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Irmi 08.02.2005 21:02

Wie seht Ihr das?
 
Hallo zusammen,

habe mir für meine neue A2 einen Batteriegriff bestellt. War sehr preiswert in dem Onlineshop und wurde sehr schnell geliefert. Hatte nur einen Haken, der kleine Metallstift zur Befestigung der Handschlaufe fehlte :evil: . Habe daraufhin den Shop angemailt, mit der Antwort, das Paket retour zu schicken. Hab ich dann auch gemacht, unfrei versteht sich, denn ich bin ja nicht für das fehlende Teil verantwortlich. Heute kam das Paket natürlich zurück, Annahme verweigert, wegen unfrei :evil: .

Habe eine böse Mail hingeschickt, daß es ja wohl nicht sein kann, daß ich die Versandkosten für den Tausch von defekt in ok bezahlen soll. In den AGB´s haben die stehen, daß Rücksendungen frachtfrei zu erfolgen haben. Bei Nichtgefallen, oder Reparaturen lange nach dem Kauf kann ich das ja nachvollziehen, aber hier doch wohl nicht. Habe denen gesagt, daß ich umgehende Rücküberweisung des Strafportos verlange, und eine Antwort bekomme, wie ich zu einem Batteriegriff komme der vollständig ist zu dem vorher vereinbarten Kaufpreis.

Hab ich Chancen :roll: ?

Werde weiter berichten. Es ist ein Shop, der hier im Forum schon mal angesprochen wurde.

Dimagier_Horst 08.02.2005 21:20

Re: Wie seht Ihr das?
 
Zitat:

Zitat von Irmi
daß Rücksendungen frachtfrei zu erfolgen haben

Das habe ich sinngemäß auch in meinen vom Anwalt ausgearbeiteten AGBs stehen, bei einer Reklamation wird das Porto für die Rücksendung erstattet.

Tom66 08.02.2005 21:24

Re: Wie seht Ihr das?
 
Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst
Zitat:

Zitat von Irmi
daß Rücksendungen frachtfrei zu erfolgen haben

Das habe ich sinngemäß auch in meinen vom Anwalt ausgearbeiteten AGBs stehen, bei einer Reklamation wird das Porto für die Rücksendung erstattet.

Das dürfte wohl auch weitverbreiteter Usus sein.

erich_k 08.02.2005 21:25

Es wäre wahrscheinlich einfacher gewesen, wenn du vorher Kontakt aufgenommen hättest. So im nachhinein wirst du da bestimmt auf den Kosten sitzen bleiben.

Irmi 08.02.2005 21:38

Retoure, heiß für mich versandkostenfrei zurückzuschicken. Kontakt hatte ich vorher. Keine Angaben über evtl. rückzuerstattende Versandkosten bei Reklamation.

DonFredo 08.02.2005 22:09

Hallo Irmi,

ich würd dem Händler fürchterlich auf die Füße treten... ;)
...und, auch wenn's noch so ein kleines Übel ist, den Verbraucherschutz einschalten, aber vielleicht vorher nochmal dezent in einer Mail auf die einschlägigen Vorschriften des BGB's hinzuweisen... :cool:

Auch wenn jetzt ein längerer Text folgt, sollte dieser gelesen werden... ;)

Hier mal einAuszug:

§ 361a BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss eines Vertrags mit einem Unternehmer gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung....

(2) Auf das Widerrufsrecht finden die Vorschriften dieses Titels, soweit nichts anderes bestimmt ist, entsprechende Anwendung. Die in § 284 Abs. 3 Satz 1 bestimmte Frist beginnt mit der Erklärung des Verbrauchers nach § 349. Der Verbraucher ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht...



§ 361b BGB Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen
(1) Das Widerrufsrecht nach § 361a kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. Voraussetzung ist, dass
1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,
2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und
3. dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger das Rückgaberecht eingeräumt wird.
(2) Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Sache, deren Kosten und Gefahr der Unternehmer zu tragen hat, oder, wenn diese nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen innerhalb der in § 361a Abs. 1 bestimmten und danach zu berechnenden Frist ausgeübt werden, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt. § 361a Abs. 2 gilt entsprechend; die Kosten der Rücksendung dürfen dem Verbraucher nicht auferlegt werden. Das Rücknahmeverlangen muss schriftlich oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger erfolgen. Eine Begründung ist nicht erforderlich.


