![]() |
Abmahnung wg. illegalem Download ?
Hab ich aus meinem Spamordner rausgefischt:
Was haltet Ihr davon ? Wieder rein damit in den Spamordner ? Abmahnung wegen gesetzeswidriger Verbreitung Urheberrecht geschützten Materials. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeigen wir an, dass uns die Firmen 1. Universal Pictures International Germany GmbH, Hahnstraße 31, 60528 Frankfurt am Main, 2. Sony BMG Music Entertainment Germany GmbH, Neumarkter Str. 28, 81673 München, mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert. Namens und in Vollmacht unserer Mandanten nehmen wir Sie hiermit wegen gesetzeswidriger Verbreitung Urheberrecht geschützten Materials gemäß §§ 97, 77, 78 Nr. 1, 85, 16, 19a UrhG in Anspruch, da am 14.11.2011 um 17:45:24 Uhr (MESZ) über Ihren Internetanschluss (IP-Adresse „xx.191.75.xxx") Musik- und Filmmaterial heruntergeladen und zum Herunterladen verfügbar gemacht worden ist. I. Unsere Mandanten sind die führenden deutschen Film- und Musikunternehmen. Durch illegale Angebote im Internet entstehen ihnen jährlich Schäden in dreistelliger Millionenhöhe. Dabei nehmen sog. Filesharing- Systeme eine hervorgehobene Stellung ein. Filesharing- Systeme, die zumeist als „Tauschbörsen" bezeichnet werden, sind ein „Umschlagplatz" für Daten. Die Nutzer bieten sich In diesen Systemen gegenseitig Inhalte zum Kopieren an. Der Begriff Tauschbörse umschreibt das tatsächliche Geschehen in Filesharing- Systemen insofern nur sehr unpräzise, weil es sich tatsächlich um ein Kopiernetzwerk handelt. Wer etwas tauscht, gibt eine Sache weg, um dafür eine andere zu bekommen. Bei „Musik- und Kinofilmtauschbörsen" werden dagegen Musik und Filmaufnahmen zur Vervielfältigung angeboten. Der Anbieter behält seine Aufnahme, derjenige, der sie herunterlädt, bekommt sie ebenfalls. Dieser Vorgang hat in Ihrem Fall stattgefunden. II. Im Auftrag unserer Mandanten wurden von der Firma proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH Filesharing- Systeme auf rechtsverletzende Angebote hin überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass am 14.11.2011 um 17:45:24 Uhr (MESZ) über einen Internetanschluss, dem zu diesem Zeitpunkt die IP-Adresse „xx.191.75.xxx" zugewiesen war, Urheberrecht geschütztes Material heruntergeladen wurde und/ oder zum Herunterladen verfügbar gemacht worden ist. Im Übrigen wurden zu Beweissicherungszwecken von dem betreffenden Internetanschluss einzelne Dateien heruntergeladen. Auch hierüber liegen uns ausführliche Dokumentationen der Firma proMedia GmbH vor, die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vorgelegt werden. In dem daraufhin eingeleiteten und von der Staatsanwaltschaft München unter dem Aktenzeichen 374582 geführten Ermittlungsverfahren wurde nachweislich festgestellt, dass die o.g. IP-Adresse zum o.g. Zeitpunkt ihrem Internetanschluss zugewiesen war. III. Wenn Musik- und Filmaufnahmen ohne Einwilligung der Rechteinhaber (Komponisten, Textdichter, ausübende Künstler, Tonträgerhersteller) im Internet angeboten werden so stellt dies eine Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten dar. Unsere Mandanten haben dem nicht zugestimmt. Die angefertigten Vervielfältigungen von Aufnahmen mit dem Zweck, die Aufnahmen Dritten und damit der Öffentlichkeit zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen, verstoßen daher gegen §§ 77, 85, 16 UrhG. Das Speichern von Musikaufnahmen auf der Festplatte eines Computers stellt dabei eine Vervielfältigung gemäß § 16 UrhG dar, unabhängig davon, ob die Aufnahme von einer CD/DVD auf die Festplatte kopiert oder von einem anderen Rechner heruntergeladen und dann abgespeichert wird. Zudem verletzt das Bereitstellen von Musikaufnahmen auf einem Computer zum Abruf durch Teilnehmer von Filesharing- Systemen