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Siegrid 11.01.2015 19:45

Ebay versteckter Mangel
 
Hallo!

Es ist wohl ärgerlich, kürzlich habe ich bei Ebay ein Sony 16-80 von privat erworben. Beim ersten Test alles in Ordnung, keine offensichtliche Mängel, auch die ersten Aufnahmen sind OK. Jetzt vier Tage später habe ich bemerkt, dass sich das Objektiv manuell nicht fokussieren lässt, ein Mangel welcher bei diesem Teil wohl häufiger vorkommt.

Glückerlicherweise kann ich auf den MF gut verzichten, doch man ärgert sich doch darüber.

Hat der Verkäufer diesen Mangel arglistig verschwiegen, so kann man als Käufer trotz der Klausel "Privatverkauf usw." rechtliche Schritte einleiten.

Wie würdet ihr in einem solchen Fall vorgehen?

Sennaspy 11.01.2015 19:50

Zitat:

Zitat von Siegrid (Beitrag 1664694)
Hat der Verkäufer diesen Mangel arglistig verschwiegen, so kann man als Käufer trotz der Klausel "Privatverkauf usw." rechtliche Schritte einleiten.

Kann man sicherlich machen aber genau diese Arglist muss man als Kläger dann auch beweisen und da sehe ich Probleme. Wenn der Verkäufer behauptet, immer mit AF fotografiert zu haben und von dem Mangel somit nichts wusste, wird es sicher schwer.

Stefan79gn 11.01.2015 19:52

Ich würde den Verkäufer sachlich auf die Lage hinweisen. Da ja sicher keine Garantie mehr auf dem Objektiv ist, erstmal abwarten wie der Verkäufer sich äußert.
wenn noch Garantie seitens des ehemaligen Händlers ist, sollte es ja kein Problem sein.
lg stefan

Siegrid 11.01.2015 20:04

Hallo!

Ja, das beweisen wird schwierig. Ich hab den Verkäufer angeschrieben und darauf hingewiesen. Bin gespannt wie er reagiert, eine Reparatur bei Schumann dürfte sich so auf ca. 150,-- belaufen, was ich so in Erfahrung bringen konnte.

Notfalls muss ich die Kröte schlucken und lediglich den AF verwenden.

Sennaspy 11.01.2015 20:13

Es tut mir leid für dich aber ich befürchte das musst du, wenn der Verkäufer nicht irgendwie entgegenkommt, sich verplappert oder vielleicht noch jemand eine gute Idee hat.

zickezacke60 11.01.2015 20:13

und genau das ist der Grund warum ich gebrauchte Sachen nur von seriösen Händlern kaufe: lieber 50.-€ mehr zahlen und was Ordentliches erhalten....
Bei Ebay Käufen von Privat ohne jegliche Sicherheiten geht es doch im Fotoartikelbereich meist um zuviel Geld...

fornie 11.01.2015 20:15

Hallo!

Was stand der in der Artikelbeschreibung? Technisch einwandfrei?

Andronicus 11.01.2015 20:46

Zitat:

Zitat von Siegrid (Beitrag 1664694)
...
Wie würdet ihr in einem solchen Fall vorgehen?

Ich würde mein Lehrgeld zahlen. ;)

(d.h. in den sauren Apfel beissen und es reparieren lassen - auf meine Kosten oder aber zum Rechtsanwalt gehen - dort natürlich auch Geld dalassen - und mich rechtlich Beraten lassen. Der RA wird Dir bestimmt aber auch nur das obige sagen...)

Siegrid 11.01.2015 21:12

Hallo!

Laut Beschreibung war alles in Ordnung.

Zum Rechtsanwalt gehen werde ich wegen der Geringfügigkeit der Schadenssumme sicherlich nicht, reparieren würde ich das Teil auch nicht, da es im AF-Modus einwandfrei funktioniert.

Der VK hat laut seinen Bewertungen schon eine Menge an Objektiven verkauft und alles war 100% positiv, sodass ich mein Gebot mit gutem Gewissen abgegeben habe.

