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ddd 19.03.2009 01:06

Nutzungsbedingungen Sony-Website und "deeplinks"
 
moin,
ich war sehr überrascht, dass ein deeplink auf die BDA der a900 auf der Sony-Website vom Team entfernt wurde.
Es geht um diesen Thread hier: thread gesamt, speziell diesen post: Einzelpost.
Das Team hat sich bisher nicht geäußert, allerdings wies User BeHo hier auf die "Nutzungsbedingungen" von Sony Deutschland bzgl. ihrer Website hin :shock:.

Klartext: Ich hoffe, das das Team keine Aufforderung zur Entfernung erhalten hat, und stelle den EDIT durch Martin zur Verhütung einer ggfs. möglichen Mitstörerhaftung nicht in Frage!

Ich habe das hier als neuen Thread aufgesetzt, um diese OffTopic-Thema aus dem Ursprungsthread herauszuhalten.

Die "Nutzungsbedingungen" hat Sony am unteren Rand der Website in kleinstmöglicher hellgrauer Schrift auf hellstgrauem Hintergurnd "versteckt". Würde es sich bei den "Nutzungsbestimmungen" um AGBs handeln, würde ein damit befasster Richter möglicherweise diese Art des "zur Kenntnis bringens" als arglistig betrachten.

Auch bei Anmeldung an der Sonywebsite, z.B. zur Produktregistrierung, wird in keinster Weise auf diese Nutzungsbestimmungen auch nur hingewiesen, von dem IMHO notwendigen "nachvollziehbaren zu Kenntnis geben in Textform" ganz abgesehen.

Die vom TDG §6 geforderte Anbieterkennzeichnung der gewerblich betriebenen Website von Sony Deutschland versteckt sich übrigens auch unzulässigerweise und unvollständig im ersten Kapitel dieser Nutzungsbestimmungen.

Die Nutzungsbestimmungen fordern u.a.:
Zitat:

Zitat von Sony Deutschland, Nutzungsbedingungen der Website
Sie sind verpflichtet, die schriftliche Genehmigung des Betreibers dieser Website zu beantragen und einzuholen, bevor Sie ein Link zu ihr herstellen können. Sog. "Deep Linking" ist streng untersagt.

Dies steht in eklatantem Widerspruch zur höchstrichterlichen Rechtsprechnung, nachzulesen im Urteil I ZR 259/00 des BGH vom 17. Juli 2003 zur Sache "Handelsblatt ./. paperboy".
deeplink auf den Volltext des Urteils (link auf die offizielle Seite des BGH, BGH-Urteile sind gemeinfrei): pdf-Dokument, 26 S, 136 kByte
Hier heißt es u.a.
Zitat:

Zitat von BGH I ZR 259/00
UrhG § 16 Abs. 1
a) Wird ein Hyperlink zu einer Datei auf einer fremden Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk gesetzt, wird dadurch nicht in das Vervielfältigungsrecht an diesem Werk eingegriffen.
b) Ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, ermöglicht dadurch bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen kann. Es wird deshalb grundsätzlich kein urheberrechtlicher Störungszustand geschaffen, wenn der Zugang zu dem Werk durch das Setzen von Hyperlinks (auch in der Form von Deep-Links) erleichtert wird.
UrhG § 15
a) Nach § 15 UrhG (i.d.F. vom 9. September 1965) steht dem Urheber das ausschließliche Recht zu, die öffentliche Zugänglichmachung seines Werkes zu erlauben oder zu verbieten. Dieses Recht ist als unbenanntes Recht in dem umfassenden Verwertungsrecht des Urhebers aus § 15 UrhG enthalten.
b) Durch das Setzen eines Hyperlinks auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk, wird in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes nicht eingegriffen.

Im übrigen ist die Forderung, bereits für das Setzen eines Links auf "Sony Punkt de" die "Genehmigung des Betreibers schriftlich zu beantragen und einzuholen" nachgerade absurd und weder durchsetzbar noch rechtmäßig.
Wenn ich ohne die Betreiberin dieses Forums damit in Gefahr zu bringen, wegen Verleumdung mindestens als Mitstörer in Haftung genommen zu werden, frei schreiben könnte, würde ich diesen Passus als "wahnwitzigen Schwachfug" bezeichnen.

So, was haltet Ihr von den Nutzungsbedingungen?
Dürfen wir noch links auf "sony punkt de" verwenden?

Eine gepfefferte mail an Sony Deutschland werde ich bzgl. der "Nutzungsbedingungen" verfassen, wer Vorschläge dazu hat: bitte sicherheitshalber nur per PN.

Um die fehlende/fehlerhafte Anbieterkennzeichnung darf sich gern der verehrte Mitbewerb vermittels einer mit einer angemessenen Kostennote verzierten Abmahnung auf "Unterlassung des wettbewerbswidrigen Verhaltens" kümmern :P

edit: missverständliche Frage "So, was haltet Ihr davon?" genauer formuliert

ulrich matthey 19.03.2009 01:21

Davon halte ich gar nichts. Außer ein paar rechtlich unwirksame Einschränkungen zu veröffentlichen hat Sony niemandem etwas getan. Was solls, niemand ist perfekt!

Einen freundlichen Hinweis auf die Fehler auf der Sony-Website fände ich nett, aber die Keule rauszuholen, obwohl niemand geschädigt worden ist: Was versprichst Du Dir davon?