ohne Einwilligung der Rechteinhaber das ihnen gemäß §§ 78 Nr. 1, 85, 19a UrhG zustehende ausschließliche Recht der öffentlichen Zugänglichmachung. Diese Verwertung der Musikaufnahmen wird auch nicht durch Ausnahmeregelungen des UrhG gestattet. Vervielfältigungen zum Zweck des öffentlichen Download-Angebots sind gerade nicht von § 53 Abs. 1 UrhG gedeckt. Auch ursprünglich legal zum privaten Gebrauch hergestellte Kopien dürfen nicht öffentlich wiedergegeben werden, § 53 Abs. 6 UrhG. IV. Namens und in Vollmacht unserer Mandanten fordern wir Sie daher auf, einen Mahnbetrag in Höhe von 50€ auf das unten angegebene Bankkonto zu überweisen. Falls die Zahlung des Mahnbetrags bis zum 24.12.2011 ausbleiben sollte, werden wir gezwungen sein, gerichtliche Schritte einzuleiten wobei eine Forderung gemäß der Höhe des Streitwerts, in Höhe von mindestens 6,820.00 € Fällig sein wird Dieser Anspruch besteht im Übrigen unabhängig davon, ob zwischenzeitlich alle Dateien von dem betreffenden Computer gelöscht wurden, und auch unabhängig davon, ob Sie als Anschlussinhaber die Rechtsverletzungen möglicherweise nicht selbst begangen haben. Als Inhaber des Internetanschlusses über den die Urheberrechtsverletzungen begangen wurde, sind Sie schließlich nach den Grundsätzen der sog. Störerhaftung für die eingetretenen Rechtsverletzungen verantwortlich, auch wenn Sie Filesharing- Programme nicht selbst genutzt haben sollten. Uns liegt eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen aus jüngster Zeit vor, die eine Haftung des Anschlußinhabers bei Urheberrechtsverletzungen durch Dritte - insbesondere die jeweiligen Kinder, aber auch unbekannte Dritte bei Verwendung eines ungeschützten WLAN- Anschlusses - bestätigen. Inwieweit Sie die Rechtsverletzungen im Einzelnen selbst begangen haben, wurde bislang zwar nicht abschließend geprüft, als Inhaber des streitgegenständlichen Internetanschlusses sind Sie jedoch in jedem Fall zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten verpflichtet. Mit Zahlung des Mahnbetrages sind sämtliche Ersatzansprüche - also auch die gegebenenfalls gegenüber Dritten bestehenden Schadensersatzansprüche - aus der vorliegenden Angelegenheit vollständig abgegolten. Abschließend sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die hiermit geltend gemachten zivilrechtlichen Ansprüche von einer unter Umständen bereits zuvor in dieser Sache erfolgten Einstellung des Strafverfahrens nicht betroffen werden. V. Zusammenfassend raten wir Ihnen im Hinblick auf eine rasche, gütliche Erledigung der vorliegenden Angelegenheit zu folgendem konkreten Vorgehen: 1. Stellen Sie sicher, dass keine weiteren Urheberrechtsverletzungen mehr über Ihren Internetanschluss erfolgen können. 2. Transferieren Sie den Mahnbetrag in Höhe von 50€ auf das folgende Bankkonto: Swissquote Bank (Schweiz) IBAN: CH6508781000058970600 BIC: SWQBCHZZXXX Als Verwendungszweck, bitte Ihre IP-Adresse „xx.191.75.xxx" angeben. Wir hoffen, die vorliegende Angelegenheit auf dieser Grundlage gütlich beenden zu können, weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass wir uns vorbehalten, nach fruchtlosem Ablauf der genannten Fristen die geltend gemachten Forderungen in Höhe von mindestens 6,820.00 € gerichtlich durchzusetzen! Mit freundlichen Grüßen XXXXXX Rechtsanwälte Namen und Adresse gelöscht Adressse gelöscht Muss mal gucken, ob das überhaupt meine IP Adresse ist, gibts ähnliche Fälle bei euch ? |
Ab zum Rechtsanwalt eine andere Möglichkeit gibt es nicht!
|
was ist das für eine Relation: entweder 50.- bezahlen oder aber über 6000.- ???
|
Das lag zurecht im Spam, erstmal kommt sowas per POST! und für 50 Euros... lol, eine MP3 kostet dich schon zwischen 600 und 800 Euros ;-)
|
Wieso gibt es da keine andere Möglichkeit?
