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Fotografieren in der Öffentlichkeit & auf Friedhöfen
Hallo,
ich hätte mal 2 Fragen, bzw. ich würde gerne wissen wie andere darüber denken, ich glaube in diesen Teil des Forum passt das am besten rein!? Ich habe kurz vor Weihnachten eine kleine Reise nach Prag unternommen; und ich habe einmal in einem Shopping-Center einen Kaffee getrunken, als ich gegangen war hab ich noch ein "Erinnerungsfoto" von dem Cafe von außen gemacht. Als ich schon auf der Rolltreppe war kam so ein Typ (war wohl ein Aufpasser vom Shopping-Center) hinter mir hergerannt und meinte ich soll das Foto doch löschen weil da Leute mit drauf sind die das nicht wollen. Zuerst hab ich so getan, als würde ich nicht verstehen was er will, aber er ließ nicht locker, also hab ich das Foto gelöscht, dann war er zufrieden. Ich bin dann am nächsten Tag nochmal gekommen und hab dasselbe Foto (etwas unauffällig) nochmal gemacht :P Aber mich würde interesieren, wie ist das Grundsätzlich mit Leuten die zufällig im Hintergrund meiner Fotos zu sehen sind? Dürfen die verlangen, dass ich das Bild lösche? Ich denke, im Shopping-Center haben die ja das "Hausrecht", und dürfen wohl vorschreiben was und ob fotografiert werden darf? Aber bei manchen Sehenwürdigkeiten ist es ja praktisch unmöglich zu fotografieren ohne einen Selfie-Kasper mit drauf zu haben! So z.B. im Sommer in New York vor dem Wall-Street-Bullen, die Leute sind Schlange gestanden um Selfies zu machen! Und dann noch eine zweite Frage, neben dem Shopping-Center war ein schöner, alter Friedhof, mit alten Grabmälern die von Efeu überwuchert wurden. Das fotografieren war da erlaubt und ich fotografiere sowas auch immer sehr gerne, und ich versuche mich so unauffällig und pietätvoll wie möglich zu verhalten! Trotzdem habe ich immer ein wenig "moralische Bedenken", denn schließlich ist ein Friedhof kein Touristischer Ort, sondern ein Ort des Trauerns und Gedenkens! Wie denkt ihr darüber? Schöne Grüße, Alexander |
Dafür müsste man das tschechische Recht diesbezüglich kennen. Dürfte sehr schwer werden, da eine kompetente Auskunft (hier) zu erhalten.
zur moralischen Frage: Ich habe selbst schon auf Friedhöfen fotografiert. Ich finde daran auch nichts unmoralisch oder verwerflich. Ich verhalte mich unauffällig und würde nie Trauernde oder Personen überhaupt stören. "gehen Sie mal kurz zur Seite, damit ich den Grabstein besser draufkriege" wäre nicht so meine Art. |
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Da gibt es eigentlich keine Einschränkungen, wenn man Rücksicht nimmt und den Anstand bewahrt. Ich gebe aber zu bedenken, dass auch auf Friedhöfen das Hausrecht gilt. In Einkaufszentren, egal wo, gilt auch das Hausrecht. Daran hat man sich zu halten. Ansonsten gehören die Tschechen zur EU, also gilt dort das EU-Recht. |
Die DSVGO muss man beachten, sonst könnte es teuer werden. :D
https://www.datenschutzkanzlei.de/fo...-einwilligung/ |
Natürlich kann jeder darauf bestehen, dass er nicht fotografiert word bzw. dass sein Bild wieder gelöscht wird. Das Recht am eigenen Bild gilt zumindest EU-weit, denke ich.
Friedhöfe zu fotografieren finde ich jetzt nicht bedenklich. Viele haben je auch Park-Charakter. Natürlich gilt auch hier das Recht am eigenen Bild und damit sind andere Besucher zu verschonen. Behutsamkeit sollte gerade an solchen Orten Priorität haben. |
Zitat:
muss man das halt dann halt leider vor Ort "diskutieren" :D Ein Freund von mir machte das immer nach dem Motto: "Pass mal auf, wir sind hier im 4. Stock. Ich selber wiege 130 kg und dort vorne ist das Fenster......" :D :D Damit hat er selbst im Krankenhaus den Chefarzt "überzeugt" :D Spaß beiseite: Ich weiss nicht, wie die das dort mit der DSGVO umgesetzt haben, hier im SUF hatten wir mal einen eigenen Thread dazu https://www.sonyuserforum.de/forum/s...ight=nordkorea Zitat:
Bei "Veröffentlichung" - nicht beim fotographieren. Und bei Fotos gibt es auch noch einen Unterschied zwischen Digital und Kleinbild, denn KB-Film gilt nicht als "Speicherung" im Sinne der DSGVO Deswegen bin ich froh, das ich noch meine alte Minolta 7D habe Die hält jeder für ne Kleinbildfilm-Kamera weil auch noch "Konica-Minolta" draufsteht :D Naja okay: Bei der A99 fragt inzwischen auch jeder, welcher "Film" da reinkommt :D Alte Kameras haben eben auch Vorteile ! :D |
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Erst recht nicht, wenn konkrete Persönlichkeitsrechte betroffen sind. Da braucht man gar nicht erst diskutieren. Anders sieht es draussen aus, wo Panoramafreiheit herrscht. Aber auch das kann eingeschränkt sein, wie z.B. in Frankreich teilweise. PS: Wenn so ein Bild "unersetzbar" ist, hilft eine Ersatzspeicherkarte zum Weiterfotografieren und ein Datenrettungsprogramm, um das "gelöschte" Bild wiederherzustellen. PPS: Wenn sich Personen derart "erwischt" fühlen, kann man ja mal anbieten, das Bild bei der Polizei abzuliefern. :crazy: |
Glauben, vermuten und gesunder Menschenverstand helfen hier nicht wirklich weiter. In diesem rechtlichen Umfeld zählen nur Fakten.
