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bjoern.mai@gmx.de 19.12.2011 18:11

Abmahnung wg. illegalem Download ?
 
Hab ich aus meinem Spamordner rausgefischt:
Was haltet Ihr davon ?
Wieder rein damit in den Spamordner ?

Abmahnung wegen gesetzeswidriger Verbreitung Urheberrecht geschützten Materials.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit zeigen wir an, dass uns die Firmen

1. Universal Pictures International Germany GmbH,

Hahnstraße 31, 60528 Frankfurt am Main,

2. Sony BMG Music Entertainment Germany GmbH,



Neumarkter Str. 28, 81673 München,

mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben. Die ordnungsgemäße
Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.


Namens und in Vollmacht unserer Mandanten nehmen wir Sie hiermit wegen

gesetzeswidriger Verbreitung Urheberrecht geschützten Materials

gemäß §§ 97, 77, 78 Nr. 1, 85, 16, 19a UrhG in Anspruch, da

am 14.11.2011 um 17:45:24 Uhr (MESZ)

über Ihren Internetanschluss (IP-Adresse „xx.191.75.xxx")

Musik- und Filmmaterial

heruntergeladen und zum Herunterladen verfügbar gemacht worden ist.

I. Unsere Mandanten sind die führenden deutschen Film- und Musikunternehmen. Durch illegale Angebote im Internet entstehen ihnen jährlich Schäden in dreistelliger Millionenhöhe. Dabei nehmen sog. Filesharing- Systeme eine hervorgehobene Stellung ein. Filesharing- Systeme, die zumeist als „Tauschbörsen" bezeichnet werden, sind ein „Umschlagplatz" für Daten. Die Nutzer bieten sich In diesen Systemen gegenseitig Inhalte zum Kopieren an. Der Begriff Tauschbörse umschreibt das tatsächliche Geschehen in Filesharing- Systemen insofern nur sehr unpräzise, weil es sich tatsächlich um ein Kopiernetzwerk handelt. Wer etwas tauscht, gibt eine Sache weg, um dafür eine andere zu bekommen. Bei „Musik- und Kinofilmtauschbörsen" werden dagegen Musik und Filmaufnahmen zur Vervielfältigung angeboten. Der Anbieter behält seine Aufnahme, derjenige, der sie herunterlädt, bekommt sie ebenfalls.
Dieser Vorgang hat in Ihrem Fall stattgefunden.

II.
Im Auftrag unserer Mandanten wurden von der Firma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH Filesharing- Systeme auf rechtsverletzende Angebote hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass am 14.11.2011 um 17:45:24 Uhr (MESZ) über einen Internetanschluss, dem zu diesem Zeitpunkt die IP-Adresse „xx.191.75.xxx" zugewiesen war, Urheberrecht geschütztes Material heruntergeladen wurde und/ oder zum Herunterladen verfügbar gemacht worden ist. Im Übrigen wurden zu Beweissicherungszwecken von dem betreffenden Internetanschluss einzelne Dateien heruntergeladen. Auch hierüber liegen uns ausführliche Dokumentationen der Firma proMedia GmbH vor, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelegt werden.
In dem daraufhin eingeleiteten und von der Staatsanwaltschaft München unter dem Aktenzeichen 374582 geführten Ermittlungsverfahren wurde nachweislich festgestellt, dass die o.g. IP-Adresse zum o.g. Zeitpunkt ihrem Internetanschluss zugewiesen war.



