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André 69 06.03.2013 09:22

Veröffentlichen Verboten - Zoo Leipzig
 
Hi,

eigentlich wollte ich heute in den Zoo Leipzig, seit längerer Zeit wieder mal, habe ja Gondwanaland noch nicht einmal von innen gesehen.
Und will es der Teufel - schaue ich doch nochmal in die Zoo-Ordnung zum Thema Fotografieren.

9. Das Fotografieren und Filmen ist nur zu privaten Zwecken gestattet.
Für eine Veröffentlichung, [...] ist eine vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Zoo Leipzig GmbH erforderlich.
Dazu gehören auch die Verwendung auf geschäftlich genutzten Internetseiten, in Internetforen oder im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen.
Quelle: http://www.zoo-leipzig.de/zoo-ordnung/ [Stand: 01.03.2011]

So leid es mir tut, aber damit ist für mich ein Zoo-Besuch in Leipzig gestorben, erst recht eine Jahreskarte,
die ich mir evtl. wieder mal gegönnt hätte, hatte ich schon 3 oder 4x in den letzten 10 Jahren.


Für mich zu Hause brauche ich keine Bilder aus dem Zoo, davon habe ich zu Hauf aus den letzten 5-6 Jahren - ich wollte wieder ein paar aktuelle, und diese auch online stellen.
Wenn man aber von einer Einzelentscheidung des Zoo abhängig ist - nein Danke!
Und falls es noch keiner mitbekommen hat, ich bin etwas angesäuert - aber das ist das gute Recht des Zoo hier die eigenen Spielregeln zu ändern, und ich ändere meine ...

Gruß André

kilosierra 06.03.2013 09:38

Hi André

Ich kann Dich gut verstehen.
Deine Reaktion ist so, wie ich auch reagieren würde.
Was soll's, dann bekommt der Zoo eben keine kostenlose Werbung durch Dich.
Das ist einfach blöd, jedes Foto im Netz kann andere anregen den Zoo zu besuchen.

Mir geht es oft genauso, was darf man eigentlich noch fotografieren (um es öffentlich zu zeigen oder auszustellen und vielleicht sogar zu hoffen es mal für eine Zeitschrift oder einen Touristenprospekt zu verkaufen)?
Solange nicht irgendein Konzern Geld dafür will, wenn ich eine Ameise oder einen Baum fotografiere, bleibe ich in der Natur.

liebe Grüsse
Kerstin

Alzberger 06.03.2013 10:19

Meine Meinung dazu:

http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...27&postcount=6

Grüße :)

André 69 06.03.2013 10:27

@ Alzberger, es ist ja schön, wenn man eine Meinung hat, aber seit Änderung der Hausordnung des Zoo Leipzig ist das Veröffentlichen ohne Erlaubnis verboten,
Kommerziell war es das vorher schon!

Gruß André

fallobst 06.03.2013 10:48

Keine Antwort auf eine Anfrage ist ja einmal unhöflich und hinterlässt Unsicherheit in Bezug auf die Frage, wie streng man das auslegt.
Andererseits kann man davon ausgehen, wenn jetzt Internetforen ausdrücklich aufgeführt sind, dass die Leitung keine gegenteilige Antwort erteilen wird.
Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen und eine Menge "Kollateralschaden" angerichtet.

Bei zuviel Reglement vergeht die Lust.

Es grüßt Matthias

Alzberger 06.03.2013 10:57

Was soll erreicht werden? Andere sollen keine Geschäfte mit dem Zoo machen,
und er soll ausschließlich positiv dargestellt werden.

Grüße :)

amateur 06.03.2013 11:00

Zitat:

Zitat von kilosierra (Beitrag 1423406)
Mir geht es oft genauso, was darf man eigentlich noch fotografieren

Dies hier z.B. nicht (völlig absurd):

http://www.photographyisnotacrime.co...-front-of-him/

Stephan

steve.hatton 06.03.2013 11:49

Kannst ja zum Boykott aufrufen...

