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Ebay ungutes Gefühl
Hallo!
Ich habe kürzlich bei Ebay eine Linse im Wert von 1.000,-- ersteigert, der Verkäufer hat zwar 100% pos. Bewertungen, zumal es sich lediglich um 15 handelt und diese sind alle älter als ein Jahr, sodass man keine näheren Infos findet, welche Artikel verkauft wurden. Ich habe den Verkäufer auch schon bezüglich Auslandsversand kontaktiert, jedoch noch keine Antwort erhalten. Nachdem ich über kein Paypalkonto verfüge, mache ich mir irgendwie Sorgen. Am liebsten wäre mir, der VK meldet sich gar nicht mehr und die Sache ist erledigt. Was könnte man sonst noch machen? |
Den Verkäufer über das EBay-Mailsystem kontaktieren und warten. Vielleicht wartet er ja seinerseits auf das Geld.
Da ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, kommst du erst einmal aus der nummer nicht raus. |
Ist es ein Privater Verkäufer oder ein Händler? Weil normal beim Händler kannst du vom Vertrag zurücktreten.
Wo ist der Artikelstandort`? |
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Hi,
bei der Summe würde ich mir auch ein PayPal-Konto zulegen, zumal man bei einer Zahlung über PP den Käuferschutz hat. Außerdem nutzen inzwischen auch viele Online-Händler PP als Bezahlvariante. |
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@ Oldy Wenn es ein Händler sein sollte meistens in der Wiederrufsbelehrung. Deswegen habe ich ja gefragt ob Privat oder Händler.
Edit da war jemand schneller |
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Naja, das einfachste wird wohl sein ein paypal-konto anzulegen oder wen fragen, den du kennst. |
Das gilt nicht für Versteigerungen (§156 BGB). Nur bei Sofortkauf vom Händler würde das funktionieren.
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Deswegen hatte ich gefragt. Mal gucken was Siegrid sagt.
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Deswegen bringt spekulieren nix bevor sie sich meldet und die Fragen beantwortet. |
Es wurde zwar schonmal geschrieben aber ich will nochmal darauf hinweisen ...
Es wurde was gekauft und das will man ja auch haben nehme ich an ... Einfach ein Paypal Konto einrichten und damit bezahlen. Dann ist man mehr oder weniger absichert und kommt an seine Wahre ;) :top: |
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Ohne dem Verkäufer etwas unterstellen zu wollen, 1000 Euro sind einfach zu viel Geld, um ein Risiko einzugehen. Ich selbst bin vor zwei Jahren Betrugsopfer geworden, allerdings nur verschmerzbare 80 Euro. Trotzdem habe ich Anzeige erstattet. Was mir der sehr nette Kripobeamte dabei sinngemäß erzählt hat: "Ebay-Konten werden regelrecht gepflegt, um sie, wenn das Profil positiv genug ist, zum Betrug zu nutzen. Der Käufer leistet Vorkasse auf ein deutsches Konto und sobald das Geld dort angekommen ist, geht es noch am selben Tag ins außereuropäische Ausland. Der Käufer wartet ein paar Tage auf seine Ware, natürlich kommt nix. Chance das Geld zurückzubekommen ist gleich Null." Also: VORSICHT! An deiner Stelle würde ich 1. Ein Paypal Konto einrichten 2. Bevor du bezahlst, sicherheitshalber Ebay kontaktieren, ob der Kauf durch den Käuferschutz abgesichert ist. 3. Wenn das Paket kommt, unter Beisein von Zeugen (am Besten der Zusteller) öffnen |
Ups, so viele Antworten?
Es handelt sich um einen privaten Anbieter, kein Händler, es war eine Auktion, kein Sofortkauf. Das Widerrufsrecht gilt ja nur für gewerbliche Verkäufer soviel ist mir bekannt. Sollte ich dennoch einseitig vom Kauf zurücktreten, so könnte der Verkäufer eine Klage nach den Bestimmungen des ABGB oder keine Ahnung wie das in Deutschland heißt einbringen. Ich komme auch nicht an die Kontodaten ran, da erst der Versand nach Österreich vom Verkäufer freigegeben werden muss. Der Artikelstandort ist in Bayern, vielleicht machen wir eine Selbstabholung und verbinden das mit einem Ausflug. Ein Paypalkonto anmelden wäre eine Alternative. Normalerweise müsste er innerhalb von 2 Tagen auf meine Nachricht "Anforderung des Gesamtbetrages" antworten. Sollte diese Frist ergebnislos bleiben, so könnte ich einen Rücktritt vom Kauf entsprechend begründen. |
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http://www.e-recht24.de/artikel/onlineauktionen/74.html |
Abholung mit Barzahlung vorschlagen.
