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BeHo 22.03.2022 20:35

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2237729)
Wie willst du ohne Vorsorge die körperliche Unversehrtheit gewährleisten? [...]

Du hast von Krankenhäusern gesprochen.

Crimson 22.03.2022 22:16

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2237724)
Der Artikel 2 des GG sieht die Vorsorge ganz klar vor...

nein, das Wort Vorsorge steht nicht drin...
Schräge Auslegung, jetzt wird mir aber einiges klarer...
2 Absatz 2 sagt NICHT, dass der Staat Krankehäuser etc. betreiben muss, er sagt, dass der Staat die Gesundheit schützen muss, z.B. nicht foltern darf, Ärzte nicht ohne Einwilligung Eingriffe vornehmen dürfen, Lebensmittel nicht gesundheitsgefährdend sein dürfen (an dieser Stelle können wir jetzt alle mal herzlich husten)... das GG stellt i.W. den Rahmen, nicht die Handlung - und das tut es aus guten Gründen.

guenter_w 23.03.2022 09:12

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 2237730)
Ich kündige dann mal meine Krankenversicherung. Ist doch Aufgabe des Staats...


Das GG kennt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, z.B. Steuern und Beiträge...

guenter_w 23.03.2022 09:13

Zitat:

Zitat von Crimson (Beitrag 2237737)
nein, das Wort Vorsorge steht nicht drin...
Schräge Auslegung, jetzt wird mir aber einiges klarer...
2 Absatz 2 sagt NICHT, dass der Staat Krankehäuser etc. betreiben muss, er sagt, dass der Staat die Gesundheit schützen muss, z.B. nicht foltern darf, Ärzte nicht ohne Einwilligung Eingriffe vornehmen dürfen, Lebensmittel nicht gesundheitsgefährdend sein dürfen (an dieser Stelle können wir jetzt alle mal herzlich husten)... das GG stellt i.W. den Rahmen, nicht die Handlung - und das tut es aus guten Gründen.

Schutz der körperlichen Unversehrtheut inkludiert selbstverständlich auch die Wiederherstellung, sonst hätte die SGB ja eine Grundlage weniger...

Dat Ei 23.03.2022 09:35

Wenn nur 29% der Krankenhäuser dem GG entsprechen, dann solltest Du mal fix nach Karlsruhe laufen. Viel Vergnügen!


Dat Ei

Crimson 23.03.2022 09:46

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2237749)
Das GG kennt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten, z.B. Steuern und Beiträge...

ich empfehle die Lektüre desselben mit besonderer Aufmerksamkeit auf die Stellen, in denen von Steuern und Beiträgen die Rede ist. Nochmal: Rahmen, nicht Handlung. Wesentliche Ausnahme: ganz klare Beschränkung der Handlung des Staates gegenüber/an/mit Individuen - aus hoffentlich immer noch mehr als nur verständlichen Gründen.

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2237750)
Schutz der körperlichen Unversehrtheut inkludiert selbstverständlich auch die Wiederherstellung, sonst hätte die SGB ja eine Grundlage weniger...

das ist und bleibt (D)eine Einzelmeinung. Ich schließe mich Frank an und wünsche viel Vergnügen in Karlsruhe.

Ernst-Dieter aus Apelern 23.03.2022 09:53

Neues aus München
https://www.n-tv.de/sport/fussball/B...e23216485.html

guenter_w 23.03.2022 10:04

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 2237751)
Wenn nur 29% der Krankenhäuser dem GG entsprechen, dann solltest Du mal fix nach Karlsruhe laufen. Viel Vergnügen!


Unbeschadet des Versicherungsstatus hat jeder Mensch das Recht auf Behandlung! Die Bezahlung steht hintenan! Siehe als erstes Beispiel den § 315 StGB bzw. § 323c StGB. Das trifft in erster Linie bei plötzlich auftretenden Schadensereignissen zu. Die Behandlung darf ein Arzt nur ablehnen, wenn er sicher ist, dass § 323c StGB nicht zutrifft - das muss er erst mal feststellen. Nicht umsonst gibt es die Triage-Diskussion!

