![]() |
action-cam verbot in Österreich
|
Das ist voll in Ordnung - ich will nicht permanent von irgendwelchen Radlern oder Autofahrern ungefragt gefilmt oder photographiert werden.
Gleiches sollte für Google-Gals gelten ! |
Sehe gar nicht so. Ich finde das Verbot nicht gut. ActionCam um waghalsige Manöver ins Internet stellen ist die eine Sache.
Aber was mit Fällen wo einfach der mit dem besseren Anwalt gewinnt. Obwohl die Sache klar ist. Davon gibt es genug Beispiele. Es steht Aussage gegen Aussage und derjenige der sich den besseren Anwalt leisten konnte hat die Kohle im Sack. Da hilft so eine Aufnahme schon um dem Recht gerecht zu werden. |
Genau. Und ohne Dreh- und Fotoerlaubnis sollte es nirgendwo mehr im öffentlichen Raum möglich sein, zu filmen und zu fotografieren!
Und dann können wir Freiheit, Kontrolle des Staates, Transparenz und unser Hobby gleichzeitig zu Grabe tragen. Stephan |
Was Paprazzis machen kann ich nicht haben. Auch Prominente Leute haben recht auf Urlaub und Privatsphäre. Da kann man einen Riegel vorschieben. Aber im Strassenverkehr sollte sowas nicht gelten. Gerade bei Dashcams. Dann juckt es mich mit Spraydosen umherzuziehen und alle Überwachungskameras in Banken und und U-Bahnen zuzumachen. Mal schauen wie es den lieben Datenschützern gefällt wenn sie in der Bahn verprügelt werden und niemand weiß mehr wer es war.
|
Unberechtigt erlangte Beweismittel (z.B. Verstoss gegen Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte) haben keine Beweiskraft. Sehr fragwürdig was in Russland mit solchen Geräten passiert. Und problematisch auch die "Internet-Pranger" hierzulande für Verkehrssünder.
|
Zitat:
|
Zitat:
|
Ich fürchte nur. die Österreicher wollen verhindern.das man den Polizisten nachweisen kann. dass sie beim Schaetzen der Geschwindigkeit daneben lagen.....
Micheal |
Paranoia?
Treiben wir es mal auf die Spitze. Mein Cousin wurde eines Unfalls beschuldigt weil die andere Seite einen besseren Anwalt hatte. Er hätte absichtlich gebremst um einen Auffahrunfall zu provozieren. Durfte anschließend noch eine Klage einkasieren weil er sich in der Nähe des vermeintlichen Opfers befand und dieses Angst hatte. (Er durfte anscheinend nicht mehr seinen Arbeitsweg benutzen) Was ist mit dem Recht innerhalb eigener 4-Wände zu filmen oder zu fotografieren? Wenn ich im Garten meine Tochter filme kommt nachher auch der Nachbar und klagt mich an weil er beim Rasenmähen mit drauf gekommen ist? Soll ich die Rollläden alle schließen vor dem Fotos machen in meinen 4-Wänden? Soll ich eine 2 Meter hohe Mauer bauen für den Nachbar? Genau genommen filmt man auch nicht die Personen auf der Straße sondern man filmt das geschehen. Gleichzusetzen mit einer Überwachungskamera zu Hause wegen Einbruch und Diebstahlsicherung. Personen die dann auf die Idee kommen zu klagen sind Paranoid. Wo kommen wir hin wenn wir auf solche Menschen hören? (Jeder der eine Kamera in der Hand hat will MICH fotografieren, der hat die Kamera nur wegen mir dabei) Ist man echt so arm? Das Leben dreht sich doch nicht nur um dich. Es geht um mein Recht an meinem persönlichen Eigentum. Meinem Auto in diesem Fall. |
Zitat:
Das ist doch nicht ansteckend, oder?:roll: |
Zitat:
Du konstruierst das Abstrusitäten. Was genau meinst du? |
Darf man denn in diesen Ländern überhaupt noch fotografieren?