III.
Wenn Musik- und Filmaufnahmen ohne Einwilligung der Rechteinhaber (Komponisten, Textdichter, ausübende Künstler, Tonträgerhersteller) im Internet angeboten werden so stellt dies eine Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten dar. Unsere Mandanten haben dem nicht zugestimmt. Die angefertigten Vervielfältigungen von Aufnahmen mit dem Zweck, die Aufnahmen Dritten und damit der Öffentlichkeit zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen, verstoßen daher gegen §§ 77, 85, 16 UrhG. Das Speichern von Musikaufnahmen auf der Festplatte eines Computers stellt dabei eine Vervielfältigung gemäß § 16 UrhG dar, unabhängig davon, ob die Aufnahme von einer CD/DVD auf die Festplatte kopiert oder von einem anderen Rechner heruntergeladen und dann abgespeichert wird. Zudem verletzt das Bereitstellen von Musikaufnahmen auf einem Computer zum Abruf durch Teilnehmer von Filesharing- Systemen ohne Einwilligung der Rechteinhaber das ihnen gemäß §§ 78 Nr. 1, 85, 19a UrhG zustehende ausschließliche Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

Diese Verwertung der Musikaufnahmen wird auch nicht durch Ausnahmeregelungen des UrhG gestattet. Vervielfältigungen zum Zweck des öffentlichen Download-Angebots sind gerade nicht von § 53 Abs. 1 UrhG gedeckt. Auch ursprünglich legal zum privaten Gebrauch hergestellte Kopien dürfen nicht öffentlich wiedergegeben werden, § 53 Abs. 6 UrhG.

IV.
Namens und in Vollmacht unserer Mandanten fordern wir Sie daher auf,

einen Mahnbetrag in Höhe von 50€ auf das unten angegebene Bankkonto zu überweisen.



Falls die Zahlung des Mahnbetrags bis zum 24.12.2011 ausbleiben sollte, werden wir gezwungen sein, gerichtliche Schritte einzuleiten wobei eine Forderung gemäß der Höhe des Streitwerts, in Höhe von mindestens 6,820.00 € Fällig sein wird

Dieser Anspruch besteht im Übrigen unabhängig davon, ob zwischenzeitlich alle Dateien von dem betreffenden Computer gelöscht wurden, und auch unabhängig davon, ob Sie als Anschlussinhaber die Rechtsverletzungen möglicherweise nicht selbst begangen haben. Als Inhaber des Internetanschlusses über den die Urheberrechtsverletzungen begangen wurde, sind Sie schließlich nach den Grundsätzen der sog. Störerhaftung für die eingetretenen Rechtsverletzungen verantwortlich, auch wenn Sie Filesharing- Programme nicht selbst genutzt haben sollten. Uns liegt eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen aus jüngster Zeit vor, die eine Haftung des Anschlußinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte - insbesondere die jeweiligen Kinder, aber auch unbekannte Dritte bei Verwendung eines ungeschützten WLAN- Anschlusses - bestätigen.

Inwieweit Sie die Rechtsverletzungen im Einzelnen selbst begangen haben, wurde bislang zwar nicht abschließend geprüft, als Inhaber des streitgegenständlichen Internetanschlusses



sind Sie jedoch in jedem Fall zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten verpflichtet.





Mit Zahlung des Mahnbetrages sind sämtliche Ersatzansprüche - also auch die gegebenenfalls gegenüber Dritten bestehenden Schadensersatzansprüche - aus der vorliegenden Angelegenheit vollständig abgegolten.

Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die hiermit geltend gemachten zivilrechtlichen Ansprüche von einer unter Umständen bereits zuvor in dieser Sache erfolgten Einstellung des Strafverfahrens nicht betroffen werden.

V.
Zusammenfassend raten wir Ihnen im Hinblick auf eine rasche, gütliche Erledigung der vorliegenden Angelegenheit zu folgendem konkreten Vorgehen:

1. Stellen Sie sicher, dass keine weiteren Urheberrechtsverletzungen mehr über Ihren Internetanschluss erfolgen können.

2. Transferieren Sie den Mahnbetrag in Höhe von 50€ auf das folgende Bankkonto:

Swissquote Bank (Schweiz)
IBAN: CH6508781000058970600
BIC: SWQBCHZZXXX

Als Verwendungszweck, bitte Ihre IP-Adresse „xx.191.75.xxx" angeben.

Wir hoffen, die vorliegende Angelegenheit auf dieser Grundlage gütlich beenden zu können, weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir uns vorbehalten, nach fruchtlosem Ablauf der genannten Fristen die geltend gemachten Forderungen in Höhe von mindestens 6,820.00 € gerichtlich durchzusetzen!

