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MiLLHouSe 17.01.2008 21:22

Jetzt habe auch ich eine Auto(rechts)frage
 
Hallo,

ich bin gestern morgen in einer Zone 30 geblitzt worden, das waren keine 150 Meter mehr bis zum Ortsausgangsschild und von links mündet noch ne Straße auf die Hauptstraße.

Sch... dachte ich mir. Doch jetzt meinte meine Kollegin, die daneben saß, dass es wohl so ist, dass wenn eine Seitenstraße (egal ob links oder rechts) in die Hauptstraße mündet und keine neue Geschwindigkeitsbegrenzung mehr dort steht, die Zone 30 aufgehoben sei.

Ist das so korrekt oder muss ich davon ausgehen, dass die Herren der Verkehrsüberwachung genau wissen, was sie tun? Wenn denn das mit der Seitenstraße so stimmt, könnte ich ja Einspruch erheben und sie hätten Pech.

Wer von den Verkehrsexperten (Fahrlehrer) hier im Forum kann mir das denn evtl. beantworten?

Danke jedenfalls schonmal.

Grüße
Alex

baerlichkeit 17.01.2008 21:26

Zone 30? Oder 30er Schild. Wenn die Zone auch in der Seitenstraße gilt, dürft deine sich natürlich nicht aufheben. Ansonsten? Keeene Ahnung, ich würde auf jeden Fall erst wieder Gas geben, wenn ich durch eine Aufhebung gefahren bin (bei einer Zone).

Grüße

MiLLHouSe 17.01.2008 21:34

Ne, keine richtige Zone 30. Stimmt, ist ein Unterschied. Auf meiner Fahrtrichtung an jeder Einmündung ein 30er Schild, an der letzten Einmündung von links kein Schild mehr, dann keine 150 Meter später das Ortsausgangsschild...

joki 17.01.2008 21:46

Hört sich so an als solltest Du zur Beweissicherung mal ein paar Fotos machen. Wenn das keine Zone 30 war!!

Nicht das da übermorgen ein Schild steht.

baerlichkeit 17.01.2008 21:47

Noch ne Frage, die haben die vor der Kreuzung geblitzt? Mach doch mal ne Skizze :lol:

Gordonshumway71 17.01.2008 22:27

Zitat:

Zitat von baerlichkeit (Beitrag 592409)
Noch ne Frage, die haben die vor der Kreuzung geblitzt? Mach doch mal ne Skizze :lol:

Ich denke, wir sind ein Fotoforum und kein Zeichenforum. ;)
Ich will Bilder von der Kreuzung, am besten Luftaufnahmen. ;)

btt. warst Du viel zu schnell ? Lass Dir doch erst mal die Bilder schicken und warte mal ab, was dann kommt.

Grüße

Frank

joki 17.01.2008 22:29

1. Also zeichen - knipsen und einstellen

2. Adresse angeben für Google Earth wegen der Lüftlbuildl

;)

TorstenG 17.01.2008 22:35

Solltest Du über eine Auto-Rechtschutzvers. verfügen würde ich die schonmal anrufen, was Du machen solltest! (Doch nicht machen, wie Sonnenkind und Simply Black noch sagen werden!)

Wenn Du eine Straße mit 30er Schild befährst und dann eine Seitenstraße kommt, dann ist die Geschw.-beschränkung meines Wissens nach aufgehoben, wenn kein neues Schild dort steht, da ja jemand aus der Seitenstraße es auch nicht wissen kann das vorher 30 war und Du nicht schlechter gestellt sein kannst bzw. Dich auf eben dieses berufen kannst! So wurde es mir jedenfalls von meinem Fahrlehrer erklärt!

Das mit dem Blitzgerät vor einer Kreuzung ist eine andere Sache, zu der ich nichts sagen kann!

mike63 17.01.2008 22:41

Hallo Alex,

wenn es sich um eine 30 Zone handelt (normales 30er Schild auf eckigem weißen Schild) gilt die Beschränkung bis zum entsprechenden Schild welches die Zone aufhebt.
Einmündende Straßen sind in der Zone enthalten. Daher Zone.
Das runde Schild wird durch eine Einmündung aufgehoben bzw. muss dahinter wiederholt werden. Es ist eine sogenannte Streckenbegrenzung.

Gruß

Mike

MiLLHouSe 17.01.2008 23:35

Es ist das runde 30er Schild. Wie gesagt, vor dem Blitzer ne Einmündung rechts mit Schild 30. Dann links Einmündung ohne 30er Schild und dann der Blitzer (wobei ich mir diese Reihenfolge eben nochmal morgen genau ansehen muss, nicht dass der Blitzer vor der Einmündung stand).

Es müsste doch dann egal sein, ob die Einmündung von rechts oder von links kommt oder?


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