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Stadion-Fotos veröffentlichen verboten
Hallo,
da hier auch Bundesliga-Fotos veröffentlicht werden, wollte ich mal mit euch teilen was ich heute gelesen habe. Für einige wird das sicher nichts neues sein. Zitat:
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Ganz recht hat der zitierte Rechtsanwalt bzw. der Journalist nicht - wie so oft im Rechtsleben!
Es kommt auf den Wortlaut der jeweiligen Stadionordnung an! Wenn nur die kommerzielle Verwendung verboten ist, besagt dies nicht, dass die Veröffentlichung im nichtkommerziellen Zusammenhang ebenfalls verboten sei! Davon abgesehen dürfen akkreditierte Fotografen selbstverständlich ihre Bilder kommerziell nutzen. Der Artikel kann demnach für niemanden, so wie er ist, als juristische Grundlage dienen. Grundsätzlich sollte man Rechtsauskünfte den beruflich damit Befassten überlassen - redaktionelle Äußerungen sind nur redaktionelle Äußerungen! |
Zitat:
Soweit ich informiert bin,kommerziell ist immer wenn mit der Seite Geld verdient wird (z.B. einfach nur Werbung platziert) .Und es ist egal ob ich selbst das Geld verdiene oder Facebook. Insofern gibt es kaum noch "nichtkommerzielle" Seiten im Netz. Ich glaube ,es gab schon genug Abmahnungen auf Facebook wegen sowas. Zitat:
Es geht nur um Gäste, die sich ein Ticket gekauft haben. Zitat:
Viele Grüße |
Das was hier im Artikel genannt wurde ist sehr kurz, knapp und reißerisch dargestellt.
Bei Videos ist es völlig klar, da liegt eine Rechteverwertung beim Club vor. Ebenso wollen die ja ihr eigenes Videomaterial verbreiten bzw. -kaufen. Bei Bilder jedoch dürfte es sich anders verhalten. Die Frage des Kommerziellen wurde auch schon aufgeworfen. In der Regel ist mit kommerziell gemeint, dass ich selbst damit Geld verdienen möchte und nicht der Betreiber der Homepage auf der ich mein Foto hochgeladen habe. Nun wird Facebook genannt, da ja Facebook damit Geld verdient. Aber was ist denn z.B. mit flickr - wo ja etwas weniger bis gar keine Werbung drauf ist oder auch nur mein OneDrive. Da hätte der Artikel mehr differenziert darauf eingehen müssen. Wie schon geschrieben. Ein reißerischer Artikel, der zwar eine Rechtsgrundlage hat, diese aber nicht ordentlich auseinanderklabüstert. |
Zitat:
So steht es zumindest in den AGBs, die man mit seiner Registrierung akzeptiert hat. |
Zitat:
Eben nicht. Technisch ist Video (ohne Ton) nichts anderes als eine Fotoserie. Ausser ein Hausrechtsinhaber differenziert das von sich aus und erlaubt (ggf. mit Einschränkungen) Fotoaufnahmen und verbietet Videoaufnahmen. Wie er das bei den aktuellen Geräten mit Foto- und Videofunktion kontrollieren will, ist noch eine ganz andere Geschichte. Von den "Handy"- Vdeos, in manchmal sogar passabler Qualität, noch gar nicht angefangen. |
Zitat:
Beispiel: Ich betreibe eine Webseite mit Werbung etc pp. Du lieferst (warum auch immer) Fotos aus den Stadien. Du verdienst dadurch nichts, ich schon. Wäre das dann auch "nichtkommerzielle" Nutzung? Bei Facebook ist es doch nicht anders. |
Vielleicht sollte man mal eine Liste erstellen, wo fotografieren noch erlaubt ist, bzw. was man noch öffentlich zeigen darf. Vermutlich wäre diese Liste kürzer als die, in der zusammengefasst wäre, was ich noch veröffentlichen darf.
