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Kerstin 26.07.2011 07:31

Auffällige Fotografen
 
Irgendwann trifft es ja jeden von uns - wir werden damit konfrontiert, dass uns jemand anspricht, ob wir Bilder von ihm (seinen Kindern, seiner Frau o.ä.) gemacht haben.
Insbesondere geht es mir hier darum, wie man sich in einer solchen Situation richtig verhält. Ich habe mich am Sa in einer mehr oder weniger belebten "Einkaufsstraße" nämlich so richtig in ein "Gespräch" verwickeln lassen und davon abgesehen, dass das völlig unberechtigt war und jeglicher Grundlage entbehrte wurde uns später auch noch schnell bewusst, dass das auch ein Ablenkungsmanöver gewesen sein könnte.
Für das nächste Mal möchte ich einfach mal besser vorbereitet sein.
Wie verhält man sich kurz und knapp ausreichend richtig? Was sind Rechte und Pflichten, weiß das jemand vielleicht mit entsprechenden Quellen versehen etwas genauer?
Es geht mir hier nicht um die gefühlte Richtigkeit, da könnte ich mir die Antwort selbst geben ;) ...

André 69 26.07.2011 07:46

Hallo Kerstin,

mir fällt da eigentlich nur die Panoramafreiheit ein.
Auf Grund der Objektivform kann man kaum unterscheiden, ob eine einzelne Person oder weitwinklig in einer Straße fotografiert wurde.
Ansonsten hilft nur freundlich und bestimmt auftreten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Panoram...ldete_Personen

Gruß André

About Schmidt 26.07.2011 08:01

Das ist mir erst ein mal passiert und war schnell gelöst,
Ich hatte durch eine Art Bullauge in ein Friseursalon fotografiert und wollte anschließend hinein gehen, um nach der Genehmigung zu fragen. Hätte ich vorher gefragt, wäre die ganze Situation hinüber gewesen. Der Eingang war ums Eck, und als ich dort ankam stand auch schon der Chef vor der Tür, der mich höflich aber bestimmt bat, die Bilder zu löschen. Ich stellt mich ihm vor, schilderte warum ich so vorging und löschte in seinem Beisein die Bilder von der Karte. Danach redeten wir noch kurz miteinander und er erklärte mir, dass er eigentlich nichts dagegen hätte, da er selbst fotografiert (natürlich beste Voraussetzung) aber dieser Tage sei ein Spanner mit Kamera rum gelaufen und seit her seien seine Angestellten etwas empfindlich diesbezüglich. Danach war das Thema vom Tisch.

Aber ich denke dass es da kein Patentrezept gibt. Zum Thema Ablenkung. Wann immer ich mit meinem Fotorucksack in der Stadt unterwegs bin und mich jemand anspricht, stelle ich mich mit dem Rucksack gegen eine Wand. So stelle ich sicher, dass wenigstens niemand hinter mir steht und daran fummelt. ;) Mehr kann man, so man allein ist, halt nicht tun.

Gruß Wolfgang

Kerstin 26.07.2011 08:13

Nun, dann war bei dir die Situation so eindeutig, dass du auch wusstest, dass das eigentlich nicht so ganz korrekt war.
Aber es fängt ja schon damit an: Kann man von mir überhaupt verlangen, dass ich Bilder lösche? Muss ich sie im Beisein der Person ansehen/löschen (falls es diese Bilder überhaupt gibt)?
In dem einen Fall, den ich erlebt habe, war die Situation schon mehr als grenzwertig und ich hätte mich nach anfänglicher Zusammenarbeit schon viel eher einfach entfernen müssen. Aber da stellt sich mir auch die Frage: Wenn mich jemand anspricht, kann ich nicht auch einfach gehen/ihn ignorieren? Ich bin ja nicht verpflichtet, überhaupt zu reagieren, oder?
Da hätte ich irgendwie gerne mal mehr zu gewusst - da ich das am WE 2 mal erlebt habe gehe ich davon aus, dass ich mit der Kombi aus großer Cam und großem Objektiv sicherlich wieder mal in eine solche Situation komme. Und die möchte ich dann souveräner bewältigen.

depok 26.07.2011 08:47

Recht am eigenen Bild
 
Guten Morgen Kerstin,

in der Tat, für uns Fotografen kann das eine heikle Situation werden, wenn wir von abgelichteten Personen angesprochen werden.
Das Recht am eigenen Bild ist Bestandteil des allgemeinen Persönlichkeitsrecht, welches durch das Grundgesetz im Sinne von Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 unter besonderem Schutz steht.

Hier mal zwei Links dazu, da kannst Du Dir eine eigene Meinung bilden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

http://de.wikipedia.org/wiki/Allgeme...lichkeitsrecht

Grüsse

Klaus

About Schmidt 26.07.2011 08:47

Kann ich verstehen,
ich bin in einer anderen Angelegenheit, angeblich ein Parkrempler, in eine solche Situation geraten. Nach langem, heftigen Diskutieren schlug ich dann vor, doch zur Polizei (Polizeiposten gibt es in jeder großen Stadt) zu gehen und das Anliegen im Beisein eines Polizeibeamten zu klären. Dabei ließ ich beiläufig fallen, dass ich ein Versicherungsbetrug vermute. Darauf hin erklärte man mir erbost, ich würde noch von "ihm" hören, worauf er sich ins Auto setzte und verschwand.
Scheinbar hatte ich mit meiner geäußerten Vermutung ins schwarze getroffen.