Da der BP-400 mehr als 40 Euro kostet, war eine Rücksendung "unfrei" rechtlich in Ordnung. Andere Angaben in den AGB's sind gesetzeswidrig und damit nichtig.

Weitere Info's und ausführlicher Gesetzestext: :arrow: Fernabsatzgesetz

Irmi 08.02.2005 22:52

Hallo Manfred,

herzlichen Dank für Deine Mühe und Deine Hilfe. Genau so sehe ich das auch. Ich bin dem Anbieter heute per Mail mit einer Fristsetzung von 24 Std. für eine Antwort auf die Fü´ße getreten. Frist für die Rückantwort per Mail 24 Stunden. Danach wirds nur noch ein Einschreiben mit Rückschein geben, danach Rechtsanwalt. Mal sehen, ob die sich melden.

Dimagier_Horst 08.02.2005 23:42

Hallo Manfred,
die Kosten von-was-auch-immer werden wem-auch-immer nicht auferlegt, wenn er sie erstattet bekommt.

Crimson 08.02.2005 23:47

Moin Irmi,

das Gesetz ist eines, die sogenannte Realität anderes. Ich hoffe für dich, daß sich der Fall einfach und unkompliziert klärt, ich fürchte leider praktisch anderes. Recht zu haben ist eines, es durchzusetzen das nächste, mehr als nur ein Stück Tapete zu haben das übernächste.
Die Gegenseite wird sich auf eine mangelhafte Ware berufen, das wird nicht ganz durch die von Manfred zitierten Paragraphen abgedeckt. Abgesehen davon heißt Auferlegung von Kosten nicht unfreier Versand. ;)

Irmi 10.02.2005 20:16

Huih,

meine Mail scheint genützt zu haben. Habe heute das Paket wieder losgeschickt, diesmal aber freigemacht. Mal sehen was passiert.

Sunny 10.02.2005 20:32

Hallo Irmgard,

grübel, grübel.

Dem Internetshop, den ich ja auch empfohlen habe musste ich auch eine Sendung (unfrei) zurückschicken, das lief ohne Probleme, allerdings hatten wir vorher email-Kontakt

Edit: habe frei zurückgeschickt (billiger) und habe die € erstattet bekommen

Irmi 11.02.2005 16:59

Sie haben gesagt, daß es wohl am Aushilfspostboten liegen könnte, der hätte die Adresse nicht gefunden. Ich sollte ihm einen deutlichen Hinweis aufs Paket schreiben. Freimachen kostete 17 Euro, du weißt ja, welchen Laden ich meine. Bin mal gespannt. :roll:

Sunny 11.02.2005 17:01

Hallo Irmgard,

Messing wäre einfacher und schneller gewesen :lol:

Jornada 13.02.2005 06:02

Hallo Irmi.
Sorry für die späte Antwort, aber ich bin momentan nur sporadisch im Forum.
Bedenke bitte Folgendes:
Viele Firmen verweigern grundsätzlich die Annahme von unfreien Paketen, wie mein Arbeitgeber auch. Wir haben gar nicht die Möglichkeit, unfreie Sendungen bar zu bezahlen, weil es in meiner Firma generell keine Portokasse, und auch keinen anderen Barzahlungsverkehr mehr gibt. Viele Firmen erstatten die verauslagten Versandkosten bei Reklamationen wieder zurück.

Irmi 13.02.2005 12:14

Zitat:

Zitat von Sunny
Hallo Irmgard,

Messing wäre einfacher und schneller gewesen :lol:

Was ist das :oops: ?

Sunny 13.02.2005 14:46

Zitat:

Zitat von Irmi
Zitat:

Zitat von Sunny
Hallo Irmgard,

Messing wäre einfacher und schneller gewesen :lol:

Was ist das :oops: ?

Na das fehlende Stängchen durch eines aus Messing beim Umbau auf das Sunny-Light zu ersetzen :top:

Irmi 13.02.2005 16:15

Oh Sunny, jau, hab irgendwie auf der Leitung gestanden, aber heute gehts mir nicht gut, die Grippe hat mich voll erwischt :cry: .
Klar wäre das einfacher und schneller gegangen, aber mein kleiner Dickkopf läßt es nicht zu, daß ein neu gekauftes Teil quasi defekt ist.

