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lampenschirm 16.05.2014 13:25

action-cam verbot in Österreich
 
das kann ja heiter werden

http://www.tourenfahrer.de/artikel/a...n-oesterreich/

steve.hatton 16.05.2014 13:36

Das ist voll in Ordnung - ich will nicht permanent von irgendwelchen Radlern oder Autofahrern ungefragt gefilmt oder photographiert werden.

Gleiches sollte für Google-Gals gelten !

sirkrieger 16.05.2014 13:43

Sehe gar nicht so. Ich finde das Verbot nicht gut. ActionCam um waghalsige Manöver ins Internet stellen ist die eine Sache.

Aber was mit Fällen wo einfach der mit dem besseren Anwalt gewinnt. Obwohl die Sache klar ist. Davon gibt es genug Beispiele. Es steht Aussage gegen Aussage und derjenige der sich den besseren Anwalt leisten konnte hat die Kohle im Sack.

Da hilft so eine Aufnahme schon um dem Recht gerecht zu werden.

amateur 16.05.2014 13:45

Genau. Und ohne Dreh- und Fotoerlaubnis sollte es nirgendwo mehr im öffentlichen Raum möglich sein, zu filmen und zu fotografieren!

Und dann können wir Freiheit, Kontrolle des Staates, Transparenz und unser Hobby gleichzeitig zu Grabe tragen.

Stephan

sirkrieger 16.05.2014 13:50

Was Paprazzis machen kann ich nicht haben. Auch Prominente Leute haben recht auf Urlaub und Privatsphäre. Da kann man einen Riegel vorschieben. Aber im Strassenverkehr sollte sowas nicht gelten. Gerade bei Dashcams. Dann juckt es mich mit Spraydosen umherzuziehen und alle Überwachungskameras in Banken und und U-Bahnen zuzumachen. Mal schauen wie es den lieben Datenschützern gefällt wenn sie in der Bahn verprügelt werden und niemand weiß mehr wer es war.

Butsu 16.05.2014 14:07

Unberechtigt erlangte Beweismittel (z.B. Verstoss gegen Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte) haben keine Beweiskraft. Sehr fragwürdig was in Russland mit solchen Geräten passiert. Und problematisch auch die "Internet-Pranger" hierzulande für Verkehrssünder.

Dimagier_Horst 16.05.2014 14:10

Zitat:

Zitat von sirkrieger (Beitrag 1583764)
Aber was mit Fällen wo einfach der mit dem besseren Anwalt gewinnt.

Mit anderen Worten: beim Ausleben Deiner Paranoia haben schutzwürdige Interessen anderer keine Bedeutung mehr. Ein weit verbreiterter Freiheitsbegriff :top:.

Oldy 16.05.2014 14:15

Zitat:

Unberechtigt erlangte Beweismittel (z.B. Verstoss gegen Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte) haben keine Beweiskraft.
Fast richtig. Aber eben nur fast. Es gibt genug (richterlich bestätigte) Ausnahmen.

Porty 16.05.2014 14:21

Ich fürchte nur. die Österreicher wollen verhindern.das man den Polizisten nachweisen kann. dass sie beim Schaetzen der Geschwindigkeit daneben lagen.....

Micheal

sirkrieger 16.05.2014 14:26

Paranoia?

Treiben wir es mal auf die Spitze.

Mein Cousin wurde eines Unfalls beschuldigt weil die andere Seite einen besseren Anwalt hatte. Er hätte absichtlich gebremst um einen Auffahrunfall zu provozieren. Durfte anschließend noch eine Klage einkasieren weil er sich in der Nähe des vermeintlichen Opfers befand und dieses Angst hatte. (Er durfte anscheinend nicht mehr seinen Arbeitsweg benutzen)