Also,
wenn man mit der Diskussion nicht mehr weiter kommt, einfach mal eine höhere Instanz ins Spiel bringen, das ändert die Diskussionsgrundlage meist schlagartig. ;)

Aber nicht dass nun jemand auf die Idee kommt, dass ich für jeden Mist die Polizei rufe. Die habe ich nämlich noch nie wirklich gebraucht. :cool:
Gruß Wolfgang

hpike 26.07.2011 08:49

Mach es wie ein Bekannter von mir, der ist in Stuttgart mit einem T-Shirt herumgelaufen auf dem vorn drauf stand: Nein ich habe sie nicht fotografiert und hinten stand: und nein, ich werde sie auch nicht fotografieren. Das hatte zur Folge das er schließlich einige Male fotografiert wurde. ;)

gugler 26.07.2011 08:56

Guck dir das mal an, wenn du es noch nicht kennen solltest!
Villeicht ist ja was interessantes für dich dabei!
http://foto-podcast.de/ipod/blende8-20/

gpo 26.07.2011 10:37

Moin

ich glaube NICHT....
das Gesetze helfen, das Panoramafreiheit was nutzt...oder großartige Erklärungen:flop:

wenn genau es zu diesem Punkt kommt, das man angesprochen wird...
muss man schnell reagieren und richtig cool bleiben denn...

auch ich habe schon erlebt das Parteimitglieder(KPD/ML) plötzlich vor mir standen...
und behaupteten das ich speziell SIE fotografiert habe aber...
>>> durch die Spiegelung einer großen Fensterscheibe der Apotheke...die ich ablichtete ;)
also der Parteistand war ca 40m seitlich von mir entfernt, waren als definitiv NICHT im Bildbereich :evil:
die fünf Junglenins machten mir klar das sie ...den Film wollten und zwar mit Gewaltandrohung :oops:

dabei war die ganze Szenerie so obskur, viele Menschen umringten uns,
einige wurden laut...und diese Typen wollten tatsähclich mir an die Wäsche :D

dem "Anführer" ganz in Leder mit Leninmütze und Leninaktentasche....
trat ich etwas endgegen und "flüsterte" ihm im ruhigem Ton zu....
das meine Hasselblad gut 3 Kilo wiegt...das schwere Gitzo gute 6 Kilo....
wenn ich nun "zufällig" umgestoßen werde und ihm das ganze Geraffel in die Exxer fällt...sind sie ab:roll:....
zur Demonstration zog ich die Beine noch etwas aus...verschaffte mir einen größeren Drehkreis...was offenbar doch beeindruckte...man trollte sich maulend ;)

andere Gegebenheiten verliefen moderater....
meist waren die Leute an den Kameras interessiert...hier MF und GF Boliden,
die den TV-Eindruck hinterließen...man wollte eben auch mal ins Fernsehen :top:

angefangen hat die ganze Geschichte in den 70er....
als Foto und TV Überwachungen immer deutlicher wurden...die Leute dann schon mal aufmuckten....

und ja...auch Fotografen tun sich schwer....unsichtbar zu zu operieren, führen gerne ihre Spielzeuge vor....
die Handygeneration hat es dann echt versaut....jederzeit Bilder von allem
ist nicht gerade förderlich für normales Verhalten :oops:

in anderen Foren wird es ganz anders eingefordert...
einige wollen unbedingt im NewYorkStyle arbeiten...und voll mitmischen :roll:
ich weiß das geht nicht lange gut :P
Mfg gpo

Itscha 26.07.2011 10:51

Zitat:

Zitat von gpo (Beitrag 1202085)
...dem "Anführer" ganz in Leder mit Leninmütze und Leninaktentasche....
trat ich etwas endgegen und "flüsterte" ihm im ruhigem Ton zu....
das meine Hasselblad gut 3 Kilo wiegt...das schwere Gitzo gute 6 Kilo....
wenn ich nun "zufällig" umgestoßen werde und ihm das ganze Geraffel in die Exxer fällt...sind sie ab:roll:....
zur Demonstration zog ich die Beine noch etwas aus...verschaffte mir einen größeren Drehkreis...was offenbar doch beeindruckte...man trollte sich maulend ;)

Da dürftest Du aber Glück gehabt haben. Bei so einer Gelegenheit dürfte der Ruf nach der Ordnungsmacht -wenn technisch möglich- die bessere Alternative sein.
Klar, dass bei Hampelmännchen auch die Ankündigung unangenehmer Gewalteinwirkung was bringt. Aber Hampelmännchen verlangen nicht oft Filme heraus. ;)

Kerstin 26.07.2011 11:47

Nette Geschichte, Gerd ... vor allem wenn man so bestimmt auftreten kann, dass der "Gegner" die Aura der Gefahr spürt :lol:
ABer mir ist fast das gleiche passiert und ich hatte es mit einem ähnlich gelagerten Exemplar zu tun. Und als ich irgendwann das Feld einfach räumte, weil es mir dann zu blöd wurde, habe ich mich bereits geärgert, überhaupt so entgegenkommend gewesen zu sein.
Daher würde mich wirklich interessieren, welche Rechtsgrundlage es gibt, auf der ich einem Fremden gegenüber überhaupt eine Bildoffenlegungspflicht habe.