Auf alle Fälle habe ich meine Lehre daraus gezogen und werde künftig nur mehr bei gewerblichen Anbietern kaufen wo es die Möglichkeit zur Rückgabe gibt.

dey 11.01.2015 21:18

Das ist sehr ärgerlich. Ich habe einen ähnlichen Defekt an meinem eigenen 16105.
da kann man nur raten immer sofort alle AF-Arten und Brennweiten und Blenden zu testen.

stecki99 11.01.2015 21:19

Oder hier im Forum, wo die Vertrauenswürdigkeit meines Erachtens immer noch deutlich höher ist als bei eBay.

dey 11.01.2015 21:24

Wobei gerade bei diesen Sonys gar keine böse Absicht dahinter stecken muss. MF ist nicht die Hauptnutzung und ein defekt könnte unentdeckt bleiben.
Und wer um die besondere Problematik nicht weiss, testet das vielleicht auch nicht.
Bis vor drei Monaten wusste ich auch nichts davon.

fornie 11.01.2015 21:25

Wenn laut Beschreibung alles in Ordnung war, dann hat der Verkäufer den Artikel nicht korrekt beschrieben, ganz einfach. Das ist ja ein ganz offensichtlicher Mangel und nicht einer, den man übersehen könnte. Es ist eine wesentliche Eigenschaft dieses Objektivs, dass man manuell fokussieren kann. Dass hätte der Verkäufer vor Verkauf überprüfen müssen.

mick232 11.01.2015 21:27

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1664741)
Oder hier im Forum, wo die Vertrauenswürdigkeit meines Erachtens immer noch deutlich höher ist als bei eBay.

Meiner Erfahrung nach leider nicht. Ich wurde bisher beim Objektivkauf erst einmal über den Tisch gezogen, und das war leider hier im Forum. Ich kaufe viel auf Ebay und auch in Foren.

dey 11.01.2015 21:34

Zitat:

Zitat von fornie (Beitrag 1664745)
Wenn laut Beschreibung alles in Ordnung war, dann hat der Verkäufer den Artikel nicht korrekt beschrieben, ganz einfach. Das ist ja ein ganz offensichtlicher Mangel und nicht einer, den man übersehen könnte. Es ist eine wesentliche Eigenschaft dieses Objektivs, dass man manuell fokussieren kann. Dass hätte der Verkäufer vor Verkauf überprüfen müssen.

Ja, nur, wie nachweisen.
Wie gesagt, man muss um dieses Problem wissen, um es vorab zu testen. Ich weiss nicht, ob ich vor 4 Monaten eine derartige Reklamation nach längerer Zeit akzeptiert hätte.

fornie 11.01.2015 21:42

Kann ich leider auch bestätigen.
Wenn mich ein Artikel aus dem Forumsmarktplatz interessiert, schaue ich jetzt immer erst, ob der Verkäufer vorher nicht schon einmal über Probleme damit berichtet hat.
Ihr werdet euch wundern, was in Artikelbeschreibungen so alles verschwiegen, ähhh vergessen wird.;)

fornie 11.01.2015 21:44

Zitat:

Zitat von dey (Beitrag 1664751)
Ja, nur, wie nachweisen.
Wie gesagt, man muss um dieses Problem wissen, um es vorab zu testen. Ich weiss nicht, ob ich vor 4 Monaten eine derartige Reklamation nach längerer Zeit akzeptiert hätte.

Na ja, in diesem Fall hier waren es vier Tage.

Aus Schaden wird man klug, leider und hoffentlich. Dieses Beispiel zeigt mir, was ich demnächst vor Kauf in meinen Fragenkatalog an den Verkäufer aufzunehmen habe.

wus 11.01.2015 22:17

Auch wenn die manuelle Fokussierung funktioniert, optimal ist sie bei dem Objektiv ganz und gar nicht. Der Fokussierweg ist viel zu kurz, und es ist zu viel Spiel drin. Von daher hättest Du eh nicht viel verloren wenn das jetzt so bleibt.

Siegrid 11.01.2015 23:13

Hallo!