Sunny 13.02.2005 16:47

Hallo Irmgard,

dann wünsche ich Dir gute Besserung :top:

artmano 13.02.2005 23:32

Auch wenn es teilweise eine Wiederholung ist - normalerweise sollte man so vorgehen:
Erst mal in den AGBs des Verkäufers nachlesen, wie er sich eine Rücksendung vorstellt, dann gegebenenfalls per Mail oder telefonisch Kontakt aufnehmen, dann zurücksenden.
Bei einem Kaufpreis ab 40.- EUR wird in der Regel das Porto auf das Konto des Käufers zurückerstattet. Manche Verkäufer lassen die Ware auch zurückholen. Schon deshalb ist vorherige Kontaktaufnahme ratsam.

Irmi 23.02.2005 21:12

Also, Stand der Dinge ist jetzt folgender:

Habe den BP-400 als Paket mit 17 Euro Porto zurückgeschickt und habe postwendend einen neuen BP-400 geschickt bekommen, der jetzt auch schon mit Sunny-light versehen ist.
Habe dem Laden einen Deal vorgeschlagen, nämlich Rückerstattung der 17 Euro Porto und die Hälfte des von mir unfrei zugeschickten Paketes nämlich 6 Euro (12 Euro Strafporto). Die 23,01 Euro sind heute bei mir angekommen. Insofern bin ich jetzt sehr zufrieden und werde dies dem Laden auch noch mitteilen.

DonFredo 23.02.2005 21:23

Zitat:

Zitat von Irmi
...Habe den BP-400 als Paket mit 17 Euro Porto zurückgeschickt...

17 Euro für das Porto :?:

War das ein 100 Kg Paket :?: ;) ;)

Sunny 24.02.2005 10:45

Zitat:

Zitat von DonFredo
Zitat:

Zitat von Irmi
...Habe den BP-400 als Paket mit 17 Euro Porto zurückgeschickt...

17 Euro für das Porto :?:

War das ein 100 Kg Paket :?: ;) ;)

Nein,

das ist das Porto was die deutsche Post nach Österreich berechnet

astronautix 24.02.2005 11:03

Das mit dem Porto passt schon so. Selbst wir als größere Kunden der Post zahlen für ein Economy Paket nach Österreich 13,29 Euro bis zu 2KG, bei 1Kg sind es 12,27 Euro.

DonFredo 24.02.2005 20:42

N'abend

Sorry, hab's nicht gewusst, das es ein Auslandspaket war... :oops:

Irmi 24.02.2005 22:40

Ja klar war das Österreich, und deshalb half ja auch das BGB etc. nicht. Deshalb habe ich mich auch auf das Teilen der 12 Euro für das unfreie Paket geeinigt. Habe allerdings darauf hingewiesen, daß sie bitte in Zukunft in den AGB´s eintragen, daß Porto für berechtigte Reklamation erstattet wird. Trotz der 6 Euro die ich jetzt noch mehr zu zahlen hatte, war der BP-400 um Einiges preiswerter, als in Deutschland. Ich werde aber wohl in Zukunft vorerst im Bereich des BGB´s einkaufen.

Dimagier_Horst 24.02.2005 23:02

Zitat:

Zitat von Irmi
Ja klar war das Österreich

Auch in Österreich gilt EU-Recht, aber Du hast sicher den pragmatischen Weg eingeschlagen.

DonFredo 25.02.2005 08:27

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst
Auch in Österreich gilt EU-Recht...

Morgens,

aber in anderer Form als in Deutschland.

In D können ja durch die Gesetzeslage Waren (über 40 Euro) "unfrei" innerhalb von 14 Tagen an den Verkäufer zurückgegeben werden.

In A gilt nur eine Rücktrittsfrist von sieben Werktagen. An Kosten dürfen dem Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung auferlegt werden, sofern die Parteien dies vereinbart haben.

Nachzulesen ist das Ganze hier (ab § 5) :arrow: KLICK

Irmi 25.02.2005 18:00

Zitat:

Zitat von Dimagier_Horst
Zitat:

Zitat von Irmi
Ja klar war das Österreich

Auch in Österreich gilt EU-Recht, aber Du hast sicher den pragmatischen Weg eingeschlagen.

Jau, das war mir dann doch lieber, als Rechtsanwalt ;)


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