Was ist mit dem Recht innerhalb eigener 4-Wände zu filmen oder zu fotografieren? Wenn ich im Garten meine Tochter filme kommt nachher auch der Nachbar und klagt mich an weil er beim Rasenmähen mit drauf gekommen ist? Soll ich die Rollläden alle schließen vor dem Fotos machen in meinen 4-Wänden? Soll ich eine 2 Meter hohe Mauer bauen für den Nachbar? Genau genommen filmt man auch nicht die Personen auf der Straße sondern man filmt das geschehen. Gleichzusetzen mit einer Überwachungskamera zu Hause wegen Einbruch und Diebstahlsicherung. Personen die dann auf die Idee kommen zu klagen sind Paranoid. Wo kommen wir hin wenn wir auf solche Menschen hören? (Jeder der eine Kamera in der Hand hat will MICH fotografieren, der hat die Kamera nur wegen mir dabei) Ist man echt so arm? Das Leben dreht sich doch nicht nur um dich. Es geht um mein Recht an meinem persönlichen Eigentum. Meinem Auto in diesem Fall.

Oldy 16.05.2014 14:30

Zitat:

Zitat von sirkrieger (Beitrag 1583777)
Paranoia?

Treiben wir es mal auf die Spitze.

Mein Cousin wurde eines Unfalls beschuldigt weil die andere Seite einen besseren Anwalt hatte. Er hätte absichtlich gebremst um einen Auffahrunfall zu provozieren. Durfte anschließend noch eine Klage einkasieren weil er sich in der Nähe des vermeintlichen Opfers befand und dieses Angst hatte. (Er durfte anscheinend nicht mehr seinen Arbeitsweg benutzen)

Was ist mit dem Recht innerhalb eigener 4-Wände zu filmen oder zu fotografieren? Wenn ich im Garten meine Tochter filme kommt nachher auch der Nachbar und klagt mich an weil er beim Rasenmähen mit drauf gekommen ist? Soll ich die Rollläden alle schließen vor dem Fotos machen in meinen 4-Wänden? Soll ich eine 2 Meter hohe Mauer bauen für den Nachbar? Genau genommen filmt man auch nicht die Personen auf der Straße sondern man filmt das geschehen. Gleichzusetzen mit einer Überwachungskamera zu Hause wegen Einbruch und Diebstahlsicherung. Personen die dann auf die Idee kommen zu klagen sind Paranoid. Wo kommen wir hin wenn wir auf solche Menschen hören? (Jeder der eine Kamera in der Hand hat will MICH fotografieren, der hat die Kamera nur wegen mir dabei) Ist man echt so arm? Das Leben dreht sich doch nicht nur um dich. Es geht um mein Recht an meinem persönlichen Eigentum. Meinem Auto in diesem Fall.

Kann es sein, dass du da gerade etwas gewaltig durcheinander schmeisst? Du konstruierst das Abstusitäten.
Das ist doch nicht ansteckend, oder?:roll:

sirkrieger 16.05.2014 14:34

Zitat:

Zitat von Oldy (Beitrag 1583778)
Kann es sein, dass du da gerade etwas gewaltig durcheinander schmeisst? Du konstruierst das Abstusitäten.
Das ist doch nicht ansteckend, oder?:roll:

Ok. Actioncamverbot ok. Bin dafür. Für Dash-cam kann man einen eigenen Thread aufmachen.

Du konstruierst das Abstrusitäten. Was genau meinst du?

kilosierra 16.05.2014 14:35

Darf man denn in diesen Ländern überhaupt noch fotografieren?
Darf man auf der Strasse die Augen offen haben?
In was für einer Sch...welt leben wir eigentlich?

Da muss ich wohl meine Urlaubsplanung für den Sommer noch mal überdenken. Wenn ich nicht fotografieren und filmen darf, bringe ich denen auch nicht mein Geld.

Kerstin

Itscha 16.05.2014 14:38

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 1583765)
Genau. Und ohne Dreh- und Fotoerlaubnis sollte es nirgendwo mehr im öffentlichen Raum möglich sein, zu filmen und zu fotografieren!

Und dann können wir Freiheit, Kontrolle des Staates, Transparenz und unser Hobby gleichzeitig zu Grabe tragen.

