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baerlichkeit 31.03.2007 13:12

Fragen zu Anzeige/Strafverfahren wegen Beleidigung
 
Hallo,
ich weiß, Rechtsberatung etc. darf man irgendwie nicht, da ich aber wirklich keine Ahnung von dem deutschen Rechtssystem habe, mal eine kurze Frage an euch, vielleicht hat ja einer hier Ahnung von sowas:

Umzug an einem Sonntag, Nachbar A, der sowieso immer einen Kleinkrieg warum auch immer gegen die Mieterin geführt hat, findet das falsch und ruft die Polizei... na ja, Person B, am Couch und Kisten schleppen, bekommt dann eine Anzeige wegen Beleidigung im Hausflur. Polizei stellt Personalien fest. Ein Ar**** soll ihm an den Kopf geworfen sein. Tja, er hat keine Zeugen, Beschuldigter B schon.

Jetzt kommt doch tatsächlich eine schriftliche Äußerung ins Haus geflattert, reagiert man? Lässt man das liegen weil eh nix passiert und das Verfahren wegen fehlendem öffentlichen Interesse (in Berlin) eingestellt wird? Oder beschreibt man möglichst detailliert was war und bestreitet die Tat?

Vielen Dank schon mal,
Grüße Andreas

Pedi 31.03.2007 14:41

Vorweg, hier spricht mein Rechtsverständnis!

Ich würde (wnn ich B wäre) auf das Schreiben reagieren und den Vorgang aus meiner Sicht beschreiben. allerdings noch ohne Anwalt aber mit Hinweis auf den Zeugen. Dann sollte sich das erledigt haben.

Viele Grüße

Petra

bleibert 31.03.2007 14:52

Zitat:

Zitat von baerlichkeit (Beitrag 477325)
Jetzt kommt doch tatsächlich eine schriftliche Äußerung ins Haus geflattert, reagiert man? Lässt man das liegen weil eh nix passiert und das Verfahren wegen fehlendem öffentlichen Interesse (in Berlin) eingestellt wird? Oder beschreibt man möglichst detailliert was war und bestreitet die Tat?

Ich kann Dir nur aus meiner Erfahrung sagen, dass - solange es sich nicht um Beamtenbeleidigung handelt - solche Verfahren, bei denen sich zwei Leute irgendwelcher geringfügigen Delikte beschuldigen bzw. diese abstreiten, die nicht im Interesse der Öffentlichkeit liegen, wie beispielsweise ein Streit zwischen zwei Personen in einem Treppenhaus, und bei denen kein Schaden an Personen oder Sachen entstanden ist, in der Regel nicht weiter verfolgt werden. Gesetzt den Fall: Person A sagt, Person B habe sie beleidigt, Person B sagt dagegen, das stimme nicht - oder Person A sei zuerst ausfällig geworden und beide geben so ihre Aussagen so zu Protokoll. Dann ist es sehr zweifelhaft, ob ein Verfahren eröffnet wird, insbesondere wenn A keine Zeugen auffahren kann.

Her Masters Voice 31.03.2007 15:07

Dummerweis tickt unser Rechtsystem etwas anders als der gesunde Menschenverstand. So kann es durchaus zu einer Verurteilung kommen wenn man sich garnicht drum kümmert. Das hängt z.B. auch mit der Hartnäckigkeit des Klägers zusammen. Wenn Der ums verrecken einen Prozess will, dann ist es besser man hat seinen Standpunkt kundgetan. Je nachdem wie der Kläger gestrickt ist kann es auch durchaus sinnvoll sein zumindest mal zu einer Beratung bei nem Anwalt vorbeizuschauen, wobei ohne Zeugen hat der Kläger kaum ne Erfolgsaussicht wenn der Beklagte was Anderes behauptet.

bye

Frank

CT 31.03.2007 15:14

Was für eine schriftliche Aüßerung denn? Polizei? Staatsanwaltschaft? Oder der Rechtsanwalt des Gegners?

baerlichkeit 31.03.2007 15:20

Danke für die Antworten!

@CT: Stellungnahme gegenüber Polizei. Schriftlich mit beigefügtem Bogen oder persönlich...

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir halt, dass etwas lächerliches wie dieses keiner Beachtung bedarf, so wie ich das jetzt raus lese wäre das ein Fehler, dem Rechtssystem sei dank... danke für die Meinungen...

Grüße

CT 31.03.2007 15:28

Der Polizei gegenüber bist du eh nicht verpflichtet, irgendetwas zu sagen!
Ich würde aber trotzdem antworten, und dann wird das Ding wg. Gerinfügigkeit
eingestellt!

eggett 31.03.2007 15:38

"hat so nicht stattgefunden. Es sind keinerlei Schimpfwörter und Beleidigungen gefallen. Bezeugen können dies ..."

Fertig. Wenn der Nachbar allerdings Recht hat mit dem Ar***, sollte man sich vorher überlegen, was man das nächste Mal so sagt.

baerlichkeit 31.03.2007 15:47

Zitat:

Zitat von eggett (Beitrag 477377)
"hat so nicht stattgefunden. Es sind keinerlei Schimpfwörter und Beleidigungen gefallen. Bezeugen können dies ..."

Fertig. Wenn der Nachbar allerdings Recht hat mit dem Ar***, sollte man sich vorher überlegen, was man das nächste Mal so sagt.

Dazu eine nette Anekdote... lernen tut man ja aus solchen Vorfällen :? Also neulich bei einer Einparksituation einfach den Mund gehalten, Mensch hinter mir steigt aus, beleidigt mich, ich meine er soll einfach vorbei fahren, was derweil schon 10 gemacht hatten, und ignorierte... tja, er stand dann mit einer Lenkradkralle vor mir :shock:

Abgesehen davon finde ich bei Gesetzen wie diesem einfach keinen Bezug mehr zur heutigen Realität da draußen. Gott, wenn ich alle anzeigen würde, das wär doch ein Fulltime Job

Grüße Andreas

eggett 31.03.2007 16:22

Dann möchte ich nicht wissen, was der auf den Spruch "Dann fahr doch vorbei, Du Ar***" gesagt/getan hätte :roll:


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