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Ein Menschenleben ist nicht mehr viel Wert
Da wird mir als Unbeteiligter schon ganz anders: Zumindest in Deutschland bleibt man mit richterlichem Segen auf freiem Fuß. Also dann: weiter Kräftemessen und mit VOLLGAS durch diese Bananenrepublik! "Hoffentlich passiert den Alufelgen nichts..." :roll: :flop:
meshua. |
Dazu möchte ich mich auch äußern! Als ich das heute im Radio gehört habe, konnte Ich es kaum glauben!
Die schlimmste Straftat in Deutschland ist inzwischen offenbar, wenn man das FA besche****. Für Raserei mit Todesfolge hätte man in den USA wahrscheinlich 15 Jahre bekommen. Zu Recht. Eine unbeteiligte junge Frau musste mit ihrem Leben bezahlen. Unglaublich. :flop: |
War da nicht mal (vor ein paar Jahren) auch der Sohnemann des OB involviert?
Kaum zu glauben, das Urteil. Bei so einem Rechtsverständnis wird ggfs. die Selbstjustiz wieder Einzug halten...:roll: |
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Da fällt mir eine frühere Schlagzeile der BILD Zeitung ein, die da hieß:
S..stall Justiz |
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Was ich schockierend finde, dass sich das unsoziale Verhalten direkt nach dem Unfall nicht juristisch auswirken soll. Auch das Auftreten vor Gericht kann / soll sich auf das Strafmaß auswirken. Und da hapert es doch wohl von vorn bis hinten.
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Der Fahrer konnte unter Schock gestanden haben und das Mädchen vollkommen ausgeblendet habe. Für so ein unsoziales Verhalten gibt es im Strafgesetzbuch auch keine Norm.
Ich will den Mann nicht entschuldigen, aber der Richter hatte nicht anders urteilen können, selbst wenn er wollte. Er muss sich an geltene Gesetze halten. Unbefriedigend ist das allemal und für die Eltern des Mädchens ein Schlag ins Gesicht. |
Mit dem Schock hast du nicht unrecht.
Das weitere Verhalten deutet aber eher auf zu wenig Verständnis für das Fehlverhalten hin. |
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Wenn "unsere" Gesetze so etwas tolerieren bzw. nicht ahnden, dann sind sie falsch und gehören geändert. :twisted: |
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Ich denke mal, dass bei unterlassener Hilfeleistung oder Fahrerflucht der Punkt Schock schwierig wird. Da könnte sich wohl jeder rauswinden.
Mir war die Urteilsbegründung nicht recht schlüssig. |
Am selben Tag wurde in der selben Stadt ein Algerier für das Ziehen einer Geldbörse mit anschließender leichter Körperverletzung zu einem Jahr ohne Bewährung verurteilt.
Man erkläre mir bitte die Verhältnismäßigkeit, ich verstehe sie nämlich nicht. Hier herrscht dringender Handlungsbedarf.:flop: Verständnislose Grüße, Werner |
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wenn du Fahrlässigkeit von Raub mit Körpereinwirkung nicht unterscheiden kannst. :oops: |
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Es ist richtig, daß sich Richter "offiziell" an das Gesetz und die Strafmaße halten müssen bzw. sollten. Doch haben sie auch Spielräume beim Strafmaß und die Staatsanwaltschaft wird ihre Forderung nach 3 Jahren nicht ohne Grund gestellt haben. Das das gesprochene Strafmaß deutlich darunter liegt ist umso unverständlich.