Stephan

Es dürfte ein kleiner Unterschied sein, zu filmen und zu fotgrafieren oder permanent eine Kamera mitlaufen zu lassen.
Interessant finde ich aber die Unterscheidung zwischen der "action-cam" und der Überwachungskamera auf öffentlichen Plätzen. Nun ja: quot licet jovi non licet bovi - oder wie das heißt. ;)

sirkrieger 16.05.2014 14:42

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 1583783)
permanent eine Kamera mitlaufen zu lassen.

Ich glaube da gibt es Einstellungen. Die Kamera speichert nur die letzten Minuten vor der Auslösung. D.h. die letzen 3 Minuten vor dem Crash. Oder bei manueller Betätigung die letzten Minuten vor dem Auslösen. Wenn man z.B. etwas außergewöhnliches gesehen hat was man gerne fest halten möchte.

usch 16.05.2014 14:43

Das paßt doch prima hierzu:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/...chen-1.1948079

Wer ist jetzt hier paranoid? ;)

amateur 16.05.2014 14:52

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 1583783)
Es dürfte ein kleiner Unterschied sein, zu filmen und zu fotgrafieren oder permanent eine Kamera mitlaufen zu lassen.

Und wie ist der genau definiert? Und was ist überhaupt eine Action-Cam?

Es muss doch immer gefragt werden, was für einen Vorteil bringt eine Regelung und was muss ich dafür aufgeben. Und das opfern der Panoramafreiheit finde ich schon einen hohen Preis dafür, dass sich einige unwohl fühlen, weil jemand im Verkehr ne Kamera mitlaufen lässt.

Die Persönlichkeitsrechte bei Veröffentlichung sind ja wiederum separat bereits geregelt.

Stephan

BeHo 16.05.2014 14:53

Zitat:

Zitat von kilosierra (Beitrag 1583782)
Darf man denn in diesen Ländern überhaupt noch fotografieren? [...] Wenn ich nicht fotografieren und filmen darf, bringe ich denen auch nicht mein Geld.

Natürlich darfst Du dort fotografieren und filmen.

Ich denke, das muss man wohl eher mit Überwachungskameras vergleichen. Du darfst z.B. in D nicht einfach Dein Haus per Kamera überwachen und dabei auch noch die Straße, den Gehweg oder das Nachbargrundstück mitüberwachen.

Ellersiek 16.05.2014 15:16

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 1583790)
Und wie ist der genau definiert?...

Das würde mich auch interessieren. Ab ein, zwei , drei, 10 oder 24 Bildern pro Sekunde?

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 1583790)
... Und was ist überhaupt eine Action-Cam? ...

Mein Smartphone Lumia 1520 bestimmt nicht. Werde jetzt eine APP programmieren, so dass ich damit in Ö beim Fahren filmen kann. Wie will die Polizei dass kontrollieren?

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 1583790)
...Und das opfern der Panoramafreiheit finde ich schon einen hohen Preis dafür, dass sich einige unwohl fühlen, weil jemand im Verkehr ne Kamera mitlaufen lässt...

:top:

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 1583790)
...Die Persönlichkeitsrechte bei Veröffentlichung sind ja wiederum separat bereits geregelt...

Genau so ist es.

Definitiv geht dieses Verbot zu weit und ist auch nicht wirklich gerecht kontrollierbar.
Ich warte darauf, dass sie es verbieten, dass mir mein Navi die aktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung anzeigt.

Wann wird endlich begonnen, unser Leben einfacher und nicht komplizierter zu machen? Überall Verbote und umfangreiche Regelungen, nur um auch noch den allerletzten Kleinkram zu regeln. Statt Toleranz und Vernunft regiert Regelungswut und Rechthaberei.

Gruß
Ralf

TONI_B 16.05.2014 15:21

Zitat:

Zitat von kilosierra (Beitrag 1583782)
Darf man denn in diesen Ländern überhaupt noch fotografieren?

Selbstverständlich! Und da sind die Gesetze sogar wesentlich freier als zB. in D!!!

Zitat:

Zitat von kilosierra (Beitrag 1583782)
Darf man auf der Strasse die Augen offen haben?

Warum diese Übertreibung? Steht doch nirgends!

Zitat:

Zitat von kilosierra (Beitrag 1583782)
In was für einer Sch...welt leben wir eigentlich?