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXX Rechtsanwälte
Namen und Adresse gelöscht

Adressse gelöscht


Muss mal gucken, ob das überhaupt meine IP Adresse ist, gibts ähnliche Fälle bei euch ?

ViewPix 19.12.2011 18:13

Ab zum Rechtsanwalt eine andere Möglichkeit gibt es nicht!

bjoern.mai@gmx.de 19.12.2011 18:15

was ist das für eine Relation: entweder 50.- bezahlen oder aber über 6000.- ???

hobbyfotograf1978 19.12.2011 18:15

Das lag zurecht im Spam, erstmal kommt sowas per POST! und für 50 Euros... lol, eine MP3 kostet dich schon zwischen 600 und 800 Euros ;-)

About Schmidt 19.12.2011 18:17

Wieso gibt es da keine andere Möglichkeit?

Ich glaube nicht, dass ein Rechtsanwaltsbüro so was per Mail verschickt. Wenigstes als Brief, richtiger weise per Einwurf Einschreiben. Was ich mir nicht vorstellen kann ist, dass eine Mail dich zu irgend etwas verpflichten kann, es sei denn, du bist ein Rechtsgeschäft eingegangen.

Gruß Wolfgang

bjoern.mai@gmx.de 19.12.2011 18:19

so, die im Schreiben angegebene IP Adresse, über den Up- und Download gelaufen sein sollen, stimmen mit meiner zu 100% nicht überein = zurück in den SpamOrdner.

About Schmidt 19.12.2011 18:20

Obwohl, schaut euch das mal an. Ehrlich gesagt weiß ich nicht mehr, was ich davon halten soll.

Gruß Wolfgang

alberich 19.12.2011 18:24

apropos winterstein.
http://www.wbs-law.de/winterstein/

About Schmidt 19.12.2011 18:26

Zitat:

Zitat von alberich (Beitrag 1262998)

Schau mal wo mein Link hin geht. ;)

alberich 19.12.2011 18:29

http://www.netzwelt.de/news/81749-ur...-rechtens.html

---------- Post added 19.12.2011 at 17:30 ----------

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1262999)
Schau mal wo mein Link hin geht. ;)

:)

und den noch:
http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnun...forderung.html

sb69 19.12.2011 18:31

Wenn es eine deutsche Anwaltskanzlei ist,warum das Geld auf ein Schweizerkonto überweisen?:?:

BeHo 19.12.2011 18:32

  • kam per E-Mail anstatt per Brief
  • keine Namensnennung des Adressaten
  • keinerlei Angeben zu den angeblich verbreiteten Dateien
  • Schweizer Bankkonto
  • ...

Dreister Abzockversuch.

Die in der Mail genannte Anwaltskanzlei steckt da garantiert nicht dahinter. Der Name wurde vermutlich verwendet, damit man Angst bekommt und noch froh darüber ist, dass man mit 50 Euro davonkommt. Ich würde daher den Namen aus der zitierten Mail rausnehmen. Nicht, dass da noch etwas wegen Rufschädigung o.ä. kommt.

alberich 19.12.2011 18:34

Zitat:

Zitat von sb69 (Beitrag 1263009)
Wenn es eine deutsche Anwaltskanzlei ist,warum das Geld auf ein Schweizerkonto überweisen?:?:

Zitat:

Der im Namen der Firma IPforceOne GmbH, Schweiz, durch die Kanzlei Winterstein Rechtsanwälte, Frankfurt, Abgemahnte gab nach Erhalt des Abmahnschreibens eine abgeänderte (modifizierte) strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, ohne dabei anwaltlich vertreten zu sein.
Kann durchaus sein.
Ich würde da nicht weiter spekulieren. Zum Anwalt geben und fertig.