Ich find`s nur bescheuert: Gerade in Foren läuft sehr viel positives, viele Amateure und Hobby Knipser und Tierfreunde generell sehen sich dort um und wenn was tolles geboten ist gehen sie auch in den Zoo.

Kostenlose Werbung nicht zu nutzen ist in meinen Augen einfach nur dumm.

Ich könnte mir vorstellen, dass ein Link zu diesem Thread an den Leipziger Zoo, wenn der Thread erst mal warm gelaufen ist, die richtige Reaktion neben der Verweigerung weiterer Investitionen in dieses Unternehmen, ist.

Man könnte sich sogar mal Gedanken machen in wie weit es zulässig sein kann, dass mit Steuergelder subventionierte Institutionen die private und nicht-kommerzielle Nutzung von Bildern überhaupt untersagen kann, denn indirekt sind wir alle Quasi-Aktionäre sämtlicher Zoos in der BRD - ausgenommen Privatgehege.

deranonyme 06.03.2013 11:49

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 1423450)

So traurig es ist, aber über das Video zur Gitarre habe ich lachen müssen. Die Story dahinter ist der Hammer.

Frank

Alzberger 06.03.2013 11:59

Bei so viel Entrüstung und juristischem Know-how würde mich interessieren:
wie viele Urteile gibt es gegen Privatpersonen die sich nicht dran gehalten haben?

In Erwartung der AZ :)

steve.hatton 06.03.2013 12:03

Da wäre ich vorsichtig, wenn man so verfolgt was in Sachen Abmahnungen so passiert....

deranonyme 06.03.2013 12:03

Zitat:

Zitat von Alzberger (Beitrag 1423478)
Bei so viel Entrüstung und juristischem Know-how würde mich interessieren:
wie viele Urteile gibt es gegen Privatpersonen die sich nicht dran gehalten haben?

In Erwartung der AZ :)

Wie viele Leute begehen täglich Rechtsverstöße die nicht geahndet werden? Ist es deshalb richtig? Sollte es mehr davon geben?

Frank

Alzberger 06.03.2013 12:11

Zitat:

Zitat von deranonyme (Beitrag 1423481)
Ist es deshalb richtig?

Nein! Aber wenn ich sage, dass hier Parkverbot ist, muss ich
auch mal eine Politesse vorbeischicken, sonst ist das Verbot Nonsense
(oder das Schild wurde falsch interpretiert).

Grüße :)

deranonyme 06.03.2013 12:38

Zitat:

Zitat von Alzberger (Beitrag 1423483)
Nein! Aber wenn ich sage, dass hier Parkverbot ist, muss ich
auch mal eine Politesse vorbeischicken, sonst ist das Verbot Nonsense
(oder das Schild wurde falsch interpretiert).

Grüße :)

Da muss ich dich enttäuschen, ich muss keine vorbeischicken. Das Problem für die meisten ist dass ich eine vorbeischicken kann. Schon alleine daher beziehen die meisten Gesetzte ihre Kraft. Das sich die präventive Kraft langsam verliert ist traurig. Man kann darüber diskutieren warum das so ist und wird sich wohl kaum einig werden.

Frank

amateur 06.03.2013 12:43

Zitat:

Zitat von Alzberger (Beitrag 1423483)
Nein! Aber wenn ich sage, dass hier Parkverbot ist, muss ich
auch mal eine Politesse vorbeischicken, sonst ist das Verbot Nonsense
(oder das Schild wurde falsch interpretiert).

In diesen Fällen muss nur eine Abmahnung verschickt werden. Ob der Zoo das macht oder nicht, ist doch reines Glücksspiel.

Stephan

Alzberger 06.03.2013 12:43

Zitat:

Zitat von deranonyme (Beitrag 1423492)
Das sich die präventive Kraft langsam verliert ist traurig.

Das hängt m.E. von der Sinnhaftigkeit des Verbotes ab.
Ein kritischer, mitdenkender Bürger darf gern mal hinterfragen.
Blind obrigkeitshörig zu sein kann auch ins Verderben führen.

Grüße :)

BodenseeTroll 06.03.2013 12:48

Hm. Ja. Kann man sich aufregen.