In der, die wir uns gemacht haben...:roll:

Zitat:

Zitat von kilosierra (Beitrag 1583782)
Da muss ich wohl meine Urlaubsplanung für den Sommer noch mal überdenken. Wenn ich nicht fotografieren und filmen darf, bringe ich denen auch nicht mein Geld.

In Russland darfst du die Dash-Cam benutzen - wenn du dieses Land lieber unterstützen willst. :flop:

Ellersiek 16.05.2014 15:38

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1583805)
...In der, die wir uns gemacht haben...:roll:...

"Wir" ist dabei jedoch relativ.
Heißt das, dass ich alles akzeptieren muss, was "wir" gemacht haben. Sicher nicht!

Zitat:

Zitat von TONI_B (Beitrag 1583805)
...In Russland darfst du die Dash-Cam benutzen - wenn du dieses Land lieber unterstützen willst. :flop:

Und nur weil wir nicht alles aus diesem Land verstehen, darf man von dort kommendes nicht mehr gut finden?

Gruß
Ralf

tuebox 16.05.2014 16:22

scheint mir "nur" für den zweck "beweissicherung" zu gelten ...
 
Hi,

in diesem Artikel von April 2013
http://derstandard.at/1363709497108/...t-View-im-Auto

wird ganz unten folgende Quelle genannt ...
http://ftp.freenet.at/privacy/ds-at/...2-Bescheid.pdf
...

darin heisst es "...wenn der Antragsteller mit Verweis auf Videokameras auf der Kärntner Straße (offenbar zu touristischen Zwecken) bzw. Helmkameras bei Sportlern eine ausschließlich private Datenanwendung und damit § 45 DSG 2000 behauptet, ist ihm entgegen zu halten, dass die von ihm geplante Datenverwendung anderen Zwecken
dient, als das Festhalten von Urlaubserinnerungen oder sportlicher Betätigung.
Gemäß § 45 Abs. 1 DSG 2000 ist nur die ausschließliche Datenverwendung für persönliche oder familiäre Tätigkeiten unter „private Zwecke“ zu subsumieren (umgelegt auf Bildaufnahmen wären dies etwa übliche Hochzeits- oder Urlaubsaufnahmen). Im gegenständlichen Fall ist die Überwachung des Verkehrs bzw. der Umgebung des eigenen Fahrzeugs jedoch von der erkennbaren Intention geprägt, Beweismaterial für die allfällige Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden, Gerichte usw. zu generieren. Dem Antragsteller geht es darum, das ihn bzw. das von ihm gelenkte Fahrzeug betreffende Verkehrsgeschehen aufzuzeichnen, um etwaiges
Fehlverhalten (zB in die Spur schneiden) festzuhalten oder das Verschulden an Unfallgeschehen aufklären zu können. Seinem Antrag und seiner weiterführenden eigenen Aussage nach ist die Beweissicherung und die Weitergabe der Daten im Anlassfall an Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte geplant und damit auch Teilzweck der Datenanwendung. Dies schließt die „ausschließliche“ Verwendung für private Zwecke, wie § 45 DSG 2000 verlangt, nach geltender Rechtslage jedenfalls aus. Ferner wird darauf hingewiesen, dass Datenanwendungen, die unter § 45 DSG 2000 fallen, gemäß § 17 Abs. 2 Z 4 gar nicht der Meldepflicht
unterlägen.

Fazit für mich:
für mich klingt das so, dass im Umkehrschluss private Aufnahmen als Urlaubserinnerung oder für sportliche Zwecke definitiv kein Problem darstellen.

VG tuebox

Man 16.05.2014 16:31

Das Verbot halte ich für völlig überzogen und hat mit Datenschutz meiner Meinung nach auch nichts mehr zu tun.

Meiner Meinung nach reicht es völlig aus, wenn Aufnahmen von Personen, die darauf erkennbar sind und in eher peinlichen Situationen (Mutter schlägt Kind, Vater pinkelt in die Büsche usw.) gefilmt werden, nicht veröffentlicht werden dürfen.
Ausnahmen könnte es dann noch vor Gericht geben - dieser "Beweis" muss ja nicht allen Gerichtsbesuchern gezeigt werden, Richter/Anwälte/beteiligte Personen reichen dafür als Publikum ja aus.