-Pu 19.12.2011 18:35

die IP adresse wird in der regel dynamisch vergeben.
du hast nicht immer die selbe.
Bestimmte teile der IP sind jedoch dem Provider zugeordnet usw.


normalerweise sollte man das von vorne herein ausschließen können ob einen sowas betrifft. weil man sowas nicht macht. :twisted:

alberich 19.12.2011 18:51

Zitat:

Zitat von -Pu (Beitrag 1263014)
normalerweise sollte man das von vorne herein ausschließen können ob einen sowas betrifft. weil man sowas nicht macht. :twisted:

Wenn die Abmahnung "echt" ist, dann betrifft es einen, ob man "es" nun gemacht oder nicht, ist dabei erst einmal irrelevant.

About Schmidt 19.12.2011 18:54

Die Frage die sich mir dann stellt ist, ob eine Abmahnung per Mail rechtsgültig ist. Was wenn ich diese nicht bekomme/sehe. Diverse Mails landen bei mir direkt im Spam Ordner. Wenn ich den Absender nicht kenne, werden diese ungeöffnet gelöscht. Wenn mir jemand was wichtiges mitzuteilen hat, kann er das ja per Einschreiben tun.

Gruß Wolfgang

alberich 19.12.2011 18:57

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1263024)
Die Frage die sich mir dann stellt ist,

Wie oben schon verlinkt:
Zitat:

Abmahnung per E-Mail rechtens

Urteil: Abmahnung per E-Mail rechtens Das Landgericht Hamburg hat die Rechtmäßigkeit einer per E-Mail verschickten Abmahnung anerkannt, obwohl die Nachricht nicht im Posteingang angelangt ist. Darauf weist die Kölner Kanzlei Wilde Beuger & Solmecke in einer Pressemitteilung hin.
http://www.netzwelt.de/news/81749-ur...-rechtens.html

Dana 19.12.2011 19:01

Betrügerische Abmahnwelle, weit verbreitetes "Grauzonenwerk".
Einfach nicht reagieren, es gibt keine Handhabe.

Die lassen erst nicht locker, schicken immer drohendere Mahnungen, die immer schlimmer klingen, rauskopierte Gerichtsurteile und alles. Dann kommt lange nix und dann wechselt plötzlich die Anwaltschaft und man fragt freundlich nach einer Einigung. Man soll dann nicht mehr Millionen zahlen, sondern nur noch 150,-, was viele dann erleichtert tun.

Einfach gar nix machen.

Sag ich übrigens aus persönlicher Erfahrung. Ich hab es ausgehalten und ausgesessen. Die haben null Handhabe, das ist einfach ne fiese Masche.

About Schmidt 19.12.2011 19:02

Danke für den Link,
ich kann mir jedoch vorstellen, dass es seit Einführung des E-Briefes mittlerweile eine neue Rechtsprechung gibt. Ich werde mich da erkundigen.

Gruß Wolfgang

themerlin1 19.12.2011 19:02

WICHTIG, deinen Anwalt unbedingt konsultieren, denn es gibt immer wieder Anwaltskanzleien, die sich auf derartige Abläufe spezialisieren und auch das Recht haben Geld ein zu fordern. Da ist ähnlich wie bei uns, wo schon von einer Kanzlei eine Abmahnung kam, weil mache Punkte unserer HP nicht gesetzeskonform waren. Die machen nichts anderes als Solche Fälle zu suchen und eine Abmahnung schicken. Das ist aber auch absolut legal... Drum in deinem Fall, selber den Anwalt aufsuchen oder 50 Euro zahlen, wenn der mehr kostet. Das ist aber genau die Masche von denen...

MarieS. 19.12.2011 19:06

Es gibt zwar kein Formerfordernis für Abmahnungen, aber ich kenne keinen Anwalt, der das über E-Mail macht...

Außerdem was soll eine Mahngebühr sein? Das ist ein völlig falscher Terminus. Der Anspruch läuft auf Schadensersatz hinaus. Außerdem lässt sich niemand darauf ein, wenn tatsächlich eine Forderung von über 6000 EUR besteht, die Sache bei 50 EUR bewenden zu lassen und Rechtsanwaltskosten wollen sie auch gar keine.