Ich ergänze daher meinen Bedarf an Regenschirmassistenten um Bodyguards und Rechtsberater :)

Tim Kimm 26.07.2011 12:00

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 1202117)
Nette Geschichte, Gerd ... vor allem wenn man so bestimmt auftreten kann, dass der "Gegner" die Aura der Gefahr spürt :lol:
ABer mir ist fast das gleiche passiert und ich hatte es mit einem ähnlich gelagerten Exemplar zu tun. Und als ich irgendwann das Feld einfach räumte, weil es mir dann zu blöd wurde, habe ich mich bereits geärgert, überhaupt so entgegenkommend gewesen zu sein.
Daher würde mich wirklich interessieren, welche Rechtsgrundlage es gibt, auf der ich einem Fremden gegenüber überhaupt eine Bildoffenlegungspflicht habe.

Ich ergänze daher meinen Bedarf an Regenschirmassistenten um Bodyguards und Rechtsberater :)

Keine. Normalpersonen haben keine entsprechend gearteten Rechte und bei Personen die hoheitliche Rechte ausüben, müssen vorher auch Voraussetzungen erfüllt sein, die in deinem Fall sicher nicht erfüllt waren.

Es wäre interessant den Sachverhalt mal genauer beschrieben zu bekommen. So kann man sich nur vorstellen, was passiert ist und auch nur abschätzen, welche "Gegenmaßnahmen" zu welchen Zeitpunkt sinnvoll gewesen wären. Also, wie du dich in der Sitution anders hättest verhalten können, so dass du dich letztlich gut fühlst.

Seph 26.07.2011 12:14

Wie Tim schon schrieb, haben Personen prinzipiell keinen Anspruch auf Einsicht oder gar Löschung von Bildern. Insbesondere dürfen Sie auch keine Herausgabe des Films fordern, dieser ist Eigentum des Fotografen.

Sie dürfen lediglich einer Veröffentlichung von Bildern, auf denen Sie deutlich erkennbar und nicht nur Beiwerk sind, widersprechen.

About Schmidt 26.07.2011 12:26

Zitat:

Manchmal ist es besser wenn man geht, aufsteht und sich einfach auf dem Absatz rum dreht, nichts mehr sagt was eh keiner versteht, manchmal ist es besser wenn man geht.
Singt Thomas Jutz (Thomm) in einen Lied

Und in der Tat,
manchmal macht man sich über das, was andere so von sich geben am besten keine Gedanken, dreht sich rum, lässt ihn dumm stehen und macht sich über das Gesagte am besten keine Gedanken, weil es das einfach nicht wert ist.

Gruß Wolfgang

Kerstin 26.07.2011 12:27

Naja, große Kamera mit 70-200 um den Hals hängend stand ich mit meiner Berliner Schwester *g* wartend auf einer Schöneberger Einkaufsstraße, als wie aus dem Nichts ein Mann aufschlägt und sagt: Sie haben soeben mein Kind fotografiert. Ich habe Sie gesehen.
Ich war mir aber keiner derartigen Schuld bewusst und betonte zunächst zweimal, dass ich das nicht getan hätte, weder bewusst noch unbewusst. Er ließ nicht locker und so bot ich, aber schon mit echt zittriger Stimme (warum ist man nur immer so unsouverän??) die Bilder anzusehen. Zu sehen waren 2 oder 3 Bilder, die ich auf 20 cm Entfernung mit dem Tele aus der Hüfte geschossen habe auf eine Hauswand, bzw. es gab Füße einer dort sitzenden Zigeunerin zu sehen mit Ringelsocken) - und zwar nur das Bokeh, also alles komplett unscharf.
Ich zeigte die also und dann kamen schon Bilder meiner Freunde.
Das stellte ihn nicht zufrieden, es schaukelt sich immer mehr auf, ich bot an, sie nochmal zu zeigen, er verlangte, mehr zu sehen.
Daraufhin sagte ich NEIN, das sind private Aufnahmen, die zeige ich Ihnen sicher nicht.
Situation schaukelt sich weiter auf, er sagt, dann mache ich jetzt ein Bild von Ihnen, Sie können hier nicht einfach fotografieren und holt sein iPhone raus (*lol*)
NEIN, Sie machen jetzt definitiv kein Bild von mir, jetzt ist aber echt gut. Ich war schon schwerst hilflos und habe mich dann erstmal rumgedreht. Irgendwie ging es dann noch kurz hin und her und dann bin ich erstmal weitergegangen, und er ging dann wohl auch.
Ach ja, und dann fragte er noch: Was machen Sie hier eigentlich???????????? Daraufhin sagte ich ihm nur noch, dass es ihn nichts angehe und ich ihm keine Rechenschaft darüber ablegen werde.
Naja, es wird sicher ein nächstes Mal geben, da bin ich ganz sicher, das kam dann auch schon gleich am Nachmittag, da verlief die Situation aber sehr kommunikativ, wenn auch da schon etwas merkwürdig.
Am Ende hatte ich zu nichts mehr Lust, so macht es wirklich keinen Spaß mehr und ich lande am Ende doch noch blümchenknipsend auf meiner Terrasse ... :(

Beim nächsten Mal aber bin ich viell. allein und dann muss ich einfach besonnener und bestimmter reagieren können. Denn am Ende haben wir uns wirklich gefragt, ob das nicht auch mal eine fingierte Situation gewesen sein könnte. DAS war es aber nicht. Denn weder Kind noch dazugehörige Mutter waren irgendwo in Sichtweite. Schon sehr merkwürdig.

André 69 26.07.2011 12:34

Hi,

das hat ja schon was von Belästigung, da würde ich an Deiner Stelle dann auch mal zum Handy greifen und einfach damit drohen die Polizei zu rufen ...
Wenn das nicht hilft laut werden, daß andere Aufmerksam werden ...