T-Rex 19.03.2009 01:24

Das meinst Du hoffentlich nicht alles ernst, oder doch? ;)
Nun gut, wenn Du Dich schon mit Paragraphen so gut auskennst, kannst Du an Deinen Brief noch einen Absatz bez. irreführender Produktbeschreibung des Zeiss 16-80 anhängen. Was der Service so alles als innerhalb der Spezifikationen liegend beschreibt, lässt sich nämlich nicht mit den in der Werbung spezifizierten Eigenschaften 'unparalleled quality', 'some of the world's finest lenses' vereinbaren.:!:

jrunge 19.03.2009 01:26

Moin Thomas,

ähnliche Gedanken hatte ich eben auch. :top:

Und wenn hier von einem Admin ([Edit by Martin: Link entfernt, da Verstoß gegen das Urheberrecht]) Links auf Sony aus rechtlichen Gründen entfernt werden, müsste in diesem Forum wohl mal gründlich aufgeräumt werden.
Links auf offizielle Veröffentlichungen wurden bislang jedenfalls noch nie in Frage gestellt, oder wie sind diese offiziellen Mitteilungen der Forenbetreiber zu werten? ;)

Kann es sein, dass mal wieder jemand über's Ziel hinaus geschossen hat? :roll:

amateur 19.03.2009 01:32

Zitat:

Zitat von jrunge (Beitrag 806728)
ähnliche Gedanken hatte ich eben auch. :top:

[...]

Kann es sein, dass mal wieder jemand über's Ziel hinaus geschossen hat? :roll:

Just letztere Gedanken hatte ich auch schon! ;)

Ansonsten gebe ich Thomas zu den Sonygebahren in dieser Beziehung in allen Punkten recht. Dieser Wahn, Selbstverständlichkeiten auch gegen die Rechtssprechung einschränken zu wollen, nervt nur. Das sind reine ABM für die jeweiligen Rechtsabteilungen.

Viele Grüße

Stephan

jrunge 19.03.2009 01:36

Zitat:

Zitat von amateur (Beitrag 806730)
... Das sind reine ABM für die jeweiligen Rechtsabteilungen.

Viele Grüße

Stephan

Dafür entlassen Großkonzerne dann eben ein paar Ingenieure, die Kameras bauen können. :flop:

rmaa-ismng 19.03.2009 01:44

Nun wisst Ihr, da gibt es einige große Konzerne, die durchaus täglich ein gewisses gewöhnungsbedürftiges Verhalten gegenüber einzelnen an den Tag legen. Intern und extern.
Ich arbeite auch in so einem Laden.
Und zum Thema Sony habe ich nur allzu viel gutes von meiner Schwester gehört. Die hat dort 5-6 Jahre gearbeitet. Damals zu Münchener Zeiten.
Großkonzerne dürfen mehr...

Und wer mir jetzt erzählen will, ja damals... - Irrtum - so schnell ändert sich die Politik in einem Konzern nicht. Das dauert durchaus mal ein paar Jahre länger.


*Ich bin schon gespannt wann hier der Riegel erscheint im Thread.... :lol:

...über das Ziel hinausgeschossen, das ist gut.... :lol:

ddd 19.03.2009 02:08

moin,

bitte: Kritik am Team ist nicht Thema des Freds. Danke.

Ich will einfach wissen:

a) was haltet ihr von den äußerst nutzerfreundlichen "Nutzungsbedingungen" von "Sony Punkt de"

b) dürfen wir hier noch links setzen? deeplinks? Nur mit ticket des jeweiligen Site-Betreibers? Muss das notariell beglaubigt sein, oder reicht ggfs. eine mail?

Gentry 19.03.2009 07:33

Nutzungsbedingungen die Deeplinks verbieten sind ein unverbindlicher "Wunsch" der Seitenbetreiber, einschlägige Entscheidungen im Eingangsposting. Nebenbei halte ich diese Nutzungsbedingungen, die irgendwo auf der Webseite stehen ohnehin für unwirksam, da diese beim Betrachten der Seite nirgendwo aktiv bestätigen werde müssen.

Wenn die Betreiber/Verwalter dieses Forums diesen "Wunsch" respektieren und durchsetzen, halte ich das vollkommen in Ordnung. Das Forum ist ohne Zweifel sehr Sony-nahe, dass dieses Vorgehen aus meiner Sicht durchaus Sinn macht. Wirkliche Nachteile entstehen dabei nicht.

Problematisch werden Deeplinks wenn man sich dadurch fremde Inhalte zu Eigen macht, z.B. durch das Einbinden eines Bildes von einer fremden Webseite und damit den Eindruck erwecken, dass dies eigener Seiteninhalt wäre. Oder das Einbinden fremder Webseiten in Frames.

Schmiddi 19.03.2009 08:21

Wenn ich mir diesen Rechtsmüll so anschaue, dann komme ich immer mehr zur Erkenntnis, dass man das Internet am besten ganz abschafft. Und Foren wie dieses gleich mal vorne weg - es wird für Privatpersonen und Nichtjuristen zunehmend unmöglich, sich da gesetzeskonform zu verhalten. Haften tut man aber trotzdem...

Ich habe schon vor ein paar Jahren so gut wie alle Links von meinen privaten Homepages entfernt. Reiner Selbstschutz - aber eigentlich war "Internet" nach meinem Verständnis anders geplant :twisted:

Schmiddigrüße


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