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Ernst-Dieter aus Apelern 22.03.2022 13:23

Zitat:

Zitat von ha_ru (Beitrag 2237690)
...wegen der Omikron-Welle Personalausfälle durch Quarantäne und Isolation

https://www.tagesschau.de/inland/rki...angel-101.html

Auch wenn diese Kräfte recht zeitnah wieder verfügbar sind , sie werden es schwer haben mit der Belastung des Berufs.
Was Neues aus Sachsen in Bezug auf Corona
https://www.dnn.de/Region/Mitteldeut...n-CDU-Fraktion

guenter_w 22.03.2022 14:47

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 2237688)
bereits 2016 lag der Anteil privatwirtschaftlich geführter Krankenhäuser bei 36%. Warum sollte eine Unternehmung keine Gewinnerzielungsabsicht haben dürfen? Sie investiert Geld, betreibt eine Unternehmung und trägt ein unternehmerisches Risiko. Wenn sie keine Gewinnerzielungsabsicht hat, ist es für das FA ein Fall von Liebhaberei.

Krankenhäuser gehören wie Feuerwehr, Katastrophenschutz, Verteidigung, Rettungsdienste und Polizei zu den originären Grundaufgaben Staates. Dazu ist der Staat durch das GG verpflichtet, aus etlichen Bereichen hat er sich aber in den letzten Jahrzehnten fälschlicherweise verabschiedet bzw. seinen Anteil fahrlässig reduziert.

Einiges davon ist uns schon böse auf die Füße gefallen, unter anderem der Verlauf der Pandemie. Vielleicht solten so manche Politiker doch mal mit dem GG unter dem Arm daherkommen...

minolta2175 22.03.2022 15:38

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2237696)
Krankenhäuser gehören wie Feuerwehr, Katastrophenschutz, Verteidigung, Rettungsdienste und Polizei zu den originären Grundaufgaben Staates. Dazu ist der Staat durch das GG verpflichtet, aus etlichen Bereichen hat er sich aber in den letzten Jahrzehnten fälschlicherweise verabschiedet bzw. seinen Anteil fahrlässig reduziert.

Einiges davon ist uns schon böse auf die Füße gefallen, unter anderem der Verlauf der Pandemie. Vielleicht solten so manche Politiker doch mal mit dem GG unter dem Arm daherkommen...

Das ist so OK, die Politiker arbeiten hart "an ihren Aufsichtsratposten", nicht nur der Herr Schröder auch Joschka Fischer war Gas-Pipeline-Lobbyist.

Ernst-Dieter aus Apelern 22.03.2022 15:44

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2237696)
Krankenhäuser gehören wie Feuerwehr, Katastrophenschutz, Verteidigung, Rettungsdienste und Polizei zu den originären Grundaufgaben Staates. Dazu ist der Staat durch das GG verpflichtet, aus etlichen Bereichen hat er sich aber in den letzten Jahrzehnten fälschlicherweise verabschiedet bzw. seinen Anteil fahrlässig reduziert.

Einiges davon ist uns schon böse auf die Füße gefallen, unter anderem der Verlauf der Pandemie. Vielleicht solten so manche Politiker doch mal mit dem GG unter dem Arm daherkommen...

So ist es ! Danke!

Robert Auer 22.03.2022 15:47

Zitat:

Zitat von frame (Beitrag 2237678)
Naja, aber die Vorstellung dass Krankenhäuser wie Behörden geführt werden ist auch nicht besser. Ich erinnere mich noch gut an die Zeit VOR den Fallpauschalen, damals wurden dem Eindruck nach KH-Entlassungen gerne am Montag gemacht damit man das Wochenende noch abrechnen kann. DAS ist nun definitiv völlig anders, man wird rausgeworfen so früh es geht.
Also die Idee der Fallpauschalen ist schon nachvollziehbar, ob die Umsetzung zu einer Verbsserung geführt hat ist natürlich fraglich.

Das mit der längeren Abrechnungszeit der Bettenbelegung hätte man ja auch gezielter bekämpfen können ohne dass die Gesundheitsversorgung darunter leidet! Zudem habe ich Zweifel, ob es kostenmäßig überhaupt der große Vorteil ist, ein bis zwei Übernachtungen weniger zu bezahlen. Eine stringente Kontrolle der BABs hätte sicherlich noch andere Kostenträger identifiziert.
Durch die Fallpauschalen legt die Klinik (überspitzt formuliert) heutzutage ja schon in ihrer Finanzplanung fest, was der Patient hat bzw haben sollte!
Es ist wie überall, die einfachen Lösungen sind nicht immer die besten. Und eine gute öffentliche Einrichtung ist nicht per se schlechter als eine, die auf Gewinnerzielung bei Dritten ausgerichtet ist.