Dat Ei 23.03.2022 10:44

Du leitest aus dem Anspruch auf gesundheitliche Versorgung und die körperliche Unversehrtheit einen Anspruch auf staatliche Krankenhäuser ab. Wenn die Situation, wie wir sie seit Jahrzehnten haben, Deiner Meinung nach so offensichtlich gegen das GG verstößt, dann frage ich mich, warum bis dato niemand inkl. Dir nach Karlsruhe gegangen ist, um diesen Anspruch umzusetzen. Ich will gar nicht wissen, wie Du an der Stelle das Heer der niedergelassenen Ärzte beurteilst, die i.d.R. privatwirtschaftlich und gewinnorientiert (wie jeder Arbeitnehmer übrigens auch) arbeiten und den größten Teil unseres Gesundheitssystems stemmen.


Dat Ei

guenter_w 23.03.2022 11:59

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 2237760)
Du leitest aus dem Anspruch auf gesundheitliche Versorgung und die körperliche Unversehrtheit einen Anspruch auf staatliche Krankenhäuser ab. Wenn die Situation, wie wir sie seit Jahrzehnten haben, Deiner Meinung nach so offensichtlich gegen das GG verstößt, dann frage ich mich, warum bis dato niemand inkl. Dir nach Karlsruhe gegangen ist, um diesen Anspruch umzusetzen. Ich will gar nicht wissen, wie Du an der Stelle das Heer der niedergelassenen Ärzte beurteilst, die i.d.R. privatwirtschaftlich und gewinnorientiert (wie jeder Arbeitnehmer übrigens auch) arbeiten und den größten Teil unseres Gesundheitssystems stemmen.


Quatsch - das heißt nicht, dass die Krankenhäuser staatlich sein müssen! Der Staat muss dafür sorgen, dass die Gesundheitsvorsorge dem GG genügt! Wie er das macht, kann er in dem GG nachgeordneten Gesetzen festlegen - tut er ja auch! Aber wie die jüngste Vergangenheit zeigt ungenügend! Die Verantwortung bleibt beim Staat.

Die Aufgaben der Ärzteschaft sind auch vielfältig gesetzlich geregelt - alles auf der Grundlage des Artikel 2 GG, teilweise auch mit erheblichen Mängeln in der Ausführung. In Notfällen ist jedermann nach dem StGB zu Hilfeleistung verpflichtet, so mancher Arzt gerät in Konflikt mit der Justiz, wenn er die Behandlung eines Patienten vorschnell aus Gründen der Vertragsfreiheit ablehnt. Das GG gibt die grundsätzlichen Regeln vor, ausgestaltet werden die Regeln dann in weiterführenden Gesetzen und Verordnungen, oft wird auch dabei die Justiz bis hinauf zum Verfassungsgericht beschäftigt. Man kann und darf jegliche staatliche Regelung auf GG-Konformität abklopfen - Heerscharen von Juristen sind tagtäglich damit beschäftigt. Selbstverständlich ist wirtschaftliches Handeln geboten, zumal man im System nur mit erkennbarer Gewinnerzielungsabsicht nach der AO tätig sein darf! Dennoch gibt es bei allem Wirtschaftlichkeitsgebot Lebensbereiche der allgemeinen Daseinsvorsorge, für die die Steuertöpfe gefragt sind - und dazu gehört eine funktionsfähige Infrastruktur des Gesundheitswesens.

Die Analogie aus dem Bildungsbereich habe ich schon genannt, anerkannte Privatschulen arbeiten grundsätzlich billiger als staatliche Schulen und sind in der Regel besser ausgestattet! Aber für sie gelten in allen Bereichen strenge Regularien für Aufbau, Ausstattung und Organisation, denoch sind sie wesentlich flexibler als staatliche Schulen. Zumindest in meinem Bundesland sind die Privaten dem Staat als Spardosen ziemlich willkommen.

Ich habe absolut nichts dagegen, dass der hiesige Klinikverbund eine gGmbH in kommunaler Trägerschaft ist, aber ich habe sehr viel dagegen, dass diese gGmbH in der Gemeinnützigkeit Überschüsse an die Gesellschafter abführt und gleichzeitig mit möglichst gerigem Personal- und Organisationaufwand Gewinnmaxiimierung betreiben muss. Eine gesunde Finanzierung bedeutet, den Faktor der Daseinsvorsorge mit einzuplanen. Aus wirtschaftliche Gründen wurden in der Region mehrere kleine Krankenhäuser einfach geschlossen - die Medizin außer Acht gelassen.


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