Aber mal ernsthaft, ist das Ziel eines Zoobesuchs das Veröffentlichen von Fotos? Lässt sich das ganze Erlebnis wirklich so darauf reduzieren, daß für den Fall, daß man mal nicht fotografieren darf, auf den Besuch verzichtet werden kann?

Viele Grüsse,

Michael

Alzberger 06.03.2013 12:51

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 1423497)
In diesen Fällen muss nur eine Abmahnung verschickt werden. Ob der Zoo das macht oder nicht, ist doch reines Glücksspiel.

Wenn es, wie ich vermute, noch nie gemacht worden ist, ist es kein Glücksspiel.

Grüße :)

deranonyme 06.03.2013 12:59

Zitat:

Zitat von Alzberger (Beitrag 1423498)
Das hängt m.E. von der Sinnhaftigkeit des Verbotes ab.
Ein kritischer, mitdenkender Bürger darf gern mal hinterfragen.
Blind obrigkeitshörig zu sein kann auch ins Verderben führen.

Grüße :)

Viel eher führt es wohl ins Verderben Gesetze und Regelungen zu übertreten, nur weil man den Sinn nicht einsieht. In solchen Fällen gibt es (manchmal) andere Lösungen die sicher aufwändiger sind als einfaches ignorieren von Regelungen. Aber warum sollte man sich den Aufwand machen, wenn ein einfacher Verstoß das Problem, auch löst? Ach ja, da war doch noch was. Wenn man denn bestraft/abgemahnt, was auch immer wird, kann man ja noch mehr oder weniger öffentlich jammern. Es gibt fast immer jemanden, der dann tröstet. Das hilft. :itchy:

Frank

jhagman 06.03.2013 13:10

http://www.wilhelma.de/de/besuch/fotografieren.html

Da scheint man ja in Stuttgart human zu sein. Es sei denn man würde dieses Forum Gewaltbereit und deutlich rechtsorientiert bezeichnen...Wobei es gehört ja schon manchmal verboten was hier für klasse Bilder gezeigt werden :shock:

Vielleicht kann man den Damen und Herren die Zeillen aus Stuttgart zukommen lassen damit sie sich ihre Regeln nochmals überlegen.

Gruß
Jürgen

André 69 06.03.2013 13:16

Zitat:

Zitat von BodenseeTroll (Beitrag 1423502)
Aber mal ernsthaft, ist das Ziel eines Zoobesuchs das Veröffentlichen von Fotos? Lässt sich das ganze Erlebnis wirklich so darauf reduzieren, daß für den Fall, daß man mal nicht fotografieren darf, auf den Besuch verzichtet werden kann?l

Hi Michael,

ich kann nicht für "man" sprechen, nur für mich - und ja, ich gehe eigentlich nur um zu fotografieren in den Zoo.
Und wenn ich dann darum gebracht werde, die Fotos öffentlich zeigen zu dürfen, dann ist das für mich nicht mehr zielführend.
Mich im Freien bewegen kann ich auch so, wir haben in Leipzig genug Parks & Co., und wie ein Tiger oder ein Elefant oder ein Tapir aussieht weiß ich auch so, abgesehen von den Fotos die ich bereits habe - und wenn ich was aktuelles sehen will, schaue ich einfach Freitags die Zoo-Sendung, warum sollte ich also in den Zoo gehen? Zum Fotografieren!

Das mag jetzt nicht für jeden schlüssig klingen, aber viele hier ziehen doch einfach los, um (irgendwas) zu fotografieren, es werden Motive gesucht, warum, wurde doch eh schon ALLES fotografiert und online gestellt - weil es Spass macht, weil man es SELBER fotografieren will, und wenn es schöne Fotos sind auch ZEIGEN will.

Was solls, für mich ist da ein Haken dahinter (naja fast), und ich ziehe heute Abend los, in der Stadt knipsen - weil es Spass macht.

Gruß André

amateur 06.03.2013 13:18

Zitat:

Zitat von Alzberger (Beitrag 1423503)
Wenn es, wie ich vermute, noch nie gemacht worden ist, ist es kein Glücksspiel.