Ich würd's wieder in den Spamordner verschieben...

-Pu 19.12.2011 19:08

das ist ja der hammer, alleine das abschicken der email gilt als rechtsmäßig.
d.h. wenn ich eine emailadresse besitze, dann hab ich pech gehabt :-)

wenn ich immer jede email beachten würde die ich bekomme, dann hätte ich inzwischen locker die paar Millionen euro zusammen um die universal pictures zu kaufen... ganz zu schweigen davon dass ich inzwischen 400 kg abgenommen hätte und mein glied 3m lang wär :-)

deutschland - das land der unbegrenzten möglichkeiten grenzen zu setzen :-)

Dana 19.12.2011 19:22

Glaubt Marie und mir bitte einfach.

Marie ist angehende Juristin und ich habe einen ähnlichen Fall durch. Die probieren es einfach, haben aber null Handhabe. Ich habe ein Jahr böse Briefe bekommen, dann war der Spuk vorbei. Eine Anwältin einer anderen Betroffenen riet ebenfalls zum Nichtstun.

Es gibt, wenn man googelt, genug Artikel und Foreneinträge zu dieser Masche. Ich würde auch die Namen oben alle rausnehmen. Die suchen danach und klagen dann noch auf Rufschädigung, wenn sie was finden.

Ich hasse dieses Grauzonenpack.

sb69 19.12.2011 19:26

Zitat:

Zitat von Dana (Beitrag 1263038)
Glaubt Marie und mir bitte einfach.

Marie ist angehende Juristin

Danke. Gut zu wissen das man hier gut aufgehoben ist. Aber ich hoffe das Marie nicht ständig angefragt wird wegen rechtlicher Probleme.:)

Mutzi 19.12.2011 19:48

Ja die haben sich bei mir auch mal gemeldet,hab nicht drauf reagiert,bis zum schluss!
Als ich dann genug hatte und ebenfalls mit einem Anwalt gedroht habe,war Ruhe!

MarieS. 19.12.2011 19:55

Zitat:

Zitat von sb69 (Beitrag 1263040)
Danke. Gut zu wissen das man hier gut aufgehoben ist. Aber ich hoffe das Marie nicht ständig angefragt wird wegen rechtlicher Probleme.:)

Das hoffe ich auch ;) Im Übrigen halte ich mich da sonst auch komplett bedeckt, schon aus Prinzip. :cool:

Dornwald46 19.12.2011 19:58

spezielle RAe
 
Hier ist noch so einer:
http://www.netzwelt.de/forum/vermein...tlein-gbr.html

Wenn Du einen Rechtsanwalt kennst, wird er Dir das Gleiche sagen, wie Dana in Beitrag Nr. 18: NICHTS MACHEN! KEINE ANTWORT SCHREIBEN! NICHT REAGIEREN! Der wird vielleicht noch ein-oder zwei Mal schreiben, dann hört das von alleine auf. Ich schreibe aus eigener Erfahrung.

turboengine 19.12.2011 20:02

Zitat:

Swissquote Bank (Schweiz)
Ich würde ihm eine Ladung Fäkalien schicken.

Dana 19.12.2011 20:03

Mit einer roten Schleife? :D

HeinS 19.12.2011 20:06

Ich weiß nicht, obs schon Gesetz ist. Man wollte doch die Abmahngebühr auf eine geringe Höhe begrenzen.
Damit es sich nicht so wirklich lohnt.

In dem Fall hier könnte man denken, dass viele bereit sind, die 50,-€ zu bezahlen um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen.
Weiter denke ich, dass der Abmahnweg bei Deckelung stark vereinfacht wird. Was dann dubiosen Eintreibern die Sache erleichtern wird.

Oder?

About Schmidt 19.12.2011 20:11

Am sinnvollsten wäre wohl, wenn unsere Herren Politiker sich mehr für uns und unser Rechte einsetzen und dem mal ein Riegel vorschieben würden. Vielleicht sollte man damit mal ans Fernsehen gehen. ;) Oft hilft so was ja.

