Cashback-Anspruch nicht an den Zweiteigentümer über wenn er noch nicht genutzt wurde? Das hätte man dann beim Weiterverkauf einpreisen müssen.

Dat Ei 24.01.2022 08:18

Moin, moin,

Zitat:

Zitat von *thomasD* (Beitrag 2230976)
Geht der Cashback-Anspruch nicht an den Zweiteigentümer über wenn er noch nicht genutzt wurde?

Gebrauchtgeräte sind von der Cashback-Aktion ausgeschlossen.


Dat Ei

Minolta7000 24.01.2022 10:12

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2230884)
Wiederverkäufer:
Als Wiederverkäufer (Abschn. 25a.1 Abs. 2 UStAE) gelten Unternehmer ...

Den Passus hast Du aus den Umsatzsteueranwendungerlass und beschreibt die Unternehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht. Das ist Steuerrecht und hat mit Zivilrecht nun sehr oft sehr wenig gemeinsam.

Viele Grüße
Oliver

patent_uck 24.01.2022 11:51

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2230890)
a- bin ich im Rechtsschutz

b- das müßtest du doch wissen,gehen bei einer Verzugsklage,wenn ich Recht bekomme,
die Kosten an den Beklagten

c -geht es mir hier um das Recht,hier ist zu klären ob ich als Privatmann
als"Wiederverkäufer" im rechtlichen Sinne gelte,und zu dem Zeitpunkt des
Verkaufs hatte ich den Antrag schon gestellt.In den AGB`s ist zu lesen
das das Datum der Registrierung und Einreichung des Cashbacks zählt

LG

Cashback-Teilnahmebedingungen, letzter Satz: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen“.

Ditmar 24.01.2022 12:07

Zitat:

Zitat von turboengine (Beitrag 2230955)

Bei Nikon wird das Cashback sofort vom Kaufpreis abgezogen. Man sieht das dann auch als Abknicken in den Preisgraphiken bei Idealo, Geizhals und co. Das möchte Sony offensichtlich verhindern und wählt daher diesen Weg.

Das funktioniert auch bei Sony, kommt immer auf den Händler an.
Habe es bisher nur einmal genutzt, und da wurde es eben direkt abgezogen.

Ellersiek 24.01.2022 13:25

So unterschiedlich kann das "Rechtsempfinden" sein.

Mein Rechtsempfinden hätte mir zunächst einmal geflüstert, dass, wenn etwas nicht mehr mein Eigentum ist, ich auch keine Ansprüche daraus ableiten kann. Davon gibt es sicher auch Ausnahmen, aber so allgemein und auch in diesem Falle wäre das mein erster Gedanke gewesen.

Habe mal gerade geschaut, welche Objektive einen so hohen Cashback-Wert hatten: Sieht für mich danach aus, als wenn das ein Winter-Räumungsverkauf-Caschback war. Je weniger interessant, desto höher der Cashback. Beim SELP18110G sogar 400€. Das 70200GMII war leider, aber wahrscheinlich auch verständlicher Weise, nicht mit dabei.

Lieben Gruß
Ralf

KDBerlin 24.01.2022 13:43

Zitat:

Zitat von Rookie Shooter (Beitrag 2230869)
....
In dem Fall,es geht um 200€,werde ich wohl einen Anwalt einschalten und gegen Sony klagen.

Und wenn es nicht zur Klage kommt, sondern zu einer Einigung, dann musst Du ohne Rechtschutzversicherung, den Anwalt selber bezahlen, was den cashback, auffrisst.

felix181 24.01.2022 14:52

Zitat:

Zitat von KDBerlin (Beitrag 2231025)
Und wenn es nicht zur Klage kommt, sondern zu einer Einigung, dann musst Du ohne Rechtschutzversicherung, den Anwalt selber bezahlen, was den cashback, auffrisst.