Dann mach Du mal.

Stephan

Butsu 06.03.2013 13:23

Leider kein Einzelfall!
 
In Dresden haben die "Saechsischen Schloesser und Garten" kuerzlich einen Studenten dranbekommen, der Fotos vom Grossen Garten veroeffentlicht hat. Das kam in die Zeitung, und irgendwie haben sich die H...Beamten mit ihm dann geeinigt.
Hilft m.E. nur Oeffentlichkeit herstellen. Es wird immer mehr ueberreguliert, Bruessel, Leistungsschutzrecht (so ein Bloedsinn!!!), hilft nur "wir sind das Volk!." (Ein Dresdner!)

twolf 06.03.2013 16:58

Zoo Leipzig !

Das Fotografieren und Filmen ist nur zu privaten Zwecken gestattet.
Für eine Veröffentlichung, die gewerbliche Verwertung der Fotos und Filmaufnahmen oder die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist eine vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Zoo Leipzig GmbH erforderlich. Dazu gehören auch die Verwendung auf geschäftlich genutzten Internetseiten, in Internetforen oder im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen.

Und wo ist das Problem?

Da steht GEWERBLICH und Nix Da von das du das nicht privat Nutzen Darfst, auch das mit Foren ist als WERBUNG oder GEWERBLICHE NUTZUNG Verboten.

So wie ich das sehe, ist eine Verwendung hier im Forum Private kein Problem. Auch das Zeigen der Bilder auf einer Privaten Website ist nicht Untersagt!
Das Diskutieren und Zeigen stellt keine Verletzung Da, wir wollen ja hier kein Geld Verdienen mit den Fotos, sondern Öffentlich darüber Diskutieren.

Wenn du Zweifel hast schreibe den Zoo doch einfach an und erbette eine Nutzung Privat und in Fotoforen zum Zeigen und Diskutieren.

André 69 06.03.2013 17:05

Mit diesem Satzbau ist es eine Aufzählung, und damit ist die Veröffentlichung, nur getrennt von einem Komma eben der erste Part welcher einer schriftlichen Zustimmung bedarf.
Ebenso im 2. Satz, eine Aufzählung, und keine Präzisierung!

fhaferkamp 06.03.2013 17:09

Zitat:

Zitat von twolf (Beitrag 1423574)
Für eine Veröffentlichung, die gewerbliche Verwertung der Fotos und Filmaufnahmen oder die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist eine vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Zoo Leipzig GmbH erforderlich. Dazu gehören auch die Verwendung auf geschäftlich genutzten Internetseiten, in Internetforen oder im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen.

Da steht eine Aufzählung im ersten Satz und der erste Punkt der Aufzählung heißt Veröffentlichung. Erst im 2. Punkt geht es um eine gerwerbliche Verwertung. Da es eine Aufzählung mit einem "oder" ist, gilt für jeden der aufgezählten Punkte das folgende, nämlich dass eine Zustimmung erforderlich ist.
Also jegliche Veröffentlichungen bedürfen demnach einer Zustimmung, genauso wie jegliche gewerbliche Verwendung etc.

Edit: André war schneller und ist der gleichen Ansicht.

Alzberger 06.03.2013 17:44

Zitat:

Zitat von fhaferkamp (Beitrag 1423578)
André war schneller und ist der gleichen Ansicht.

twolf und ich sind auch gleicher Ansicht; also 2:2. :D

Grüße :)

fhaferkamp 06.03.2013 17:48

Zitat:

Zitat von Alzberger (Beitrag 1423587)
twolf und ich sind auch gleicher Ansicht; also 2:2. :D

Grüße :)

Aber dem Wortlaut nach haben wir Recht.:D

Am besten wird sein, es fragt wirklich mal jemand nach, der es genau wissen möchte.

Anaxaboras 06.03.2013 17:51

Wo ist denn das Problem? Hol dir die schriftliche Zustimmung doch einfach.

Zoos, Schlösserverwaltung & Co. reagieren m. E. inzwischen aus gutem Grund verschnupft: Zu viele Fotografen haben einfach die schönen Kulissen genutzt und dann ihre Bilder eben doch verkauft.