Ich glaube nicht, dass ein Rechtsanwaltsbüro so was per Mail verschickt. Wenigstes als Brief, richtiger weise per Einwurf Einschreiben. Was ich mir nicht vorstellen kann ist, dass eine Mail dich zu irgend etwas verpflichten kann, es sei denn, du bist ein Rechtsgeschäft eingegangen. Gruß Wolfgang |
so, die im Schreiben angegebene IP Adresse, über den Up- und Download gelaufen sein sollen, stimmen mit meiner zu 100% nicht überein = zurück in den SpamOrdner.
|
Obwohl, schaut euch das mal an. Ehrlich gesagt weiß ich nicht mehr, was ich davon halten soll.
Gruß Wolfgang |
apropos winterstein.
http://www.wbs-law.de/winterstein/ |
Zitat:
|
http://www.netzwelt.de/news/81749-ur...-rechtens.html
---------- Post added 19.12.2011 at 17:30 ---------- Zitat:
und den noch: http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnun...forderung.html |
Wenn es eine deutsche Anwaltskanzlei ist,warum das Geld auf ein Schweizerkonto überweisen?:?:
|
Dreister Abzockversuch. Die in der Mail genannte Anwaltskanzlei steckt da garantiert nicht dahinter. Der Name wurde vermutlich verwendet, damit man Angst bekommt und noch froh darüber ist, dass man mit 50 Euro davonkommt. Ich würde daher den Namen aus der zitierten Mail rausnehmen. Nicht, dass da noch etwas wegen Rufschädigung o.ä. kommt. |
Zitat:
Zitat:
Ich würde da nicht weiter spekulieren. Zum Anwalt geben und fertig. |
die IP adresse wird in der regel dynamisch vergeben.
du hast nicht immer die selbe. Bestimmte teile der IP sind jedoch dem Provider zugeordnet usw. normalerweise sollte man das von vorne herein ausschließen können ob einen sowas betrifft. weil man sowas nicht macht. :twisted: |
Zitat:
|
Die Frage die sich mir dann stellt ist, ob eine Abmahnung per Mail rechtsgültig ist. Was wenn ich diese nicht bekomme/sehe. Diverse Mails landen bei mir direkt im Spam Ordner. Wenn ich den Absender nicht kenne, werden diese ungeöffnet gelöscht. Wenn mir jemand was wichtiges mitzuteilen hat, kann er das ja per Einschreiben tun.
Gruß Wolfgang |
Zitat:
Zitat:
|
Betrügerische Abmahnwelle, weit verbreitetes "Grauzonenwerk".
Einfach nicht reagieren, es gibt keine Handhabe. Die lassen erst nicht locker, schicken immer drohendere Mahnungen, die immer schlimmer klingen, rauskopierte Gerichtsurteile und alles. Dann kommt lange nix und dann wechselt plötzlich die Anwaltschaft und man fragt freundlich nach einer Einigung. Man soll dann nicht mehr Millionen zahlen, sondern nur noch 150,-, was viele dann erleichtert tun. Einfach gar nix machen. Sag ich übrigens aus persönlicher Erfahrung. Ich hab es ausgehalten und ausgesessen. Die haben null Handhabe, das ist einfach ne fiese Masche. |
Danke für den Link,
ich kann mir jedoch vorstellen, dass es seit Einführung des E-Briefes mittlerweile eine neue Rechtsprechung gibt. Ich werde mich da erkundigen. Gruß Wolfgang |
WICHTIG, deinen Anwalt unbedingt konsultieren, denn es gibt immer wieder Anwaltskanzleien, die sich auf derartige Abläufe spezialisieren und auch das Recht haben Geld ein zu fordern. Da ist ähnlich wie bei uns, wo schon von einer Kanzlei eine Abmahnung kam, weil mache Punkte unserer HP nicht gesetzeskonform waren. Die machen nichts anderes als Solche Fälle zu suchen und eine Abmahnung schicken. Das ist aber auch absolut legal... Drum in deinem Fall, selber den Anwalt aufsuchen oder 50 Euro zahlen, wenn der mehr kostet. Das ist aber genau die Masche von denen...
|
Es gibt zwar kein Formerfordernis für Abmahnungen, aber ich kenne keinen Anwalt, der das über E-Mail macht...