Im Stadion wäre das für mich ganz einfach, dann gehe ich halt eben nicht mehr dort hin. Wie ist das eigentlich beim Automobil- oder Motorradrennsport. Darf ich da auch bald nichts mehr veröffentlichen? Oder bei Leichtathletik in Stadien? Gruß Wolfgang |
Zitat:
- Familienvater geht mit Kind ins Stadion - Postet ein Bild von der Familie auf Facebook - Facebook "kann" Bilder kommerziell nutzen und somit liegt eine Verletzung der AGB des Veranstalters vor :shock: |
Aus den AGB von Facebook:
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Ganz abgesehen davon, dass es "Allgemeine Geschäftsbedingungen" ohne "s" am Ende lautet, wird sich kein Jurist in Deutschland auf die von Facebook beziehen wollen, da deren Bestimmungen zu einem Gutteil deutschem Recht absolut nicht entsprechen. Fachleute wissen da mehr...
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Was ich mal aufgeschnappt habe (war das sogar von Marie?), müssen die AGB sogar so lauten, da sonst auch das Zeigen, Teilen, etc. von Fotos nicht möglich wäre. Das führt aber jetzt langsam am eigentlichen Threadthema vorbei. |
Hier mal ein Auszug aus der Website der Allianz-Arena
Allgemeine Hinweise zu Foto/Film: Aufnahmen von Foto- und Videokameras sind ausschließlich nur für private Zwecke erlaubt. Spiegelreflex Kameras sind erlaubt, allerdings nur mit handelsüblichen Objektiven (bis max. 200mm), keine Teleobjektive, keine Zusatzobjektive, keine Zusatztaschen/Kamerataschen und keine Stative. Bleibt weiter die Frage wo der private Zweck aufhört. |
Zitat:
Hinweise zum Fotografieren und Filmen auf dem Gelände des Hockenheimrings http://www.hockenheimring.de/zuschauerordnung |
Im Berliner Olympiastadion ist es ganz hart! Auszug aus der Hausordnung:
§ 6 Verbote n. Spiegelreflexkameras und sonstige Fotokameras mit abnehmbarem Zoomobjektiv, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte (sofern keine entsprechende Zustimmung des Veranstalters vorliegt); :evil: |
Teilt man bei Facebook Bilder, geschieht das ja in der Regel in einem nicht öffentlich zugänglichen Rahmen, als z.B. nur mit "Freunden". Da hier wohl niemand rechtlich gegen den Veröffentlichenden vorgehen wird, erübrigt sich die Frage in der Praxis etwas.
Ebenso handelt es sich bei einer privaten Website, solange keine Werbung geschaltet wird und nicht anderweitig damit Geld verdient wird, um eine nichtkommerzielle Nutzung. Auch darunter fiele z.B. eine Veröffentlichung bei Wikimedia Commons. |
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Hier nochmal die komplette HO: http://www.olympiastadion-berlin.de/...usordnung.html Interessant ist auch §5 Abs.6! |
Oft ist es auch so, dass die Vereine die Bildrechte an Spielen bereits exklusiv abgetreten haben, zB Eishockey DEL! Damit kann nicht mal der Verein gestatten, dass nicht akkreditierte photographieren.
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Zum Thema Kamera mitnehmen: In der Bundesliga (oder BL2) nehme ich keine große Kamera mehr mit. Erinnere mich an eine Diskussion mit einem Ordner, der mein Fisheye als professionelles Tele nicht reinlassen wollte. In Spanien (Barcelona, Madrid) ist das bei Liga-Spielen kein Problem. Man sieht in den Stadien auch sehr viele Besucher mit großen Kameras und Objektiven. Ich nehme da immer meine A77 & Minolta 200/2.8 plus TKs & ein paar kleinere Objektive im Fotorucksack mit. Die Ordner durchsuchen es und haben nix zu beanstanden. http://www.realmadrid.com/pdf/Normat...io2014_eng.pdf (auch hier gilt natürlich: nur für nichtkommerzielle Zwecke) |
Die Gesetzeslage ist durch die "neuen" Medien so undurchsichtig geworden, dass ich das Gefühl habe, ohne einen Anwalt eigentlich nicht an der "schönen" neuen Welt (Facebook, Twitter, Foren, etc.) teilnehmen zu können.
Hier bedarf es endlich mal einer eindeutigen (Neu)Regelung speziell dieser Bereiche. Die Auslegung irgendwelcher alten Gesetze, die mal z.B. für die Printmedien entwickelt wurden, ist aus meiner Sicht totaler quatsch. An dieser Rechtsunsicherheit verdienen sich bloß die Anwälte eine goldene Nase. |
Zitat:
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