Gruß André

Kerstin 26.07.2011 12:37

Klar denkt man an sowas, aber mal ehrlich: Ein WE mit Freunden in Berlin, da will man auch einfach seine Ruhe bzw. hat noch mehr vor. Dran gedacht hatte ich auch, vor allem, wenn er dann nochmal wiedergekommen wäre.

Aber umgekehrt bleibt ja zu fragen: Jemand stellt sich vor mich und macht ein Bild, ich sehe das ganz genau, spreche ihn an - habe ich dann also gar keine Rechte an meinem Bild????

About Schmidt 26.07.2011 12:47

Kerstin ich kann dich gut verstehen!
Ich bin ein Mann 186 groß, 86Kg schwer, weiß mir sicher zu helfen;) und mir geht es in einigen Situationen nicht besser, wie dir in diesem Moment!

Auch dein Wunsch (warum ist man nur immer so unsouverän??) nach Souveränität kann ich gut nachvollziehen. Aus Beobachtungen weiß ich jedoch, dass die meisten Menschen es nicht sind und die, bei denen es so scheint, ist es oft aufgesetzt. Nur ganz selten ist es so dass jemand wirklich Souverän auftritt. Fragt sich dann noch, ob es nicht nur Überheblichkeit oder Spontanität ist, die man all zu leicht mit Souveränität verwechselt?

Was ich mir in solchen Situationen wünsche, ist eine Sprache zu beherrschen, die (fast) niemand versteht. Dahinter kann man sich dann verstecken. ;) Vier, fünf Sätze in Nchumbulu (wird in Ghana) gesprochen würden sicher reichen um den Gegenüber verzweifelt abziehen zu sehen. :lol:

Recht am eigenen Bild

Gruß Wolfgang

André 69 26.07.2011 12:52

Hi,

Wiki sagt: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_a...en_von_Bildern

Da steht nicht, daß es im öffentlichen Raum verboten ist Bilder zu machen, wohl aber etwas über die Veröffentlichung derer.

Mal §201a anklicken

Gruß André

Kerstin 26.07.2011 12:53

Naja, die Spielereien mit fremden Sprachen hat man ja schonmal drauf, da macht es manchmal Spaß, sich hinter Englisch oder Französisch zu verstecken. ABer das sind dann so blöde Alltagssituationen.
Um in einer solchen Situation so souverän zu reagieren müsste man sie schon üben vorher :)

insomapi 26.07.2011 13:26

Zitat:

Zitat von Seph (Beitrag 1202129)
Wie Tim schon schrieb, haben Personen prinzipiell keinen Anspruch auf Einsicht oder gar Löschung von Bildern. Insbesondere dürfen Sie auch keine Herausgabe des Films fordern, dieser ist Eigentum des Fotografen.

Sie dürfen lediglich einer Veröffentlichung von Bildern, auf denen Sie deutlich erkennbar und nicht nur Beiwerk sind, widersprechen.

IRRTUM
besonders der letzte Satz ist gänzlich falsch. Denn dann gäb es kein Gesetz RECHT AM EIGENEN BILD sondern RECHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG AM EIGENEN BILD

Und man kann durchaus das Löschen verlangen ...allerdings muss man dafür die Polizei bemühen denn nur sie (Exekutive) ist berechtigt Gesetze (notfalls sogar mit Gewalt/Verhältnismässigkeit) durchzusetzen. (und auch NUR SIE und kein Richter oder Anwalt wie allgemein oft vermutet wird)

Und bei aller Liebe, ich fotografiere auch menschenansammlungen etc ...aber sobald wenige Menschen Hauptmotiv sind gehört es sich das man fragt. Und glaubt mir mal: Wenn ich glaube das jemand Fotos meine Kinder mach und er es mir nicht widerlegen kann, dann kommt derjenige ganz sicher nicht mit diesen Bildern auf der Karte bei sich zu hause an ;)

Kerstin 26.07.2011 13:36

Zitat:

Zitat von insomapi (Beitrag 1202168)
Und bei aller Liebe, ich fotografiere auch menschenansammlungen etc ...aber sobald wenige Menschen Hauptmotiv sind gehört es sich das man fragt. Und glaubt mir mal: Wenn ich glaube das jemand Fotos meine Kinder mach und er es mir nicht widerlegen kann, dann kommt derjenige ganz sicher nicht mit diesen Bildern auf der Karte bei sich zu hause an ;)

Womit wir wieder beim Ausgangspunkt meines Problems angekommen wären ... und somit leider nicht sonderlich hilfreich :?::roll:

Ganz ehrlich, hier Öl ins Feuer zu gießen ist nicht das, was dienlich ist und es wäre nett, wenn diese Hinweise zur Selbstjustiz oder wie auch immer das zu verstehen ist an dieser Stelle außen vor bleiben könnten.