Wenn Dir der Verkäufer zu weit weg ist, gibt es vielleicht jemanden aus diesem Forum, der dort in der Nähe wohnt, und das für Dich erledigen kann. |
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Man kann ja über Paypal denken und sagen was man möchte: für so eine Situation ist es der genau richtige Weg zu bezahlen. Für diesen Schutz nimmt Paypal seine Gebühren bei Überweisung ein, um eventuelle Ausfallrisiken abzudecken. Dann trägt Paypal das Risiko und die Kosten, falls der Verkauf schief läuft, daß Geld im Ausland versunken ist und du nie deine Ware bekommst.
Ich hatte bereits 3 Käuferschutzfälle und in allen Dreien habe ich das Geld in Höhe von 35-75 Euro zurückerhalten (die Ware wurde zwar geliefert, aber in unzureichender Qualität bzw. abweichend von der Beschreibung). Grüße, meshua |
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Das Widerrufsrecht ist nach meiner Meinung kein Rücktrittsrecht von einem Vertrag, den man noch gar nicht erfüllt hat, denn:
"So beginnt das Widerrufsrecht, sobald die Ware beim Verbraucher eingegangen ist, und endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Eingang der Ware beim Verbraucher..." Das bedeutet, ohne die Ware erhalten zu haben, gibt es kein Widerrufsrecht. Alles gar nicht so einfach. |
Wohnt jemand in Füssen oder Umgebung:D
Ich könnte den VK ja befragen, ob eine Abholung möglich wäre, falls er dies verneint wäre dies wohl ein weiterer Grund vorsichtig zu sein. |
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Wo die zitierten 12 Monate herkommen, ist mir jetzt auch nicht ganz klar. Das kann eigentlich nur Verjährung bei fehlender Widerrufsbelehrung sein, ist also bei einem regulär gelaufenen Geschäft wahrscheinlich irrelevant. Wie wäre es mit einer Quellenangabe, wenn du zitierst? |
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In diesem Falle empfehle ich vom Vertrag zurück zutreten. Dies funktioniert ganz gut - je nach dem, wie der Verkäufer reagiert. Ist mir letzte Woche selbst passiert, als ich mein Handy versteigert habe. Der Frau war es wohl zuviel - keine Ahnung, was da bei ihr dazwischen gekommen ist. Auch egal: Sie hat mir mitgeteilt, das sie vom Vertrag zurück treten möchte und ich habe eingewilligt - einen Fall bei Ebay aufgemacht, mit dem Hinweis, das der (die) Bieter(in) sich im Betrag geirrt hat - dies wurde von der Bieterin bestätigt und schon hatte sich der Fall für mich erledigt. Warum muß der Verkäufer einen Fall öffnen: um seine, bei nicht Zahlung angefallenen Gebühren geltend zu machen. Klingt nicht gerade logisch. Aber die Gebühren fallen auch dann an, wenn der Vertrag ohne Zahlung über die sogenannte Bühne geht. Ebay will ja sein Geld auch verdienen. |
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Wozu gibt es den Treuhandservice bei ebay? |
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Abgesehen davon ist der Artikel drei Jahre alt hat mit dem aktuellen Wortlaut des Paragraphen nicht mehr viel zu tun. :roll: |
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Dat Ei |
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Vielleicht könnte man sich auch irgendwo außerhalb treffen? |
Generalverdacht würde ich das nicht nennen. Es gibt aber genügend Fälle, in denen ein gutgläubiger Käufer übers Ohr gehauen wurde und die Ware nach der Bezahlung nie erhalten hat. Bei vierstelligen Beträgen würde ich mich auch absichern wollen.
Warum muss eigentlich der Käufer immer den Vertrauensvorschuss in Form einer Zahlung bringen? Nur weil sich das so eingebürgert hat? Oder gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? |
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Dat Ei |
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Das bezog sich u.a. darauf:
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Und ja, ich bekam als Käufer auch schon vor Zahlungseingang Versandbestätigungen. Bei hochpreisigen Waren lege ich allerdings Wert auf einen Treuhandservice wie z.B. PayPal. Wie jede Versicherung kostet es etwas, verringert aber die Risiken für beide Seiten. |
Von Betrug und Verdacht hat doch niemand etwas gesagt.