Zum Einigen gehören allerdings 2

KDBerlin 24.01.2022 15:49

Zitat:

Zitat von felix181 (Beitrag 2231039)
Zum Einigen gehören allerdings 2

Das ist doch nun tägliches Procedere, das man sich einigt. Es reicht doch schon ein längerer Schriftwechsel zwischen Anwalt und Sony und wenn Sony dann, um eine Verfahren zu vermeiden, dem cashback zustimmt, dann muss der Anwalt selbst bezahlt werden, was dann je nach Streitwert den cashback mindert, ausgleicht, oder im schlimmsten Fall noch höher ist.

felix181 24.01.2022 16:15

Zitat:

Zitat von KDBerlin (Beitrag 2231066)
Das ist doch nun tägliches Procedere, das man sich einigt. Es reicht doch schon ein längerer Schriftwechsel zwischen Anwalt und Sony und wenn Sony dann, um eine Verfahren zu vermeiden, dem cashback zustimmt, dann muss der Anwalt selbst bezahlt werden, was dann je nach Streitwert den cashback mindert, ausgleicht, oder im schlimmsten Fall noch höher ist.

Trotzdem setzt Du voraus, dass beide Zustimmen. Das wird aber die eine Seite sicher nur tun, wenn Sony auch die gegnerischen Anwaltskosten trägt. Wie gesagt: bei einer Einigung sind zwingend 2 nötig.

Porty 24.01.2022 16:35

Wegen 200 € einen Rechtsstreit anzetteln?
Würde mir nicht im Traum einfallen, auch nicht mit Rechtschutzversicherung.

Abgesehen davon, dass man nie weiß, wie der Richter gerade tickt, wären mir meine Nerven dafür viel zu schade. Und wenn die gegnerische Seite ein internationaler Konzern mit eigener Rechtsabteilung ist, schon gar nicht. Geld verdienen dabei eh nur die Anwälte.......

flugsegler 24.01.2022 17:54

Account löschen!

DonFredo 24.01.2022 18:00

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.....


Bei solchen Aktionen informiere ich mich vor dem Kauf auf den maßgeblichen Seiten über die Bedingungen und nicht nachher bzw. verlasse mich auf Informationen Dritter.


Wenn ich dann alles richtig mache, dann gibt es auch Geld zurück.

flugsegler 24.01.2022 18:19

Zitat:

Zitat von DonFredo (Beitrag 2231098)
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.....


Bei solchen Aktionen informiere ich mich vor dem Kauf auf den maßgeblichen Seiten über die Bedingungen und nicht nachher bzw. verlasse mich auf Informationen Dritter.


Wenn ich dann alles richtig mache, dann gibt es auch Geld zurück.


Falsche Aussagen und das vom 1. Vorsitz, der als Hellseher schreibt wie man sich informiert hat. :flop:

usch 24.01.2022 18:27

Zitat:

Zitat von flugsegler (Beitrag 2231096)
Die OVP weisst einen defketen Ser.Nr. Aufklebr auf.

Die OVP interessiert doch bei den aktuellen Aktionen niemanden.

Zitat:

Das man Bilder zu Sony schicken muss steht nun plötzlich auf einer engl. Seite.
Link? Bei Sony Deutschland gibt es eigentlich keine englischen Seiten. Da bist du anscheinend irgendwo anders gelandet.

Zitat:

Soviel Umstände die bei Kauf nicht genannt wurde.
Der Händler ändert nun Rechnungen, was nichts mehr nützt gelieferte Ware schon registiert ist. Da zählte das Rechnungsdatum und das war nach de. 15.01.2022
Dabei hat mir der Händler die Aktionen zugesichert auch wenn nach dem 15.01.2022 geliefert wird.
Dann hat dein Händler Murks gemacht, das kannst du Sony doch nicht ankreiden. Wenn die Ware nach dem 15.01. geliefert, aber vor dem 15.01. bestellt wurde, dann gehört das Bestelldatum auf die Rechnung. Steht so ausdrücklich in den Teilnahmebedingungen.

Zitat:

In Zukunft werde ich solche Aktionen missachten!
Dass die Cashback-Aktionen keinen Spaß machen, ist eine andere Sache. Mir geht der umständliche Zirkus ja auch auf die Nerven. Aber warum Geld verschenken?