Hier gehts darum, wie man sich unter Berücksichtigung geltender Gesetze korrekt verhält.

kamoebi 26.07.2011 13:40

Diese Art Diskussion gabs ja schon des öfteren hier. Ich lese das immer sehr angespannt und bin immer wieder überrascht, dass mir sowas nocht nicht passiert ist. ich streife oft durch die Städte und Gegenden. Wir sind oft an Wochenenden unterwegs und mache dann immer eine Bilderreportage für unsere Freunde, damit sie immer wissen, was wir so treiben. Aber noch nie hat mich jemand angemacht. Nicht in Deutschland, nicht im Ausland. Beim letzten Exkurs auf dem Nürburgring, beim TGP, im LKW-Camp, bei den ganzen (positiv) verrückten Truckern, im Fahrerlager, nichts. Keine Probleme. Vor paar Wochen habe ich dann einen getarnten LKW von Daimler auf einem Werkstatthof abgeschossen. Da habe ich gedacht, jetzt biste fällig. Hinter meinen Rücken rief Jemand "Hallo SIE da!" Ich hab dann ganz normal alles eingepackt und beim Einteigen über meine Schulter geschaut. Erleichterung, ich war nicht gemeint. Also geht doch. Aber vielleicht kommt noch mein Erstes Mal. Ich verspreche, ich arbeite daran.

insomapi 26.07.2011 13:49

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 1202172)
Womit wir wieder beim Ausgangspunkt meines Problems angekommen wären ... und somit leider nicht sonderlich hilfreich :?::roll:

Ganz ehrlich, hier Öl ins Feuer zu gießen ist nicht das, was dienlich ist und es wäre nett, wenn diese Hinweise zur Selbstjustiz oder wie auch immer das zu verstehen ist an dieser Stelle außen vor bleiben könnten.

Mir ist nicht ganz klar was diese Spitze ÖL ins Feuer gießen etc soll, ich weiß auch nicht wie Du hier auf Selbstjustiz kommst.
Da ich geschreiben habe wer in Deutschland die Gesetze durchsetzen darf ist der Kontext für mich eigentlich klar.
Und ich finde es durchaus dienlich das
a) die Gesetze diskutiert werden und
b) die Meinung eines menschen der Fotografiert in der Rolle des nicht fotografierenden Verantworlichen (Elternteil) genannt wird.

Wenn du damit meinst das es nicht dienlich ist weil es nicht ausdrücklich aus der Sicht der Fotografen ist dann tut mir das Leid.

Und bevor hier falsche Richtungen eingeschlagen werden..Es war selbstverständlich kein Aufruf zur Selbstjustiz sondern lediglich (zum Kontext) der Hinweis das ich da durchaus mein Recht durchsetzen lassen würden.

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 1202172)
Hier gehts darum, wie man sich unter Berücksichtigung geltender Gesetze korrekt verhält.

Wenn du dich 100% korrekt verhalten willst bleibt nur vorher zu fragen oder hinterher (weil die Person z.b. im Gedanken aufgenommen werden sollte) zu klären ob es ok war und ggf zu löschen.

simply black 26.07.2011 13:52

Ich verfahre rein praktisch so, dass ich beginne zu fotografieren, dann anspreche, mich unterhalte und dann noch ein bischen fotografiere.
Ich frag grundsätzlich nach ner Mailadresse und sende die Bilder zu. Dafür darf ich dann zeigen. Das erfrage ich manchmal ausdrücklich, manchmal nicht und machs einfach.

In der Demo ist das Grenzfrage, keiner hat ne ganz eideutige Antwort wo Grenzen liegen. Ist wirklich vom Bild abhängig.

Aber die Kunst- und Reportagefreiheit bieten hier hervorragendne Argumente wenn es wirklich mal zu Schwierigkeiten kommen sollte. :-)

Zitat:

Zitat von insomapi (Beitrag 1202168)
Und man kann durchaus das Löschen verlangen ...allerdings muss man dafür die Polizei bemühen denn nur sie (Exekutive) ist berechtigt Gesetze (notfalls sogar mit Gewalt/Verhältnismässigkeit) durchzusetzen. (und auch NUR SIE und kein Richter oder Anwalt wie allgemein oft vermutet wird)

derSatz ist so generell richtig, wie im Ergebnis total falsch.

Polizei = Teil der Exekutive ist richtig.

ABER kein Polizist wird auf Deienn Zuruf hin irgendwas löschen. Niemals. Das ist echt so richtig falsch :-)
Dazu brauchst Du einen zivilrechtlich titulierten Anspruch.
Bei Straftatverdacht k a n n die Polizei sicherstellen (Du stimmst zu) oder beschlagnahmen (Du lehnst ab) letzteres schon muß ein Richter dann innerhalb von 3 Tagen bestätigen. Wir reden nicht von löschen.

Zivilrechtlich wird Dich niemals ein Polizist unterstützen, und ein Urteil vollsteckt der Gerichtsvollzieher.

Itscha 26.07.2011 13:58

Zitat:

Zitat von insomapi (Beitrag 1202168)
IRRTUM
besonders der letzte Satz ist gänzlich falsch. Denn dann gäb es kein Gesetz RECHT AM EIGENEN BILD sondern RECHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG AM EIGENEN BILD

Hast Du mal ins Gesetz geschaut? Nö, oder?
§ 22 [Recht am eigenen Bilde]
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. (...)

Zitat:

Und man kann durchaus das Löschen verlangen
Nein, wohl eher nicht.
Zitat:

...allerdings muss man dafür die Polizei bemühen denn nur sie (Exekutive) ist berechtigt Gesetze (notfalls sogar mit Gewalt/Verhältnismässigkeit) durchzusetzen. (und auch NUR SIE und kein Richter oder Anwalt wie allgemein oft vermutet wird)
Das ist sicher nicht richtig. Der Anspruch aus § 22 KUG ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein zivilrechtlicher Anspruch, für dessen Durchsetzung die Polizei keinen Finger krumm machen darf und wird. Unterlassung oder sonstiges in diesem Zusammenhang wird Dir nur ein Gericht zubilligen.
Woher hast Du deine Theorien?
Zitat:

Wenn ich glaube das jemand Fotos meine Kinder mach und er es mir nicht widerlegen kann, dann kommt derjenige ganz sicher nicht mit diesen Bildern auf der Karte bei sich zu hause an ;)
Pfffff....:roll:

Kerstin 26.07.2011 14:03

Zitat:

Zitat von insomapi (Beitrag 1202182)
Mir ist nicht ganz klar was diese Spitze ÖL ins Feuer gießen etc soll, ich weiß auch nicht wie Du hier auf Selbstjustiz kommst.
Da ich geschreiben habe wer in Deutschland die Gesetze durchsetzen darf ist der Kontext für mich eigentlich klar.