Es geht doch im Grunde nur um eine Ängstlichkeit, die auf mangelndem Vertrauen basiert. Das ist doch bei höheren Beträgen verständlich, zumal sich Käufer und Verkäufer nicht kennen, und es auch keine aussagekräftigen aktuellen Referenzen gibt. Man muss das doch nicht sprachlich aufbauschen. Die Lösung mit dem genannten Treuhand-Service (Beitrag #29) kannte ich bisher gar nicht, finde sie aber für diese Transaktion passend. |
Guten Morgen!
Also ich hätte persönlich nichts dagegen, wenn ich den Käufer treffe und die Ware persönlich übergebe. Ich muss diesen ja nicht auf Kuchen und Kaffee zu mir nach Haue einladen, sondern man kann sich ja nach Absprache auf neutralem Boden treffen. Ich sehe dies als Verkäufer sogar als Vorteil, schließlich können Unklarheiten gleich vor Ort geklärt werden. Das hat auch nichts mit auf die Pelle rücken zu tun. Grundsätzlich sind solche Geschäfte im BGB geregelt, nachdem sich der Verkäufer in Deutschland befindet. Der genaue Ablauf der Geschäftsabwicklung wird von Ebay vorgegeben. Der Höchstbietende hat zu bezahlen, daraufhin hat der Verkäufer die Ware zu versenden. Sollten z.B. Unklarheiten wie die Höhe der Versandkosten nach Österreich vorliegen hat der Käufer die Möglichkeit diese vom Verkäufer anzufordern. Dieser hat dann binnen zweier Tage darauf zu antworten. Ich würde Siegrid vorschlagen, dass sie sich vom Verkäufer plausible Kontaktdaten wie z.B. eine Telefonnummer bzw. eine E-Mail-Adresse geben lässt, nachdem es sich doch um einen dreistelligen Betrag handelt und der Verkäufer keine ausreichend gesicherten Bewertungen nachweisen kann. Sollte der Verkäufer dies ausschlagen, keine Paypal Zahlung akzeptieren wie auch keiner Abholung zustimmen, dann würde ich den Verkäufer ersuchen einen Abbruch der Transaktion einzuleiten, dieser muss in der Folge keine Verkaufsgebühren an Ebay entrichten. Sollte der Verkäufer dies ablehnen, so kann er, basierend auf dem BGB, gegen den Käufer eine Klage im Zivilrechtsweg einbringen. Ich würde daher Siegrid raten sämtlichen E-Mail Verkehr in dieser Sache aufzubewahren um diesen dann im Falle eines Verfahrens vorlegen zu können. Grundsätzlich sollte man sich vor Gebotsabgabe das Verkäuferprofil genau ansehen, danach ist es sehr mühsam wie man sieht und schlimmstenfalls trifft man sich vor Gericht. Man sollte auch nicht gleich von Betrugsversuchen ausgehen, vielleicht hat der Verkäufer die E-Mail mit den fraglichen Versandkosten noch gar nicht gelesen und wartet auf den Zahlungseingang. LG Robert |
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Anstatt überall das Böse zu sehen, darf man ruhig auch mal auf sein Bauchgefühl hören. Und wenn der nun Rumort, dann muss man eben zusehen, wie man aus der Sache wieder heraus kommt. Abbrechen oder sich halt ins Auto, Postbus oder sonst etwas setzen und selber abholen. Aber herum zu diskutieren, was nicht alles sein könnte, bringt relativ wenig. Prinzipiell sollte man auf solchen Kanälen nur mit Summen handeln, die man auch verschmerzen könnte. Aber ich persönlich habe bisher noch keinerlei negative Erfahrungen gemacht und das letzte Objektiv erst vor wenigen Tagen blind hier aus dem Forum aus Österreich bekommen, tadelloser Zustand (danke noch mal Robert). Über Ebay habe ich auch schon welche aus Kroatien und von Händler aus Slowenien erhalten, inkl. irgendwelchem China-Zubehör, was auch noch nie Probleme bereitet hat (außer die Qualität, aber durch den Preis wusste ich das auch vorher bereits). |
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