Unter schützenswerten Daten habe ich bislang Name/Geburtsdatum/Adresse/Telefonnummer/Kontodaten/Kennwörter usw. verstanden - auf den Gedanken, dass das Filmen eines Geschehns selbst dem Datenschutz unterliegt, wäre ich von alleine nie gekommen.
Wenn das so wäre, dürften z. B. auch keine Dokumentationen, auf denen Menschen in einem Geschehen zu sehen sind, veröffentlicht werden.
Bislang wird das noch munter (z. b. Dokumentationen über den 1. und 2. Weltkrieg) betrieben - auch Nachrichtensendungen in der heute üblichen Form (da ist mal wieder was los im Stadion oder in der Ukraine oder...) dürfte es dann nicht mehr geben.

Und mal nebenbei: was passiert dann mit den öffentlichen Überwachungskameras in Bahnhöfen oder an belebten Plätzen?
Sind (bzw. warum sind) das keine schützenswerte Daten mehr, die von diesen Kameras aufgezeichnet werden?

vlG

Manfred

steve.hatton 16.05.2014 17:04

Überwachungskameras des Staates oder der Kummunen dienen angeblich der öffentlichen Sicherheit....aber wohl eher der Tatsache, dass man damit evtl Täter später besser ermitteln kann, was m.E. mit Sicherheit per se nichts zu tun hat. Aber das ist "Staatsmacht" und somit genehm.

Das private Photographieren und Filmen ist eine andere Baustelle.

Hier geht es um Persönlichkeitsrechte und da ist es einfach der bessere Weg gewisse Photgraphierereien und Filmereien von der Genehmigung der Abgelichteten abhängig zu machen, als darauf zu vertrauen, dass der "Urheber" diese nicht veröffentlicht!

Zumal eine Veröffentlichung zwar im Nachhinein kritisiert/beklagt werden kann, aber bekomm` mal Dein "Pinkelphoto" um bei dem Beispiel zu bleiben in Facebook und Co wieder eliminiert - viel Spass.

Vieles was sogenannte Reporter gewisser Medien so Tag für Tag auf der Straße anstellen ist rechtlich sicherlich oft zumindest am Rande der Legalität - bei vielen Äußerungen die da über den Sender posaunt werden kann ich mir beileibe nicht vorstellen, dass eine Einverständnis der Betroffenen vorliegt.

SteffDA 16.05.2014 17:18

Zitat:

Zitat von Butsu (Beitrag 1583771)
Sehr fragwürdig was in Russland mit solchen Geräten passiert.

So? Was genau passiert denn in Russland mit solchen Geräten?

"Die Mode, sich eine sogenannte »Dashcam« hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, kommt ursprünglich aus Staaten, in denen es mit der Rechtssicherheit nicht allzu weit her ist, beispielsweise Russland."
Quelle: http://www.tourenfahrer.de/artikel/a...n-oesterreich/

"Doch die Dashcams haben mittlerweile auch in Staaten große Verbreitung gefunden, in denen man sich auf Sicherheitsorgane und Justiz eigentlich verlassen kann."
Quelle: http://www.tourenfahrer.de/artikel/a...n-oesterreich/

Tja, dann sollten sich die jeweiligen Gesetzgeber und auch die Schreiber des Artikels mal fragen, warum das der Fall ist. Aber offenbar hat das der Gesetzgeber nicht nötig und der "Journalist" macht auch keinen Journalismus mehr.

Grüße
Steffen

meshua 16.05.2014 18:09

Und schon wieder ein weiteres Gesetz. Wer tatsächlich denkt, ein deutsches Datenschutzgesetz schützt (persönliche) Daten, glaubt auch, daß Zitronenfalter so heißen, weil sie Zitronen falten. :P

Das dt. Datenschutzgesetzt als "Passivschutz" wird doch meist nur als Balsam für die dt. Volksseele mißbraucht - quasi als Deckmäntelchen. Wo kämen wir denn sonst hin, wenn jeder den Schutz seiner Daten selbst in die Hand nehmen würde und nicht nur über Datensparsamkeit redet, sonder diese auch praktiziert. Merke: Der Staat möchte keinen Individualismus und den mündigen Bürger, sonder regelt lieber jedes kleinste Detail des Lebens.