Dann erkläre mir doch bitte, wie du verhinderst, dass derjenige, von dem du MEINST, dass er Bilder deiner Kinder gemacht hat, zu Hause ankommt.

In meinem speziellen Fall hatte ich kein Kind fotografiert, weder bewusst, noch unbewusst. Es handelte sich schlicht um eine Unterstellung. Ich habe sogar die Bilder gezeigt (was ich nicht einmal muss offenbar). Hat aber alles nicht gereicht. Und dann? Dann kannst du die Polizei rufen, aber ich kann in den Bus steigen und abfahren.

Und JA. Mich interessiert hier ausschließlich, was ich als FOTOGRAF in dieser Situation tun kann. Nicht, was du mit einem machst, der Bilder deiner Kinder macht. Und auch nicht, wie ich mich geschickt rauswinde, wenn ich es doch getan hätte.

insomapi 26.07.2011 14:05

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 1202189)
Hast Du mal ins Gesetz geschaut? Nö, oder?
§ 22 [Recht am eigenen Bilde]
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. (...)

Nein, wohl eher nicht.

LOL du solltest auch alles lesen ...ich sag mal als Tipp Strafgesetzbuch, kleine zweihunderter Zahl :-)

---------- Post added 26.07.2011 at 14:12 ----------

Zitat:

Zitat von simply black (Beitrag 1202185)
I
ABER kein Polizist wird auf Deienn Zuruf hin irgendwas löschen. Niemals. Das ist echt so richtig falsch :-)
Dazu brauchst Du einen zivilrechtlich titulierten Anspruch.
Bei Straftatverdacht k a n n die Polizei sicherstellen (Du stimmst zu) oder beschlagnahmen (Du lehnst ab) letzteres schon muß ein Richter dann innerhalb von 3 Tagen bestätigen. Wir reden nicht von löschen.

Zivilrechtlich wird Dich niemals ein Polizist unterstützen, und ein Urteil vollsteckt der Gerichtsvollzieher.

Völlig Richtig was du sagst. Sicherlich war es etwas zu plakativ dargestellt.
Aber da ich glaube das ein Fotograf lieber 2 Bilder löscht bevor es ärger gibt glaube ich nicht das es soweit kommt und er sie löscht wenn die Ordnungshüter da stehen.

ich jedenfalls würde mich nicht scheuen die Person solange im Auge zu behalten bis die angerufene Polizei erscheint. Und gerade im Hinblick auf Kinder dürften da alle recht sensibel reagieren :lol:
Ganz nebenbei finde ich das ein Fotograf der ungefragt Kinder als Hauptmotiv auswählt ohne vorher die Eltern zu fragen fremderzogen und fremdsensibilisiert werden muss.
Aber das dürften ja Gott sei Dank den extremen Ausnahmen sein .....

Itscha 26.07.2011 14:19

Zitat:

Zitat von insomapi (Beitrag 1202194)
LOL du solltest auch alles lesen ...ich sag mal als Tipp Strafgesetzbuch, kleine zweihunderter Zahl :-)

Den hier meinst Du?
§ 201a [1] Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(...)

Was hat der denn mit der (hier besprochenen) auf der Straße aufgenommenen Person zu tun? Solltest Du den öffentlichen Straßenraum für eine "Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" halten, solltest Du noch mal drüber nachdenken.
Und die Polizei könnte auch in diesem Fall nicht die Bilder löschen, sondern allenfalls deine Kamera einziehen. Über die Rückgabe der Kamera mit oder ohne Bilder entscheidet dann die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren oder der Richter im Strafverfahren. Die Polizei entscheidet lediglich vor Ort, ob sie die Kamera einzieht. § 201a [4] StGB.

Sollte ich Kerstin falsch verstanden haben, und es ging darum, dass sie durch Wohnungsfenster fremde Leute fotografiert ... ja dann lass ich deinen Beitrag teilweise gelten. Da sollte man wirklich vorher fragen. ;)
Du bist kein Jurist, oder?

insomapi 26.07.2011 14:21

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 1202193)
Dann erkläre mir doch bitte, wie du verhinderst, dass derjenige, von dem du MEINST, dass er Bilder deiner Kinder gemacht hat, zu Hause ankommt.

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 1202193)
Und JA. Mich interessiert hier ausschließlich, was ich als FOTOGRAF in dieser Situation tun kann.

:?: Würde ich dir gerne erklären aber die willst es hier ja nicht lesen :lol:

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 1202193)
In meinem speziellen Fall hatte ich kein Kind fotografiert, weder bewusst, noch unbewusst. Es handelte sich schlicht um eine Unterstellung.

Ziehst du dir alle Schuhe an? Wo steht das was von dir? Wo Unterstelle ich dir das du irgendein Kind fotografiert hast??????????