Darf man auf der Strasse die Augen offen haben? In was für einer Sch...welt leben wir eigentlich? Da muss ich wohl meine Urlaubsplanung für den Sommer noch mal überdenken. Wenn ich nicht fotografieren und filmen darf, bringe ich denen auch nicht mein Geld. Kerstin |
Zitat:
Interessant finde ich aber die Unterscheidung zwischen der "action-cam" und der Überwachungskamera auf öffentlichen Plätzen. Nun ja: quot licet jovi non licet bovi - oder wie das heißt. ;) |
Zitat:
|
Das paßt doch prima hierzu:
http://www.sueddeutsche.de/panorama/...chen-1.1948079 Wer ist jetzt hier paranoid? ;) |
Zitat:
Es muss doch immer gefragt werden, was für einen Vorteil bringt eine Regelung und was muss ich dafür aufgeben. Und das opfern der Panoramafreiheit finde ich schon einen hohen Preis dafür, dass sich einige unwohl fühlen, weil jemand im Verkehr ne Kamera mitlaufen lässt. Die Persönlichkeitsrechte bei Veröffentlichung sind ja wiederum separat bereits geregelt. Stephan |
Zitat:
Ich denke, das muss man wohl eher mit Überwachungskameras vergleichen. Du darfst z.B. in D nicht einfach Dein Haus per Kamera überwachen und dabei auch noch die Straße, den Gehweg oder das Nachbargrundstück mitüberwachen. |
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Definitiv geht dieses Verbot zu weit und ist auch nicht wirklich gerecht kontrollierbar. Ich warte darauf, dass sie es verbieten, dass mir mein Navi die aktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung anzeigt. Wann wird endlich begonnen, unser Leben einfacher und nicht komplizierter zu machen? Überall Verbote und umfangreiche Regelungen, nur um auch noch den allerletzten Kleinkram zu regeln. Statt Toleranz und Vernunft regiert Regelungswut und Rechthaberei. Gruß Ralf |
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
Heißt das, dass ich alles akzeptieren muss, was "wir" gemacht haben. Sicher nicht! Zitat:
Gruß Ralf |
scheint mir "nur" für den zweck "beweissicherung" zu gelten ...
Hi,
in diesem Artikel von April 2013 http://derstandard.at/1363709497108/...t-View-im-Auto wird ganz unten folgende Quelle genannt ... http://ftp.freenet.at/privacy/ds-at/...2-Bescheid.pdf ... darin heisst es "...wenn der Antragsteller mit Verweis auf Videokameras auf der Kärntner Straße (offenbar zu touristischen Zwecken) bzw. Helmkameras bei Sportlern eine ausschließlich private Datenanwendung und damit § 45 DSG 2000 behauptet, ist ihm entgegen zu halten, dass die von ihm geplante Datenverwendung anderen Zwecken dient, als das Festhalten von Urlaubserinnerungen oder sportlicher Betätigung. Gemäß § 45 Abs. 1 DSG 2000 ist nur die ausschließliche Datenverwendung für persönliche oder familiäre Tätigkeiten unter „private Zwecke“ zu subsumieren (umgelegt auf Bildaufnahmen wären dies etwa übliche Hochzeits- oder Urlaubsaufnahmen). Im gegenständlichen Fall ist die Überwachung des Verkehrs bzw. der Umgebung des eigenen Fahrzeugs jedoch von der erkennbaren Intention geprägt, Beweismaterial für die allfällige Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden, Gerichte usw. zu generieren. Dem Antragsteller geht es darum, das ihn bzw. das von ihm gelenkte Fahrzeug betreffende Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen, um etwaiges Fehlverhalten (zB in die Spur schneiden) festzuhalten oder das Verschulden an Unfallgeschehen aufklären zu können. Seinem Antrag und seiner weiterführenden eigenen Aussage nach ist die Beweissicherung und die Weitergabe der Daten im Anlassfall an Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte geplant und damit auch Teilzweck der Datenanwendung. Dies schließt die „ausschließliche“ Verwendung für private Zwecke, wie § 45 DSG 2000 verlangt, nach geltender Rechtslage jedenfalls aus. Ferner wird darauf hingewiesen, dass Datenanwendungen, die unter § 45 DSG 2000 fallen, gemäß § 17 Abs. 2 Z 4 gar nicht der Meldepflicht unterlägen. Fazit für mich: für mich klingt das so, dass im Umkehrschluss private Aufnahmen als Urlaubserinnerung oder für sportliche Zwecke definitiv kein Problem darstellen. VG tuebox |
Das Verbot halte ich für völlig überzogen und hat mit Datenschutz meiner Meinung nach auch nichts mehr zu tun.