Ein befreundeter Rechtsanwalt hat auch gemeint, grundsätzlich haftet der Verkäufer für Mängel welche zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren und der Artikel als einwandfrei angeboten wurde. Problem ist jedoch die Beweislage, der VK kann jederzeit behaupten, bei ihm hätte noch alles funktioniert. Schlimmstenfalls könnte das nur über den Rechtsweg geklärt werden, wobei die Schadenssumme in keiner Relation zu den Kosten steht.

Wie bereits geschrieben, einen solchen Weg werde ich nicht einschlagen. Sollte der Verkäufer einlenken wäre eine Wandlung oder Wertminderung denkbar. Wenn nicht, die Optik macht im AF-Betrieb sehr gute Fotos und der MF-Betrieb soll lt. wus ohnedies nicht der Bringer sein.

Dimagier_Horst 11.01.2015 23:25

Zitat:

Zitat von Siegrid (Beitrag 1664787)
Problem ist jedoch die Beweislage...

Das Problem ist auch in Deinem Kopf. Irgendwann geht etwas kaputt. Eben funktionierte es noch (z.B. beim Verkäufer), beim nächsten anflanschen nicht mehr. Und wenn das jetzt bei Dir war, nach der Übergabe, kann der Verkäufer nichts dafür.
Ich habe das bei meinen Geräten oft genug erlebt, da hätte genauso gut eine Übergabe stattfinden können und jeder denkt vom anderen, dass er einen über den Tisch ziehen will.

Was mir bei privaten Verkäufen oft auffällt: da wird nur eine Garantie ausgeschlossen, aber nicht die Gewährleistung. Dann könnte sich Dein Fall anders darstellen....

dey 12.01.2015 09:35

Zitat:

Zitat von wus (Beitrag 1664768)
Auch wenn die manuelle Fokussierung funktioniert, optimal ist sie bei dem Objektiv ganz und gar nicht. Der Fokussierweg ist viel zu kurz, und es ist zu viel Spiel drin. Von daher hättest Du eh nicht viel verloren wenn das jetzt so bleibt.

Und genau das ist der Grund, waum es möglicherweise dem Verkäufer gar nicht bewusst war.
Wir gesagt, mir ist es ja ähnlich gegangen.

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1664795)
Das Problem ist auch in Deinem Kopf. Irgendwann geht etwas kaputt. Eben funktionierte es noch (z.B. beim Verkäufer), beim nächsten anflanschen nicht mehr. Und wenn das jetzt bei Dir war, nach der Übergabe, kann der Verkäufer nichts dafür.

Bei mir war es ja Verleihe. Und ich kann mir nicht mal sicher sein, dass ich es einwandfrei übergeben habe.

Sollte in meinem Falle die Versicherung nicht zahlen, werde ich auch mit meiner non-MF-Version des 16105 leben.

malo 12.01.2015 09:57

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1664741)
Oder hier im Forum, wo die Vertrauenswürdigkeit meines Erachtens immer noch deutlich höher ist als bei eBay.

das wird ja immer wieder behauptet :mad:
Ich z.B. hatte bisher mehr Probleme mit Forumskäufen als bei eBay...

mein 16-80 habe ich übrigens noch nie manuell fokussiert

rainerte 12.01.2015 10:05

Zitat:

Zitat von malo (Beitrag 1664848)
mein 16-80 habe ich übrigens noch nie manuell fokussiert

Da drücke ich dir die Däumchen, dass der AF weiterhin funktioniert.

Bei meinem ersten 16-80 war der MF so schwergängig, dass er praktisch unbrauchbar war - und ich dachte auch: egal, das stelle ich eh nie manuell scharf. Leider blockierte nach einigen Jahren auch der AF. Die Reparatur hätte knapp 500 Euro gekostet ...

jhagman 12.01.2015 10:09

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1664741)
Oder hier im Forum, wo die Vertrauenswürdigkeit meines Erachtens immer noch deutlich höher ist als bei eBay.


