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Aus dem Geissler-Sammel-Thread: Diskussion über Versandkosten/Kostenvoranschlag
Sony 70400G eingeschickt nach Sturzschaden.
War 2 Wochen verschollen über Neujahr - aber okay, das lass ich noch durchgehen. Offensichtlich muss wegen defektem AF kompletter Linsenblock ausgetauscht werden.Ob das wirklich nötig ist kann ich nicht beurteilen. Kosten für Reparatur: 2150 Euro. Nachdem das Objektiv bei denen dann eingegangen war (nach den 2 Wochen) gings ratzfatz. Kostenvoranschlag kam und das Objektiv danach auch zügig hier an. Unschön: 20 Euro Gebühr war ausgewiesen, dazu kamen Mehrwertsteuer und 9,50 Versand. Vermutlich wegen Nachnahme. Da hätte man den Endbetrag auch gleich schreiben können. Geliefert wurde es wohl in irgendeiner Verpackung die dort rum lag - andere DHL Aufkleber wurden fachmännisch überklebt. bestellung einer Okularabdeckung wurde wohl vergessen. |
Für 2150Euro hätte man aber die Version 2 für 1900Euro neu bekommen :roll:
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Gegenüber Endkunden muss immer der Bruttobetrag inkl. MwSt angegeben werden. Und wenn der Betrag im Kostenvoranschlag überschritten wird, muss der Kunde informiert werden.
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Die Reparaturkosten wurden mit Mwst ausgewiesen.
Unten war anzukreuzen: [] Bitte Instandsetzung gemä Kostenvoranschlag [] Bitte Gerät unrepariert zurück. 20 Euro zzgl. VSK, MWst [] Bitte Gerät verschrotten Da ich es natürlich nicht hab reparieren lassen habe ich 2. genommen - und da steht der Endbetrag nirgends, weder die Versandkosten noch Mwst. |
Dass Du das Objektiv - verständlicherweise - nicht reparieren ließt, war aus dem ersten Beitrag nicht herauszulesen.
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"...Sie wünschen keine kostenpflichtige Reparatur. Dann senden wir Ihnen das Gerät unrepariert zurück. In diesem Fall stellen wir Ihnen die Versandkosten und den Aufwand des Kostenvoranschlages in Rechnung (Preise siehe Liste als PDF)...." Dort: 20,- Gebühr +9,50 VSK +5,61 MWSt = 35,11€ Dazu kommen dann noch 2 € Nachnahmegebür beim Zusteller, da Geissler anscheinend nur per Nachnahme verschickt? Viele Grüße Michael |
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Zitat:
Die Preisliste war das erste was ich mir angesehen habe, weil ich mit einem wirtschaftlichen Totalschaden gerechnet hatte. Daher waren mir die 35,11 bei Ablehnung des Kostenvoranschlags vorher bekannt. Aber das gilt jetzt nur für mich, kann man nicht verallgemeinern. So wie Geissler das handhabt, müssen sie halt nicht jedesmal wenn sich was an Pauschale/MWSt/Versandkosten ändert das Formular für den Kostenvoranschlag ändern. Geissler repariert ja auch nicht nur Fotokram - der Rest steht halt dann in der Preisliste. Mein Rücksendekarton war auch wiederverwendet (der mit dem ich meine Kamera hingeschickt hatte, übrigens auch) - finde ich völlig in Ordnung, solange der Karton noch gut beieinander und stabil ist. (was lange hält ist unendlich gut :)) Die Versandkosten relativieren sich meiner Meinung nach wenn man sieht, dass DHL für eine (online-frankierte) Paketsendung 4,99 +4,90 für die Nachnahme berechnet. Keine Ahnung ob man da als Großkunde einen Rabatt erhält, aber das sieht für mich eher nach einfacher Kostendeckung aus. Ob es unbedingt Nachnahme sein muss, kann man kontrovers diskutieren, aber das hat die Firma Geissler für sich wohl so als beste Lösung festgelegt (muss sich naturgemäß nicht mit der Kundensicht decken). viele Grüße Michael |
Ja is mir alles klar. Aber es hat sich so halt summiert.
Als ich mal was bestellte war Rechnung dabei. Da hatte ich das Geld nachträglich überwiesen. Hatte nicht damit gerechnet dass da Nachnahmegebühr 5 Euro dazukommt und darauf dann noch Mwst. Das mit dem Karton ist auch richtig - hatte die Kosten für Nachnahme nicht bedacht und vermutet (wie es viele bei Ebay machen) dass bei "Versand" = 10 Euro eben der DHL Versand + Verpackung etc. dabei ist. Und 5 Euro für einen wiederverwendeten Karton wäre wirklich böse:D |
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Die Überheblichkeit und Arroganz von Reutlingen, hat mich bewegt, in Zukunft alles über Österreich zu machen.