Dat Ei 22.03.2022 16:48

Moin, moin,

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2237696)
Krankenhäuser gehören wie Feuerwehr, Katastrophenschutz, Verteidigung, Rettungsdienste und Polizei zu den originären Grundaufgaben Staates. Dazu ist der Staat durch das GG verpflichtet, aus etlichen Bereichen hat er sich aber in den letzten Jahrzehnten fälschlicherweise verabschiedet bzw. seinen Anteil fahrlässig reduziert.

der im Grundgesetz verbriefte Anspruch ist der an eine gesundheitliche Versorgung und die körperliche Unversehrtheit. An welcher Stelle im Grundgesetz steht, dass es staatliche Krankenhäuser sein müssen?

In 2016 waren nur 29% in staatlicher Hand.


Dat Ei

guenter_w 22.03.2022 18:54

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 2237711)
der im Grundgesetz verbriefte Anspruch ist der an eine gesundheitliche Versorgung und die körperliche Unversehrtheit. An welcher Stelle im Grundgesetz steht, dass es staatliche Krankenhäuser sein müssen?

In 2016 waren nur 29% in staatlicher Hand.


Der Artikel 2 des GG sieht die Vorsorge ganz klar vor, die gibt es nicht zum Nulltarif! Eine staatlich finanzierte Krankenhausversorgung ist essentieller Teil der Vorsorge, ebenso notwendig wie Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst oder noch extremer die Bereitschaftspolizei. Das ist Kernaufgabe einer Infrastruktur, die der Staat leisten muss. Wie marode das Gesundheitssystem ist, zeigt sich am deutlichsten in der personellen und materiellen Ausstattung der Gesundheitsämter. Den privatwirtschaftlichen Krankenhäusern ging es finanziell vor der Pandemie glänzend, mit minmalem Aufwand für Personal und z.T. Ausstattung. Die kommunalen Träger planen die Krankenhausgewinne brav in ihre Haushalte ein.

Aber ehrlich gesagt habhe ich auch kein Patentrezept für eine gute Gesundheitsreform!

BeHo 22.03.2022 19:01

Zitat:

Zitat von guenter_w (Beitrag 2237724)
Der Artikel 2 des GG sieht die Vorsorge ganz klar vor, die gibt es nicht zum Nulltarif![...]

Im Absatz 2 steht "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Wo steht, dass der Staat dafür einen Beamtenapparat einsetzen muss? Abgesehen davon sind Krankenhäuser eher nicht für die Vorsorge sondern für Behandlungen da.

Viele Krankenhäuser haben übrigens die Gesellschaftsform gGmbH. Da sind Gewinne natürlich auch erwünscht, aber nur um sie von Gesetzes wegen für gemeinnützige Zwecke einzusetzen.

guenter_w 22.03.2022 20:23

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 2237725)
Im Absatz 2 steht "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."

Wo steht, dass der Staat dafür einen Beamtenapparat einsetzen muss? Abgesehen davon sind Krankenhäuser eher nicht für die Vorsorge sondern für Behandlungen da.

Wie willst du ohne Vorsorge die körperliche Unversehrtheit gewährleisten? Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist eine Garantie des GG und damit eine Pflichtaufgabe des Staates. Schau dir mal das Recht auf Bildung an, der Staat muss für die Bildungseinrichtungen sorgen! Privatschulen und Privat-Universitäten erhalten nach der staatlichen Anerkennung als Ersatzeinrichtungen selbstverständlich Aufwendungsersatz (je nach Bundesland und Einrichtung ca. 90% der Kosten, die kalkulatorisch staatlicher Ansatz sind) - ohne staatliche Anerkennung und Bezahlung kein staatlich anerkannter Abschluss. Der Sinn des Ganzen liegt darin, dass qualifizierte Absolventen durch ihre Tätigkeiten letztendlich wieder Steuereinnahmen generieren, die das System funktionsfähig halten. Das Prinzip nennt sich Solidargemeinschaft...
Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 2237725)
Viele Krankenhäuser haben übrigens die Gesellschaftsform gGmbH. Da sind Gewinne natürlich auch erwünscht, aber nur um sie von Gesetzes wegen für gemeinnützige Zwecke einzusetzen.

Alle Krankenhäuser - bis auf die rein privaten - also auch die kirchlichen und die in der Hand von gemeinnützigen Organisationen wie ASB, DRK, Parität etc. sind gGmbHs, die letztendlich der Abgabenordnung genügen müssen, was die Verwendung der Gewinne betrifft, aber da gibt es so viel Gestaltungsraum... Wenn Gewinne für die Vermögensverwaltung eingesetzt werden, sind sie übrigens steuerfrei. Lustig wird es, wenn Gewinne entstehen und in die öffentliche Hand gelangen. Dann ist die Zweckbindung futsch...

Dat Ei 22.03.2022 20:26

Ich kündige dann mal meine Krankenversicherung. Ist doch Aufgabe des Staats...


Dat Ei


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