Leider auch schon hier mit einem Forum-Kauf auf die Schnauze gefallen. Ich gehe aber davon aus das bei den meisten Anbietern die schon länger dabei und auch sonst aktiv sind, hier keine Probleme entstehen würden

Fotorrhoe 12.01.2015 11:52

Zitat:

Zitat von Siegrid (Beitrag 1664787)
Hallo!

Ein befreundeter Rechtsanwalt hat auch gemeint, grundsätzlich haftet der Verkäufer für Mängel welche zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren und der Artikel als einwandfrei angeboten wurde. ...

Das ist genau der Punkt. Diese Haftung lässt sich auch durch den Ausschluss einer Garantie (XXX Fehler entsorgt XXX) nicht ausschließen.
Nach 4 Tagen sollte es der Verkäufer noch akzeptieren, dass der Schaden zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war und das Objektiv zurücknehmen oder den Preis mindern.

Ich würde das nicht so lassen, auch wenn ich MF bei diesem Objektiv nicht einsetzen wollte, da einerseits das bei einem Wiederverkauf den Preis deutlich mindert und andererseits meist ein erstes Anzeichen für einen siechenden Fokusantrieb ist. Der AF wird mit einiger Wahrscheinlichkeit auch bald ausfallen.

Fotorrhoe

Dimagier_Horst 12.01.2015 12:28

Zitat:

Zitat von Fotorrhoe (Beitrag 1664870)
(betrifft nur Schäden, die nach dem Kauf auftreten).

Verbreite bitte nicht so einen Unsinn.

- für was eine Garantie eintritt, legt der Hersteller nach Gutdünken in den Garantiebedingungen fest. Das kannst Du nicht pauschalisieren.

- die Gewährleistung tritt für Schäden ein, die bei Übergabe schon bestanden haben. Für Schäden, die nach der Übergabe bemerkt werden, nimmt man ZUNÄCHST an, dass sie schon vor Übergabe bestanden. Kann der Verkäufer beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestand, haftet er auch nicht dafür! Danach ist der Käufer in der Beweispflicht.

Mario190 12.01.2015 12:44

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1664879)
Kann der Verkäufer beweisen, dass der Schaden bei Übergabe nicht bestand, haftet er auch nicht dafür! Danach ist der Käufer in der Beweispflicht.

Nicht direkt. Innerhalb der ersten sechs Monaten wird angenommen, der Mangel sei schon beim Verkauf vorhanden gewesen. Im Zweifelsfall muss der Verkäufer beweisen, dass dem nicht so was. Danach muss der Käufer versuchen zu beweisen, dass der Mangel bereits vorher vorhanden war.

Dimagier_Horst 12.01.2015 13:06

Hallo Mario,
kannst Du mir erklären, was ich anderes geschrieben habe, als Du?

Siegrid 12.01.2015 13:42

Hallo!

Gerade eine Mail von Schumann erhalten, eine Reparatur des mittlerweile bekannten Fehlers bei dieser Linse kostet 420,--, da viel auszutauschen ist.

Ich hoffe auf ein Einlenken des Verkäufers und dass der AF-Betrieb nicht auch noch seinen Geist aufgeben wird.

Mario190 12.01.2015 16:58

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1664887)
Hallo Mario,
kannst Du mir erklären, was ich anderes geschrieben habe, als Du?

Mir schien der letzte Satz etwas unglücklich gewählt. Das las sich jedenfalls so, wie "Der Käufer ist in Beweispflicht, sobald der Verkäufer bewiesen hat, dass der Schaden nicht schon vorher bestand"
Aber kann auch gut sein, dass ich das im ersten Moment etwas falsch interpretiert habe.

fornie 12.01.2015 17:26

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst (Beitrag 1664887)
Hallo Mario,
kannst Du mir erklären, was ich anderes geschrieben habe, als Du?

Er hat die "6 Monate" hinzugefügt. Ist ein wenig genauer als "danach ist der Käufer..."