Das Urteil ist IMHO in dreierlei Hinsicht ein Durchfall:
Ein früherer Artikel mit Details zu den Umständen: Zitat:
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Solche Charaktere werden wieder auf die Gesellschaft "losgelassen". Der hier verhängte Führerscheinentzug wird so effektiv sein, wie wenn man einem Alkoholiker verbietet, Alkohol zu kaufen oder dem Schützen den Waffenschein entzieht. Aber Politiker "glauben" schließlich auch, durch Telekommunikationsüberwachung und Verschlüsselungsverbote Terrorismus wirksam bekämpfen zu können. Und das Zitronenfalter Zitronen falten...:roll: meshua |
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"So kam es zur Bewährung: Die Raser sind Ersttäter, waren vor dem Prozess nicht vorbestraft. Sie leben in geregelten Verhältnissen, familiär eingebettet bei den Eltern. Sie haben Schulabschlüsse, der eine strebt eine Ausbildung an (Firat M.), der andere studiert (Erkan F.). Es wurde kein Drogenmissbrauch festgestellt." http://www.express.de/koeln/express-...davon-23889462 Zitat:
Beide Männer haben frühestens nach dreieinhalb Jahren eine Chance, ihre Führerscheine wiederzubekommen. http://www.express.de/koeln/urteile-...afen--23885150 Zitat:
Viele Grüße |
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https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall Und das gilt besonders, wenn die Art der Straftaten nicht miteinander zu tun hat. Ich finde, sie sind zu billig davon gekommen. Aber, wir müssen auch immer ein wenig aufpassen, dass es uns nicht nur um eine Art Rachebefriedigung geht und Angehörigenseelenfrieden (so wichtig dieser auch ist). Hier wäre in unserem Rechtssystem mal zu überdenken, wie man das Gerechtigkeitsbedürfnis der Opfer und Angehörigen besser würdigen kann ohne gleich eine Racherechtssystem a 'la Amerika aufzubauen. |
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Ein Vergleich zu anderen Vergehen halte ich für unangebracht. Für mich zählt alleine dieser Fall und ja, ich bin nicht dabei gewesen. Aber das es sich hier um reine Raserei ohne Rücksicht auf die Umwelt handelt, ist, glaube ich, unstrittig. Der Fahrer hat Schäden für seine Umwelt billigend in Kauf genommen und für mich offensichtlich grob fahrlässig gehandelt. Und ja, eine Gefängnisstrafe macht das junge Opfer nicht wieder lebendig. Aber eine derart milde Starfe ist weder für die Angehörigen, denen, unbekannterweise, mein vollstes Mitgefühl gilt, nachvollziehbar noch ist sie das richtige Signal für aktuelle und zukünftige Raser im Straßenverkehr. Ich habe die "Randargumentation" noch nie verstanden: Da bekommt man mildernde Umstände, wenn man nur ordenlich betrunken war (Solche Urteile hat es zu mindestens früher recht häufig gegeben) und hier ist die NICHT-Verabredung zum Rennen Begründung für das milde Urteil? Der Fahrer ist grob fahrlässig vorsätzlich zu schnell gefahren und hat in Folge dessen eine junge, unbeteiligte Frau ums Leben gebracht - Was spielt es da für eine Rolle, ob sie sich zum Rennen verabredet hatten oder nicht? So sehr ich versuche, für so manches milde Urteil, welches in der Öffentlichkeit diskutiert wird, Verständnis aufzubringen (schon alleine deshalb, weil man eben weder dabei gewesen ist, noch die Tatbeteiligten persönlich kennt), bin ich hier definitiv an meine Verständnisgrenzen gestoßen. Das Urteil wird ja sicher noch nicht rechtskräftig sein. Ich bin Gott sei dank, sehr unerfahren in juristischen Dingen: Könnte die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen und in der nächsten Instanz eine hörere Strafe errreichen? Falls das nicht möglich ist, hoffe ich, dass es noch irgendeine Chance zu einem neuen Verfahren gibt. Für mich ist, aus der Ferne und nur durch die Medien informiert betrachtet, dieses Urteil unerträglich und absolut nicht nachvollziehbar. Niedergeschlagend grüßend Ralf |
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Also im Großen und Ganzen genau so, wie auch in Deutschland. Ein Unterschied existiert allerdings: ist Alkohol (oder Drogen) im Spiel, zählt das nicht als mildernder Umstand, sondern erhöht die Strafe. |
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Auch, obman eine anderer Interpretation und Sichtweise und Meinung als Bullshit bezeichnen muss. Ich brauche so etwas nicht, um meine Meinung zu äußern. :( |
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Viele Grüße |
gibt es nicht sowas wie charakterliche Eignung / Uneignung zum Besitz einer Fahrerlaubnis? Ich habe sowas mal irgendwo aufgeschnappt, kann mich aber auch irren. Lebenslanges Fahrverbot wäre auch ein Signal gewesen.