Gruß Wolfgang

konzertpix.de 19.12.2011 20:27

Ich halte das so wie Dana und Marie, hatte ein ähnliches Mail vor vielen Jahren (noch zu ISDN-Zeiten) in der Mailbox.

Zunächst war ich noch ziemlich irritiert, aber ein Quercheck mit den IP-Adressen, die ich vom Provider erhalten hatte, passte nicht auf die IP, die mir genannt wurde. Eine einmalige Rückmail mit dem Hinweis auf den nicht zutreffenden IP-Adressbereich war die ganze Reaktion, die der Abmahner von mir erhielt. Ich bekam nichts mehr - oder es landete im SPAM, wo ich es nicht mehr gelesen hatte ;)

Ein anderes Mal lag es thematisch zwar etwas anders, aber die Masche war ganz ähnlich: ich erhielt ein Anschreiben mit teilweise falschen Daten ("Hallo, Hans Maier" :shock:), die mir die Zahlung eines Betrages aufgrund eines von mir angeblich abgeschlossenen Testabos, das nun abgelaufen sei und dadurch kostenpflichtig geworden sei, in Rechnung stellte. Da solche Fälle in der c't auch damals schon häufiger geschildert worden waren, griff ich auf deren Formbrief zurück, ergänzte diesen noch um den Passus des falschen Namens und schickte das hier zurück:

Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Rechnung per Mail vom heutigen 30.6.2008 stelle ich fest: Ich habe mich auf www.mega-xxxxxxads.net nicht angemeldet und habe auch niemanden beauftragt, sich mit meiner Mailadresse dort anzumelden, geschweige denn bin ich jener Herr Meier, den Sie in Ihrer Mail ansprechen. Daher besteht keinerlei Anspruchsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachte Forderung.

Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Ruber
Damit war der Fall erledigt, es kam noch der Hinweis auf deren "Risk Management", an das ich mich wegen Mißbrauchs doch bitte melden solle (was ich nicht tat, denn wenn jemand den Mißbrauch verfolgen muß, dann bitteschön der Geschädigte und nicht eine beliebige andere Person) und ruhig war es.

Karsten in Altona 19.12.2011 20:48

=> zurück in den Spamordner!

BeHo 19.12.2011 21:24

Leute, das sind mit ziemlicher Sicherheit keine Abmahner. Die spekulieren nur mit der Angst vor solchen. Außer dem angegebenen Konto stimmt wahrscheinlich gar nichts.

Karsten in Altona 19.12.2011 21:45

Ach so, was mir dabei einfällt. Wer seine Emailadresse so herumträgt wie Du, der dürfte auch ein Magnet für Spam sein. Vielleicht bittest du mal einen Admin/Mod Deine Emailadresse aus dem Namensfeld zu entfernen und einen etwas unauffälligeren Namen einzusetzen. Kannst Du Dir sogar selber aussuchen. :cool: Wenn Du Hilft brauchst, mach doch einen Thread im Café auf. Verspricht lustig zu werden... :top::lol::cool:

jeff123 20.12.2011 01:28

Zitat:

Zitat von bjoern.mai@gmx.de (Beitrag 1262988)
Muss mal gucken, ob das überhaupt meine IP Adresse ist, gibts ähnliche Fälle bei euch ?

Habe heute eine exakt identische Mail im Postfach gehabt, sowohl Zeitangaben und IP Adresse sind identisch zu deiner (sprich falsch), Angaben darüber was man verbreitet haben soll macht die Mail natürlich auch nicht und mit Namen angeredet wird man ebenso wenig. Und die eMail im From und Reply-To schauen auch gefälscht aus (eine bei @yahoo.com, eine bei @lawyer.com). Scheint also ein klarer Fall von Betrug zu sein.