Ich bettle nicht am Telefon, dass mein Mail nach 2 Tg. beantwortet wird. Zudem was man über Garantie abwickeln könnte und dann doch wieder erst über Kulanzanfrage , event. Kostenvoranschlag und so bla-bla-bla. Die Dame sagte, schicken Sie ihre Sony zu uns, wird auf jeden Fall über Garantie abgewickelt und daraufhin sagte ich, beantworten Sie mir meine Mail und dann plötzlich die Absage--keine Garantie:flop: |
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Die Firma kann im vorhinein nie wissen, ob ein Gerät ein Garantiefall ist oder nicht, der Techniker muss seine Zeit opfern um das Gerät sich anzuschauen, diese Zeit kostet und niemand ersetzt der Firma diese Kosten. Deswegen gibt's KV Kosten, und die werden verlangt wenn der Kunde die Reparatur aufgrund der zu hohen Kosten ablehnt (KV sind üblicherweise die Kosten des Versandes und Zeit des Technikers, der von der Firma bezahlt werden muss) Ich hoffe ich hab dich nicht mißverstanden :) |
Bei mir wollten Sie auch die Kosten der Inspektion erstattet. Ich hatte den Vorteil direkt vor Ort zu sein. Habe gesagt, dass 1. die Kamera in der Annahmestelle in Stuttgart als Garantiefall angenommen wurde und 2. dass mir in keiner Weise mitgeteilt wurde, dass mir Kosten entstehen würden. Die Dame hat diese Kosten dann direkt storniert, ich habe dann nur das bestellte Ersatzteil bezahlt.
In so fern würde ich in dem Fall beanstanden, dass dies als Garantiefall angenommen wurde und kein Hinweis auf entstehende Kosten gegeben wurde (ich gehe mal davon aus, dass das so war). |
Es ist grundsätzlich so:
Die KV Kosten werden vom Kunden übernommen, nur wenn der Kunde die Reparaturkosten nicht tragen will bzw. die Kamera nicht reparieren will. Wenn aber nach der Überprüfung das Gerät doch repariert wird, weil rentabel bzw. Kunde will, zahlt der Kunde keine extra Kosten für einen KV, d.h. KV Kosten, wenn sie in vorhinein kassiert worden sind (zB. weil das Gerät ausserhalb der Garantie liegt), werden vom Reparaturpreis (und das inkludiert Arbeitszeit und Ersatzteil) abgezogen. Man sollte auch grundsätzlich von eventuellen Kosten gewarnt werden, aber Vorsicht, es kann sein dass man etwas unterscheibt, wo dann steht dass man mit Reparaturbedingungen einverstanden ist, und somit ist man auch gleich mit diese eventuellen Kosten einverstanden. Weder der Händler noch die Reparaturfirma ist verpflichtet dich über alles zu informieren (ohne deiner Nachfrage), auch nicht die eventuellen KV oder Überprüfungskosten. Die meistens tun sich auf eine oder andere Weise absichern, und wenn es hart auf hart geht, sitzt du meistens auf dem kürzeren Ast. |
Auch wenn das jetzt ein wenig vom Thema abdriftet, muss ich dem widersprechen. Solange es keinen konkreten Hinweis auf mögliche dem Kunden entstehende Kosten gibt, muss man nicht bezahlen, und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Garantiefall handelt oder nicht.
Seriöse Unternehmer werden so einen Hinweis aber geben. Ich weiß leider nicht wie das hier war, in meinem Fall gab es keine Info und das wurde von Fa. Geissler ja auch ohne weitere Diskussion akzeptiert. Deine Aussage stimmt in so fern, als dass es üblich ist die Kosten des KVs später von der Rechnung abzuziehen, wenn die Leistung in Anspruch genommen wird. |
Darum sagte ich ja: Rechtlich okay. Aber das aus fett geschriebenen "20 Euro Gebühr" dann fast das doppelte werden ist halt etwas unschön. Ja - es steht im Internet, ja da steht auch 20 Euro + Versand + Mwst aber es hätte auch keine zweite Seite gekostet die Gesamtkosten aufzuführen.
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Zitat:
Ich weiss nicht wie es beim Geissler ist, aber jede Firma hat eigene Preise und Regeln. Diese ist dir die Firma nicht verpflichtet beim Abschluss des ReparaturVERTRAGES auszuplappern. Auf deine Nachfrage aber schon. Es wäre nur NETT dich auf paar Sachen hinzuweisen, aber keinerlei Pflicht. Du siehst es einfach falsch, so wie viele Kunden die ich in letzten 10 Jahren begegnet, bedient und beraten habe. |
Es muss ein Preis vereinbart werden, da kann auf der Website stehen was will. Wo kommen wir den hin wenn in einem Vertrag keine Bedingungen stehen, was soll denn sonst darin stehen? Die Website ist ja kein Vertrag mit dem Kunden. Es ist doch wie in der Werkstatt, wenn es teurer wird als vereinbart, muss man nicht bezahlen.
Lies einfach selbst, auch wenn es da um klassisches Handwerk geht: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/...-bezahlen.html Sogar wenn es in den agb steht genügt das nicht. Wenn du nun aus der Praxis kommst und es halt so machst ok, im Recht wäre, wenn es hart auf hart kommt aber der Kunde. Und wegen 20 Euro zieht sowieso kein vernünftiger Mensch vor Gericht, aber es soll ja schon alles gegeben haben ;) |
Der Thread wurde aus dem [Sammelthread] Rückmeldungen über Geissler-Service erstellt, weil die Beitäge dort unpassend sind.
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Zitat:
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Und bei 20€ wird in der Regel IMMER die Firma nachlassen. Das ist eben was ganz anderes, und hier geht es um die Vermeidung weiterer Kosten und Ärger. Lieber die 20€ fressen als sich ein Anwaltsbrief oder eventuelle weitere Ärger durch den Kunden verursachen. |
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