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kiwi05 19.07.2012 16:14

Fotorucksack in Wohnmobil vergessen!
 
:oops::oops:
Wie erklär ichs , ohne einen Roman zu schreiben? Los gehts:
Wir haben Ende Juni ein Wohnmobil am Feldberg (Schwarzwald) angemietet, das ist ca 400km von meinem Wohnort, aber die Tagespauschale war in BW, da noch keine Sommerferien, viel günstiger als in RhPfalz. Der Vermieter stellt sich im Internet als Profi dar, ist aber in Wirklichkeit ein Privatmann, der sein eigenes WoMo vermietet und sonst selbst nutzt...aber egal.
Der Urlaub war toll, wir laden alles in unseren PKW um, fahren nach Hause, und 25km vor Ankunft durchzuckt es mich: Wo ist der Fotorucksack? Noch im Wohnmobil. OK der Hergang des "Vergessens" ist geklärt und spielt keine Rolle.
Zu Hause angekommen telefoniere ich sofort mit dem Vermieter, der schaut nach: Rucksack ist da.
Für das weitere Vorgehen schicke ich eine E-mail...bitte sicher Verpacken, da Fotoausrüstung und bitte für 2500€ versichert per Post an mich schicken.
Ab der Sekunde , als der Versicherungswert ins Spiel kam, schaltete mein Gegenüber auf stur.
Ich solle den Rucksack persönlich abholen ( hin und zurück 800km).
Als ich eine Vertrauensperson aus Freiburg ausfindig gemacht hatte, die den Rucksack für mich abholen sollte, wollte der Vermieter Vollmacht mit amtlich beglaubigter!! Unterschrift, obwohl er ja Originalunterschriften (Mietvertrag, Kaution) von mir hat.
Nach Fax mit Übergabeauftrag usw. war er einverstanden. Als mein "Kurier" dann den Rucksack noch am selben Abend abholen wollte, war dies nicht möglich, das ginge erst kommenden Samstag (Schikane).
Was mache ich nun , wenn er zum vereinbarten Zeitpunkt nicht anwesend ist oder neue "Spielchen" spielt.
Wie gehe ich dann korrekterweise rechtlich vor, um die Herausgabe der Fotoausrüstung zu erwirken.
Wenn ich tatsächlich selbst hinfahre, kann er mich ja auch auflaufen lassen?
Bin total verunsichert.
Wer weiß Rat, für den Fall der Fälle?
Gruß Peter
PS: Die Fotoausbeute war täglich auf mein Netbook überspielt, ist also in meinen Händen:)

About Schmidt 19.07.2012 16:36

Die Fotoausrüstung ist dein Eigentum und du hast ein Anrecht darauf. Der Vermieter darf dein Eigentum nicht zurückbehalten und muss es dir aushändigen, sonst würde ich mal etwas Druck machen und mit einer Anzeige drohen. Das allerdings wäre eine der letzteren Optionen.
Ein Anruf bei der Polizei kann nicht schaden. Dort würde ich meinen Fall schildern. Du hast sicher Zeugen und dort kann man dich beraten. So der Vermieter per Mail geantwortet hat, diese ausdrucken und beim Polizeiposten vorlegen. Es muss ja keine Anzeige erstattet werden, aber der "Fall" sollte Aktenkundig sein. Falls du einen Rechtsschutz hast, würde ich diesen davon in Kenntnis setzen. Eine Beratung per Anwalt ist ja frei.

Gruß Wolfgang

amateur 19.07.2012 17:22

Zitat:

Zitat von About Schmidt (Beitrag 1342683)
Die Fotoausrüstung ist dein Eigentum und du hast ein Anrecht darauf. Der Vermieter darf dein Eigentum nicht zurückbehalten und muss es dir aushändigen, sonst würde ich mal etwas Druck machen und mit einer Anzeige drohen.

Und deshalb hätte ich mich ins Auto gesetzt und wäre da am selben Tag wieder hingefahren und hätte mir das Ding einfach abgeholt. Mach also einen Termin aus und fahr hin.

Stephan

XxxStone01 19.07.2012 17:32

Soll ich ihn Abholen und Verschicken??
Ich wohne in Neu-Anspach beim Feldberg.

baerle 19.07.2012 17:40

Zitat:

Zitat von XxxStone01 (Beitrag 1342717)
Soll ich ihn Abholen und Verschicken??
Ich wohne in Neu-Anspach beim Feldberg.

Hallo!

Feldberg könnte aber auch im Schwarzwald sein ...

Das wäre dann schon mehr bei mir in der Nähe.


mfg

Manuel / BAERle

XxxStone01 19.07.2012 17:45

Okay.
Da hab ich jetzt NICHT dran Gedacht.
Aber,wenn es der Feldberg in Hessen ist steht mein Angebot.

kiwi05 19.07.2012 17:49

Zitat:

Zitat von XxxStone01 (Beitrag 1342717)
Soll ich ihn Abholen und Verschicken??
Ich wohne in Neu-Anspach beim Feldberg.

Danke, gut gemeint, aber es handelt sich
a) um Feldberg im Schwarzwald und
b) will ich es erstmal mit meinem Kontaktmann aus Freiburg versuchen, vielleicht lösen sich meine Befürchtungen am Samstag in Luft auf und die Übergabe klappt.

---------- Post added 19.07.2012 at 17:55 ----------

@ About Schmidt.
danke für die Anregungen. Rechtsschutz habe ich, E-Mail Antwort leider nicht.
Aber gegenüber der Person, die den Rucksack abholen soll, hat der WoMoVermieter am Telefon ja schon mal zugegeben, daß er den Rucksack in Verwahrung hat.
Somit gibt es ja einen Zeugen, falls er auf einmal die Karte "Fotorucksack, ich weiß von nichts" spielt.
Gruß Peter

Blitz Blank 19.07.2012 21:45

Ich kann das Verhalten des Vermieters verstehen, er hat schlicht Bedenken, bei Transport/Verpackung/Übergabe etwas falsch zu machen und für den Gefallen womöglich noch haften zu müssen.
Selbst hier im Forum, wo ich davon ausgehe, daß Mitglieder, die schon eine Weile dabei sind, wissen, wie man zumindest ein einzelnes, kleineres Objektiv verpackt, ist mir einmal ein Objejtiv auf eine Weise verpackt/versandt worden, daß das Objektiv spätestens durch den Transport keine chance hatte, heile bei mir anzukommen.

Hinfahren, abholen, fertig.

Frank

RainerV 19.07.2012 22:17

Auch ich kann den Vermieter verstehen. Das ist keine Schikane. Er möchte weder haftbar gemacht werden können, wenn irgendwas beim Versand schief gehen sollte, und er möchte absolut sicher gehen, daß die Sachen nur und ausschließlich an eine berechtigte Person ausgehändigt werden. Angesichts des Wertes verständlich.

Hinfahren, abholen, fertig.

Rainer

GerdS 19.07.2012 22:41

Cool bleiben, den Kontaktmann am Samstag die Sachen abholen lassen und gut isses.

Man muss nicht hinter jeder Ecke Verrat oder sonst etwas schlechtes wittern.
Immerhin hat Dir diese Person sein Wohnmobil vermietet!

Ich sehe es genau so, wie die Schreiber vor mir, er will nichts falsch machen.

Viele Grüße
Gerd


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