An meiner Mail hatte ich noch diesen netten Anhang:

Zitat:

...Sollten Sie nicht der vorgesehene Adressat sein, ersuchen wir Sie, uns unverzueglich
zu informieren und die Nachricht zu loeschen. Der Inhalt der fehlgeleiteten Nachricht darf weder aufgezeichnet noch Unbefugten mitgeteilt oder fuer irgendwelche Zwecke verwertet werden...
Sprich da will wohl einer das man sich nicht über den Betrug in der Öffentlichkeit Unterhält.

Die Anwaltskanzlei Winterstein gibt es aber tatsächlich, könnte man eventuell mal Informieren das in ihrem Namen Unfug betrieben wird.

Dana 20.12.2011 07:24

Per MAIL ist das sowieso alles hahnebüchener Unsinn.

Ich habe das damals per Post bekommen, das war noch viel sorgfältiger gefälscht. Da kamen Auszüge aus einem Gerichtsurteil mit, von dem die behaupteten, es für mich persönlich vom Gericht geholt zu haben. Die Auszüge waren aber zusammen kopiert, was man deutlich sehen konnte. Meine IP stimmte damals übrigens auch.

Und die waren richtig hartnäckig. Ich hatte damals übrigens auch hilflos hier angefragt und alle möglichen Tipps bekommen, bin dann damals einfach mal zur Polizei und hatte dort Glück.

Die dürfen keine Rechtsauskünfte geben, aber einer der älteren Polizisten war Vater einer jungen Frau, die exakt dasselbe wie ich bekommen hatte (nur mit ihrer IP). Sie waren damals schon drei Schritte weiter, hatten auch eine Anwältin gefragt...und die sagte eben: NICHT ANTWORTEN.

Antworten sollte man, egal ob Post oder Mail, erst, wenn man per Post vom Gericht eine Aufforderung bekommt, nicht von den Anwälten. Dann muss man sich dazu äußern...und ich bin gespannt, wann die ersten Betrüger merken, dass sie nicht ne Kanzlei nehmen sollten sondern den Namen eines Gerichtes... :evil:

Es ist halt schön einfach, Geld zu "verdienen". In der heutigen Zeit, in der es recht einfach ist, mal einen Song runterzuladen oder ein Bild, wissen die genau, dass man als User zusammen zuckt, wenn man sowas bekommt und denkt: "Uuuuh, naja, hab ich schon mal gemacht, KÖNNTE also...." Ich wusste damals genau, dass ich es NICHT gemacht hatte, von daher war ich recht ruhig, aber es gibt genug, die das dann zahlen, um Ruhe zu haben. Und das Problem: die haben dann keine. Da kommen später noch andere Forderungen, wenn sie Pech haben.

Das sind echte Dreckskerle.

eac 20.12.2011 09:31

Zitat:

Zitat von Dana (Beitrag 1263188)
NICHT ANTWORTEN.

Das gilt für SPAM-Mails noch 100 Mal mehr als für solche von Dana beschriebenen Briefe.

Bei SPAM macht man mit zwei Sachen Geld:

- den Dummen, die tatsächlich was zahlen/kaufen/runterladen
- den Dummen, die antworten oder Links anklicken

Mit einer Antwort auf eine Spam-Mail wertet man seine Email-Adresse von einer, an die man Mails schicken kann, zu einer, bei der die Mails gelesen werden, auf. Im besten Fall bekommt man danach noch mehr SPAM, im schlechteren treiben die die Masche dann gezielt weiter voran.

ViewPix 20.12.2011 09:38

Dennoch empfehle ich alles genau zu prüfen, denn es gibt Firmen die nur und ausschließlich per Email kommunizieren. Und eine gesendete Email gilt als zugestellt, egal ob der Empfänger diese bekommen hat oder nicht (Stichworte: SPAM oder gelöschter Email-Account).

Eine solche Firma ist z.B. PayPal.

Ich würde heutzutage nichts mehr auf die leichte Schulter nehmen.

magic112 20.12.2011 09:39

Hier findet ihr weitere Infos http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnun...er-e-mail.html. Ist offensichtlich Spam!


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