Ich habe nach schriftlichen Anfragen schon VÖ-Erlaubnis hier im Forum für Bilder aus dem Deutschen Musuem erhalten - völlig problemlos und freundlich. Die Dame von der Pressestelle hat mir damals auch erklärt, warum sie so rigide sind: Das Museum ist (wie viele Schlösser oder Zoos auch) mit öffentlichen Geldern gefördert. Würde nun ein gewerblicher Fotograf die schöne Umgebung nutzen, um darüber mit seinen Bildern Geld zu verdienen, wäre letztlich der Profit des Fotografen mit öffentlichen Geldern subventioniert worden. Wollen wir Steuerzahler das?

Also einfach Erlaubnis für private Verwendung einholen & gut ist's :D.

LG
Martin

hanito 06.03.2013 17:55

Ich schließe mich der Meinung von @fhaferkamp an.

renus 06.03.2013 18:28

Zitat:

Zitat von steve.hatton (Beitrag 1423474)
Kannst ja zum Boykott aufrufen ...
Man könnte sich sogar mal Gedanken machen in wie weit es zulässig sein kann, dass mit Steuergelder subventionierte Institutionen die private und nicht-kommerzielle Nutzung von Bildern überhaupt untersagen kann, denn indirekt sind wir alle Quasi-Aktionäre sämtlicher Zoos in der BRD - ausgenommen Privatgehege.

Vor kurzem hat ein Gericht geurteilt, dass Fotografen im Park von Sanssouci (Potsdam) jetzt ohne Einschränkung fotografieren dürfen. Vorher gab es dort auch eine Regel der Preussischen Schlösser und Gärten-Verwaltung, dass nur vorher angemeldet professionell fotografiert werden dürfe: das ist gekippt.
Wie das Urteil begründet ist, weiß ich nicht, aber es dürfte sicherlich auch um die öffentliche Finanzierung und Eigentum der Öffentlichkeit gegangen sein.
Soweit meine Erinnerung.

Dann müsste man wissen, ob es beim Leipziger Zoo private Besitzer gibt oder nicht. Entsprechend könnte man abschätzen, ob es sich dort ähnlich verhält.
Dies alles ist meine persönliche Meinung und KEINE Rechtsberatung!! Dazu bin ich nicht befugt.

http://freelens.com/freelens-magazin...-von-sanssouci

Dreamdancer77 06.03.2013 18:34

Hallo Andre,

ich hatte letztes Jahr das gleiche Problem wie Du und habe daraufhin eine Mail an den Leipziger Zoo geschrieben. Die Antwort war, dass in reinen Hobbyforen die Bilder veröffentlicht werden dürfen. (Ich hatte damals einen Link auf meinen Beitrag in diesem Forum mitgeschickt.) Ich kann Dir ja per PN mal die Mail zukommen lassen.

sgjp77 06.03.2013 18:38

Gerade mal für den Zoo in der Nachbarstadt Wuppertal geschaut. In den dortigen Hinweisen ist die private Nutzung und Veröffentlichung in Foren erlaubt. Aber es gibt den Hinweis, das dies mit max. 72 DPI und geringer Seitenlänge zu tätigen ist um heimliche Nutzung durch Dritte zu verhindern. Fällt also auch unter "OK".

Vielleicht sollten wir das -in einem anderen Thread- einfach mal zusammenfassen. Wenn jeder seinen Heim-Zoo prüft haben wir wohl alle aus DE/CH/AT zusammen :D.

renus 06.03.2013 18:38

Zitat:

Zitat von Dreamdancer77 (Beitrag 1423612)
... Die Antwort war, dass in reinen Hobbyforen die Bilder veröffentlicht werden dürfen. ...

Ich denke, dass die vom L-Zoo das Urteil noch nicht gelesen haben:
http://www.presserecht-aktuell.de/ur...ouci-5-u-1209/
Danach dürften öffentliche Einrichtungen keine Beschränkungen erlassen. Vorausgesetzt, es ist kein Privatbesitz!