Außerdem was soll eine Mahngebühr sein? Das ist ein völlig falscher Terminus. Der Anspruch läuft auf Schadensersatz hinaus. Außerdem lässt sich niemand darauf ein, wenn tatsächlich eine Forderung von über 6000 EUR besteht, die Sache bei 50 EUR bewenden zu lassen und Rechtsanwaltskosten wollen sie auch gar keine. Ich würd's wieder in den Spamordner verschieben... |
das ist ja der hammer, alleine das abschicken der email gilt als rechtsmäßig.
d.h. wenn ich eine emailadresse besitze, dann hab ich pech gehabt :-) wenn ich immer jede email beachten würde die ich bekomme, dann hätte ich inzwischen locker die paar Millionen euro zusammen um die universal pictures zu kaufen... ganz zu schweigen davon dass ich inzwischen 400 kg abgenommen hätte und mein glied 3m lang wär :-) deutschland - das land der unbegrenzten möglichkeiten grenzen zu setzen :-) |
Glaubt Marie und mir bitte einfach.
Marie ist angehende Juristin und ich habe einen ähnlichen Fall durch. Die probieren es einfach, haben aber null Handhabe. Ich habe ein Jahr böse Briefe bekommen, dann war der Spuk vorbei. Eine Anwältin einer anderen Betroffenen riet ebenfalls zum Nichtstun. Es gibt, wenn man googelt, genug Artikel und Foreneinträge zu dieser Masche. Ich würde auch die Namen oben alle rausnehmen. Die suchen danach und klagen dann noch auf Rufschädigung, wenn sie was finden. Ich hasse dieses Grauzonenpack. |
Zitat:
|
Ja die haben sich bei mir auch mal gemeldet,hab nicht drauf reagiert,bis zum schluss!
Als ich dann genug hatte und ebenfalls mit einem Anwalt gedroht habe,war Ruhe! |
Zitat:
|
spezielle RAe
Hier ist noch so einer:
http://www.netzwelt.de/forum/vermein...tlein-gbr.html Wenn Du einen Rechtsanwalt kennst, wird er Dir das Gleiche sagen, wie Dana in Beitrag Nr. 18: NICHTS MACHEN! KEINE ANTWORT SCHREIBEN! NICHT REAGIEREN! Der wird vielleicht noch ein-oder zwei Mal schreiben, dann hört das von alleine auf. Ich schreibe aus eigener Erfahrung. |
Zitat:
|
Mit einer roten Schleife? :D
|
Ich weiß nicht, obs schon Gesetz ist. Man wollte doch die Abmahngebühr auf eine geringe Höhe begrenzen.
Damit es sich nicht so wirklich lohnt. In dem Fall hier könnte man denken, dass viele bereit sind, die 50,-€ zu bezahlen um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen. Weiter denke ich, dass der Abmahnweg bei Deckelung stark vereinfacht wird. Was dann dubiosen Eintreibern die Sache erleichtern wird. Oder? |
Am sinnvollsten wäre wohl, wenn unsere Herren Politiker sich mehr für uns und unser Rechte einsetzen und dem mal ein Riegel vorschieben würden. Vielleicht sollte man damit mal ans Fernsehen gehen. ;) Oft hilft so was ja.
Gruß Wolfgang |
Ich halte das so wie Dana und Marie, hatte ein ähnliches Mail vor vielen Jahren (noch zu ISDN-Zeiten) in der Mailbox.
Zunächst war ich noch ziemlich irritiert, aber ein Quercheck mit den IP-Adressen, die ich vom Provider erhalten hatte, passte nicht auf die IP, die mir genannt wurde. Eine einmalige Rückmail mit dem Hinweis auf den nicht zutreffenden IP-Adressbereich war die ganze Reaktion, die der Abmahner von mir erhielt. Ich bekam nichts mehr - oder es landete im SPAM, wo ich es nicht mehr gelesen hatte ;) Ein anderes Mal lag es thematisch zwar etwas anders, aber die Masche war ganz ähnlich: ich erhielt ein Anschreiben mit teilweise falschen Daten ("Hallo, Hans Maier" :shock:), die mir die Zahlung eines Betrages aufgrund eines von mir angeblich abgeschlossenen Testabos, das nun abgelaufen sei und dadurch kostenpflichtig geworden sei, in Rechnung stellte. Da solche Fälle in der c't auch damals schon häufiger geschildert worden waren, griff ich auf deren Formbrief zurück, ergänzte diesen noch um den Passus des falschen Namens und schickte das hier zurück: Zitat:
|
=> zurück in den Spamordner!