Kerstin 26.07.2011 14:23

Um es nochmal klarzustellen:
Ich hatte kein Kind fotografiert. Nicht bewusst. Nichtmal unbewusst. Ich hatte nichmal eines gesehen, ich hatte ja nichtmal die Kamera im Anschlag, sondern am Strap hängen. Und mir wäre ein Kind vermutlich aufgefallen. Also habe ich seine Bedenken ernst genommen und die Karten offengelegt. Es gab kein entsprechendes Bild.
Tatsache war aber, dass der Typ mir schlicht nicht geglaubt hat.
Also bitte keine Diskussionen über die Rolle des Vaters hier ...

Itscha 26.07.2011 14:26

Vielleicht sollten wir noch mal klarstellen, worüber wir hier reden. Es wird schon wieder unübersichtlich.
Zum Einen gibt es einen zivilrechtlichen Anspruch nach § 22 KunstUrheber-Gesetz.
Der verbietet unerlaubte Veröffentlichung und Verbreitung.

Dagegen kann man nur mit Gericht was machen. Die hierzu gebetene Polizei wird gar nix machen, sondern den Betroffenen ans Gericht verweisen.

Zum Anderen gibt es die strafrechtliche BNorm (§ 201a StGB) die es verbietet, Personen in ihren Wohnungen oder gegen Einblick besonders geschützten Räumen abzulichten.
Da kannst Du dann die Polizei rufen, die kann die Kamera beschlagnahmen. Mehr nicht. Alles andere klärt die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht.

Kerstin 26.07.2011 14:28

Zitat:

Zitat von insomapi (Beitrag 1202207)
Ziehst du dir alle Schuhe an? Wo steht das was von dir? Wo Unterstelle ich dir das du irgendein Kind fotografiert hast??????????

Ich habe nur nochmal klargestellt, dass es hier um exakt diese eine Situation ging und um MEINE Sichtweise und was ICH tun kann beim nächsten Mal. Denn es gibt ganz sicher ein nächstes Mal. Wenn nicht für mich, dann für jemanden von euch.
Und zwar - wie man sieht - auch zu Unrecht.

Und nun erzähl mir noch, wie du verhinderst, dass ich in den Bus steige und abfahre ... damit ich beim nächsten Mal auch darauf vorbereitet bin, was mich dann erwartet :mrgreen:

Darüber hinaus sollte das hier nicht zur Privatfehde zwischen uns ausarten ... wenn ich auch gerade der Meinung bin, dass du mich an jemanden erinnerst.

Itscha 26.07.2011 14:28

Zitat:

Zitat von Kerstin (Beitrag 1202208)
Um es nochmal klarzustellen:
Ich hatte kein Kind fotografiert. Nicht bewusst. Nichtmal unbewusst. Ich hatte nichmal eines gesehen, ich hatte ja nichtmal die Kamera im Anschlag, sondern am Strap hängen. Und mir wäre ein Kind vermutlich aufgefallen. Also habe ich seine Bedenken ernst genommen und die Karten offengelegt. Es gab kein entsprechendes Bild.
Tatsache war aber, dass der Typ mir schlicht nicht geglaubt hat.
Also bitte keine Diskussionen über die Rolle des Vaters hier ...

Und m.E. kannst Du im öffentlichen Raum so viele Kinder fotografieren wie du willst. Solange Du die Bilder nicht ungefragt zur Schau stellst oder veröffentlichst.
Ob das im Einzelfall gewollt ist, ist eine andere Frage.
Ich jedenfalls hab nix dagegen, wenn meine Kinder auf dem Marktbrunnen sitzen und ein Eis lecken, dass irgendwelche Touristen ein Bild davon machen.

insomapi 26.07.2011 14:44

Es freut mich das wir auf die Sachebene zurückkommen.

Kerstin ich streite ja gar nicht ab das der Typ überreagiert hat, ggf größere Probleme hatte :D aber du hast danach gefragt wie man sich verhält (generell).
Und da ist es schon so das man bei Kindern sensibler sein sollte als bei einem Junggesellenabschied wo jeder 1,4 Promille hat.
Also bei Kindern IMMER fragen, aber die von dir beschriebene Situ kannst du dann immer noch nicht ausschließen aber dann kippt auch meiner Meinung nach die "Schuld", also wenn du dargelegt hast SIEH HER NIX FOTO und er weitermacht fängt er an dich zu bedrängen.

Paradox finde ich das dies mehr zu werden scheint obwohl es leichter ist einem anderen auf der Strasse seine Werke zu zeigen. Wie hätte man das früher ausdiskutiert als es noch keine Displays gab :-)

alberich 26.07.2011 14:45

Die Situation ist doch gar nicht so unübersichtlich, wie sie gemacht wird.

Du stehst in der Öffentlichkeit mit einer Kamera. Du hast kein Kind gesehen und auch keines aufgenommen.
Ein Passant kommt auf dich zu und fragt ob Du seine Kinder fotografiert hast. Du sagst, "Nein".
Er glaubt das nicht und Du bist bereit seine Zweifel auszuräumen, in dem Du die Bilder auf der Karte anzeigst.
Das reicht ihm noch immer nicht. In diesem Moment bleibt nichts anders als oben schon von AboutSchmidt angemerkt.

"Sollten sie mir immer noch nicht glauben, ist es in diesem Fall besser wir rufen zur Klärung die Polizei."

Vielleicht war es ein besorgter Vater, vielleicht aber auch nur ein Profilneurotiker. Das kann man im jeweiligen Moment nicht mit Sicherheit beurteilen und schon gar nicht in einem Forumsbeitrag.