BeHo 06.03.2013 18:39

Der Leipziger Zoo ist eine GmbH.

renus 06.03.2013 18:41

Zitat:

Zitat von sgjp77 (Beitrag 1423613)
... Zoo in der Nachbarstadt Wuppertal ... mit max. 72 DPI und geringer Seitenlänge zu tätigen ist um heimliche Nutzung durch Dritte zu verhindern. ...

Das dürte wohl unwirksamer Quatsch sein.

renus 06.03.2013 18:43

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1423615)
Der Leipziger Zoo ist eine GmbH.

Bei Sanssouci ist es auch formal eine Privatgesellschaft, aber das ist unwirksam, s. d. Urteil (s. meine andere Meldung!), wenn der öffentliche Auftrag besteht, die Anlage der Öffentlichkeit zugänglich zu machen!

Dreamdancer77 06.03.2013 18:43

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1423615)
Der Leipziger Zoo ist eine GmbH.


Gehört aber zu 100% der Stadt Leipzig.:cool:

mrieglhofer 06.03.2013 19:00

Zitat:

Zitat von renus (Beitrag 1423614)
Ich denke, dass die vom L-Zoo das Urteil noch nicht gelesen haben:
http://www.presserecht-aktuell.de/ur...ouci-5-u-1209/
Danach dürften öffentliche Einrichtungen keine Beschränkungen erlassen. Vorausgesetzt, es ist kein Privatbesitz!

Der Link bezieht sich auf den Plattform Provider, der das Foto nicht gemacht hat und zusätzlich wurden die Urteile nachher ja vom BGHaufgehoben und gegenteilig entschieden.

http://www.bauersfeld-rechtsanwaelte...tersagen-.html

Zitat:

Danach kann der Eigentümer die Herstellung und Verwertung von Fotos nicht untersagen, wenn sie von außerhalb seines Grundstücks aufgenommen worden sind. Er kann sie hingegen untersagen, wenn sie von seinem Grundstück aus aufgenommen worden sind. Das ist eine Folge des Eigentumsrechts. Der Eigentümer kann bestimmen, ob und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen jemand sein Grundstück betritt. Ihm steht das ausschließliche Recht zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien zu, die von seinem Grundstück aus aufgenommen worden sind.
Daraus ergibt sich die völlig logische Konsequenz, dass der Eigentümer grundsätzlich die Regeln festlegen darf.

Es ist natürlich eine andere Frage, ob man sich dann in so einem Fall ein Jahreskarte kauft. Wenn ich fotografieren will - das ist ja wieder eine andere Frage - und es ist nicht erlaubt, dann spare ich mir halt das Geld.

Nebenbei ist es ja schon störend, wenn man mal ein Bild anschauen wil und in Gruppen stellen sie sich davor und fotografieren sich vor dem Bild. Vom Blitzen mal ganz abgesehen. Ich verstehe das mittlerweile und würde auch ein Fotografierverbot aussprechen und entsprechend sanktionieren. Allenfalls wäre denkbar, an bestimmten Tagen/Zeiten gege Aufpreis für Fotografen freizugeben.

eac 06.03.2013 19:01

Zitat:

Zitat von Anaxaboras (Beitrag 1423593)
Die Dame von der Pressestelle hat mir damals auch erklärt, warum sie so rigide sind: Das Museum ist (wie viele Schlösser oder Zoos auch) mit öffentlichen Geldern gefördert. Würde nun ein gewerblicher Fotograf die schöne Umgebung nutzen, um darüber mit seinen Bildern Geld zu verdienen, wäre letztlich der Profit des Fotografen mit öffentlichen Geldern subventioniert worden. Wollen wir Steuerzahler das?

IMHO müßte die Argumentation genau andersherum gehen. Alles was mit öffentlichen Geldern gefördert oder gebaut wurde, sollte dann auch der Öffentlichkeit uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Wenn der Elefant in Leipzig von meinen Steuergeldern mitbezahlt wurde, steht es dem Zoo als dem Verwalter meiner Steuergelder nicht zu, meine Nutzung in der Art einzuschränken.


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