Wer in der Öffentlichkeit unterwegs ist, ist allen Einflüssen der Gesellschaft ausgesetzt. Wieso soll eine ihr Kind schlagende Mutter nicht dokumentiert und der Gesellschaft ihr Verhalten vorgezeigt werden? Dieser Meinung nach ist wegschauen die bessere Wahl!? :roll:

meshua

wus 16.05.2014 18:16

Zitat:

Zitat von usch (Beitrag 1583787)
Das paßt doch prima hierzu:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/...chen-1.1948079

Wer ist jetzt hier paranoid? ;)

Ich sage nur: big brother is watching you...

Dass (u.a.) Österreich so eine Regelung einführt und auch gleich mit dermaßen unverhältnismäßigen Bußgeldern belegt passt zu dem reaktionären Staat.

TONI_B 16.05.2014 18:53

Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1583817)
"Wir" ist dabei jedoch relativ.
Heißt das, dass ich alles akzeptieren muss, was "wir" gemacht haben. Sicher nicht!

Habe ich auch nicht gesagt, oder?


Zitat:

Zitat von Ellersiek (Beitrag 1583817)
Und nur weil wir nicht alles aus diesem Land verstehen, darf man von dort kommendes nicht mehr gut finden?

Auch das habe ich n icht gesagt!

Deine Interpretationen sind schon sehr weit her geholt...

konzertpix.de 16.05.2014 19:13

Zitat:

Zitat von sirkrieger (Beitrag 1583764)
Aber was mit Fällen wo einfach der mit dem besseren Anwalt gewinnt. Obwohl die Sache klar ist. Davon gibt es genug Beispiele. Es steht Aussage gegen Aussage und derjenige der sich den besseren Anwalt leisten konnte hat die Kohle im Sack.

Da hilft so eine Aufnahme schon um dem Recht gerecht zu werden.

Leider nicht. Meine Mutter wurde von einem aus dem Parkplatz vor der Garage rückwärts ausfahrenden Auto touchiert, sie konnte trotz 30er Zone nicht mehr ausweichen. Der Unfallgegner behauptete, dass sie viel zu schnell unterwegs gewesen sei und daher in sie hineingefahren sei. Bei einem vor-Ort-Termin mitsamt einem Sachverständigen der Gegenseite brachte der Firmeninhaber dann einen Ausdruck mit vom USB-Stick, der die Fahrt protokolliert. Angeblich sei ein Fahren ohne diesem Stick gar nicht möglich und die Versicherung, wegen der er den kompletten Fuhrpark damit ausgerüstet hatte, könne noch viel mehr Daten auslesen als er auf seinem Ausdruck zeigen könne. Ich blickte kurz auf das Papier und fragte, ob man das und den Atick als Beweisstück gelten lassen könne - es war klar im Sinne meiner Mutter protokolliert, was damals geschehen war udndas Teil hätte eindeutig bewiesen, dass meine Mutter korrekt gefahren war und die Gegnerin nicht.

Als dann die Verhandlung stattfand, war das Papier nicht mehr auffindbar und der Stick angeblich kaputt gegangen, als die Versicherung versuchte, ihn auszulesen.

Danke fürs Gespräch. Mangels Beweise wurde dann auf 50-50 entschieden... Super. Und die Versicherung forderte auch noch keinerlei Konsequenzen ein vom Fahrzeughalter. Warum auch, hatte der defekte Stick ja schließlich eine größere Zahlung verhindert...