About Schmidt 12.01.2015 17:43

Das ganze hier ist doch reine Spekulation. Wir wissen, dass das Objektiv sich manuell nicht korrekt fokussieren lässt, was auf ein Schaden hindeutet.
Nun stellen sich folgende Fragen.
War das dem Verkäufer schon bekannt?
Ist das Objektiv vielleicht auf dem Transportweg beschädigt worden?
Kann es sein, dass der Verkäufer davon gar nichts wusste, weil er es noch nie probiert hat?
Und vor allem, wie reagiert er auf die Rückfragen.

Wenn er es bewusst so verkauft hat, ist es eine Schweinerei. Wusste er es nicht, kann man versuchen, sich zu einigen. Ich würde, weil ich das von anderen auch erwarte, die beschädigte Ware zurück nehmen, oder ggf. die Versicherung des Transporteurs in Anspruch nehmen, so die Beschädigung beim Transport auftrat.

Bevor wir nun alles verteufeln, erst mal abwarten, was der Verkäufer sagt.
Gruß Wolfgang

stecki99 12.01.2015 17:49

Ein Transportschaden wird in der Regel aber nur dann anerkannt, wenn die Verpackung beim Transport beschädigt wurde und das bei der Annahme der Sendung durch den Empfänger auch vermerkt worden ist.

preugels 12.01.2015 18:05

Hast du per Paypal gezahlt? Falls ja, würde ich ggf. einfach mal den Käuferschutz einschalten, wenn der Verkäufer keine Reaktion zeigt.

Gruß

About Schmidt 12.01.2015 18:08

Zitat:

Zitat von stecki99 (Beitrag 1664974)
Ein Transportschaden wird in der Regel aber nur dann anerkannt, wenn die Verpackung beim Transport beschädigt wurde und das bei der Annahme der Sendung durch den Empfänger auch vermerkt worden ist.

Wo soll man das vermerken, auf der Sendung?
Gruß Wolfgang

Dimagier_Horst 12.01.2015 18:33

Zitat:

Zitat von Mario190 (Beitrag 1664954)
Das las sich jedenfalls so, wie "Der Käufer ist in Beweispflicht, sobald der Verkäufer bewiesen hat, dass der Schaden nicht schon vorher bestand"

Jetzt wo Du es schreibst: kann man in der Tat so verstehen. Danke :D

usch 12.01.2015 18:39

Zitat:

Zitat von Mario190 (Beitrag 1664883)
Innerhalb der ersten sechs Monaten wird angenommen, der Mangel sei schon beim Verkauf vorhanden gewesen. Im Zweifelsfall muss der Verkäufer beweisen, dass dem nicht so was.

Nein. Die Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate gibt es nur beim Verkauf vom Händler an Privat. Beim Handel zwischen Privatleuten ist immer der Käufer beweispflichtig.

Das entspricht einfach dem Rechtsgrundsatz, daß derjenige, der eine Forderung stellt, seinen Anspruch auch beweisen muß.

Siegrid 12.01.2015 18:57

Hallo!

Was mich noch ärgert, dass sich der Verkäufer nicht auf meine E-Mail meldet:evil:
Ich habe auch schon einiges auf Ebay verkauft, ein Käufer meldete sich wegen eines Problems mit der Gegenlichtblende. Obwohl mir dieser Makel nicht bekannt war, bot ich die Rücknahme an, schließlich einigten wir uns auf einen kleinen Preisnachlass und beide waren zufrieden.

Die Verpackung war unbeschädigt, hier der Originaltext des Angebotes:

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Privatauktion, keine Rücknahme oder Garantie

About Schmidt 12.01.2015 19:07

Ist wenigstens ein original Kaufbeleg dabei?

Kein Karton, kein Kaufbeleg, das käme mir etwas seltsam vor.....
Gruß Wolfgang

Siegrid 12.01.2015 19:13

Hallo!

Von einer Privatperson kann und muss ich ja keinen Kaufbeleg zwingend erwarten, nachdem auch alle anderen Verkäuferinformationen für mich in Ordnung waren. 100% pos. Bewertungen, dabei eine Vielzahl an Fotoartikel.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:52 Uhr.