guenter_w |
22.03.2022 20:23 |
Zitat:
Zitat von BeHo
(Beitrag 2237725)
Im Absatz 2 steht "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden."
Wo steht, dass der Staat dafür einen Beamtenapparat einsetzen muss? Abgesehen davon sind Krankenhäuser eher nicht für die Vorsorge sondern für Behandlungen da.
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Wie willst du ohne Vorsorge die körperliche Unversehrtheit gewährleisten? Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist eine Garantie des GG und damit eine Pflichtaufgabe des Staates. Schau dir mal das Recht auf Bildung an, der Staat muss für die Bildungseinrichtungen sorgen! Privatschulen und Privat-Universitäten erhalten nach der staatlichen Anerkennung als Ersatzeinrichtungen selbstverständlich Aufwendungsersatz (je nach Bundesland und Einrichtung ca. 90% der Kosten, die kalkulatorisch staatlicher Ansatz sind) - ohne staatliche Anerkennung und Bezahlung kein staatlich anerkannter Abschluss. Der Sinn des Ganzen liegt darin, dass qualifizierte Absolventen durch ihre Tätigkeiten letztendlich wieder Steuereinnahmen generieren, die das System funktionsfähig halten. Das Prinzip nennt sich Solidargemeinschaft...
Zitat:
Zitat von BeHo
(Beitrag 2237725)
Viele Krankenhäuser haben übrigens die Gesellschaftsform gGmbH. Da sind Gewinne natürlich auch erwünscht, aber nur um sie von Gesetzes wegen für gemeinnützige Zwecke einzusetzen.
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Alle Krankenhäuser - bis auf die rein privaten - also auch die kirchlichen und die in der Hand von gemeinnützigen Organisationen wie ASB, DRK, Parität etc. sind gGmbHs, die letztendlich der Abgabenordnung genügen müssen, was die Verwendung der Gewinne betrifft, aber da gibt es so viel Gestaltungsraum... Wenn Gewinne für die Vermögensverwaltung eingesetzt werden, sind sie übrigens steuerfrei. Lustig wird es, wenn Gewinne entstehen und in die öffentliche Hand gelangen. Dann ist die Zweckbindung futsch...
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