Meiner Meinung nach reicht es völlig aus, wenn Aufnahmen von Personen, die darauf erkennbar sind und in eher peinlichen Situationen (Mutter schlägt Kind, Vater pinkelt in die Büsche usw.) gefilmt werden, nicht veröffentlicht werden dürfen. Ausnahmen könnte es dann noch vor Gericht geben - dieser "Beweis" muss ja nicht allen Gerichtsbesuchern gezeigt werden, Richter/Anwälte/beteiligte Personen reichen dafür als Publikum ja aus. Unter schützenswerten Daten habe ich bislang Name/Geburtsdatum/Adresse/Telefonnummer/Kontodaten/Kennwörter usw. verstanden - auf den Gedanken, dass das Filmen eines Geschehns selbst dem Datenschutz unterliegt, wäre ich von alleine nie gekommen. Wenn das so wäre, dürften z. B. auch keine Dokumentationen, auf denen Menschen in einem Geschehen zu sehen sind, veröffentlicht werden. Bislang wird das noch munter (z. b. Dokumentationen über den 1. und 2. Weltkrieg) betrieben - auch Nachrichtensendungen in der heute üblichen Form (da ist mal wieder was los im Stadion oder in der Ukraine oder...) dürfte es dann nicht mehr geben. Und mal nebenbei: was passiert dann mit den öffentlichen Überwachungskameras in Bahnhöfen oder an belebten Plätzen? Sind (bzw. warum sind) das keine schützenswerte Daten mehr, die von diesen Kameras aufgezeichnet werden? vlG Manfred |
Überwachungskameras des Staates oder der Kummunen dienen angeblich der öffentlichen Sicherheit....aber wohl eher der Tatsache, dass man damit evtl Täter später besser ermitteln kann, was m.E. mit Sicherheit per se nichts zu tun hat. Aber das ist "Staatsmacht" und somit genehm.
Das private Photographieren und Filmen ist eine andere Baustelle. Hier geht es um Persönlichkeitsrechte und da ist es einfach der bessere Weg gewisse Photgraphierereien und Filmereien von der Genehmigung der Abgelichteten abhängig zu machen, als darauf zu vertrauen, dass der "Urheber" diese nicht veröffentlicht! Zumal eine Veröffentlichung zwar im Nachhinein kritisiert/beklagt werden kann, aber bekomm` mal Dein "Pinkelphoto" um bei dem Beispiel zu bleiben in Facebook und Co wieder eliminiert - viel Spass. Vieles was sogenannte Reporter gewisser Medien so Tag für Tag auf der Straße anstellen ist rechtlich sicherlich oft zumindest am Rande der Legalität - bei vielen Äußerungen die da über den Sender posaunt werden kann ich mir beileibe nicht vorstellen, dass eine Einverständnis der Betroffenen vorliegt. |
Zitat:
"Die Mode, sich eine sogenannte »Dashcam« hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, kommt ursprünglich aus Staaten, in denen es mit der Rechtssicherheit nicht allzu weit her ist, beispielsweise Russland." Quelle: http://www.tourenfahrer.de/artikel/a...n-oesterreich/ "Doch die Dashcams haben mittlerweile auch in Staaten große Verbreitung gefunden, in denen man sich auf Sicherheitsorgane und Justiz eigentlich verlassen kann." Quelle: http://www.tourenfahrer.de/artikel/a...n-oesterreich/ Tja, dann sollten sich die jeweiligen Gesetzgeber und auch die Schreiber des Artikels mal fragen, warum das der Fall ist. Aber offenbar hat das der Gesetzgeber nicht nötig und der "Journalist" macht auch keinen Journalismus mehr. Grüße Steffen |
Und schon wieder ein weiteres Gesetz. Wer tatsächlich denkt, ein deutsches Datenschutzgesetz schützt (persönliche) Daten, glaubt auch, daß Zitronenfalter so heißen, weil sie Zitronen falten. :P