Nun ersetze Stick durch Video und du hast den Salat. Wenn der Filmer den Gegner belasten kann, wird er es. Kann er nicht, sondern belastet sich selber damit, wird er einen Teufel tun, sich selber damit zu beschuldigen. Da ist Chancengleichheit wirklich ein achtenswertes Gut!

lampenschirm 16.05.2014 21:03

was da nicht alles zusammen kommt.....:top:

alles hat sein Für und Wider...je nach Standpunkt....:D

aber manchmal bin ich schon bald für Anarchismus ... ; darf man überhaupt noch etwas selbständig tun ?

steve.hatton 16.05.2014 23:30

Wobei wir jetzt offenbar nicht mehr über Datenschutz sondern die Freiheit sich nicht selbst zu belasten psrechen.

Unfalldatenschreiber sind u.a. deshalb umstritten, weil das deutsche Gesetz eben die Möglichkeit Beweise zurückzuhalten gibt, wenn man sich damit selbst belasten würde.
Hier könnten nur die Versicherungen Abhilfe schaffen indem sie Unfalldatenschreiber als massives "Rabattmittel" einsetzen würden - letztendlich sind eindeutige Beweise auch kostenmindernd im Falle der Ursachenermittlung/Klärung der Schuldfrage.

Mit dem Dash-Cam-Verbot hat das aber weniger zu tun.

Quirrlicht 16.05.2014 23:39

Privates Filmen von öffentlichen Plätzen - erlaubt
Filmen des Straßenverkehrs - verboten

Film des öffentlichen Platzes: bleibt auf meiner Festplatte, zeige ich eventuell rum.
Film des Straßenverkehrs: Wird, sofern nichts passiert ist, nach einiger Zeit wieder überschrieben, wenn die Karte voll ist.



Begründung des österreichischen Gerichts: "Es wird ja gefilmt, um Unfälle nachvollziehen zu können - das geht gar nicht!"



Man suche die Logikfehler. Die "Rechtstaaten" sind logisch und moralisch Bankrott.

BeHo 16.05.2014 23:44

Die Logikfehler in Deinem Beitrag suchst Du lieber selbst.

Quirrlicht 16.05.2014 23:48

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1584015)
Die Logikfehler in Deinem Beitrag suchst Du lieber selbst.

Kann keinen finden kthxbai

Giovanni 16.05.2014 23:59

Zitat:

Zitat von Quirrlicht (Beitrag 1584012)
Begründung des österreichischen Gerichts: "Es wird ja gefilmt, um Unfälle nachvollziehen zu können - das geht gar nicht!"

Man suche die Logikfehler. Die "Rechtstaaten" sind logisch und moralisch Bankrott.

So seh' ich das auch. Obrigkeitsdenken pur.

Dass wir 'mal von Russland lernen können, hätte ich mir noch vor wenigen Jahren nicht träumen lassen. Heute fehlt nicht mehr viel dazu.

TONI_B 17.05.2014 08:49

Vor allem ist die Gesetzesinitiative NICHT vom "bösen Staat" ausgegangen, sondern von der Datenschutzkommission, die die Bürger vor einer totalen Überwachung schützen will.

Daraus eine Abzocke oder "Obrigkeitsdenken" zu konstruieren, ist ein wenig abstrus.

BodenseeTroll 17.05.2014 09:00

Klick.

Viele Grüsse,

Michael

BodenseeTroll 17.05.2014 09:04

Zitat:

Zitat von Quirrlicht (Beitrag 1584012)
Privates Filmen von öffentlichen Plätzen - erlaubt
Filmen des Straßenverkehrs - verboten

Garbage in, garbage out. Das private Überwachen von öffentlichen Plätzen, also z.B. eine Webcam, die die Strasse vor Deinem Haus filmt, ist NICHT erlaubt.

Viele Grüsse,

Michael

lampenschirm 17.05.2014 09:12

und was ist nun mit den unzähligen Web-Cams (öffentliche plätze) ......ich liebe diese Portale, dann weiss ich immer in welche Himmelsrichtung meine Ausfahrt gehen soll bzw. wo es trocken/ schön ist

SteffDA 17.05.2014 09:57

Ab wieviel Bilder/s zählt das denn als Film?
Bzw. welche maximale Serienbildgeschwindigkeit ist erlaubt, damit es noch als Fotografie durchgeht und die Panoramafreiheit gilt?

Grüße
Steffen


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