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Völlig unpassend - Thema Hausverwaltung
Hallo!
Ich habe eine kleine Frage, vielleicht hat von Euch wer auch schon mal so ein Problem, soll auch keine Rechtsberatung werden. Ich bin Miteigentümer in einer WEG und es geht um die Hausgeldabrechnung. Von anderen Eigentümern weiss ich, das diese es teilweise schon im Februar ausbezahlt bekommen haben. Telefonisch konnte ich bis dato nichts erreichen. Welche Vorgehensweise ist denkbar, wenn ein Guthaben nicht ausbezahlt wird? Schriftliche Aufforderung zur Auszahlung zu Termin X per Einschreiben? Oder gleich zu einem Anwalt? (habe ich keinen, müsste ich mir erst noch suchen) Es geht nicht nur um 150€. Es ist ein vierstelliger Betrag, da hört bei mir der Spaß auf, obgleich ich sehr lange die Geduld bewahre. Danke für Eure Tips |
Ich weiß zwar nicht , wo area 73 sein soll, aber solche Fragen beantwortet in der Regel auch:
https://www.hug-esslingen.de/index.html |
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https://www.dastelefonbuch.de/Postleitzahlen/Suche/73 = Esslingen und Umgebung |
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man wird so alt wie eine ... und lernt immer noch dazu:lol: |
Wenn Du die Abrechnung erhalten hast, muss ein Überschuss zeitnah ausbezahlt werden, ebenso wie eine Nachzahlung dementsprechend zeitnah zu erfolgen hat, bzw. i.d.R.umgehend abgebucht wird.
Betrag per Fax anmahnen - Antwort innerhalb von 8 Tagen einfordern. Vielleicht auch den Beirat der Eigentümerversammlung mal anrufen.... Danach RA oder Haus und Grundbesitzerverein, wie oben bereits genannt. |
Fax? verwendet das echt noch jemand?
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Bei uns gab es - für dieses Jahr - ein Schreiben mit beiliegender Abrechnung, aber mit dem Hinweis, dass erst nach erfolgter Eigentümerversammlung und entsprechender Beschlusslage ausgezahlt werden kann ... was mir auch logisch erscheint.
Bei dir haben andere tatsächlich schon etwas bekommen? Oder geht es gar nicht um eine aktuelle Abrechnung?! |
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Bei Haus&Grund bist du für wenig Geld zu Rechtsfragen zu Immobilien gut aufgehoben.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Sachlage richtig verstanden habe: Eine Nebenkostenabrechnung wurde erstellt? (muss wolhl so sein) Erstellt wurde dies von einem von der WEG (Wohungseigentümergemeinschaft9 bestellten Wohnungsverwalter oder von der WEG selber? Mindestens ein Miteigenümer hat einen aus der NK-Abrechnung heraus resultierenden Betrag erhalten - also nicht z. B. einen irrtümlich zuvile überwiesenen Abschlag? Meine private Meinung (ich bin kein Jurist): Ich würde den Ersteller der Abrechnung fragen, aus wlechem Grund er einigen Miteigentümern bereits eine Erstattung gezahlt hat, anderen aber noch nicht. Wenn der Grund für dich nicht nachvollziehbar oder stichhaltig ist, würde ich einen Juristen um Rat fragen. vlG Manfred |
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"Schlupflöcher" sind was anderes. |
- was sagt der Verwaltervertrag?
- als Thema für die nächste Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen lassen |
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Deshalb die Beantwortung obiger Frage, wenn Dir das Geld zu steht. Die Vorgehensweise ist eigentlich immer die Gleiche: Schreiben schicken (am Besten per Einschreiben Rückschein) mit Fristsetzung. Die Frist sollte in einem annehmbaren Rahmen sein, also 14 Tage (evtl. würde ich auch jetzt 3 Wochen nehmen wg. Corona). Die Frist muss benannt werden, also ein genaues Datum nennen. Wenn diese Frist verstreicht (ein paar Tage noch abwarten ob sich wirklich nichts tut) kannst Du getrost zum Anwalt gehen - oder selbst das Mahnverfahren einleiten. Sollten die sich nur schriftlich melden musst Du natürlich darauf eingehen. |
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Gibt es den Beschluss, ist der Betrag sofort fällig. Dann kann man wie beschrieben Druck machen und die Hausverwaltung in Verzug setzten. Hans |
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Richtig, aber dann wären auch die Auszahlungen an andere Miteigentümer nicht in Ordnung. Somit muss man eigentlich davon ausgehen, dass die Jahresabrechnung bereits beschlossen worden war.
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und Frage an den TO, er sollte das genau beantworten, sonst ist alles Spekulation. PS: Bin Jurist und sogar in dem Bereich tätig... aber zum Glück quasi nur noch für mich :cool: |
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