Das dt. Datenschutzgesetzt als "Passivschutz" wird doch meist nur als Balsam für die dt. Volksseele mißbraucht - quasi als Deckmäntelchen. Wo kämen wir denn sonst hin, wenn jeder den Schutz seiner Daten selbst in die Hand nehmen würde und nicht nur über Datensparsamkeit redet, sonder diese auch praktiziert. Merke: Der Staat möchte keinen Individualismus und den mündigen Bürger, sonder regelt lieber jedes kleinste Detail des Lebens. Wer in der Öffentlichkeit unterwegs ist, ist allen Einflüssen der Gesellschaft ausgesetzt. Wieso soll eine ihr Kind schlagende Mutter nicht dokumentiert und der Gesellschaft ihr Verhalten vorgezeigt werden? Dieser Meinung nach ist wegschauen die bessere Wahl!? :roll: meshua |
Zitat:
Dass (u.a.) Österreich so eine Regelung einführt und auch gleich mit dermaßen unverhältnismäßigen Bußgeldern belegt passt zu dem reaktionären Staat. |
Zitat:
Zitat:
Deine Interpretationen sind schon sehr weit her geholt... |
Zitat:
Als dann die Verhandlung stattfand, war das Papier nicht mehr auffindbar und der Stick angeblich kaputt gegangen, als die Versicherung versuchte, ihn auszulesen. Danke fürs Gespräch. Mangels Beweise wurde dann auf 50-50 entschieden... Super. Und die Versicherung forderte auch noch keinerlei Konsequenzen ein vom Fahrzeughalter. Warum auch, hatte der defekte Stick ja schließlich eine größere Zahlung verhindert... Nun ersetze Stick durch Video und du hast den Salat. Wenn der Filmer den Gegner belasten kann, wird er es. Kann er nicht, sondern belastet sich selber damit, wird er einen Teufel tun, sich selber damit zu beschuldigen. Da ist Chancengleichheit wirklich ein achtenswertes Gut! |
was da nicht alles zusammen kommt.....:top:
alles hat sein Für und Wider...je nach Standpunkt....:D aber manchmal bin ich schon bald für Anarchismus ... ; darf man überhaupt noch etwas selbständig tun ? |
Wobei wir jetzt offenbar nicht mehr über Datenschutz sondern die Freiheit sich nicht selbst zu belasten psrechen.
Unfalldatenschreiber sind u.a. deshalb umstritten, weil das deutsche Gesetz eben die Möglichkeit Beweise zurückzuhalten gibt, wenn man sich damit selbst belasten würde. Hier könnten nur die Versicherungen Abhilfe schaffen indem sie Unfalldatenschreiber als massives "Rabattmittel" einsetzen würden - letztendlich sind eindeutige Beweise auch kostenmindernd im Falle der Ursachenermittlung/Klärung der Schuldfrage. Mit dem Dash-Cam-Verbot hat das aber weniger zu tun. |
Privates Filmen von öffentlichen Plätzen - erlaubt
Filmen des Straßenverkehrs - verboten Film des öffentlichen Platzes: bleibt auf meiner Festplatte, zeige ich eventuell rum. Film des Straßenverkehrs: Wird, sofern nichts passiert ist, nach einiger Zeit wieder überschrieben, wenn die Karte voll ist. Begründung des österreichischen Gerichts: "Es wird ja gefilmt, um Unfälle nachvollziehen zu können - das geht gar nicht!" Man suche die Logikfehler. Die "Rechtstaaten" sind logisch und moralisch Bankrott. |
Die Logikfehler in Deinem Beitrag suchst Du lieber selbst.
|
Zitat:
|
Zitat:
Dass wir 'mal von Russland lernen können, hätte ich mir noch vor wenigen Jahren nicht träumen lassen. Heute fehlt nicht mehr viel dazu. |
Vor allem ist die Gesetzesinitiative NICHT vom "bösen Staat" ausgegangen, sondern von der Datenschutzkommission, die die Bürger vor einer totalen Überwachung schützen will.
Daraus eine Abzocke oder "Obrigkeitsdenken" zu konstruieren, ist ein wenig abstrus. |
|
Zitat:
Viele Grüsse, Michael |
und was ist nun mit den unzähligen Web-Cams (öffentliche plätze) ......ich liebe diese Portale, dann weiss ich immer in welche Himmelsrichtung meine Ausfahrt gehen soll bzw. wo es trocken/ schön ist
|
Ab wieviel Bilder/s zählt das denn als Film?
Bzw. welche maximale Serienbildgeschwindigkeit ist erlaubt, damit es noch als Fotografie durchgeht und die Panoramafreiheit gilt? Grüße Steffen |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:44 Uhr. |