DonFredo 24.01.2022 18:33

@ Usch

:top: :top: :top:

KDBerlin 24.01.2022 18:39

Zitat:

Zitat von DonFredo (Beitrag 2231098)
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.....


Bei solchen Aktionen informiere ich mich vor dem Kauf auf den maßgeblichen Seiten über die Bedingungen und nicht nachher bzw. verlasse mich auf Informationen Dritter.


Wenn ich dann alles richtig mache, dann gibt es auch Geld zurück.

:top::top::top:

Ellersiek 24.01.2022 18:40

Zitat:

Zitat von flugsegler (Beitrag 2231096)
Sony verweigert die Rabatt Codes!!
Die OVP weisst einen defketen Ser.Nr. Aufklebr auf.
Das man Bilder zu Sony schicken muss steht nun plötzlich auf einer engl. Seite.
Sony schickt nur Links der Aktionen raus.
Soviel Umstände die bei Kauf nicht genannt wurde.
Der Händler ändert nun Rechnungen, was nichts mehr nützt gelieferte Ware schon registiert ist. Da zählte das Rechnungsdatum und das war nach de. 15.01.2022
Dabei hat mir der Händler die Aktionen zugesichert auch wenn nach dem 15.01.2022 geliefert wird.


Kein gutes Licht auf Sony, die es aus meiner Sicht umständlich macht.....
Auch von Händler hätte ich mehr erwartet. Edlich Mails, einigne unbeantwortet, und das reinste Chaos.

In Zukunft werde ich solche Aktionen missachten!
:flop:

Mir sind die Rechtschreibfehler in Posting wirklich echt egal.
Ich hoffe nur, dass deine Email verständlicher waren, als dein Posting.

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 2231105)
...Dass die Cashback-Aktionen keinen Spaß machen, ist eine andere Sache. Mir geht der umständliche Zirkus ja auch auf die Nerven. Aber warum Geld verschenken?

Ich habe in den letzten 15 Jahren an vier Cashback-Aktionen mitgemacht.
Alle liefen ohne Probleme.
Ja, etwas Geduld muss man mitbringen.
Aber hey, sie geben einem Geld zurück - da ist es doch nicht zuviel verlangt, wenn man etwas Geduld haben muss.

Drück Euch allen die Daumen, dass eure Cashback-Beteiligungen erfolgreich abgeschlossen werden.
Lieben Gruß
Ralf

The Norb 24.01.2022 23:52

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 2231108)
Ich habe in den letzten 15 Jahren an vier Cashback-Aktionen mitgemacht.
Alle liefen ohne Probleme.
Ja, etwas Geduld muss man mitbringen.
Aber hey, sie geben einem Geld zurück

Wieso rabattieren die Hersteller die Kameras und Objektive nicht gleich "beim Kauf"
und machen sie entsprechend billiger ?
Würde man dann als Kunde nicht auch die anteilige MwSt sparen ?

Ich habe den tieferen Sinn von "Cashback" glaube nie so ganz verstanden :D

Porty 25.01.2022 00:23

Zitat:

Zitat von The Norb (Beitrag 2231145)
Ich habe den tieferen Sinn von "Cashback" glaube nie so ganz verstanden :D


Man will halt all den Schnäppchenjägern ein guten Gefühl vermitteln......:roll:

jrunge 25.01.2022 00:39

Zitat:

Zitat von Porty (Beitrag 2231147)
Man will halt all den Schnäppchenjägern ein guten Gefühl vermitteln......:roll:

Das funktioniert aber auch mit Sofortrabatten über ausgewählte Händler. Dazu braucht's dann keine Anmeldung bei Markenmehrwert oder irgend so einen ähnlichen Quatsch. ;)

Ellersiek 25.01.2022 02:34

Zitat:

Zitat von jrunge (Beitrag 2231148)
Das funktioniert aber auch mit Sofortrabatten über ausgewählte Händler. Dazu braucht's dann keine Anmeldung bei Markenmehrwert oder irgend so einen ähnlichen Quatsch. ;)

Es zwingt Dich ja keiner, das Geldgeschenk des Lieferanten/Herstellers anzunehmen.

Lieben Gruß
Ralf


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