LG uomo |
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@dey:
Dann sei doch bitte so nett und erkläre mir bitte, wie vergleichbare Strafen auf der einen Seite des Atlantik angemessen sein sollen, auf der anderen Seite aber einem "Racherechtsystem" entspringen sollen. Bis dahin ordne ich solche Aussagen auch weiterhin als bullshit, oder, weniger polemisch, als unsachgemäse Aussage, ein. Ich nenne die Dinge aber lieber direkt beim Wort. Wir haben ein anderes Rechtsystem. Straftaten und Vergehen werden, im Gegensatz zu hier, nicht gegeneinander abgewogen, sondern kumuliert. Begehe ich einen Unfall, weil ich betrunken war, zählt das nicht als mildernder Umstand, sondern wirkt verschärfend. Und zwar völlig zu Recht. Mit Rache hat das nichts zu tun, eher mit gesundem Menschenverstand. |
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So ist nunmal die Gesetzeslage. Zitat:
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[QUOTE=uomo;1811039]gibt es nicht sowas wie charakterliche Eignung / Uneignung zum Besitz einer Fahrerlaubnis?[QUOTE] 1. Führerscheinprüfung 2. bei entsprechendem Vorfall MPU. Zitat:
Den Vergleich zu einem anderen System schenke ich mir ob meiner Ahnungslosigkeit. Zitat:
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Ich bin sicher, dass dieses Urteil nicht Bestand haben wird.
Alle Einwände gegen dieses Urteil werden wohl auch von seitens des Klägers und der Nebenkäger diskutiert. Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Eine Strafe soll nicht Rache oder Vergeltung sein, sondern regelkonformes Verhalten fördern und durchsetzen. Das Urteil dient diesem Ziel nicht in ausreichendem Maß, deshalb wird es mit großer Sicherheit eine Berufung geben. Matthias |
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Ein Jugendfreund, der Jura studiert hat, fasste es zu Beginn seiner Karriere mal so zusammen: Als Jurist hast du nur die Wahl, Terrorist oder angepasstes Arschloch zu werden - dazwischen gibt es kaum etwas ... :mrgreen: mfg / jolini |
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§69a (1) StGB (1) Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es zugleich, daß für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf (Sperre). Die Sperre kann für immer angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, daß die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der von dem Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht. Hat der Täter keine Fahrerlaubnis, so wird nur die Sperre angeordnet. |
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@dey:
Erstaunlich, dass Du Dich an einem Wort ereiferst, dessen Übersetzung schlicht "Schwachsinn" bedeutet, aber gut. Ich werden mir erlauben, Dich darauf hinzuweisen, wenn Du Dich wieder einmal im Ton vergreifst, was durchaus öfter geschieht. Schade, dass Du nicht in der Lage bist, Dein "Argument" zu untermauern. Kommt ja aber auch öfter vor. Einige hier haben mehr oder weniger gefordert, dass das Strafmass im vorliegenden Fall eine abschreckende Wirkung haben sollte. Genau nach diesem Prinzip funktioniert amerikanische Rechtsprechung. Zumindest theoretisch. Das hat mit Rache nichts zu tun -- es ist ein komplett anderen Ansatz. |
Nein. In diesem Fall reicht die Tat für so eine Maßnahme wohl kaum aus.
Und nur für den Fall, dass hier gleich jemand mit der tollen Idee kommt, für die drei Jahre einen ausländischen Führerschein zu benutzen! Den beiden ist nicht nur der Führerschein entzogen, sondern auch die Erlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs. |
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Da könnte man dann schon mal über den §69a (1) StGB nachdenken. |
Apropos Wert eines Menschenleben ... In China sollte man es tunlichst vermeiden, als Fussgänger oder Fahrradfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein.
Die Autofahrer dort stellen nämlich sicher, dass das Opfer auch wirklich tot ist -- zur Not, in dem sie noch ein oder zweimal drüberfahren. Hintergrund ist, dass per Gesetz der Unfallverursacher ein Leben lang für alle Behandlungs- und Arztkosten aufkommen muss. Da ist eine Beerdigung kostengünstiger... |
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