Du darfst natürlich in der Öffentlichkeit fotografieren, und wenn sich die vermeintlichen Kinder auf einem Spielplatz befinden, und dieser Spielplatz ist Teil deines Bildes, das Du von einem Straßenzug aufgenommen hast, ist dieses Foto auch rechtlich vollkommen unbedenklich. Kinder hin, Kinder her.

Aber Recht haben und Recht bekommen, zumal in einer Situation in der man sich im Besten Falle mit einem besorgten Laien unterhält, sind zwei ganz verschiedene Dinge. Da ist die Hinzuziehung der Polizei mehr als sinnvoll, da sie die Situation auf "juristische Füße" stellt. Im Zwiegespräch mit wem auch immer wird gar nichts raus kommen, oder wolltest Du in einer solchen Situation dem Gegenüber einen Vortrag über Fotorecht halten? Absurd. Wenn sein Anliegen seriös und Deine Aufklärungsabsichten es ebenso sind, dann ist die Polizei als "Harmonizer" genau der richtige Weg. Nun zu sagen "Ja, aber wir wollten gerade schön essen gehen und ich habe echt kein Bock da noch 'ne Stunde rumzustehen.", tja dann wäre das Naiv. Wenn man mit einer Kamera rumläuft, muss man heutzutage eben genau solche Situationen einplanen. Das ist heutzutage Teil des Ganzen.

Itscha 26.07.2011 14:48

Zitat:

Zitat von insomapi (Beitrag 1202215)
Es freut mich das wir auf die Sachebene zurückkommen.

Heißt das, Deine rechtlichen Behauptungen dürfen als widerlegt gelten?

simply black 26.07.2011 14:54

Zitat:

Zitat von insomapi (Beitrag 1202194)
Völlig Richtig was du sagst. Sicherlich war es etwas zu plakativ dargestellt.

nein, es war falsch dargestellt.

Zitat:

Zitat von insomapi (Beitrag 1202194)
Aber da ich glaube das ein Fotograf lieber 2 Bilder löscht bevor es ärger gibt glaube ich nicht das es soweit kommt und er sie löscht wenn die Ordnungshüter da stehen.

und genau das ist mein Problem. Wenn ich etwas glaube, dann schreibe ich, dass ich glaube, und suche mir nicht selbstüberlegte, falsch verstandene und verwechselte Mutmaßungen daher und poste sie als Faktum verbunden mit rechlichen Belehrungen. Das um so weniger, als die To gerade nach Wissen fragte, nicht nach Mutmaßungen und gefühltem Recht

Zitat:

Zitat von insomapi (Beitrag 1202194)
Ganz nebenbei finde ich das ein Fotograf der ungefragt Kinder als Hauptmotiv auswählt ohne vorher die Eltern zu fragen fremderzogen und fremdsensibilisiert werden muss.

was auch immer Du mit den Begriffen "fremderzogen" und "fremdsensibilisiert" ausdrücken willst (nur rethorisch, ich wills nicht wissen :-)), ich empfiinde auch diesen Teil Deiner Meinung eher als plakativ populistisch, denn als hilfreich zur Genzfindung einer Fotografie zwischen unbeobachtet weil natürlich und erlaubt.

Kerstin 26.07.2011 15:13

Zitat:

Zitat von alberich (Beitrag 1202216)
Nun zu sagen "Ja, aber wir wollten gerade schön essen gehen und ich habe echt kein Bock da noch 'ne Stunde rumzustehen.", tja dann wäre das Naiv. Wenn man mit einer Kamera rumläuft, muss man heutzutage eben genau solche Situationen einplanen. Das ist heutzutage Teil des Ganzen.

Gut zusammengefasst ... und ja, vielleicht muss man sowas einplanen (nachdem mir das am gleichen Tag in ähnlicher Form noch einmal passiert ist, ist dem wohl definitiv so) ... trotz allem will ich noch nicht so ganz einsehen, dass ich besser stehenbleibe und auf die Polizei warte, wenn ich genau so gut in den Bus steigen und abfahren kann. Ich gehöre definitiv zu denen, die nicht so gerne im Mittelpunkt negativer Aufmerksamkeit stehen (und darum auch so unglaublich souverän reagiere *grmpf*) - und schon gar nicht an Orten, wo man mich vielleicht auch kennt.

Ich glaube, wenn ich die Wahl hätte, ich würde (wieder) gehen ...

insomapi 26.07.2011 15:14

Zitat:

Zitat von Itscha (Beitrag 1202217)
Heißt das, Deine rechtlichen Behauptungen dürfen als widerlegt gelten?

joah mach du mal ich weiß zwar nicht wodraus du das schließt wenn ich kerstin schreibe das ich mich freue auf die Sachebene zu kommen
Aber schienbar ist es hier so ...dann mach mal


Zitat:

Zitat von simply black (Beitrag 1202218)
und genau das ist mein Problem. Wenn ich etwas glaube, dann schreibe ich, dass ich glaube,.........................

Das ist eine Verdrehung die schon Unverschämt ist, aber scheint hier nun so mal zu sein
Das Wort GLAUBE bezog sich wohl eindetig darauf as ich GLAUBE das jemand das löscht BEVOR ihm einer seine kamera mit nimmt. Du hattest eigentlich den Eindruck erweckt das erkennen zu können


Da auf andere Sachliche Postings hier gar nicht mehr eingegangen wird werde ich mich jetzt hier mal raushalten denn wenn man sich hier gegen Unterstellungen wehrt wird man offensichtlich gleich mir irgendwelchen Forentrolls (wenn auch unterschwellig) verglichen.


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