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Thema Recht: Stellt euch vor
ihr könntet einen Anwalt alles Fragen, was euch zum Thema Fotorecht schon immer unter den Nägeln gebrannt hat.
Hallo liebes Forum, ja was würdet ihr fragen? Gibt es etwas, was ihr aus dem Bereich Urheberrecht, Personenfotografie, Bilder im Internet, Panoramafreiheit, Lizenzen etc. etc. schon immer wissen wolltet? Gibt es ein aktuelles Thema, das eine Rechtsfrage aufwirft, die euch nicht mehr schlafen lässt? Keine Angst, ich missbrauche euch nicht als Testballon für Meinungsforschungen zu Fotorechtsbüchern. Die Frage ist tatsächlich ernst gemeint. Hintergrund ist eine Kolumne, die gerade entsteht und die sich genau mit diesen Fragen auseinandersetzen soll. Und was gibt es besseres, als die zu fragen, an die sich die Kolumne auch richten soll? Wenn ihr mögt, postet in diesem Thread alle Fragen, die ihr einem Juristen auf diesem Gebiet gerne mal gestellt hättet. Gerne auch spezielle Sachen oder Abgefahrenes. Was die Kolumne natürlich nicht leisten wird, ist Rechtsberatung zu euren konkreten Fällen. Also postet bitte nur allgemeine Fragen. Dafür aber umso mehr. LG Marie |
Ja, da hätte ich was:
Muss man amtliche Kennzeichen an Kfz auf Fotos unkenntlich machen? Danke. |
Zitat:
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Prima Fragen! :top::top::top:
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Ich kann nicht mehr schlafen seit ich mich mit der Frage beschäftige, ab wann eine Person (bspw bei der Straßenfotografie) ohne vorherige Zustimmung fotografiert werden darf. Konkret: Ist das Anfertigen eines Bildes, bei der eine Person eindeutig zu erkennen ist, schon rechtsmissbräuchlich, oder erst die Veröffentlichung? Wie verhält es sich bei Personen, die einem den Rücken zugewandt haben, das Gesicht nicht zu erkennen ist. Ist diese Person dennoch identifizierbar bspw durch Gewicht, Größe, Kleidung?
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Wo kann ich die Antworten lesen?
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Auch eine gute Frage, gerade strafrechtlich hochaktuell und seit Jahren umstritten :D
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"Die Veröffentlichung eines KfZ-Kennzeichens auf einer Webseite verletzt den betreffenden Fahrzeuginhaber nicht in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dies wäre nur bei Vorliegen weiterer Umstände der Fall, z.B. wenn die Informationen mit einem Aufruf veröffentlicht würden, den PKW zu beschädigen. Es liegt auch keine Datenschutzverletzung vor, da keine automatisierte Verarbeitung iSd. § 1. Abs. 2 Nr. 3 BDSG gegeben ist." Landgericht Kassel, Beschl. v. 10.05.2007 - Az. 1 T 75/07 |
Zitat:
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Was darf ein Wachschutz ? Das Löschen von Bildern verlangen, die Kamera beschlagnahmen ?
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Das ist eine spannende Frage, bei der ich als Antwort zweimal "Nein" vermute. Aber wie schaut's denn aus, wenn es sich um die Polizei handelt? Darf die das?
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Im öffentlichen Raum - also z.B. in Fußgängerzonen, an Bahnhöfen etc. kann man nie feststellen, wo ein Privatgrundstück beginnt oder endet. In der Regel besteht dort sogar ein Wegerecht für die Öffentlichkeit. Kann ich mich trotzdem auf Panoramafreiheit berufen, wenn ich Außenaufnahmen des Gebäudes machen will.
Tolle Aktion Marie |
:D:top::top::top:
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Zitat:
Zum Bild |
Zitat:
Er darf also weder eigenmächtig die Bilder löschen noch die Kamera beschlagnahmen. Er kann aber Anzeige erstatten oder wie jeder Bürger das Festnahmerecht gem 127 StPO in Anspruch nehmen. Die Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme würde ich hier aber verneinen. |
In welchem Zusammenhang ist das mit dem Wachschutz gemeint?
Bei Aufnahmen vom öffentlichen Bereich ausserhalb eines Geländes, oder heimliche Aufnahmen auf dem Gelände? Solang man sich ausserhalb bewegt, haben sie doch keine Handhabe... |
Seid so gut und postet hier nur Fragen. Ich würde mir gerne einen Überblick verschaffen.
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Zitat:
Nur die Polizei und die Straßenverkehrsbehörden können personenbezogene Daten daraus ableiten. Mit der Veröffentlichung dieses konkreten Bildes hat man nach aktueller Rechtslage nichts zu befürchten. |
Ich möchte meinen konkreten Fall hier nicht thematisieren. Du bekommst eine PN
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@ariovist: Danke für die Antwort auf meine Frage. Aber, sag mal, hast du den Eingangspost gelesen?
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Offensichtlich nicht ganz genau....
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Frage: Darf ich mit meiner Kamera (ohne Hilfsmittel wie Leitern) alle Häuser eines oder mehrerer Orte(s) fotografieren und mit Straße, Hausnummer und Name im Internet veröffentlichen?
Dazu darf gerne parallel auf die umstrittenen Google street Aufnahmen eingegangen werden. |
Zitat:
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Dann hätte dir eigentlich klar sein sollen, worum es Marie eigentlich ging.