|
Leute, das sind mit ziemlicher Sicherheit keine Abmahner. Die spekulieren nur mit der Angst vor solchen. Außer dem angegebenen Konto stimmt wahrscheinlich gar nichts.
|
Ach so, was mir dabei einfällt. Wer seine Emailadresse so herumträgt wie Du, der dürfte auch ein Magnet für Spam sein. Vielleicht bittest du mal einen Admin/Mod Deine Emailadresse aus dem Namensfeld zu entfernen und einen etwas unauffälligeren Namen einzusetzen. Kannst Du Dir sogar selber aussuchen. :cool: Wenn Du Hilft brauchst, mach doch einen Thread im Café auf. Verspricht lustig zu werden... :top::lol::cool:
|
Zitat:
An meiner Mail hatte ich noch diesen netten Anhang: Zitat:
Die Anwaltskanzlei Winterstein gibt es aber tatsächlich, könnte man eventuell mal Informieren das in ihrem Namen Unfug betrieben wird. |
Per MAIL ist das sowieso alles hahnebüchener Unsinn.
Ich habe das damals per Post bekommen, das war noch viel sorgfältiger gefälscht. Da kamen Auszüge aus einem Gerichtsurteil mit, von dem die behaupteten, es für mich persönlich vom Gericht geholt zu haben. Die Auszüge waren aber zusammen kopiert, was man deutlich sehen konnte. Meine IP stimmte damals übrigens auch. Und die waren richtig hartnäckig. Ich hatte damals übrigens auch hilflos hier angefragt und alle möglichen Tipps bekommen, bin dann damals einfach mal zur Polizei und hatte dort Glück. Die dürfen keine Rechtsauskünfte geben, aber einer der älteren Polizisten war Vater einer jungen Frau, die exakt dasselbe wie ich bekommen hatte (nur mit ihrer IP). Sie waren damals schon drei Schritte weiter, hatten auch eine Anwältin gefragt...und die sagte eben: NICHT ANTWORTEN. Antworten sollte man, egal ob Post oder Mail, erst, wenn man per Post vom Gericht eine Aufforderung bekommt, nicht von den Anwälten. Dann muss man sich dazu äußern...und ich bin gespannt, wann die ersten Betrüger merken, dass sie nicht ne Kanzlei nehmen sollten sondern den Namen eines Gerichtes... :evil: Es ist halt schön einfach, Geld zu "verdienen". In der heutigen Zeit, in der es recht einfach ist, mal einen Song runterzuladen oder ein Bild, wissen die genau, dass man als User zusammen zuckt, wenn man sowas bekommt und denkt: "Uuuuh, naja, hab ich schon mal gemacht, KÖNNTE also...." Ich wusste damals genau, dass ich es NICHT gemacht hatte, von daher war ich recht ruhig, aber es gibt genug, die das dann zahlen, um Ruhe zu haben. Und das Problem: die haben dann keine. Da kommen später noch andere Forderungen, wenn sie Pech haben. Das sind echte Dreckskerle. |
Zitat:
Bei SPAM macht man mit zwei Sachen Geld: - den Dummen, die tatsächlich was zahlen/kaufen/runterladen - den Dummen, die antworten oder Links anklicken Mit einer Antwort auf eine Spam-Mail wertet man seine Email-Adresse von einer, an die man Mails schicken kann, zu einer, bei der die Mails gelesen werden, auf. Im besten Fall bekommt man danach noch mehr SPAM, im schlechteren treiben die die Masche dann gezielt weiter voran. |
Dennoch empfehle ich alles genau zu prüfen, denn es gibt Firmen die nur und ausschließlich per Email kommunizieren. Und eine gesendete Email gilt als zugestellt, egal ob der Empfänger diese bekommen hat oder nicht (Stichworte: SPAM oder gelöschter Email-Account).
Eine solche Firma ist z.B. PayPal. Ich würde heutzutage nichts mehr auf die leichte Schulter nehmen. |
Hier findet ihr weitere Infos http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnun...er-e-mail.html. Ist offensichtlich Spam!
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:48 Uhr. |