Zunächst wäre zu klären, ob die DSGVO für diesen Fall überhaupt Anwendung findet und falls ja, wie diese Rechtsnorm in Tschechien umgesetzt wird. (In Deutschland wird/wurden Bundes- und Landesdateschutzgesetze angepasst) Vielmehr zählen hier wahrscheinlich die Hausrechte. Und wie diese in Tschechien sind.... :zuck: |
Mal so als Idee für den Fall, daß man genötigt wird Fotos zu löschen und wenn man die Möglichkeit hat mit 2 Speicherkarten zu fotografieren:
Wenn man in der Einstellung RAW + JPEG fotografiert, wird beim Löschen in der Kamera nur das RAW gelöscht. Das JPEG bleibt auf der separaten Karte erhalten. So kann man ja dann recht bereitwillig "löschen" und einer Diskussion vor Ort entgehen. |
Peter, ich bin entsetzt! :lol:
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Anzunehmen ist, dass in Tschechien wie bei uns auch die Panoramafreiheit gilt, nach der ich von öffentlichem Grund aus grundsätzlich alles fotografieren darf. Das Recht am eigenen Bild entsteht dann, wenn eine Person bildbestimmender Teil des Motivs wird und klar und eindeutig zu verifizieren ist. Da hat auch die DSGVO nix geändert. Dass man Rücksicht nimmt, steht auf einem anderen Blatt.
...von Bestimmungen beim Veröffentlchen habe ich nichts geschrieben! |
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Möwenlied Die Möwen sehen alle aus, als ob sie Emma hießen. Sie tragen einen weißen Flaus und sind mit Schrot zu schießen. Ich schieße keine Möwe tot, Ich laß sie lieber leben - und füttre sie mit Roggenbrot und rötlichen Zibeben. O Mensch, du wirst nie nebenbei der Möwe Flug erreichen. Wofern du Emma heißest, sei zufrieden, ihr zu gleichen. Christian Morgenstern |
Vielen Dank für die interesanten Antworten, und dass nicht gleich Vorwürfe (wie kannst du nur.....) gegen mich erhoben wurden! Hab da in anderen Foren schon öfters schlechte Erfahrungen gemacht, dass man gleich als Depp hingestellt wird wenn man was fragt :(
Vielleicht hab ich ja wirklich zufällig tschechische Mafiosis fotografiert :roll: Das Foto war nicht wirklich wichtig, hat mich halt ein wenig geärgert, und mich zum Nachdenken gebracht wie das eigentlich ist rechtlich? Und wie ist es hier in Deutschland? Ich möchte nicht wissen, auf wievielen Fotos fremder Leute ich schon zufällig mit drauf bin!? Das stört mich auch nicht, solange sie keinen Schindluder damit treiben; die meisten Fotos verstauben ja eh auf den Festplatten oder Smartphones ohne je wieder angeschaut zu werden! |
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Immer diese Rechtsfragen. Es ist ja auch rechtlich erlaubt, jemanden schief anzuschauen. Bloß interessiert mich dann das Recht nicht, wenn ich dadurch an eine falsche Person gerate. Und so wie es aussieht, wärst du trotz Recht und Panoramafreiheit nur in Konflikt mit einem Schrank geraten, hättest du weiter diskutiert. Zudem kommt man in Osteuropa schnell an eine falsche Person. |
In den meisten Einkaufszentren in Prag ist fotografieren nicht erlaubt. Mancherorts reagieren sie auf sowas ziemlich zickig (z. B.Quadrio) und man wird direkt rausgebeten (außer natürlich Foto löschen).
Kannst du bitte verraten wie das Haus heißt? |
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Das Einkaufszentrum hieß Atrium Flora, bei der U-Bahn Station Flora.
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Ok, Atrium Flora kenne ich nicht.
Auf deren Website wird nur kommerzielle Fotografie verboten. |
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