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Marie hat später konkretisiert, dass sie nur Fragen erlauben will und nicht darüber diskutiert werden soll. Nun halte ich mich daran. Aus dem Eingangsposting war das nicht eindeutig zu erkennen.
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Bis wann ist die Nutzung eines Fotos privat?
Darf ich, wenn private Nutzung erlaubt ist, das Foto veröffentlichen? Wenn ja, wahrscheinlich nur unentgeltlich? Wo? Auf meiner Internetseite? Im Forum? In Fotozeitungen bei Wettbewerben? Ist es privat, wenn ich andere, einzelne Fotos aus meiner Internetseite mal verkaufe? Ist es dann nicht mehr privat, obwohl ich damit nicht meinen Lebensunterhalt bestreite? |
Zitat:
Zusatz: Darf ich - ebenfalls wie Google - ein Hilfsmittel nutzen welches meinen natürlichen Blickwinkel um 1,5 erhöht ? |
Darf mein Vorgesetzter (oder ein Kollege) Fotos vom Betriebsausflug für alle Mitarbeiter sichtbar auf dem gemeinsamen Laufwerk zur Ansicht hochladen? Hätte er sich dafür vorweg eine Genehmigung aller Beteiligten geben lassen müssen?
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Darf ich in irgend einer Form über eine Urheberrechtsverletzung im Internet schreiben, was einen Rückschluss über den Verursacher zulässt?
Beispiel: Ein Bild von mir wurde unerlaubt verwendet, verweise ich auf das Bild, dann lässt sich auch der Verursacher schnell finden. Gruß André |
Zitat:
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Was ich mich letztens gefragt habe...
Im Abendblatt stand was von diverse hundert Genehmigungen für Drohnenflüge vergeben. Steigende Gefahr? So in etwa der reisserische Titel. Was ich mich gefragt habe: Ab wann brauch ich eine Genehmigung? (zb nur für kommerzielle Zwecke?) Ab welcher Flughöhe brauch ich eine Genehmigung? Wo braucht man eine Genehmigung (zb Abstände zu Flughäfen o.ä.?, im eigenen Garten? Nur auf öffentlichen Flächen...) Bei welchem Amt bekomm ich die? Wo darf ich eine Drohne steigen lassen? ... |
Ich hatte letztens in Stuttgart Straßenmusikanten aufgenommen. Durch Zeichen haben wir uns verständigt und er mir zu verstehen gegeben das ich ihn aufnehmen kann. Ist hiermit auch gleich die Erlaubniss gegeben das Bild zu veröffentlichen? Forum...Blog....usw.
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Moin Karsten,
Zitat:
Dat Ei |
Unkenntlichmachen von Personen bei Veröffentlichung: Ist es so, dass ab 3 Personen auf dem Bild (oder mehr als 3?), diese bei Veröffentlichung (z.B. im Internet) nicht unkenntlich gemacht werden müssen bzw. die Veröffentlichung ohne Rückfrage geschehen kann (oder einfach: Wann muss unkenttlich gemacht werden)? Gilt dies nur im Freien oder auch in geschlossenen Räumen? Wie ist zwischen "echten" Privaträumen und öffentlichem Privatbesitz (Kneipen, Einkaufszentren...) zu unterscheiden?
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Zitat:
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Ist konkludentes Handeln ausreichend für eine Genehmigung der Ablichtung, bzw. ggf. sogar Veröffentlichung im künstlerischen Bereich (Thema Street Photography)? Wenn ich also jemanden zb auf der Straße in einer Situation fotografiere, derjenige mir in die Kamera schaut und dadurch natürlich mitbekommt, dass er fotografiert wird, dann aber nicht per Geste oder verbal widerspricht, wäre das eine Art stillschweigende Einwilligung? Und wenn ja, wie weit geht diese? Extreme Beispiele wären die Bilder von Thomas Leuthard.
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Zitat:
Hallo Marie Darf man Bilder einer öffentlichen Veranstaltung (betrifft nicht Die Versammlung nach VersG) ohne Einwilligung des/der Betroffenen veröffentlichen und auch vermarkten, wenn diese Bilder: 1. - eine einzelne Person aus dieser öffentlichen Veranstaltung hervorhebend zeigen/veröffentlichen (z.B. Redner einer Veranstaltung zum Auftakt, besondere Art der Betätigung in oder während einer Veranstaltung - z.B. Schnitzer oder Schmied bei der Arbeit, Tätigkeit im Vordergrund - Person aber erkennbar) 2. - eine Personengruppe aus dieser öffentlichen Veranstaltung hervorhebend zeigen/veröffentlichen (z.B. Spielmannszug oder Tanzgruppe - Veranstaltungsteilnehmer (jedermann) sind im Bild als Beiwerk erkennbar)? Vielen Dank für Deine/ Eure Mühen |
Ich habe mal auf einem Markt paar Straßenmusikanten aufgenommen. Es sind paar schöne Fotos geworden, teilweise habe ich auch gecropt, also quasi sind Portraits draus geworden.
Nur gefragt habe ich nicht. Prinzipiell könnte man doch davon ausgehen, daß die nicht anonym bleiben wollen, sich also eher öffentlich präsentieren. Trotzdem trau ich mich nicht, die Fotos zu veröffentlichen. Gruß helgo |
Was heißt unkenntlich machen? Reicht der Balken über der Augenpartie oder das verwischen dieser?
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